Tempo-30-Zonen um die Textorstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM
1643 entstanden aus Vorlage:
OF 441/5 vom
03.05.2017 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße
Der Magistrat wird
gebeten, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und
Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der
Schweizer Straße zu integrieren. Zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer
Landstraße ist die Textorstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße
freizugeben. Begründung: Die vor mehr als zehn Jahren begonnen Überlegungen
für eine Radroute in der Textorstraße sind über das Vorplanungsstadium nicht
hinausgekommen. Leider ist nicht erkennbar, dass sich das in den nächsten zehn
Jahren ändern könnte. Es ist daher sinnvoll, nun mit kostengünstigen,
kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Radverkehr eine akzeptable Umfahrung
zur verkehrsreichen Mörfelder Landstraße zu schaffen. In der Textorstraße besteht schon jetzt im
angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber
als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu
Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon
bestehenden Tempo-30-Zonen kann die Vorfahrtsregelung entfallen und die
Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besser durchgesetzt werden. Dies würde die
Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des
Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald
gelichtet werden.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.09.2017, ST 1948
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130
Antrag vom
14.10.2020, OF
1815/5
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5
am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
23. Sitzung des OBR 5
am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1