Pauschaler Zuschlag für „Zentrale Lage“ und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM
4923 entstanden aus Vorlage:
OF 720/1 vom
03.01.2016 Betreff: Pauschaler Zuschlag für "Zentrale
Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im
Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, den
pauschalen Zuschlag für zentrale Lagen im neu zu erstellenden Mietspiegel nicht
mehr vorzusehen . Ersatzweise soll ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechender Zuschlag eingeführt werden, der kleinteilig das
Wohnumfeld berücksichtigt. Da das gefahrene Tempo in Straßen mit mehr als einer
Fahrspur/Richtung im Ortsbezirk 1 deutlich höher und die damit verbundene
Lärmbelastung stärker ist, werden alle Straßen im Ortsbezirk 1 mit mehr als
einer Fahrspur/Richtung in die Liste der Straßen mit besonders hoher
Lärmbelastung aufgenommen. Begründung: Der Zuschlag in Höhe von 0,99 Euro pro Quadratmeter
wird pauschal für alle innenstadtnahen Stadtteile bei der Errechnung der
Basisnettomiete berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist der zweithöchste
Lagenzuschlag im Mietspiegel überhaupt - nach dem Zuschlag für Luxuslagen. Es
ist aber überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum für Wohnungen in Lagen wie dem
Gerichtsviertel, dem Allerheiligenviertel, dem Fischerfeld, Gallus Ost oder dem
Bahnhofsviertel nördlich der Kaiserstraße ein solch überproportional hoher
Zuschlag erhoben wird. Die ABG Frankfurt Holding und ihre Töchter verzichten
freiwillig auf die Berücksichtigung dieses Zuschlages. Aus diesem vorbildlichen
Verhalten lässt sich schließen, dass der Zuschlag wirtschaftlich nicht
notwendig ist. Er sollte durch eine kleinteilige Betrachtung der Wohngebiete
und aus einem daraus resultierenden Zuschlag für tatsächliche gute Lagen
ersetzt werden.
Stark befahrene und verlärmte
Straßen wie z. B. die Mainuferstraßen werden im aktuellen Mietspiegel dagegen
nicht einmal mit einem Abschlag berücksichtigt. Weitere verlärmte Straßen wie
die östliche Allerheiligenstraße, die Stoltzestraße, die Gutleutstraße, die
Wilhelm-Leuschner-Straße, die Mainluststraße u. v. a. m. bleiben
ebenfalls unberücksichtigt und sollten wegen des Lärms einen Abschlag
erhalten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.04.2016, ST 582
Aktenzeichen: 64 0