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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6019 entstanden aus Vorlage: OF 1285/1 vom 29.04.2020 Betreff: Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr Der Magistrat wird aufgefordert, eine Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende über den Straßenabschnitt Friedensbrücke/Baseler Platz im Bereich der Speicherstraße und des Untermainkai errichten zu lassen. Begründung: Der Bedarf für eine solche Querungsmöglichkeit wird aus der Anwohnerschaft immer wieder gemeldet, und tatsächlich queren einen ganze Menge Menschen diesen Bereich an der nicht ungefährlichen Stelle. Im Sinne der Abwendung von einer autogerechten Stadt sollte eine angemessene Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1683 Antrag vom 22.08.2023, OF 972/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4404 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Füttern verboten“-Schilder aufstellen

19.05.2020 · Aktualisiert: 20.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1259/1 vom 03.05.2020 Betreff: "Füttern verboten"-Schilder aufstellen Vorgang: V 1495/19 OBR 1; ST 361/20 In der Stellungnahme ST 361 vom 21.02.2020 bittet der Magistrat den Ortsbeirat darum, ihm mitzuteilen, wo Fütterungsverbotsschilder angebracht werden sollen. Am gesamten Mainufer sind verbotene Fütterungen immer wieder zu beobachten, deshalb wird der Magistrat gebeten, an folgenden Standorten direkt am Mainufer Schilder anzubringen: - An der Friedensbrücke auf Höhe der Tischtennisplatten; - am Mainufer auf Höhe des Frankfurter Nizza; - am Mainufer auf Höhe des Spielplatzes Untermainkai; - am Mainufer westlich des Eisernen Stegs; - am Mainufer westlich der Alten Brücke, auf Höhe der Äquatorialsonnenuhr. Zudem sollen an der Galluswarte und der Unterführung Frankenallee Schilder angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1495 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 361 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1443 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Mainkai zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke neu gestalten

03.05.2020 · Aktualisiert: 27.05.2020

Antrag vom 03.05.2020, OF 1249/1 Betreff: Mainkai zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke neu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert den Straßenabschnitt zwischen Untermainbrücke und Alter Brücke nach der Beendigung des Verkehrsversuchs (Sperrung des Mainkai für den motorisierten Verkehr) neu zu ordnen und zu gestalten. Folgende Punkte sollen umgesetzt werden: 1. Nur eine Fahrspur je Fahrtrichtung für den Autoverkehr 2. Einen Radweg oder Radstreifen je Fahrtrichtung 3. Tempo 30 auf diesem Streckenabschnitt (Untermainkai/Mainkai) Begründung: Die Koalition im Römer hat den Verkehrsversuch zeitlich beschränkt und wird diese Vereinbarung auch einhalten. Der Mainkai wird demnach im Spätsommer wieder für den motorisierten Verkehr freigegeben. Bevor dies geschieht, sollte die Gelegenheit genutzt werden, um die Aufteilung der Straße neu zu ordnen. Es ist unbedingt ein Radweg bzw. Radstreifen in beiden Richtungen anzulegen. So wird eine Lücke im Radwegenetz geschlossen. Eine dreispurige Straße für den motorisierten Verkehr ist hier nicht notwendig. Durch Tempo 30 wird die Sicherheit für Radfahrer und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger erhöht. Auch für Anwohner bedeutet es weniger Lärmbelastung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, im Antragstenor der Vorlage OF 1249/1 die Ziffer 3. ersatzlos zu streichen. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1249/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, BFF und U.B. gegen CDU, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Gehwegparken am Untermainkai

10.03.2020 · Aktualisiert: 12.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5883 entstanden aus Vorlage: OF 1218/1 vom 22.02.2020 Betreff: Illegales Gehwegparken am Untermainkai Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der zur Mainseite hin gelegene Gehweg des Untermainkais auf der gesamten Länge durch Poller gegen das illegale Parken abgesichert wird. Begründung: Der Gehweg wird zu regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt. Damit werden zu Fuß Gehende nicht nur behindert, sondern in vielen Fällen auf das Schwerste gefährdet, da sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Die Innenstadt und das Bahnhofsviertel sind ausreichend mit öffentlich nutzbaren Parkhäusern versorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1199 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Was geschieht auf den Grundstücken zwischen Untermainkai und Wilhelm-Leuschner-Straße?

24.01.2020 · Aktualisiert: 17.02.2020

Antrag vom 24.01.2020, OF 1205/1 Betreff: Was geschieht auf den Grundstücken zwischen Untermainkai und Wilhelm-Leuschner-Straße? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge Auskunft im Benehmen mit der Bauaufsicht geben, welche Absichten der Eigentümer der u.a. Liegenschaften verfolgt und die folgende Frage zu beantworten: Was geschieht auf den Grundstücken zwischen Untermainkai 40/42 und Wilhelm-Leuschner-Straße 39? Begründung: Die Bau- und Ausschachtungsarbeiten auf den Grundstücken zwischen Untermainkai 40/42 (ehem. Villa Helfmann) und Wilhelm-Leuschner-Straße 39 geben einige Rätsel auf. Es ist ohne Zweifel eine bauliche Verdichtung geplant und teilweise schon durchgeführt worden. Die Nachbarschaft insbes. die Wohnbevölkerung in diesem Teil des Bahnhofsviertels möchte wissen, für welche Funktionen diese Neubauten geplant sind bzw. wie diese Flächen zukünftig genutzt werden sollen. Eine Baustellentafel, die Informationen über dieses Bauprojekt geben könnte, ist bis heute nicht montiert und sichtbar aufgestellt worden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1558 2020 Die Vorlage OF 1205/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 09.11.2019 Betreff: Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können Der Magistrat wird aufgefordert, 1. nunmehr unverzüglich das bestehende Halteverbot in der Berliner Straße vor der Paulskirche durchzusetzen und dauerhaft beide Fahrspuren frei halten zu lassen; 2. den Flohmarkt an das Nordufer verlegen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass a) genügend Toiletten für Kunden und Anbieter vorgehalten werden; b) Auf- und Abbau weitgehend lärmfrei durchgeführt werden; c) genügend Möglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden, um das Mainufer erreichen/den Flohmarkt queren zu können; d) eine östliche Zufahrtskontrolle zum Flohmarkt (analog zur jetzigen Praxis in Sachsenhausen) an der Alten Brücke eingerichtet und die Ein- bzw. Durchfahrt Zum Pfarrturm/Weckmarkt geschlossen wird, um die reibungslose Ausfahrt aus dem Parkhaus Dom Römer sicherzustellen; e) möglichst viele Stände erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer probeweise ein Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild - jedoch mit regionalen Produkten - eingerichtet werden kann, dessen Stände zum besseren Lärmschutz in südliche Richtung ausgerichtet sind; 4. einen Linksabbieger für von der Untermainbrücke kommenden Verkehr zum Untermainkai einrichten zu lassen; 5. einen Linksabbieger für von der Schönen Aussicht kommenden Verkehr zur Alten Brücke einrichten zu lassen; 6. die Busspur in der Kurt-Schumacher-Straße in ganzer Länge in die Fahrbahnmitte zu verlegen und die Haltestellen entsprechend verlegen zu lassen; 7. die Ausfahrt für den von Zum Pfarrturm abfließenden Verkehr an der Kurt-Schumacher-Straße einspurig einzurichten und die Einfahrt über die restliche Breite der Straße wirksam zu sperren; 8. das Linksabbiegen des von der unteren Fahrgasse abfließenden Verkehrs in die Berliner Straße zu gestatten; 9. eine möglichst frühzeitige Ausweichmöglichkeit zum Theatertunnel für Fahrzeuge von der Gutleutstraße, der Hafenstraße sowie der Speicherstraße aus kommend zu schaffen und mit einem Hinweis "Umfahrung gesperrtes Mainufer" zu beschildern. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Stau an dieser Stelle entsteht ausschließlich durch falsch haltende/parkende Busse. Zu Ziffer 2.: Der Flohmarkt findet künftig in einem ruhigen, schöneren Bereich - aber immer noch am Main - statt. Begleitende Maßnahmen sind erforderlich, um Auswirkungen auf die Bewohnerschaft zu minimieren. Zu Ziffer 3.: Ein Nachtmarkt wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Damit würde vor allem ein Angebot für die arbeitende Bevölkerung geschaffen, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Mit einem speziell ausgerichteten Nachtmarkt können regional Produzierende gefördert werden. Zu Ziffer 4.: Führt zur Entlastung der Bereiche Baseler Platz, Hauptbahnhof und Karlstraße. Zu Ziffer 5.: Führt zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße. Zu Ziffer 6.: Der dort oft im Stau stehende Bus wird beschleunigt und leistungsfähiger. Zu Ziffer 7.: Täglich fahren Hunderte Fahrzeuge verbotenerweise in diesen Bereich hinein und verpesten die Wohnstraßen Weckmarkt und Fahrgasse. Die Duldung der illegalen Einfahrten untergräbt die allgemeine Verkehrsmoral. Zu Ziffer 8.: Der aus dem Parkhaus Dom Römer ausfahrende Verkehr wäre nicht mehr gezwungen, den Umweg über Kurt-Schumacher-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und so weiter zu nehmen, sondern könnte über die Fahrgasse direkt in westliche Richtung in die Berliner Straße abfließen. Davon würde auch die stark von der Straßenbahn beanspruchte Braubachstraße profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 447 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484

