Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.11.2017, OM
2346 entstanden aus Vorlage:
OF 246/11 vom
09.10.2017 Betreff: Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389
Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt
Nachverdichtung auf engstem Raum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die bereits auf dem Flurstück 174/1
geplante und seitens der Bauaufsicht genehmigte Bebauung mit sechs
Reihenhäusern, bei der von 1.100 Quadratmetern Grünfläche
1.000 Quadratmeter neu versiegelt werden sollen, doch noch abzuwenden.
Insbesondere wird der
Magistrat dazu aufgefordert, diesbezüglich in Gespräche mit der Eigentümerin
des Grundstücks einzutreten, die darauf abzielen, den bereits mit dem Bauträger
geschlossenen Erbpachtvertrag aufzulösen und stattdessen ein Nutzungsmodell zu
entwickeln, mit dem die auf dem Areal vorhandene Stadtnatur erhalten und im
Sinne der urbanen Biodiversität weiterentwickelt werden kann. Bei einer solchen
zukünftigen Nutzung soll auch die Ermöglichung des direkten
Mensch-Natur-Kontaktes im Vordergrund stehen, z. B. in Form eines
Gartenprojektes für die Schülerinnen und Schüler der nahe gelegenen Zentgrafenschule und/oder eines
Gemeinschaftsgartens, der als Aufenthaltsort für Hobbygärtner, Familien mit
Kindern und Senioren einen für das Quartier wichtigen Sozialraum bildet. Auch
Möglichkeiten von bürgerschaftlichen Partizipationsformen (Stichwort "urban
gardening") sind hierbei einer Prüfung zu unterziehen. Weiterhin wird der Magistrat um eine Bewertung
gebeten, welche Auswirkungen die Versiegelung und Bebauung dieser Grünfläche
klimatologisch für Seckbach zur Folge haben würde. Ein besonderes Augenmerk ist
hierbei auf die derzeit über die unterhalb des Huthparkes gelegenen Kleingärten
einströmende Kaltluft zu richten und inwieweit der tiefer gelegene Teil des
Stadtteils durch die geplante Bebauung von dieser Kaltluftzufuhr abgeschnitten
wird. Begründung: Grünflächen sind wichtige Sozialräume in einer Stadt
und müssen sowohl wohnungsnah zu finden als auch leicht zugänglich sein.
Hitzestress, Lärm und Luftverschmutzung führen in den
Städten zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Stadtgrün mindert diese
Belastungen und verringert vor allem nachts die Wärmebelastung in den
angrenzenden Quartieren. Vegetation absorbiert Lärm oder trägt dazu bei, diesen
durch visuelle Abschirmung erträglicher zu machen; Bäume und andere
Vegetationselemente binden Feinstaub. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Natur erleben
und erreichbare Grünräume die Lebensqualität fördern. So stärkt das
Vorhandensein von urbanem Grün das Wohlbefinden von Bewohnerinnen und
Bewohnern, indem es hilft, Stress abzubauen und die Identifikation mit der
Wohnumgebung zu fördern. Weiterhin tragen Grünflächen zur Anpassung der Städte
an den Klimawandel bei und verringern die dadurch entstehenden Belastungen für
die hier lebenden Menschen. Und nicht zuletzt leistet die Partizipation von
Bewohnerinnen und Bewohnern an der Planung, Pflege und dem Erhalt von Grün- und
Freiräumen im Quartier einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung,
Naturerfahrung sowie Umweltbildung und stärkt das soziale Miteinander. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 355
Aktenzeichen: 63 0