Meine Nachbarschaft: Hofgartenweg
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Ausstehende Abbiegespur auf der B 521
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 249 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 31.03.2018 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B 521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A 661 umgehend realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692 Anregung vom 23.10.2018, OA 319 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 249 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2752, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 1661/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße die notwendigen Mittel eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 53 2018 Die Vorlage OF 284/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 281/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: ST 1710/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für den Weiterbau, der im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandenen Treppenanlage mit integrierten Rampen, bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost"), die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1710 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 50 2018 Die Vorlage OF 281/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFlurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2017, OM 2346 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 09.10.2017 Betreff: Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die bereits auf dem Flurstück 174/1 geplante und seitens der Bauaufsicht genehmigte Bebauung mit sechs Reihenhäusern, bei der von 1.100 Quadratmetern Grünfläche 1.000 Quadratmeter neu versiegelt werden sollen, doch noch abzuwenden. Insbesondere wird der Magistrat dazu aufgefordert, diesbezüglich in Gespräche mit der Eigentümerin des Grundstücks einzutreten, die darauf abzielen, den bereits mit dem Bauträger geschlossenen Erbpachtvertrag aufzulösen und stattdessen ein Nutzungsmodell zu entwickeln, mit dem die auf dem Areal vorhandene Stadtnatur erhalten und im Sinne der urbanen Biodiversität weiterentwickelt werden kann. Bei einer solchen zukünftigen Nutzung soll auch die Ermöglichung des direkten Mensch-Natur-Kontaktes im Vordergrund stehen, z. B. in Form eines Gartenprojektes für die Schülerinnen und Schüler der nahe gelegenen Zentgrafenschule und/oder eines Gemeinschaftsgartens, der als Aufenthaltsort für Hobbygärtner, Familien mit Kindern und Senioren einen für das Quartier wichtigen Sozialraum bildet. Auch Möglichkeiten von bürgerschaftlichen Partizipationsformen (Stichwort "urban gardening") sind hierbei einer Prüfung zu unterziehen. Weiterhin wird der Magistrat um eine Bewertung gebeten, welche Auswirkungen die Versiegelung und Bebauung dieser Grünfläche klimatologisch für Seckbach zur Folge haben würde. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die derzeit über die unterhalb des Huthparkes gelegenen Kleingärten einströmende Kaltluft zu richten und inwieweit der tiefer gelegene Teil des Stadtteils durch die geplante Bebauung von dieser Kaltluftzufuhr abgeschnitten wird. Begründung: Grünflächen sind wichtige Sozialräume in einer Stadt und müssen sowohl wohnungsnah zu finden als auch leicht zugänglich sein. Hitzestress, Lärm und Luftverschmutzung führen in den Städten zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Stadtgrün mindert diese Belastungen und verringert vor allem nachts die Wärmebelastung in den angrenzenden Quartieren. Vegetation absorbiert Lärm oder trägt dazu bei, diesen durch visuelle Abschirmung erträglicher zu machen; Bäume und andere Vegetationselemente binden Feinstaub. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Natur erleben und erreichbare Grünräume die Lebensqualität fördern. So stärkt das Vorhandensein von urbanem Grün das Wohlbefinden von Bewohnerinnen und Bewohnern, indem es hilft, Stress abzubauen und die Identifikation mit der Wohnumgebung zu fördern. Weiterhin tragen Grünflächen zur Anpassung der Städte an den Klimawandel bei und verringern die dadurch entstehenden Belastungen für die hier lebenden Menschen. Und nicht zuletzt leistet die Partizipation von Bewohnerinnen und Bewohnern an der Planung, Pflege und dem Erhalt von Grün- und Freiräumen im Quartier einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Naturerfahrung sowie Umweltbildung und stärkt das soziale Miteinander. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 355 Aktenzeichen: 63 0