22.11.2019 · Aktualisiert: 27.07.2021

Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2019, OA 484, durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. II. Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 2. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 3. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 4. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 5. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 6. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 7. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 25.10.2019, OA 484 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Untertunnelung des nördlichen Mainufers

10.11.2019 · Aktualisiert: 04.12.2019

Antrag vom 10.11.2019, OF 1107/1 Betreff: Untertunnelung des nördlichen Mainufers Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem derzeit für den motorisierten Verkehr gesperrten Bereich des nördlichen Mainufers (Untermainkai und Mainkai zwischen Untermainkai und Alter Brücke) ein Straßentunnel errichtet werden kann. Begründung: Die Errichtung eines Straßentunnels in dem bezeichneten Bereich wäre geeignet, um die negativen verkehrlichen Auswirkungen der Sperrung zu beseitigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1107/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207

25.10.2019 · Aktualisiert: 14.02.2020

Anregung vom 25.10.2019, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 1145/5 vom 14.01.2019 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (Pkws, Busse und Lkws) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten. 2. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 3. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 4. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 5. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 6. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 7. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 8. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 499 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradbügeln (III)

13.09.2019 · Aktualisiert: 02.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5180 entstanden aus Vorlage: OF 1379/5 vom 26.08.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln (III) Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12, 22; 2. Oppenheimer Landstraße 48/Ecke Schwanthaler Straße 53 auf der Sperrfläche; 3. Oppenheimer Landstraße, gegenüber der Hausnummer 3 auf dem Bürgersteig zwischen den Bäumen; 4. Holbeinstraße auf der Kiesfläche des Mittelstreifens in Höhe der Hausnummer 4. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2304 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradbügeln II

23.08.2019 · Aktualisiert: 06.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 1312/5 vom 05.08.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln II Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: - Hedderichstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 67, 69, 69a, 75, 77, 81, 96, 98, 118, 122, 128 und 130; - Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12 und 22; - Holbeinstraße 13, neben den Parkplätzen; - Holbeinstraße 15, auf der Sperrfläche. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2297 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainkai

18.06.2019 · Aktualisiert: 28.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 entstanden aus Vorlage: OF 975/1 vom 01.06.2019 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainkai Der Magistrat wird aufgefordert, den Radfahrstreifen auf der Straße Untermainkai (zwischen Wiesenhüttenstraße und Untermainbrücke) auf beiden Seiten rot einfärben zu lassen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf den Kreuzungsbereich Wiesenhüttenstraße und bei der Querungshilfe für Fußgänger an der Mainluststraße zu richten. Begründung: Der Untermainkai ist besonders morgens und abends eine stark befahrene Straße. Autos sowie Lkw und Busse fahren dort in beiden Richtungen. Kommen sich zwei Lkw entgegen, wird auch einmal auf den Radfahrstreifen ausgewichen, da der Straßenquerschnitt recht schmal ist. Viele Radfahrer fühlen sich auf dem Radfahrstreifen am Untermainkai unsicher, da der motorisierte Verkehr immer wieder unachtsam auf den Radfahrstreifen fährt. Einige Radfahrer nutzen deshalb lieber das Mainufer als Radweg, was dort wiederum zu Konflikten mit Fußgängern führt. Um den Auto- und Lkw-Fahrern klar zu machen, dass sie einen Radfahrstreifen im Zweifelsfall befahren und damit Radfahrer in Gefahr bringen, sollte der Radfahrstreifen über die gesamte Länge rot gefärbt werden. Gerade im Kreuzungsbereich an der Wiesenhüttenstraße und an der Querungshilfe für Fußgänger an der Mainluststraße muss deutlich markiert werden, dass hier auch Radfahrer Platz brauchen. Oft kommt man als Radfahrer dort in Bedrängnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Antrag vom 20.05.2020, OF 1306/1 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer Untermainkai

07.05.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4593 entstanden aus Vorlage: OF 929/1 vom 17.04.2019 Betreff: Mülleimer Untermainkai Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Untermainkai auf halber Strecke zwischen Friedensbrücke und Wiesenhüttenstraße einen Mülleimer anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußweg von der Friedensbrücke kommend, Richtung Osten gehend, wird von vielen Fußgängern und Spaziergängern sowie von Hundehaltern genutzt. Da es entlang dieses Weges keinen Mülleimer gibt, landet sehr viel Müll im Grünstreifen, der parallel zu diesem Weg entlangläuft. Hierunter sind auch Hundekotbeutel. Anscheinend ist der Weg bis zum nächsten Mülleimer, der sich dann erst in der Wiesenhüttenstraße befindet, zu lang. Damit die kleine Grünfläche aber nicht ständig zugemüllt wird und Fußgänger sowie Hundehalter die Möglichkeit haben, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, sollte in der Mitte der Straße ein Mülleimer angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1531 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 04.03.2019 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Magistrat wird gebeten , sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen, oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und sie rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten

19.02.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4308 entstanden aus Vorlage: OF 838/1 vom 03.02.2019 Betreff: Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, einen abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage auf der westlichen Seite (d. h. von Norden nach Süden fahrend) in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 1 einzurichten. Der Fahrradschutzstreifen sollte von der Mainzer Landstraße bis zum Untermainkai durchgängig eingerichtet werden. Dieser Fahrradschutzstreifen sollte dort eingerichtet werden, sobald die Bauarbeiten am Marienturm beendet sind , die dortige Baustelleneinrichtung abgebaut ist und damit die zweite Fahrspur wieder benutzbar wird. Begründung: Im Radwegenetz der Stadt gibt es an dieser Stelle eine große Lücke. Zwischen Mainzer Landstraße und Untermainkai existiert kein Radweg. Das führt dazu, dass viele Radfahrer durch die Wallanlagen fahren und es dort zu Konflikten mit Fußgängern kommt. Radfahrer, die von der Mainzer Landstraße Richtung Süden auf der Straße fahren wollen, müssen sich diese mit den Autos teilen und es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Straße Taunusanlage ist zwei- oder mehrspurig. Zurzeit ist eine Spur wegen der Baustelle am Marienturm gesperrt und der Verkehr fließt trotzdem ordentlich. Es sollte demnach verkehrlich kein Problem darstellen, einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1370 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2)

