Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Pauschaler Zuschlag für „Zentrale Lage“ und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4923 entstanden aus Vorlage: OF 720/1 vom 03.01.2016 Betreff: Pauschaler Zuschlag für "Zentrale Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, den pauschalen Zuschlag für zentrale Lagen im neu zu erstellenden Mietspiegel nicht mehr vorzusehen . Ersatzweise soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechender Zuschlag eingeführt werden, der kleinteilig das Wohnumfeld berücksichtigt. Da das gefahrene Tempo in Straßen mit mehr als einer Fahrspur/Richtung im Ortsbezirk 1 deutlich höher und die damit verbundene Lärmbelastung stärker ist, werden alle Straßen im Ortsbezirk 1 mit mehr als einer Fahrspur/Richtung in die Liste der Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aufgenommen. Begründung: Der Zuschlag in Höhe von 0,99 Euro pro Quadratmeter wird pauschal für alle innenstadtnahen Stadtteile bei der Errechnung der Basisnettomiete berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist der zweithöchste Lagenzuschlag im Mietspiegel überhaupt - nach dem Zuschlag für Luxuslagen. Es ist aber überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum für Wohnungen in Lagen wie dem Gerichtsviertel, dem Allerheiligenviertel, dem Fischerfeld, Gallus Ost oder dem Bahnhofsviertel nördlich der Kaiserstraße ein solch überproportional hoher Zuschlag erhoben wird. Die ABG Frankfurt Holding und ihre Töchter verzichten freiwillig auf die Berücksichtigung dieses Zuschlages. Aus diesem vorbildlichen Verhalten lässt sich schließen, dass der Zuschlag wirtschaftlich nicht notwendig ist. Er sollte durch eine kleinteilige Betrachtung der Wohngebiete und aus einem daraus resultierenden Zuschlag für tatsächliche gute Lagen ersetzt werden. Stark befahrene und verlärmte Straßen wie z. B. die Mainuferstraßen werden im aktuellen Mietspiegel dagegen nicht einmal mit einem Abschlag berücksichtigt. Weitere verlärmte Straßen wie die östliche Allerheiligenstraße, die Stoltzestraße, die Gutleutstraße, die Wilhelm-Leuschner-Straße, die Mainluststraße u. v. a. m. bleiben ebenfalls unberücksichtigt und sollten wegen des Lärms einen Abschlag erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 582 Aktenzeichen: 64 0