Nachverdichtung sozial- und umweltverträglich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2017, OM 2345 entstanden aus Vorlage: OF 245/11 vom 19.10.2017 Betreff: Nachverdichtung sozial- und umweltverträglich gestalten Der Magistrat wird gebeten, sich an die Eigentümerin des Flurstücks 174/1 in der Ellerstraße in Seckbach zu wenden, um die derzeitig geplante Bebauung durch sechs Reihenhäuser und neun Parkplätze zu verhindern. Die geplante Bebauung versiegelt 1.000 Quadratmeter von 1.100 Quadratmetern des Grundstückes. Durch eine geringere Häuseranzahl und eine geringere Anzahl an Parkplätzen sollte der Anteil der Versiegelung reduziert werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Eigentümerin die Nachbarn über die geplanten Baumaßnahmen, den Bauzeitplan, Transport und Lagerung von Baumaterial und alle weiteren sie betreffenden Angelegenheiten frühzeitig sowie umfassend informiert und mit ihnen abstimmt. Begründung: In Zeiten drastischer Wohnungsnot ist es zu begrüßen, wenn auf ausgewiesenen Flächen neuer und vor allem bezahlbarer Wohnraum entsteht. Jedoch sollten ökologische und soziale Fragen bei dem Umfang der Bebauung Berücksichtigung finden. Die Ausnutzung von Grundstücken bis zum letzten Zipfel steht dem Ziel einer Akzeptanz der Nachverdichtung entgegen. Um eine möglichst einvernehmliche Lösung mit den Nachbarn zu erzielen, sollten die vorgelegten Planungen überarbeitet werden. Da es sich bei der Eigentümerin um eine Stiftung handelt, sollte ein Kompromiss vor dem Erreichen maximaler Gewinnerzielung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 354 Aktenzeichen: 63 0
Gegen Leerstand von Häusern und Wohnungen vorgehen !
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 247/11 Betreff: Gegen Leerstand von Häusern und Wohnungen vorgehen ! Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt herrscht enorme Wohnungsnot im Bereich des bezahlbaren Wohnraums. Umso ärgerlicher ist wenn Wohnungen und Häuser ohne ersichtlichen Grund jahrelang leer stehen. Im Stadtteil Seckbach sind dies unter anderem: 1 Reihenhaus, Atzelbergstraße 71, 1 Einzelhaus, Im Staffel 99, 1 Haus mit Ladengeschäften, Wilhelmshöherstraße 142, 1 Einzelhaus, Zentgrafenstraße 30. Dies vorrausgeschickt fragen wir den Magistrat. 1. Sind dem Magistrat die aufgeführten Leestände bekannt? 2. Gibt es Kenntnisse über Gründe für den jahrelangen Leerstand? 3. Befinden sich der Magistrat bzw. die zuständigen Behörden im Dialog mit den Eigentümern um eine baldige Wohnraumnutzung wieder zu ermöglichen? 4. Welche Mittel wird der Magistrat einsetzen um diese Leestände bald möglichst zu beseitigen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 635 2017 Die Vorlage OF 247/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Punkt 4. das Wort "Mittel" durch das Wort "Maßnahmen" ersetz wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenStraßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 „Achtung Kinder“ auf der Fahrbahn aufbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1812 entstanden aus Vorlage: OF 223/11 vom 30.05.2017 Betreff: Straßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufbringen Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der Zentgrafenstraße, in der Nähe der Hausnummer 18, eine Straßenmarkierung "Achtung Kinder" aufbringen zu lassen. Begründung: Zwischen der Hausnummer 18 und 24 der Zentgrafenstraße befinden sich die Zugänge des Spielplatzes und des Kinderhorts. Hier kommt es vor, dass Kinder unachtsam die Zentgrafenstraße betreten. Um Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Situation hinzuweisen, wurde eine Markierung in der Höhe der Zentgrafenstraße 28 aufgebracht. Im unteren Bereich der Zentgrafenstraße fehlt dieser Hinweis. Um Unfälle vorzubeugen, sollte eine Straßenmarkierung "Achtung Kinder" im Bereich der Zentgrafenstraße 18, auf die Fahrbahn, aufgebracht werden. Anlage Anlage 1 (ca. 133 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1868 Aktenzeichen: 32 1
Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1493 entstanden aus Vorlage: OF 197/11 vom 01.04.2017 Betreff: Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, ein problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen. Zwecks Festlegung von Maßnahmen ist ein gemeinsamer Ortstermin mit den betroffenen Ämtern, der FES und der Feuerwehr durchzuführen. Begründung: Durch die Parkmöglichkeit an der Ecke Hintergasse/Hofhausstraße wird die Einfahrt in die Hintergasse für FES- und Rettungsfahrzeuge stark eingeschränkt, ja sogar unmöglich gemacht. Aufgrund dessen kommt es immer wieder zu Anfragen durch FES-Mitarbeiterinnen und FES-Mitarbeiter an die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Hofhausstraße 14 zur Entfernung des parkenden Autos. Eventuell könnte das Parken eines Fahrzeugs in diesem Bereich durch das Setzen eines Pollers unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1413 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 136/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: Vorgang: Anregung vom 04.07.2016, OA 37 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes angelegte Treppenanlage mit integrierten Rampen bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weiterzuführen und hierfür die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 71 2017 Die Vorlage OF 136/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße Vorgang: ST 1495/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 76 2017 Die Vorlage OF 141/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2017 Die Vorlage OF 140/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBeendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 204/10 vom 23.12.2016 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; ST 1089/16; V 153/16 OBR 10; ST 1644/16; ST 1727/16 Mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Beschluss des Ortsbeirates vom 01.12.2015, OM 4778, zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbiete. Mit der Stellungnahme ST 1727 vom 09.