15.02.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 03.02.2019 Betreff: Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg im Abschnitt Ziegelhüttenweg Höhe Letzter Hasenpfad über die Oppenheimer Landstraße bis zur Einmündung der Holbeinstraße sicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entsprechende Maßnahmen könnten hierbei sein: 1. Um eine bessere Querung für jüngere Schulkinder zu gewährleisten, soll in Höhe Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad vor der bestehenden Insel ein geschützter Aufstellbereich durch entsprechende Markierungen geschaffen werden. 2. Die Beleuchtung des Zebrastreifens über den Letzten Hasenpfad soll verbessert werden, auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen, z. B. durch Aufpflasterung, sind zu prüfen. 3. Eine deutliche farbliche Markierung des o. g. Radwegeverlaufs, zumindest bis auf die Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße. 4. Die Anpassung der Signalisierung und Führung des Rad- und KFZ-Verkehrs auf der gesamten Oppenheimer Landstraße spätestens im Zuge der Radschnellwegeplanung. 5. Eine Überprüfung der bestehenden Signalisierung an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße mit dem Ziel einer Vorrangschaltung für den Radverkehr sowie 6. e ine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main. Begründung: Eltern von Kindern, die mit dem Rad zur Schule fahren, haben sich über die Verkehrssituation in Sachsenhausen an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße beschwert. Kinder, die die Schillerschule oder die Carl-Schurz-Schule besuchen, überqueren mehrmals täglich diese gefährliche Kreuzung mit dem Fahrrad, da dies ihr Schulweg ist. Mehrfach sei es auf dieser Kreuzung schon zu gefährlichen Situationen für die Fahrradfahrer gekommen. Linksabbiegende Pkws übersehen häufig den entgegenkommenden Fahrradfahrer oder die sich im toten Winkel befindenden Radfahrer. Auch die darüber liegende Einmündung des Ziegelhüttenwegs in die Oppenheimer Landstraße führt aufgrund der unübersichtlichen Radwegeführung täglich zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1074 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel

22.01.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4171 entstanden aus Vorlage: OF 815/1 vom 02.01.2019 Betreff: Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst Gefahrenpunkte des Straßenverkehrs im Bahnhofsviertel zu beseitigen, welche besonders Kinder betreffen. Insbesondere folgende Maßnahmen sind zu treffen: 1. Solche, die das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenstraße verhindern. 2. An der Westseite der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenplatz ist eine Ampel anzubringen. 3. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße sind zu verlängern. 4. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Windmühlstraße und den östlichen Teil der Gutleutstraße sind zu verlängern. 5. An der Kreuzung der Weserstraße und dem östlichen Teil der Niddastraße sind Fußgängerüberwege anzulegen und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen. 6. An der Bushaltestelle "Hauptbahnhof Südseite" ist die Überquerung der Schienen vor den haltenden Bussen durch einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel zu sichern. 7. Der Durchgang durch die B-Ebene des Hauptbahnhofs von den Haltestellen "Hauptbahnhof Südseite" zur Münchener Straße ist zu erhalten und die dort eingehausten Rolltreppen sind wieder in Gang zu setzen. Begründung: Bei einem "RaumpilotInnen"-Workshop (Forschungs- und Förderprojekt in Kooperation der BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH und des Quartiersmanagements der Diakonie für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes für Frankfurt) haben eine Stadtentwicklerin und ein Stadtentwickler Kinder bei ihrem Weg vom Wohnsitz zum Internationalen Kinderhaus und zur Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an der Karmeliterschule begleitet. Dabei haben sie u. a. die oben genannten Gefahrenpunkte aus der Sicht der Kinder kennengelernt und dokumentiert. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen haben die Stadtentwicklerin, der Schutzmann vor Ort im Bahnhofsviertel und die Kinderbeauftragte des Ortsbezirks 1 die Gefahrenpunkte aufgesucht und schlagen gemeinsam folgende Problemlösungen vor: Zu 1.: Das verkehrswidrige Parken sowie unstrukturierte Be- und Entladen inklusive Taxiverkehren im Bereich des Bürgersteigs (Wiesenhüttenstraße) ist eine deutliche Gefährdung von Kindern. Das Parken sollte verhindert werden, indem die Reihe der dortigen Poller noch bis zur nächsten Einfahrt fortgesetzt wird. Zu 2.: Ohne diese Ampel ist eine Querung der Gutleutstraße westlich der Wiesenhüttenstraße nur mit einem Umweg über vier Ampeln möglich. Zu 3.: Die für Fußgänger vorgesehene Zeit zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße ist für Kinder, Senioren und gehbehinderte Menschen viel zu kurz. Zu 4.: Das zu Ziffer 3. Gesagte gilt auch für die Gutleutstraße an der Kreuzung Windmühlstraße und dem östlichen Teil der Gutleutstraße. Zu 5.: Kinder, welche das Bahnhofsviertel von Nord nach Süd und umgekehrt queren, tun dies stets auf der aus ihrer Sicht ungefährlichen Weserstraße, auch wenn dies mit erheblichen Umwegen verbunden ist. Autos, die von Norden kommend links in die Niddastraße einbiegen, tun dies häufig ohne zu blinken und in hohem Tempo. Dadurch sind insbesondere Kinder gefährdet. Ein Fußgängerüberweg und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO können hier Abhilfe schaffen. Zu 6.: Kinder, die mit den Bussen 33 und 37 aus dem Gutleutviertel kommend vor den Bussen die Straße Richtung Hauptbahnhof queren, sind durch die Busse, die zum Parkplatz vor dem Hauptbahnhof weiterfahren, gefährdet. Dort sollte eine Ampel oder ein Fußgängerüberweg die Kinder schützen. Zu 7.: Der beschriebene Durchgang durch die B-Ebene ist für die Kinder wesentlich sicherer als eine Querung der Baseler Straße, zumal die Erwachsenen oberirdisch fast immer auch bei Rot über die Straße gehen, wenn gerade kein Auto kommt. Abbildung 1: zu 1. und 2. (Quelle: Google Maps) Abbildung 2 zu 5. (Quelle: Google Maps) Abbildung 3: zu 6. und 7. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 841 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr

26.03.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Antrag vom 26.03.2018, OF 557/1 Betreff: Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr Der Magistrat wird aufgefordert die Weserstraße für den zweispurigen Verkehr freizugeben. Begründung: Die Verkehrsführung im gesamten Bahnhofsviertel ist sehr unübersichtlich. Dies ist vor allem historisch durch die nicht logisch aufeinander aufgebauten Einbahnstraßen zustande gekommen. Für nicht Ortskundige führt dies zu umständlichen Suchen nach dem richtigen Weg, was zu einer enormen unnötigen Abgas- und Lärmbelastung durch den Autoverkehr für die Einwohner führt. Ein großes Problem ist, dass es nicht einfach ist in das Bahnhofsviertel rein zu kommen. Autofahrer, die von der südlichen Seite her kommen, haben nur die Möglichkeit über die Wilhelm-Leuschner-Straße und dann die Moselstraße in das Bahnhofsviertel hinein zu fahren. Wenn sie die Linksabbiegung in die Moselstraße verpassen, dann müssen sie sehr große Umwege fahren, was sehr zeit- ressourcen- und nervenaufwändig ist. Durch die Öffnung der Weserstraße für beidseitigen Verkehr könnten Autofahrer sowohl von der Gutleutstraße als auch von der Mainlusstraße in die Weserstraße und damit in das Bahnhofsviertel hinein fahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 557/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau der Textorstraße hier: Zwischen Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße

16.03.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2921 entstanden aus Vorlage: OF 781/5 vom 23.02.2018 Betreff: Umbau der Textorstraße hier: Zwischen Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße 1. Der Ortsbeirat stimmt den Planungen für den Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße zu. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit durch Umstrukturierungen der Flächenanordnungen zusätzlicher Parkraum generiert werden kann, ohne dass der Komfort für den Fußverkehr beeinträchtigt wird. 3. Der Magistrat wird gebeten, die zum Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße nötigen Beschlüsse zu fassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 19.01.2018, sind das bisherige pädagogische Konzept und die Vorplanungen durch die Montagsstiftung für die IGS Süd und der Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße vorgestellt worden. Der Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße findet die Zustimmung des Ortsbeirates. Der Ortsbeirat bittet wegen des erhöhten Parkdrucks jedoch darum, zu prüfen und zu berichten, ob durch Umstrukturierungen der Flächenanordnungen zusätzlicher Parkraum generiert werden kann, ohne dass der Komfort für den Fußverkehr beeinträchtigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1182 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/Untermainkai

