Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM
1309 entstanden aus
Vorlage: OF 328/5 vom
30.05.2012 Betreff: Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Holbeinstraße
zwischen Kennedyallee und Einmündung Burnitzstraße in die benachbarte
Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h zu beschränken. Des Weiteren möge geprüft werden, ob die
Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Holbeinstraße noch notwendig
ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur
Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden.
Begründung: Die Holbeinstraße ist im genannten Abschnitt als
Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den
umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30
km/h beträgt.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1420
Antrag vom
15.10.2012, OF
417/5