Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1309 entstanden aus Vorlage: OF 328/5 vom 30.05.2012

Betreff: Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Holbeinstraße zwischen Kennedyallee und Einmündung Burnitzstraße in die benachbarte Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Des Weiteren möge geprüft werden, ob die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Holbeinstraße noch notwendig ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung: Die Holbeinstraße ist im genannten Abschnitt als Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30 km/h beträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5