22.08.2017 · Aktualisiert: 21.11.2017

Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2035 entstanden aus Vorlage: OF 371/1 vom 06.08.2017 Betreff: Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/Untermainkai Der Magistrat wird gebeten, die Signaltechnik für blinde und sehbehinderte Menschen an der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai überprüfen zu lassen. Begründung: Bei der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai gibt es keinen hörbaren Signalunterschied für blinde und sehbehinderte Menschen, selbst wenn das Lichtzeichen für zu Fuß Gehende auf Grün schaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2268

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Grünfläche Wilhelm-Leuschner-Straße/Windmühlstraße auf Vordermann bringen

07.08.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

Antrag vom 07.08.2017, OF 396/1 Betreff: Grünfläche Wilhelm-Leuschner-Straße/Windmühlstraße auf Vordermann bringen Der Magistrat wird damit beauftragt die "Grünfläche" an der Ecke Wilhelm-Leuschner-Straße / Windmühlstraße nachzupflanzen. Die Fläche ist in einem desaströsen Zustand und wird u.a. für Müllablage genutzt. Begründung: Anders als andere Grünflächen in der Straße ist diese Ecke nicht gepflegt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 396/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 19.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 396/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen Sachsenhausen

23.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1893 entstanden aus Vorlage: OF 494/5 vom 06.06.2017 Betreff: Verkehrskontrollen Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, bis zum Jahresende an folgenden Stellen jeweils an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Geschwindigkeitskontrollen zu veranlassen: 1. Auf der Mainuferstraße im Bereich zwischen der Ignaz-Bubis-Brücke und der Untermainbrücke; 2. in der Burnitzstraße zwischen dem Kreisel und der Holbeinstraße; 3. auf der Dreieichstraße und 4. in der Diesterwegstraße Richtung Schweizer Platz. Begründung: In allen genannten Bereichen beklagen Anwohner die Gefährdung von Fußgängern durch überhöhte Geschwindigkeit von Pkws und bitten den Ortsbeirat dringend um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1850 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zonen um die Textorstraße

19.05.2017 · Aktualisiert: 29.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 entstanden aus Vorlage: OF 441/5 vom 03.05.2017 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. Zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ist die Textorstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die vor mehr als zehn Jahren begonnen Überlegungen für eine Radroute in der Textorstraße sind über das Vorplanungsstadium nicht hinausgekommen. Leider ist nicht erkennbar, dass sich das in den nächsten zehn Jahren ändern könnte. Es ist daher sinnvoll, nun mit kostengünstigen, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Radverkehr eine akzeptable Umfahrung zur verkehrsreichen Mörfelder Landstraße zu schaffen. In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen kann die Vorfahrtsregelung entfallen und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Antrag vom 14.10.2020, OF 1815/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzung von Containern hier: Vor der Liegenschaft Holbeinstraße 21-23

19.05.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1637 entstanden aus Vorlage: OF 430/5 vom 29.04.2017 Betreff: Versetzung von Containern hier: Vor der Liegenschaft Holbeinstraße 21-23 Der Magistrat wird gebeten, die Container, die sich an der Lichtsignalanlage gegenüber der Liegenschaft Holbeinstraße 21-23 befinden, an einen anderen, besser geeigneten Ort in der Holbeinstraße zu versetzen. Begründung: Aus der Eltern- und Schülerschaft sind Beschwerden über den aktuellen Standort der Container an den Ortsbeirat herangetragen worden. Problematisch ist vor allem die Leerung der Container, da zu dieser Zeit der Verkehrsknotenpunkt Holbeinstraße/Schneckenhofstraße durch die dort haltenden Fahrzeuge zugestellt wird und daher sehr unübersichtlich ist. Der Ortsbeirat wünscht daher - in Absprache mit der Schulleitung und den Kinderbeauftragten - eine Versetzung der Container innerhalb der Holbeinstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1947 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2286 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung der Trennung der beiden Schulstandorte der IGS Süd

19.05.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1636 entstanden aus Vorlage: OF 428/5 vom 29.04.2017 Betreff: Aufhebung der Trennung der beiden Schulstandorte der IGS Süd Vorgang: M 47/09 Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das die trennende Funktion der Textorstraße zwischen dem nördlichen Schulstandort der Textorschule/Schwanthalerschule und dem südlichen Schulstandort der Holbeinschule aufhebt und 2. bis zur Fertigstellung und Vorlage des Konzeptes die Umsetzung der im Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 47, dargestellten "Radroute Textorstraße" im Bereich zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ruhen zu lassen. Begründung: Auf dem Gelände der Textorschule/Schwanthalerschule und der Holbeinschule wird die IGS Süd installiert werden. Zum Schuljahr 2016/2017 sind dort die 5. Jahrgangsstufen der Schwanthalerschule und der Holbeinschule aufgehoben worden und die IGS Süd hat an diesem Standort ihren Betrieb aufgenommen. Problematisch ist, dass beide Schulstandorte durch die Textorstraße getrennt werden. Dies ist insofern problematisch, dass sich die Schülerinnen und Schüler der IGS Süd in beiden Gebäuden aufhalten werden und dass zur Nutzung von Turnhalle und Mensa ohnehin die Straße überquert werden muss. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf und bittet daher, dass ein Konzept entwickelt wird, das die trennende Funktion der Textorstraße zwischen den beiden Schulstandorten der IGS Süd aufhebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1774 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und GrafvonStauffenbergAllee

26.02.2017 · Aktualisiert: 15.03.2017

Antrag vom 26.02.2017, OF 135/12 Betreff: Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie die Graf-von Stauffenberg-Allee als Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr nach Abschluss des Modellversuches auszuschildern. Begründung: Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Modellversuch wurden in dem Pilotprojekt vier Straßen (Nibelungenallee, Eschersheimer Landstraße, Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie Lange Straße) stadtweit aufgenommen. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Der Modellversuch hat gezeigt, dass eine Lärmreduzierung eingetreten ist. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie der Graf-von Stauffenberg-Allee ist Tempo 30 für diese Haupterschließungsstraßen, die sich in einem dicht besiedelten Neubaugebiet befinden, zur Lärmreduzierung notwendig. Durch Tempo 30 erfährt der Verkehr auf diesen o. g. Strecken nur eine unwesentliche Verzögerung (s. Anlage). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit macht den Durchgangsverkehr auf dem Riedberg unattraktiver. Somit sollte dies zusätzlich zu einer Reduzierung des überörtlichen Verkehrs in der Graf-von Stauffenberg-Allee führen. Anlage Anlage 1 (ca. 104 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 135/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Worte "Tempo-30-Zone" durch die Worte "Tempo 30" ersetzt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kreisel Holbeinstraße - Burnitzstraße - Oppenheimer Landstraße - Hedderichstraße

22.02.2017 · Aktualisiert: 21.03.2017

Antrag vom 22.02.2017, OF 346/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kreisel Holbeinstraße - Burnitzstraße - Oppenheimer Landstraße - Hedderichstraße Vorgang: EA 30/14 OBR 5; ST 839/15 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: - Die in der ST 839 vom 15.6.2015 angekündigte Vorplanungsvorlage wird vorgelegt. - In den Haushalt 2017 werden die erforderlichen Mittel eingestellt. Begründung: In diesem komplexen Kreuzungsbereich ist für die Verkehrsteilnehmer die Verkehrsbeziehung von der Hedderichstraße zur Burnitzstraße bzw. zur südlichen Oppenheimer Landstraße nicht möglich. Die in der Stellungnahme vom 15.6.2015 angekündigte Vorplanungsvorlage liegt noch nicht vor. Die Haushaltsmittel müssen jetzt eingestellt werden, damit das Projekt nicht weiter verzögert wird. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.10.2014, EA 30 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 30 2017 Die Vorlage OF 346/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Tempo-30-Zonen um die Textorstraße

