Abschaltung von Lichtsignalanlage
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM
1679 entstanden aus
Vorlage: OF 417/5 vom
15.10.2012 Betreff: Abschaltung von Lichtsignalanlage
Vorgang: OM 1309/12 OBR 5; OM 1310/12 OBR 5; ST 1420/12; ST
1580/12 Der Ortsbeirat 5 weist die
Stellungnahmen ST 1420 vom 31.08.2012 sowie ST 1580 vom 28.09.2012 zurück.
Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Anregungen OM 1310 und
OM 1309 vom 15.06.2012 hinsichtlich der Abschaltung von Lichtsignalanlagen
nochmals zu bearbeiten. Der Ortsbeirat 5 hatte in den Anregungen
beschlossen, dass die Betriebszeit der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung
Textorstraße/Oppenheimer Landstraße sowie Textorstraße/Holbeinstraße auf das
zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung: Der Magistrat führt gegen die zeitweise Abschaltung
der LSA Standardantworten an, die der Ortsbeirat 5 leicht selbst durch
eine Google-Recherche hätte ermitteln können. Dem Ortsbeirat 5 geht es
nicht so sehr um Energieeinsparung oder Emissionsvermeidung, sondern darum,
dass niemand vor einer Ampel warten möchte, an der nichts los ist. Ein
Fußgänger, der bei Rotsignal an einer verkehrsfreien Kreuzung steht, wird sich
nicht fragen, ob die volkswirtschaftlichen Verluste einer Ampelabschaltung
höher liegen können als die bewertbaren Einsparungen, sondern wohl eher einfach
losgehen. Der Ortsbeirat 5 erwartet bei der Programmierung nach
Erfordernis der Schulwegsicherheit nicht die jährliche Umprogrammierung nach
Maßgabe des neuen Stundenplans, sondern selbstverständlich eine großzügige
Regelung, die viele Jahre Bestand hätte, wie zum Beispiel die Abschaltung
Montag bis Freitag von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr und samstags sowie
sonntags ganztägig. Außerdem gibt es im Stadtgebiet eine große Zahl von LSA,
die nicht rund um die Uhr in Betrieb sind, und zwar an Straßen, die wesentlich
mehr Kfz-Verkehr aufweisen als die genannten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.01.2013, ST 156
Aktenzeichen: 32 1