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 10 diesen Erlass zur Verfügung zu stellen. 2. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält: 2.1 Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? 2.2 Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom und zwar zeitweilig morgens und abends? 2.3 Eine zwölfstündige Einbahnstraßenregelung von Mitternacht bis 12:00 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12:00 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt (analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen)? 2.4 Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 944 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2083 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1070 entstanden aus Vorlage: OF 105/11 vom 10.12.2016 Betreff: Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe Wilhelmshöher Straße 34, jeweils mit einer Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 144/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 79 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 816 Aktenzeichen: 32 1
Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 77/11 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit bestehende Rechts-vor-Links-Regelung im Bereich Hofhausstraße / Nußgartenstraße dahingehend zu ändern, dass zukünftig der Verkehr auf der Hofhausstraße Vorfahrt hat (Verkehrzeichen 301 Vorfahrt) und der von der Nußgartenstraße kommende Verkehr die Vorfahrt gewähren muss (Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren). Diese Regelung inklusive aller dazu erforderlicher Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen etc.) soll möglichst zeitnah um-gesetzt werden. Begründung: Derzeit bilden sich auf der Hofhausstraße regelmäßig erhebliche Staus in beide Fahrtrichtungen, da die Straße durch beidseitig parkende Fahrzeuge beengt ist und die auf der Hofhausstraße aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommenden Fahrzeuge dem aus der Nußgartenstraße kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen (rechts vor links). Daraus resultiert, dass auch der aus der Nußgartenstraße kommende Verkehr in der Hofhausstraße nicht abfließen kann, da die dort vorfahrtgewährenden Fahrzeuge aufgrund der parkenden Fahrzeuge auch die Gegenfahrbahn nutzen und die verbleibende Fahrbahnbreite für den Gegenverkehr somit nicht mehr ausreichend ist. Diese Situation wird durch eine Vorfahrtsregelung für die Hofhausstraße an dieser Stelle erheblich verbessert. Ein angenehmer Nebeneffekt der wie vorgeschlagen geänderten Vorfahrtsregelung wird darüber hinaus sein, dass die Nußgartenstraße als Schleichweg für aus Bad Vilbel nach Frankfurt kommende Autofahrer deutlich weniger attraktiv ist, weil diese aufgrund der zu gewährenden Vorfahrt für die Hofhausstraße längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten und statt dessen wieder den "korrekten" Weg nach Frankfurt wählen. Demzufolge wird mit dieser Maßnahme auch die Funktion der Nußgarten-straße als Anliegerstraße wieder hergestellt bzw. zumindest deutlich gestärkt. Quelle: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 4 CDU, 1 GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenÄnderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 57 entstanden aus Vorlage: OF 49/11 vom 10.08.2016 Betreff: Änderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planungen für das sogenannte Ernst-May-Viertel folgende Punkte aufzunehmen: 1. Volleinhausung der A 661 über circa 1.200 Meter zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Eine Einhausung über eine Länge von nur 400 Metern wird abgelehnt. 2. Erhalt der Auffahrt stadtauswärts auf die Friedberger Landstraße in Höhe des Auerwegs. 3. Erhalt des Fußwegs von der Festeburgsiedlung in den Huthpark über Hartmannweg und Propst-Goebels-Weg. 4. Herrichtung eines Fußwegs von der Melsunger Straße in den Huthpark. 5. Für eine eventuelle räumliche Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule werden entsprechende Freiflächen zwischen der Schule und dem geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule vorgehalten. 6. Im geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule wird ein Nachbarschaftszentrum für den Stadtteil Seckbach eingeplant. 7. Gemäß des Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt wird während der weiteren Entwicklung des Projektes Sorge getragen, dass der notwendige Luftaustausch im Strömungskorridor für die nordöstlichen Strömungsbereiche erhalten bleibt, sodass der sogenannte Wetterauwind in das Stadtgebiet eindringen kann. Begründung: Aufgrund der Vorstellung des Stadtplanungsamts am 12.07.2016 zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark kam es zu Anregungen einzelner Bürger zu der vorgenannten Entwicklungsmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 168 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2016, OA 37 entstanden aus Vorlage: OF 32/11 vom 01.06.2016 Betreff: Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den barrierefreien Zugang zum Atzelbergplatz auch im östlichen Randbereich des Platzes herzustellen. Um dies umzusetzen, ist die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes angelegte Treppenanlage mit integrierten Rampen bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weiterzuführen. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 69 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 71 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1215 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 37 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 462, 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 05.09.2016 Aktenzeichen: 66 2