20.10.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

Antrag vom 20.10.2016, OF 213/5 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, - die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. - die Schwanthalerstraße zwischen Stegstraße und Brückenstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: Im Bereich zwischen Holbein- und Brückenstraße sollte außer auf der Schweizer Straße eine einheitliche Tempo-30-Zone geschaffen werden. Dazu muss die verwirrende Situation (Textorstraße als Tempo-30-Straße, aber Tempo-30-Zone nördlich und südlich davon) beseitigt werden. Die Beschilderung wurde seinerzeit wegen der geplanten Radroute so angeordnet. Nach Aufgabe der Planung ist das nicht mehr sinnvoll. In der Schwanthalerstraße besteht im angegebenen Bereich keine besondere Gefährdungslage, weshalb sie für den Radverkehr freigegeben werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 213/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterführung des befestigten Gehweges entlang der Straße Untermainkai 66-84 auf der südlichen Seite durch das Legen von Pflastersteinen oder das Aufbringen von Teer

05.07.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 347 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 18.06.2016 Betreff: Weiterführung des befestigten Gehweges entlang der Straße Untermainkai 66-84 auf der südlichen Seite durch das Legen von Pflastersteinen oder das Aufbringen von Teer Der Magistrat wird aufgefordert, den befestigten Gehweg entlang der Straße Untermainkai 66-84 auf der südlichen Seite weiterzuführen, indem dort Pflastersteine gelegt oder Teer aufgebracht wird. Begründung: Der Gehweg, der von der Friedensbrücke Richtung Innenstadt entlang der Straße Untermainkai führt, endet ungefähr auf der Hälfte zwischen Friedensbrücke und Wiesenhüttenstraße. Die obere Hälfte ist gepflastert, die untere Hälfte jedoch ist nur fester Boden. Der Gehweg sollte durchgängig zwischen Friedensbrücke und Wiesenhüttenstraße gepflastert oder geteert sein, da der Boden bei Regen aufweicht und die Benutzung des Gehweges für Fußgänger (insbesondere mit Kinderwagen) dann unmöglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1294

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pauschaler Zuschlag für „Zentrale Lage“ und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main

19.01.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4923 entstanden aus Vorlage: OF 720/1 vom 03.01.2016 Betreff: Pauschaler Zuschlag für "Zentrale Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, den pauschalen Zuschlag für zentrale Lagen im neu zu erstellenden Mietspiegel nicht mehr vorzusehen . Ersatzweise soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechender Zuschlag eingeführt werden, der kleinteilig das Wohnumfeld berücksichtigt. Da das gefahrene Tempo in Straßen mit mehr als einer Fahrspur/Richtung im Ortsbezirk 1 deutlich höher und die damit verbundene Lärmbelastung stärker ist, werden alle Straßen im Ortsbezirk 1 mit mehr als einer Fahrspur/Richtung in die Liste der Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aufgenommen. Begründung: Der Zuschlag in Höhe von 0,99 Euro pro Quadratmeter wird pauschal für alle innenstadtnahen Stadtteile bei der Errechnung der Basisnettomiete berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist der zweithöchste Lagenzuschlag im Mietspiegel überhaupt - nach dem Zuschlag für Luxuslagen. Es ist aber überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum für Wohnungen in Lagen wie dem Gerichtsviertel, dem Allerheiligenviertel, dem Fischerfeld, Gallus Ost oder dem Bahnhofsviertel nördlich der Kaiserstraße ein solch überproportional hoher Zuschlag erhoben wird. Die ABG Frankfurt Holding und ihre Töchter verzichten freiwillig auf die Berücksichtigung dieses Zuschlages. Aus diesem vorbildlichen Verhalten lässt sich schließen, dass der Zuschlag wirtschaftlich nicht notwendig ist. Er sollte durch eine kleinteilige Betrachtung der Wohngebiete und aus einem daraus resultierenden Zuschlag für tatsächliche gute Lagen ersetzt werden. Stark befahrene und verlärmte Straßen wie z. B. die Mainuferstraßen werden im aktuellen Mietspiegel dagegen nicht einmal mit einem Abschlag berücksichtigt. Weitere verlärmte Straßen wie die östliche Allerheiligenstraße, die Stoltzestraße, die Gutleutstraße, die Wilhelm-Leuschner-Straße, die Mainluststraße u. v. a. m. bleiben ebenfalls unberücksichtigt und sollten wegen des Lärms einen Abschlag erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 582 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfärbung der Fahrradstreifen im Bereich Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße

27.11.2015 · Aktualisiert: 22.02.2016

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4753 entstanden aus Vorlage: OF 1187/5 vom 10.11.2015 Betreff: Einfärbung der Fahrradstreifen im Bereich Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße Der Magistrat wird gebeten, die im Bereich Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße stadteinwärts befindlichen Fahrradstreifen rot einzufärben. Begründung: Der obige Bereich ist für Radfahrer gefahrgeneigt. Es besteht die Gefahr der Kollision, wenn die Radfahrer an der Ampelanlage stadteinwärts in die Holbeinstraße weiterfahren. Hier kommt es oftmals zu Gefährdungen durch Autofahrer, die die Oppenheimer Landstraße weiterfahren, da sich der Fahrweg mit dem Radstreifen kreuzt. Hier muss durch die Einfärbung eine entsprechende Aufmerksamkeit bei den Autofahrern herbeigeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 382

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße

27.11.2015 · Aktualisiert: 24.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 1159/5 vom 21.09.2015 Betreff: Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Schulwegsicherheit für die Kinder in den angrenzenden Schulen zu erhöhen und die Fahrbahnbreite zu verringern, die den Anreiz für Autofahrer zum schnellen Fahren gibt: 1. Oppenheimer Landstraße zwischen Schweizer Platz und Holbeinstraße a) Beidseitig sind die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umzuwandeln. Dadurch ist eine geringere Fahrbahnbreite möglich. b) Auf der Seite der geraden Hausnummern sind alle Parkplätze vom Gehweg herunter auf die Straße zu verlagern. c) Die Sperrflächen vor und hinter den Zebrastreifen an der Kreuzung Schwanthalerstraße sind deutlich zu markieren und zu überwachen. d) Die Straßenquerung an diesen Stellen muss durch Gehwegnasen verkürzt werden (ggf. provisorisch, wie an der Kreuzung Textorstraße). e) Die Tempo-30-Zone muss auf der Straße nach den Kreuzungen Schwanthalerstraße und Textorstraße markiert werden. f) Die Geschwindigkeit auf der Oppenheimer Landstraße ist zu überwachen. 2. Textorstraße zwischen der Kreuzung Stegstraße und der Kreuzung Oppenheimer Landstraße - Verringerung der Fahrbahnbreite a) Auf der Seite der ungeraden Hausnummern (Südseite) ist zu prüfen, ob Schrägparken auf der Fahrbahn angeordnet werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind Längsparkplätze auf der Straße einzurichten. Das Parken auf dem Gehweg soll auf der südlichen Straßenseite nicht mehr angeordnet werden. b) Die Parkplätze auf der Seite der geraden Hausnummern sollen halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg eingerichtet werden. c) Falls die Straßenbreite dann nicht ausreicht, sollen auch hier die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt werden. Begründung: Die Textorstraße und die Oppenheimer Landstraße laden aufgrund ihrer breiten Fahrbahn Autofahrer zum schnellen Fahren ein. Das ist gefährlich für Kinder, die die angrenzenden Schulen besuchen und morgens diese Straßen passieren müssen, darunter viele Grundschüler. Es gab in diesem Sommer einen Unfall, in den ein Schulkind verwickelt war: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/3068753 (Bericht der Polizei). Die Fahrbahnbreite und somit der Anreiz, zu schnell zu fahren, kann durch das Ausweisen von Parkplätzen auf der Fahrbahn mit geringen Kosten verringert werden. Die Sperrflächen vor den Zebrastreifen werden derzeit weder von den Autofahrern noch von der Stadtpolizei berücksichtigt, der Sachverhalt muss deshalb durch Farbmarkierungen für alle sichtbar gemacht werden. Kinder lernen, vor dem Zebrastreifen auf dem Gehweg stehenzubleiben und nach Autos zu schauen, nicht auf einem Drittel der Strecke auf der Straße. Die Straßenquerung muss deshalb durch Gehwegnasen verkürzt und dadurch sicherer gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 417 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines getrennten Geh- und Radweges an der Kennedyallee ab Höhe der Kurve Gartenstraße bis zur Hausnummer 34

