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Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2013, OM 1840 entstanden aus Vorlage: OF 473/5 vom 31.12.2012 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das komplette Teilstück der Gartenstraße zwischen Einmündung Holbeinstraße und Einmündung Stresemannallee in östliche Richtung als Einbahnstraße eingerichtet werden kann, sodass nach der Holbeinstraße keine Weiterfahrt in westliche Richtung mehr möglich ist. Begründung: Seit Frühjahr 2012 wurde den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die die Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße benutzen, versprochen, dass ein Haltestellenkap eingerichtet wird. Dies ist nunmehr erfolgt. Mit Einrichtung dieses Haltestellenkaps erfolgt die Ausweisung der Gartenstraße zwischen der Einmündung Schaubstraße und der Einmündung Stresemannallee als Einbahnstraße in östliche Richtung. Dies hat nun zur Folge, dass die Fahrzeuge, die die Gartenstraße über die Einmündung Holbeinstraße in westliche Richtung hinaus weiterhin nutzen, über die Schaubstraße abfließen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner hat sich dies als unzumutbare Mehrbelastung erwiesen. Von daher bittet der Ortsbeirat um Ausweitung der Einbahnstraße, sodass eine Durchfahrt beginnend nach der Einmündung der Holbeinstraße in westliche Richtung nicht mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 455 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1278 Aktenzeichen: 32 1