Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2013, OM
1840 entstanden aus Vorlage:
OF 473/5 vom
31.12.2012 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der
Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob
das komplette Teilstück der Gartenstraße zwischen Einmündung Holbeinstraße und
Einmündung Stresemannallee in östliche Richtung als Einbahnstraße eingerichtet
werden kann, sodass nach der Holbeinstraße keine Weiterfahrt in westliche
Richtung mehr möglich ist. Begründung: Seit Frühjahr 2012 wurde den Mitbürgerinnen und
Mitbürgern, die die Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße
benutzen, versprochen, dass ein Haltestellenkap eingerichtet wird. Dies ist
nunmehr erfolgt. Mit Einrichtung dieses Haltestellenkaps erfolgt die Ausweisung
der Gartenstraße zwischen der Einmündung Schaubstraße und der Einmündung
Stresemannallee als Einbahnstraße in östliche Richtung. Dies hat nun zur Folge,
dass die Fahrzeuge, die die Gartenstraße über die Einmündung Holbeinstraße in
westliche Richtung hinaus weiterhin nutzen, über die Schaubstraße abfließen.
Für die Anwohnerinnen und Anwohner hat sich dies als unzumutbare Mehrbelastung
erwiesen. Von daher bittet der Ortsbeirat um Ausweitung der Einbahnstraße,
sodass eine Durchfahrt beginnend nach der Einmündung der Holbeinstraße in
westliche Richtung nicht mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.03.2013, ST 455
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.08.2013, ST 1278
Aktenzeichen: 32 1