11.09.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4510 entstanden aus Vorlage: OF 1135/5 vom 25.08.2015 Betreff: Einrichtung eines getrennten Geh- und Radweges an der Kennedyallee ab Höhe der Kurve Gartenstraße bis zur Hausnummer 34 Der Magistrat wird gebeten, am Beginn der Kennedyallee in Höhe der Kurve Gartenstraße/Kennedyallee neben dem 1,5 Meter breiten Fuß- und Radweg einen separaten Gehweg anzulegen sowie für die vom Otto-Hahn-Platz kommenden Radfahrer eine Auffahrt zum benutzungspflichtigen Radweg zu schaffen. Begründung: Am Beginn der Kennedyallee zwischen der Verkehrsinsel Holbeinstraße/Gartenstraße/Kennedyallee und der Gaststätte existiert neben der Grünanlage ein als gemeinsamer Fuß- und Radweg beschilderter 1,5 Meter breiter Streifen, was in der Regel zu Konflikten führt, da jeweils einer der Verkehrsteilnehmer auf den Rasen ausweichen muss. Außerdem fehlt für aus Richtung Otto-Hahn-Platz kommende Radfahrer eine Möglichkeit, den benutzungspflichtigen Radweg in der Kennedyallee stadtauswärts zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1722 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Altenhöferallee Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr

29.08.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

Antrag vom 29.08.2015, OF 479/12 Betreff: Altenhöferallee Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee in das Pilotprojekt der Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr durch das Amt für Straßenverkehr und Erschließung gegenüber dem Land Hessen nach Abschluss des Modellversuches aufnehmen zu lassen. Begründung: Bisher sind in das Pilotprojekt vier Straßen stadtweit aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um die Nibelungenallee, die Eschersheimer Landstraße, den Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie die Lange Straße. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee ist im Rahmen des Pilotprojektes eine Haupterschließungsstraße in einem dicht besiedelten Neubaugebiet als weitere Vergleichsmöglichkeit nach Abschluss des Modellversuches mit einzubeziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 479/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und LINKE. gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kreuzung Holbeinstraße/Burnitzstraße/Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße

22.09.2014 · Aktualisiert: 16.10.2014

Antrag vom 22.09.2014, OF 948/5 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kreuzung Holbeinstraße/Burnitzstraße/Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße Vorgang: ST 1454/12 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die in der Stellungnahme ST 1454 aus 2012 erwähnte Vorplanung weiter zu bearbeiten und dem Ortsbeirat baldmöglichst eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. In den Etat 2015/16 sind entsprechend Mittel einzustellen Begründung: In diesem komplexen Kreuzungsbereich ist für die Verkehrsteilnehmer die Verkehrsbeziehung von der Hedderichstraße zur Burnitzstraße bzw. zur südlichen Oppenheimer Landstraße nicht möglich. Laut der erwähnten Stellungnahme vom 10.9.2012 liegt seit zwei Jahren eine Vorplanung zu diesem für Sachsenhausen wichtigen und ungelösten Verkehrsknoten vor. Seit diesem Zeitpunkt liegt dem OBR keine Information über den Stand der Planung mehr vor. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1454 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Etatanregung EA 30 2014 Die Vorlage OF 948/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Überprüfung der Ampelschaltungen in der Holbeinstraße, Sachsenhausen, zugunsten der Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern, Anwohnern

22.09.2014 · Aktualisiert: 16.10.2014

Antrag vom 22.09.2014, OF 942/5 Betreff: Überprüfung der Ampelschaltungen in der Holbeinstraße, Sachsenhausen, zugunsten der Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern, Anwohnern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie durch eine Änderung der Ampelschaltungen in der Holbeinstraße die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöht werden kann. Begründung: Die Holbeinstraße ist aus verschiedenen guten Gründen Tempo 30-Zone (Wohngebiet, Schule, Kirche, viel von Fußgängern und Radfahrern frequentierter Grünstreifen). Gleichzeitig ist sie aber eine wichtige Verkehrsachse in/aus Richtung Innenstadt, für Anwohner des Frankfurter Südens wie auch für Berufspendler. Das vorgeschriebene Tempo 30 dort wird oft nicht eingehalten und das zu schnelle Fahren durch die Holbeinstraße durch die dortigen Ampelschaltungen sogar noch forciert. Wer sich an Tempo 30 hält, wird damit bestraft, dass alle Ampeln in der Holbeinstraße immer rot werden. Bei circa Tempo 40-50 ist dies nicht der Fall, dann wird man dort meistens mit "grüner Welle" belohnt. Häufige Testfahrten einer Bürgerin haben diesen Eindruck immer wieder bestätigt, wie diese uns mitteilte. Das Ergebnis ist, dass alle Autofahrer, die diese Straße kennen, Gas geben, um die grünen Ampeln noch rechtzeitig zu passieren. Das Einrichten einer "grünen Welle" bei Tempo 30 (statt 50) könnte sicher sehr zur Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer in dieser Straße beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 942/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?

21.09.2014 · Aktualisiert: 14.10.2014

Antrag vom 21.09.2014, OF 522/1 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die Kita in der Hafenstraße denn nun endlich - tatsächlich(!) - fertig gestellt? Was wird unternommen, um die Fertigstellung zu beschleunigen? 2. wann findet ein Ortstermin in Sachen Kita Hafenstraße statt? 3. In welcher Höhe verfallen Fördergelder des Landes durch die Nicht-Fertigstellung der Kita Hafenstraße? Gibt es Möglichkeiten, diese Fördergelder noch zu "retten"? Wurden diese Fördergelder bereits gezahlt, sodass nunmehr Rückzahlungsansprüche des Landes entstehen? und 4. wo finden nun jene Kinder eine Kita, die jetzt nicht in die Kita in der Gutleutstraße aufgenommen werden können, weil da nun wegen der baulichen Verzögerung die Kinder aus der Kita Windmühlstraße vorübergehend untergebracht werden müssen? Begründung: Zu 1) und 2) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014 (ST 778) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom 18.03.2014 (V 973) heißt es: "Nach derzeitigem Stand und Planung erfolgt der Innenausbau voraussichtlich ab Juli 2014 sodass mit einer Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2014 zu rechnen ist." Im Juli 2014 war aus der Zeitung der evangelischen Kirchengemeinde zu erfahren, dass weitere Baumängel in der Hafenstrasse festgestellt wurden und mit einer Fertigstellung bis 31.12.2014 nicht zu rechnen ist. Für die betroffenen Kinder, Eltern und Erzieher ist dieser Schwebezustand nur schwer zu ertragen. Die Eltern können nicht glauben, dass seitens der Hoffnungsgemeinde, des Evangelischen Regionalverbands und des Magistrats nicht mehr getan wurde, um diese bereits seit Längerem absehbaren Missstände rechtzeitig zu verhindern. Es wird zudem von den Eltern als Hohn empfunden, dass auf der Baustelle drei Tischler arbeiten, um die Dachbalken zu erneuern. Warum wird hier nicht aufgestockt? Was wird getan, um die Fertigstellung zu beschleunigen? Das Gebäude hat einen Preis erhalten doch leider hat niemand etwas davon. Der Spielplatz ist seit über einem Jahr fertig gestellt, nur kein Kind spielt darauf. Die Enttäuschung ist allenthalben groß. Viele Eltern haben sich inzwischen entschieden, Ihre Kinder in andere Kindergärten zu geben. Seit einem Jahr werden keine Kinder mehr aufgenommen, sodass den betroffenen Kindern nicht nur Freunde genommen werden sondern eine ganzer Jahrgang fehlen wird. Hier hat der Magistrat in Absprache mit den Trägern endlich für Klarheit zu sorgen! Um den Vorgang transparent zu machen und den Bürgern sowie dem Ortsbeirat einen Einblick in die Situation zu verschaffen, ist schnellstmöglich ein Ortstermin unter Beteiligung der Träger durchzuführen. Zu 3) Nach bisherigen Angaben des Magistrats drohen Fördergelder des Landes bzw. des Bundes zu verfallen, wenn die Kita in der Hafenstraße nicht bis zum 31.12.2014 fertig gestellt wird. Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob hier tatsächlich in letzter Konsequenz Steuergelder verschwendet wurden, wie dies hätte verhindert werden können, um welche Summen es sich dabei handelt und ob und wie diese Fördergelder noch "gerettet" werden können. Zu 4) Insbesondere die Eltern der betroffenen Kinder haben aus nahe liegenden Gründen ein dringendes Bedürfnis, endlich klare Antworten auf die Frage zu bekommen, wo ihre Kinder nunmehr untergebracht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1120 2014 a) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: a) Einstimmige Annahme b) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