Installation einer Fahrradanlage beziehungsweise eines Fahrradständers in der Atzelbergstraße 911
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 33/11 vom 01.06.2016 Betreff: Installation einer Fahrradanlage beziehungsweise eines Fahrradständers in der Atzelbergstraße 9-11 Der Magistrat wird gebeten, neben der Einfahrt zum Parkplatz des Gebäudes in der Atzelbergstraße 9-11, gegenüber Haus Nr. 35, eine Fahrradanlage beziehungsweise einen Fahrradständer zu installieren. Begründung: Für die mit dem Fahrrad ankommenden Besucherinnen und Besucher des Atzelbergplatzes besteht derzeit keine Möglichkeit, ihr Fahrrad ordnungsgemäß und sicher abzustellen. Außerdem sind an dem beantragten Standort ständige wilde Müllablagerungen zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1393 Aktenzeichen: 66 2
Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 917/10 vom 03.11.2015 Betreff: Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Vorgang: OM 3923/15 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Testversuch mit der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg unverzüglich mit folgenden Merkmalen wiederholt wird: 1. Mit einer sogenannten 10-Sekunden-Grünphase und 120-Sekunden-Rotphase; 2. mit Ermittlungen wegen Rotlichtverstößen; 3. mit einer sechsmonatigen Versuchsdauer; 4. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Straße Am Kalten Berg 4.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 4.2 während des Versuches; 4.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches; 5. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Hofhausstraße im Frankfurter Bogen 5.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 5.2 während des Versuches; 5.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3923 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 215 Antrag vom 16.04.2016, OF 3/10 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 16 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 919 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Antrag vom 23.12.2016, OF 204/10 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 Aktenzeichen: 32 1
Wegesanierung im Huthpark fortführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 364/11 Betreff: Wegesanierung im Huthpark fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Weshalb wurde die begonnene Wegesanierung im Huthpark eingestellt? 2. Wann wird die Wegesanierung fortgeführt? 3. Ist auch die Sanierung des Propst-Goebels-Weges geplant (südöstlicher Zugang zum Huthpark)? Begründung: Seit ca. einem Jahr wird die Wegesanierung im Huthpark nicht mehr fortgeführt. Dies ist aber dringend notwendig. Wege an denen die Sanierung begonnen, aber nicht vollendet wurde, werden durch den auftretenden Regen jetzt weitaus stärker ausgewaschen und beschädigt als vorher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2015 Die Vorlage OF 364/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4261 entstanden aus Vorlage: OF 333/11 vom 03.06.2015 Betreff: Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark auf der Freifläche (von der Auerfeldstraße kommend in Richtung BGU) direkt unten am ersten Zugang zum Park möglich ist und falls ja, diese auszuweisen. Begründung: Der Huthpark verfügt seit 2013 über das Ausflugscafé "Bergstation". Dieses ist unter anderem über den steilen, stetig ansteigenden Probst-Goebel-Weg von Seckbach aus zu erreichen. Menschen mit Gehbehinderung, die unter anderem in Nutzung eines Rollators unterwegs sind, haben enorme Schwierigkeiten, zum Beispiel das Ausflugscafé "Bergstation" zu erreichen. Wären auf dem Areal des Huthparkes zwei Behindertenparkplätze, so könnte man bequem und fast ohne nennenswerte Steigung das Ausflugscafé erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1417 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 540 Aktenzeichen: 67 0
Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.04.2015, OA 622 entstanden aus Vorlage: OF 320/11 vom 30.03.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgende Punkte aufzunehmen: 1. Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49; 2. geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg. Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 327 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 321/11 vom 30.03.2015 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte Der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierliche Geschwindigkeitskontrollen in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Zentgrafenschule und den Seitenstraßen Hofhausstraße/Am Schießrain durchzuführen. Begründung: In der Wilhelmshöher Straße wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h des Öfteren gravierend überschritten, vorzugsweise in den verkehrsärmeren Tages- und Nachtzeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 966 Aktenzeichen: 32 4
Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 310/11 vom 12.02.2015 Betreff: Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse/Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf die Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo-30-Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrerinnen und Autofahrer die Kurve so stark an, dass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrerinnen und Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 909 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3922 entstanden aus Vorlage: OF 750/10 vom 26.01.2015 Betreff: Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, für den nicht mehr verantwortbaren Schleichverkehr über den Heiligenstockweg und die Hofhausstraße/die Goldpeppingstraße/die Gundelandstraße eine spürbare und langfristige Lösung zu finden, die beiden Stadtteilen Schutz vor Schleichfahrerinnen und Schleichfahrern, insbesondere den morgendlichen Verkehr betreffend, bietet. Hier ist darauf zu achten, dass nur gleichzeitig durchgeführte Maßnahmen in beiden Stadtteilen Sinn ergeben würden. Begründung: Einzelne Maßnahmen belasten den jeweils anderen Stadtteil, beispielsweise auch Bereiche wie den Straßenverkehr an der Liesel-Oestreicher-Schule vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 872 Aktenzeichen: 61 1
Weitere Planungen bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 756/10 Betreff: Weitere Planungen bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661 Vorgang: ST 115/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, über die weiteren Planungen bezüglich einer Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle an die A 661 zu berichten. Von besonderem Interesse ist hierbei der voraussichtliche Zeitplan. Begründung: Mit Stellungnahme vom 23. Januar 2015 (ST 115) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er den Bau einer durchgehenden Abbiegespur an der Friedberger Landstraße von der Hofhausstraße bis zur Anschlussstelle an die A 661 weiterverfolgt. Diese Abbiegespur ist dringend erforderlich, um Rückstaus zu vermeiden. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1254 2015 Die Vorlage OF 756/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 732/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen die Belastungen folgender Straßen zu ermitteln: - Sigmund-Freund-Straße; - Heiligenstockweg; - Hofhausstraße; - Harheimer Weg; - Am Dachsberg. Ferner wird der Magistrat gebeten, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und als Grundlage für Entlastungsstrategien zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3777 entstanden aus Vorlage: OF 731/10 vom 05.01.2015 Betreff: Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 10 aktuelle Verkehrsstatistiken für die Straßen Am Dachsberg, Heiligenstockweg, Hofhausstraße (in Richtung Preungesheim) sowie Friedberger Landstraße (im stadteinwärts gelegenen Bereich auf Höhe der BG-Unfallklinik) vorzulegen. Begründung: Der Ortsbezirk 10 wird durch Durchgangsverkehr vermehrt belastet. Entlastende Maßnahmen sind dringend erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet zur Vorbereitung weiterer Anregungen um die entsprechenden Statistiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 233/11 vom 29.01.2014 Betreff: Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, auf der rechten Seite der Hofhausstraße, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Hintergasse Parkverbotsschilder aufzustellen. Begründung: Seinerzeit sollte durch die Erlaubnis von Halte- und Parkmöglichkeiten auf der rechten Seite das zu schnelle Fahren auf der Hofhausstraße in Richtung Wilhelmshöher Straße erschwert und verhindert werden. Zwischenzeitlich musste jedoch festgestellt werden, dass wegen der zu schmalen Bürgersteige gefährliche Verkehrssituationen für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer entstehen. Die ohnehin sehr schmalen Bürgersteige in Seckbach werden durch die Parkmöglichkeit noch stärker eingeschränkt, sodass auf der rechten Seite nun niemand mehr die Bürgersteige nutzen kann. Eine Nutzung auf der gegenüberliegenden linken Seite ist jedoch ebenso wenig hilfreich, da dann die Hofhausstraße in Höhe der Hintergasse in einer gefährlichen Kurve, die schwer einsehbar ist, überquert werden müsste. Die Parkplätze werden auch von großen Campingbussen und überbreiten Wagen genutzt, sodass selbst für normale Fußgängerinnen und Fußgänger kaum Platz auf dem Bürgersteig bleibt. Sollte dies bezweifelt werden, wäre eine Ortsbegehung anzuraten. Schon jetzt liegen zahlreiche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und Nutzer vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 720 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1420 Aktenzeichen: 32 1
