Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM
4742 entstanden aus Vorlage:
OF 1159/5 vom
21.09.2015 Betreff: Schulwegsicherheit Textorstraße und
Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu
ergreifen, um die Schulwegsicherheit für die Kinder in den angrenzenden Schulen
zu erhöhen und die Fahrbahnbreite zu verringern, die den Anreiz für Autofahrer
zum schnellen Fahren gibt: 1. Oppenheimer Landstraße zwischen Schweizer Platz
und Holbeinstraße
a) Beidseitig sind die
Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umzuwandeln. Dadurch ist eine geringere
Fahrbahnbreite möglich. b)
Auf der Seite der geraden Hausnummern sind alle Parkplätze vom Gehweg herunter
auf die Straße zu verlagern. c) Die Sperrflächen vor und hinter den Zebrastreifen
an der Kreuzung Schwanthalerstraße sind deutlich zu markieren und zu
überwachen. d) Die
Straßenquerung an diesen Stellen muss durch Gehwegnasen verkürzt werden
(ggf. provisorisch, wie an der Kreuzung Textorstraße). e) Die Tempo-30-Zone muss auf der
Straße nach den Kreuzungen Schwanthalerstraße und Textorstraße markiert werden.
f) Die Geschwindigkeit auf
der Oppenheimer Landstraße ist zu überwachen. 2. Textorstraße zwischen der Kreuzung Stegstraße und
der Kreuzung Oppenheimer Landstraße - Verringerung der Fahrbahnbreite a) Auf der Seite der ungeraden Hausnummern (Südseite)
ist zu prüfen, ob Schrägparken auf der Fahrbahn angeordnet werden kann. Ist
dies nicht der Fall, sind Längsparkplätze auf der Straße einzurichten. Das
Parken auf dem Gehweg soll auf der südlichen Straßenseite nicht mehr angeordnet
werden. b) Die Parkplätze
auf der Seite der geraden Hausnummern sollen halb auf der Straße, halb auf dem
Gehweg eingerichtet werden. c) Falls die Straßenbreite dann nicht ausreicht,
sollen auch hier die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt
werden. Begründung: Die Textorstraße und die Oppenheimer Landstraße laden
aufgrund ihrer breiten Fahrbahn Autofahrer zum schnellen Fahren ein. Das ist
gefährlich für Kinder, die die angrenzenden Schulen besuchen und morgens diese
Straßen passieren müssen, darunter viele Grundschüler. Es gab in diesem Sommer
einen Unfall, in den ein Schulkind verwickelt war:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/3068753 (Bericht der Polizei).
Die Fahrbahnbreite und somit der Anreiz, zu schnell
zu fahren, kann durch das Ausweisen von Parkplätzen auf der Fahrbahn mit
geringen Kosten verringert werden. Die Sperrflächen vor den Zebrastreifen
werden derzeit weder von den Autofahrern noch von der Stadtpolizei
berücksichtigt, der Sachverhalt muss deshalb durch Farbmarkierungen für alle
sichtbar gemacht werden. Kinder lernen, vor dem Zebrastreifen auf dem Gehweg
stehenzubleiben und nach Autos zu schauen, nicht auf einem Drittel der Strecke
auf der Straße. Die Straßenquerung muss deshalb durch Gehwegnasen verkürzt und
dadurch sicherer gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.02.2016, ST 417
Aktenzeichen: 32 1