LED-Beleuchtung im Gründerzeitviertel von Sachsenhausen Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69

18.07.2014 · Aktualisiert: 08.12.2020

Anregung vom 18.07.2014, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 895/5 vom 15.07.2014 Betreff: LED-Beleuchtung im Gründerzeitviertel von Sachsenhausen Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 30.09.2014 und 19.02.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Sachsenhausen die Straßen im Gründerzeitviertel zwischen Südbahnhof, Darmstädter Landstraße und Holbeinstraße im Zuge der Umrüstung der Gaslaternen mit LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Insbesondere gilt das für die Kaulbachstraße, Rubensstraße, Stegstraße und Launitzstraße sowie zusätzlich für die Danneckerstraße. Begründung: Das Gründerzeitviertel von Sachsenhausen ist ein beliebtes Wohnquartier und auch bei Besuchern der Stadt Frankfurt bekannt und positiv konnotiert. Mit wenigen Ausnahmen fügen sich die neueren Gebäude ebenfalls harmonisch in das Gesamtbild ein. Der Eindruck, den diese Architektur vermittelt, würde durch unpassende Beleuchtung empfindlich gemindert. Der Ortsbeirat würde eine solche Abwertung sehr bedauern. In dem Magistratsvortrag vom 28.03.2014, M 69, werden die o. g. Straßen von der LED-Beleuchtung ausgenommen. Sie sind Teil dieses nahezu geschlossenen und besonders schönen gründerzeitlichen Gebäudeensembles in Sachsenhausen und zum Großteil jetzt mit Gaslaternen ausgestattet. Zum Schutz des Ensembles ist die Auswahl der passenden Straßenbeleuchtung mit LED notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.06.2015, B 240 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag FDP, ELF Piraten und RÖMER, die Beratung der Vorlage M 69 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass . . 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD = Prüfung und Berichterstattung sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 16. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 69, NR 941, NR 974, NR 976, OA 506, OA 507, OA 512, OA 522, OA 532, OA 534, OA 536, OA 537, OA 538 und OA 539 = Enthaltung) REP (NR 941, NR 976, OA 506, OA 537 und OA 539 = Annahme, NR 974 und OA 522 = Ablehnung, OA 507, OA 512, OA 532 und OA 538 = Prüfung und Berichterstattung, OA 534 und OA 536 = vereinfachtes Verfahren) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 69 auf Antrag der FREIEN WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordnete Burkert fehlt Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling fehlt Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Josef Nein Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Knudt Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs Enthaltung Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Hinweis: Die Zustimmung zur Vorlage M 69 erfolgt unter Berücksichtigung der Ergänzung durch die Vorlage NR 974. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. a) Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Rinn, Podstatny, Dr. Dr. Rahn, Maier, Müller, Pauli, Oesterling und Förster sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, GRÜNE, ELF Piraten und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung), ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 16. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.11.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zu den Vorlagen M 69 und OA 539 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 539 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.03.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 539 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4832, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 § 5248, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.11.2014 § 5738, 38. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.03.2015 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kinderbetreuung im Gutleutviertel

01.03.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

Antrag vom 01.03.2014, OF 431/1 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben: 1. wann mit der Fertigstellung des Kindergartens in der zukünftigen Trägerschaft der evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße zu rechnen ist, so dass alle Kinder aus den Kindergärten der ehemaligen evangelischen Weißfrauengemeinde (Windmühlstraße 9) und des Kindergartens der evangelischen Hoffnungskirchengemeinde (Gutleutstraße 131) dort betreut werden können, 2. welche Betreuungsstätten der Magistrat vorgesehen hat, falls die Kita in der Hafenstraße nicht vor der zu erwartenden Zwangsräumung der ev. Kita in der Windmühlstraße 9 bezugsfertig ist Begründung: Zu 1) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. Zu 2) Der Miet- und Pachtvertrag mit dem ev. Kindergarten in der Windmühlstraße 9 ist vor Jahren bereits gekündigt worden. Das Gebäude wurde auf der Basis des Erbbaurechts vergeben. Wenn der Umzug dieses Kindergartens in die Hafenstraße 5 nicht bis zum Schulbeginn 2014 bzw. bis zur Räumung erfolgen kann, ist völlig offen, wo die Kinder untergebracht werden können. Der neue Haus- und Grundstücksbesitzer hat jahrelang den Verzug toleriert, jetzt aber bereits mit erheblichen Baumaßnahmen rund um das Gebäude begonnen und drängt energisch und mit juristischen Schritten auf Räumung und Übergabe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 973 2014 Die Vorlage OF 431/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Untermainkai muss auch während Bauarbeiten für Fußgänger nutzbar sein

21.01.2014 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2806 entstanden aus Vorlage: OF 389/1 vom 05.01.2014 Betreff: Untermainkai muss auch während Bauarbeiten für Fußgänger nutzbar sein Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Baustellenbetreiber dafür Sorge zu tragen, dass für Fußgänger auch während der Bauarbeiten eine sichere Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen Gehwege gewährleistet ist. Hierzu sind beispielsweise entsprechende Ampeln oder gesicherte Querungsmöglichkeiten zu schaffen. Begründung: Hierzu liegt dem Ortsbeirat folgendes Schreiben vor: "Vom Fahrtor bin ich auf der Nordseite der Straße nach Westen gegangen. An der Baustelle des Degussa-Areals endet der Fußweg, ohne dass eine Umleitung ausgeschildert ist. Man muss die Fahrbahn überqueren, um weiterzukommen. Es ist zwar eine Mittelinsel vorhanden, aber es fehlt ein Zebrastreifen. Im weiteren Verlauf kommt man dann nicht weiter, da es am Nordkopf der Untermainbrücke keine Fußgängerampel gibt." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung von größeren Wasserpfützen auf den Gehwegen der Grünanlage in der Holbeinstraße

01.11.2013 · Aktualisiert: 20.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2646 entstanden aus Vorlage: OF 722/5 vom 15.10.2013 Betreff: Verhinderung von größeren Wasserpfützen auf den Gehwegen der Grünanlage in der Holbeinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu veranlassen, die die Bildung von großen Wasserpfützen auf den Gehwegen der Grünanlage in der Holbeinstraße verhindern. Begründung: Bei stärkeren Regenfällen bilden sich auf den Gehwegen der Grünanlage in der Holbeinstraße größere Wasserpfützen, die eine Begehung durch Passanten fast unmöglich machen. Hier sind Maßnahmen erforderlich, die ein Abfließen des Wassers gewährleisten, damit auch nach stärkeren Regenfällen die Grünanlage durch die Bürger genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1744 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschädigte Straßenlampe am Untermainkai ersetzen