Wilder Müll in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2326 entstanden aus Vorlage: OF 469/10 vom 08.06.2013 Betreff: Wilder Müll in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie auf dem Feldweg oberhalb der Autobahn östlich vom Frankfurter Bogen zwischen Preungesheimer Dreieck und Hofhausstraße, der zum großen Teil zum GrünGürtel-Radweg gehört, das Abladen riesiger Müllmengen unterbunden werden kann. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise: 1. Sperrung des Weges an allen Einfahrten für unbefugten Fahrzeugverkehr; 2. Ermittlung der Müllsünder durch 2.1 Untersuchung des Mülls auf Hinweise durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt; 2.2 Überwachung des Weges durch Polizei/Ordnungsamt; 2.3 Ermittlung durch Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei; 3. Erhöhung der Bußgelder für ermittelte Müllsünderinnen und Müllsünder zur Steigerung des Risikos. Begründung: Anfang der Woche vor Pfingsten wurden durch die FES diverse große Müllhaufen an diesem Weg beseitigt. Schon im Laufe der Woche entstanden neue Müllhaufen, sowohl an den vorherigen als auch an anderen Stellen. Vorbeikommende Spaziergängerinnen und Spaziergänger wie auch Radfahrerinnen und Radfahrer waren schockiert. Hier müsste dringend dieser Form von Vandalismus Einhalt geboten werden, sei es durch Sperrung des Weges für den Autoverkehr, wobei eine Lösung für die Landwirte und Kleingärtner gefunden werden müsste, aber vor allem durch Ermittlung und empfindlichere Bestrafung der Müllsünderinnen und Müllsünder oder andere geeignete Maßnahmen. Sollte sich das Problem dann an andere Stellen verlagern, müsste dort entsprechend verfahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1399 Aktenzeichen: 79 4
Künftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 345/10 Betreff: Künftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger Landstraße Vorgang: ST 190/11; § 10484/05; M 205/05 Der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011 (ST 190) zu vorstehendem Thema ist zu entnehmen dass "entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10484/05 zur M 205/05 (...) derzeit eine Baureifplanung zur Anlage eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Verbindung zur BAB A 661 erarbeitet" wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, folgenden Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung an den Ortsbeirat 11 zu leiten: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der aktuelle Sachstand für die notwendige Abbiegespur aus dem Neubaugebiet Frankfurter Bogen ist, 2. wie die Realisierung der Abbiegespur beschleunigt werden kann und bis wann mit einer solchen zu rechnen ist. Begründung: Auf die entsprechenden diversen Anregungen des Ortsbeirates 10 sowie der Stadtverordnetenversammlung der letzten Jahre wird verwiesen. Unverändert ist durch den fehlenden Stauraum beziehungsweise die noch immer fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße jedes ein- und ausfahrende Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die kreuzenden Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Teilweise ist der Bereich für die auf die Friedberger Landstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch das Brückengeländer uneinsehbar. Mit Blick auf die für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen wichtige Erschließungsfunktion für den Individualverkehr ist hier eine umgehende Entschärfung des unübersichtlichen Verkehrsbereiches angezeigt, zumal die Abbiegespur auch den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße unterstützt und somit den Durchgangsverkehr in Preungesheim und Berkersheim mindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2005, M 205 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 10, 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 603 2013 Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEin- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 346/10 Betreff: Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts an der Hofhausstraße und an der Überquerung der A 661 so zu optimieren, dass die gegenwärtigen Rückstaus reduziert werden. Außerdem möge der Magistrat berichten, wann die zugesagte Verlängerung der Einfädelspur auf die A 661 von der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg nun endlich realisiert wird. Begründung: Die Stausituation auf der Friedberger Landstraße hat sich auch nach Beendigung der Bauarbeiten für die Straßenbahnlinie 18 keinesfalls gebessert, was zu einem massiven Schleichverkehr durch den Frankfurter Bogen und Berkersheim führt. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf, um den morgendlichen Rückstau an der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße, der dazu führt, dass die Bewohner des Frankfurter Bogens lieber durch Preungesheim fahren, statt auf der gut ausgebauten Friedberger Landstraße an der Wohnbebauung vorbeizufahren, zurückzuführen. Durch eine sinnvolle Einfädelspur hier wäre sicherlich eine Besserung zu erzielen. Sodann ist die Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg immer noch nicht verlängert, so dass auch der Verkehr, der eigentlich gar nicht in die Stadt will, die Friedberger Landstraße mit verstopft. Ferner sind die Einfädelung des Verkehrs der von der A 661 aus Richtung Offenbach Richtung Innenstadt kommt und dem, der Richtung Offenbach auf die A 661 will, so unglücklich miteinander verschränkt, dass hier durch eine Optimierung der Einfädelungsregelungen der Verkehrsfluss auch zu bessern sein sollte. Um den Schleichverkehr zu reduzieren, muss eine solche Optimierung dringend geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2012 Die Vorlage OF 346/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAlbert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A.661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2012, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 132/11 vom 02.06.2012 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Vorgang: OA 1223/10 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat 11 am 22.