29.10.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2620 entstanden aus Vorlage: OF 368/1 vom 04.10.2013 Betreff: Beschädigte Straßenlampe am Untermainkai ersetzen Der Magistrat wird gebeten, mit der Mainova AG bzw. der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH Kontakt aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass die beschädigte (es steht nur noch ein Stumpf) und fehlende Straßenlampe am Untermainkai gegenüber der Hausnummer 44 ersetzt wird. Begründung: Ein Mitglied des Ortsbeirates hat vor Monaten bei der Mainova AG, Gutleutstraße, das Fehlen der Straßenlampe persönlich gemeldet und wurde von dem Pförtner telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter von der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH verbunden. Dabei erhielt er die Auskunft, dass die Straßenlampe in den nächsten drei Wochen ersetzt wird. Es handelt sich um die Straßenlampe zwischen den Lampennummern 1056 und 1060. Leider sind inzwischen Monate vergangen und die Straßenlampe ist noch immer nicht ersetzt worden. Die fehlende Beleuchtung birgt für die Nutzer dieses unbeleuchteten Bereichs eine Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1752 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenschilder mit Zusatzschildern ergänzen

19.04.2013 · Aktualisiert: 14.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2150 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 02.04.2013 Betreff: Straßenschilder mit Zusatzschildern ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die Schilder mit den Straßennamen durch die allgemein üblichen Zusatzbeschilderungen an den Stellen zu ergänzen, wo die Schilder fehlen. Beispielhaft seien hier folgende Örtlichkeiten genannt: - Willemerstraße (Siemensstraße); - Gutzkowstraße (Ecke Schifferstraße); - Passavantstraße (Ecke Burnitzstraße); - Oskar-Sommer-Straße (Ecke Burnitzstraße); - Ossietzkystraße (Ecke Grethenweg); - Max-Reger-Straße (Ecke Mörfelder Landstraße); - Textorstraße (zwei Stück); - Schaubstraße (Schaumainkai); - Rubensstraße (zwei Stück); - Rembrandtstraße (zwei Stück); - Dürerstraße (zwei Stück); - Melibocusstraße; - Heinrich-Seliger-Straße; - Herbert-Boehm-Straße; - Otzbergstraße; - Kniebisstraße; - Kandelstraße; - Frauenhofstraße. Begründung: Die Zusatzschilder mit Erläuterungen zu den Straßennamen werden jeweils am Anfang und am Ende der Straße unter das Straßenschild montiert. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates wies ein Bürger auf die fehlenden Schilder an der Textorstraße hin. Bei weiterer Recherche wurden bei den oben genannten Straßen ebenfalls fehlende Zusatzschilder entdeckt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1115 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee

18.01.2013 · Aktualisiert: 24.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2013, OM 1840 entstanden aus Vorlage: OF 473/5 vom 31.12.2012 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das komplette Teilstück der Gartenstraße zwischen Einmündung Holbeinstraße und Einmündung Stresemannallee in östliche Richtung als Einbahnstraße eingerichtet werden kann, sodass nach der Holbeinstraße keine Weiterfahrt in westliche Richtung mehr möglich ist. Begründung: Seit Frühjahr 2012 wurde den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die die Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße benutzen, versprochen, dass ein Haltestellenkap eingerichtet wird. Dies ist nunmehr erfolgt. Mit Einrichtung dieses Haltestellenkaps erfolgt die Ausweisung der Gartenstraße zwischen der Einmündung Schaubstraße und der Einmündung Stresemannallee als Einbahnstraße in östliche Richtung. Dies hat nun zur Folge, dass die Fahrzeuge, die die Gartenstraße über die Einmündung Holbeinstraße in westliche Richtung hinaus weiterhin nutzen, über die Schaubstraße abfließen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner hat sich dies als unzumutbare Mehrbelastung erwiesen. Von daher bittet der Ortsbeirat um Ausweitung der Einbahnstraße, sodass eine Durchfahrt beginnend nach der Einmündung der Holbeinstraße in westliche Richtung nicht mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 455 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1278 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abschaltung von Lichtsignalanlage

02.11.2012 · Aktualisiert: 14.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 417/5 vom 15.10.2012 Betreff: Abschaltung von Lichtsignalanlage Vorgang: OM 1309/12 OBR 5; OM 1310/12 OBR 5; ST 1420/12; ST 1580/12 Der Ortsbeirat 5 weist die Stellungnahmen ST 1420 vom 31.08.2012 sowie ST 1580 vom 28.09.2012 zurück. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Anregungen OM 1310 und OM 1309 vom 15.06.2012 hinsichtlich der Abschaltung von Lichtsignalanlagen nochmals zu bearbeiten. Der Ortsbeirat 5 hatte in den Anregungen beschlossen, dass die Betriebszeit der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Textorstraße/Oppenheimer Landstraße sowie Textorstraße/Holbeinstraße auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung: Der Magistrat führt gegen die zeitweise Abschaltung der LSA Standardantworten an, die der Ortsbeirat 5 leicht selbst durch eine Google-Recherche hätte ermitteln können. Dem Ortsbeirat 5 geht es nicht so sehr um Energieeinsparung oder Emissionsvermeidung, sondern darum, dass niemand vor einer Ampel warten möchte, an der nichts los ist. Ein Fußgänger, der bei Rotsignal an einer verkehrsfreien Kreuzung steht, wird sich nicht fragen, ob die volkswirtschaftlichen Verluste einer Ampelabschaltung höher liegen können als die bewertbaren Einsparungen, sondern wohl eher einfach losgehen. Der Ortsbeirat 5 erwartet bei der Programmierung nach Erfordernis der Schulwegsicherheit nicht die jährliche Umprogrammierung nach Maßgabe des neuen Stundenplans, sondern selbstverständlich eine großzügige Regelung, die viele Jahre Bestand hätte, wie zum Beispiel die Abschaltung Montag bis Freitag von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr und samstags sowie sonntags ganztägig. Außerdem gibt es im Stadtgebiet eine große Zahl von LSA, die nicht rund um die Uhr in Betrieb sind, und zwar an Straßen, die wesentlich mehr Kfz-Verkehr aufweisen als die genannten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 156 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße

15.06.2012 · Aktualisiert: 19.10.2012

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1309 entstanden aus Vorlage: OF 328/5 vom 30.05.2012 Betreff: Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Holbeinstraße zwischen Kennedyallee und Einmündung Burnitzstraße in die benachbarte Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Des Weiteren möge geprüft werden, ob die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Holbeinstraße noch notwendig ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung: Die Holbeinstraße ist im genannten Abschnitt als Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30 km/h beträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1420 Antrag vom 15.10.2012, OF 417/5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße

15.06.2012 · Aktualisiert: 19.10.2012

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1310 entstanden aus Vorlage: OF 329/5 vom 30.05.2012 Betreff: Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Textorstraße zwischen Holbeinstraße und der Einmündung Schweizer Straße auf 30 km/h zu beschränken. Des Weiteren möge geprüft werden, ob die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Oppenheimer Landstraße noch notwendig ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung: Nachdem bereits in der östlichen Textorstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt wurde, ist gerade hier vor den Schulen die in den benachbarten Straßen bereits geltende Regelung angebracht. Auch aus Gründen der einheitlichen Verkehrsregelung in vergleichbaren Straßen ist diese Maßnahme sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1580 Antrag vom 15.10.2012, OF 417/5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?

06.04.2012 · Aktualisiert: 02.05.2012

Antrag vom 06.04.2012, OF 158/1 Betreff: Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Absichten verfolgt das Stadtplanungsamt bezüglich der Grundstücke Windmühlstraße 11, Wilhelm-Leuschner-Straße 30 und 32 (einschließlich der Annexbauten an der Gutleutstraße)? 2. Wurden Gespräche bzw. Verhandlungen mit den Eigentümern geführt, um deren Absichten über eine künftige Nutzung der Grundstücke in Erfahrung zu bringen? Begründung: Die ehemaligen Bürogebäude an der Windmühlstraße und an der Wilhelm-Leuschner-Straße stehen seit mehr als 15 Jahren leer. Für eine weitere Büronutzung ist die Gebäudesubstanz in keinem sanierungsfähigen Zustand. Der herunter gekommene äußere Eindruck und der Gebäudezustand sind nachteilig für die unmittelbare Umgebung und den Stadtteil. Der städtebaulich wertvolle Grund und Boden in einem dicht besiedelten Gebiet sollte vorrangig für eine Wohnbebauung nutzbar gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 24.04.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 362 2012 Die Vorlage OF 158/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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