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OA 1223) um die nachfolgenden Punkte sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur Hofhausstraße zu erweitern: 1. Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus frei stehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg" zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel; 2. Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg/Friedberger Landstraße und eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannweges aus; 3. Einhausung der A 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten. Begründung: Frischluftzufuhr INDEX Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der A 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärtsgerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der A 661 und der Bundesstraße B 3/B 521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der A 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der A 661, d. h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannweges vor. Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass hier statt eines Fußweges eventuell auch eine Straße gebaut werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An der Festeburg sind aufgrund der Anforderungen an eine Zugangsstraße für das Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der A 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine Strecke von ca. 600 Metern ab Brücke Friedberger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.11.2010, OA 1223 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1849 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 173 Beschluss: Der Vorlage OA 223 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1942, 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.08.2012 Aktenzeichen: 61 0
Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 125/11 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 511) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Norden bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten Begründung: Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft hier in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde inzwischen an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr um so wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 103/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 72/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn, ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die sowieso anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 49 2012 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 102/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Bau der Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße, in den Haushalt einzustellen. Der bereits bestehende verkehrsberuhigte Bereich ist bis zur Hausnummer 26 / 28 der Zentgrafenstraße fort zu führen. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt befindet sich der evangelische Kindergarten und teilweise ist die Straße hier bereits niveaugleich angelegt bzw. nur einseitig mit einem Gehweg versehen. Von daher bietet sich die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 48 2012 Die Vorlage OF 102/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 105/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: ST 73/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für Planung und Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 73 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 51 2012 Die Vorlage OF 105/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter leseneungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk.10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/10 vom 20.08.2011 Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) Im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis zur Brücke über die Bundesautobahn A 661 (Hofhausstraße), erforderliche Länge ca. 40 - 60 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 1; ab) zwischen dem Wirtschaftsweg und der Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 2; b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350 Meter, Breite ca. 30 Meter, Aufwachshöhe ca. 8 - 15 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 3); c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie die weiteren an beziehungsweise durch Brücken entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können. Begründung: Die Bundesautobahn A 661 stellt eine der maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der Bundesautobahn 661, insbesondere im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b) und c) würden einer spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle ist zudem relativ schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1303 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1445
Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen!
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.08.2011, OA 57 entstanden aus Vorlage: OF 28/11 vom 24.07.2011 Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen! Vorgang: OA 1269/11 OBR 11; ST 1315/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Baureifplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2011 abzuschließen und die Baumaßnahme im Jahr 2012, nach Beendigung der Baustelle Friedberger Landstraße, durchzuführen. Die grundhafte Erneuerung betrifft den Abschnitt zwischen Arolser Straße und der Straße Am Kappelgarten. Begründung: Die soeben abgeschlossene Aufbringung einer neuen Straßendecke auf der Wilhelmshöher Straße, im Abschnitt zwischen Arolser Straße und der Kreuzung Atzelbergstraße/Altebornstraße, ist eine reine Maßnahme zur Sicherung des Straßenzustands. Diese Sicherungsmaßnahme darf nicht dazu führen, dass die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße wiederum verschoben wird. Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Nun ist es an der Zeit, endlich die gründliche Sanierung der Straße vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 508 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 603, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.09.2011 Aktenzeichen: 66 5
Busverbindung zum Lohrberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2011, OF 20/16 Betreff: Busverbindung zum Lohrberg Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, wie in den Sommermonaten am Wochenende ein Busbetrieb mit geeigneten (sprich: in der Größe angepassten) Fahrzeugen von Bergen-Enkheim zum Parkplatz am Lohrberg eingerichtet werden könnte. Bevorzugt sollte eine Verlängerung der Linie 30 geprüft werden, alternativ dazu könnte es nach gleichem Modell aber auch eine Linie 43 zum Lohrberg geben. Diese könnte zum Beispiel ihren Start- und Zielpunkt am Marktplatz in Bergen haben und von dort ab entlang der Linie 43 die Haltestellen abfahren. Eine Anbindung zum Berger Weg könnte dann über den Klingenweg (von der Vilbeler Landstraße aus), über den Klingenweg (von der Wilhelmshöher Straße aus) oder über Hofhausstraße und Kreuzweg oder die Nussbaumstraße. Erfolgen. Der Rückweg könnte entweder in umgekehrter Richtung erfolgen oder mittels Schlüssel an der Schranke direkt über den Klingenweg nach Bergen. Die Taktfrequenz sollte dabei mindestens beibehalten (derzeit im Stundentakt zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr), wenn nicht noch etwas verkürzt werden. Begründung: Der Lohrberg erfüllt mit seiner exzellenten Lage vielfältigste Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der Erholung. Dazu im krassen Gegensatz standen lange Zeit die Möglichkeiten, den schönen Ort zu erreichen. In den Sommermonaten ist die Überbelegung der Parkplätze und das Parkchaos rund um den Lohrberg bereits legendär geworden. Die Buslinie, die seit Ostern 2011 das Nordend mit dem Lohrberg verbindet muss weiter in den Stadtteil Bergen-Enkheim verlängert werden, um mittelfristig dazu beizutragen, die Lage zu entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2011, OF 14/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/16 wird durch die Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 20/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD, und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenFußweg von der Haltestelle Atzelberg Ost zum Atzelbergplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4904 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 06.12.2010 Betreff: Fußweg von der Haltestelle Atzelberg Ost zum Atzelbergplatz Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg von der Bushaltestelle Atzelberg Ost zum Atzelbergplatz, der über mehrere Treppenanlagen und Rampen geht und von Bewohnern der angrenzenden Häuser sowie von Eltern und Kindern, die einen der beiden Kindergärten besuchen, benutzt wird, so umzugestalten, dass er von älteren Menschen, Gehbehinderten, Rollstuhlfahrern, Müttern mit Kinderwagen und Anwohnern gefahrlos und angstfrei genutzt werden kann. Zudem ist die unterste Treppenanlage und die zugehörige Rampe der einzige Zugang zur Zahnarztpraxis in der Atzelbergstraße 88. Diese Treppenanlage ist so steil, dass sie kaum ohne Hilfe einer zweiten Person, die aufwärts und abwärts dem Rollstuhlschiebenden beisteht, bewältigt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch die zweite Rampe zu nennen, die unvergleichlich steilste der gesamten Anlage. Begründung: Die Umgestaltung der beiden genannten Rampen wäre ein Beitrag für eine barrierefreie Nutzung eines notwendigen Verkehrsweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 563 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1442 Aktenzeichen: 61 0
Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Pflanzung von Bäumen in der Auerfeldstraße (Seckbach) endlich mitteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2010, OM 4746 entstanden aus Vorlage: OF 495/11 vom 30.10.2010 Betreff: Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Pflanzung von Bäumen in der Auerfeldstraße (Seckbach) endlich mitteilen Vorgang: ST 782/09 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dem Ortsbeirat das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Pflanzung von Bäumen in der Auerfeldstraße baldmöglichst mitzuteilen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 18.05.2009, ST 782, teilte der Magistrat mit, dass die vorgeschlagene Pflanzung bereits geprüft würde. Da nunmehr über eineinhalb Jahre vergangen sind, sollte die Machbarkeitsstudie mittlerweile längst erstellt sein. Bis heute wurde der Ortsbeirat allerdings nicht über das Ergebnis informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 238 Aktenzeichen: 66 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.