Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen!
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 15.08.2011, OA 57 entstanden aus Vorlage:
OF 28/11 vom
24.07.2011 Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
2012 durchführen! Vorgang:
OA 1269/11 OBR
11; ST 1315/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
die Baureifplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2011 abzuschließen und die Baumaßnahme im Jahr 2012, nach
Beendigung der Baustelle Friedberger Landstraße, durchzuführen. Die grundhafte
Erneuerung betrifft den Abschnitt zwischen Arolser Straße und der Straße Am
Kappelgarten. Begründung: Die soeben abgeschlossene Aufbringung
einer neuen Straßendecke auf der Wilhelmshöher Straße, im Abschnitt zwischen
Arolser Straße und der Kreuzung Atzelbergstraße/Altebornstraße, ist eine reine
Maßnahme zur Sicherung des Straßenzustands. Diese Sicherungsmaßnahme darf nicht
dazu führen, dass die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße wiederum
verschoben wird. Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die
Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die
Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und
hingehalten. Nun ist es an der Zeit, endlich die gründliche Sanierung der
Straße vorzunehmen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 09.12.2011, B 508
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 57
wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme)
sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 603, 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 20.09.2011 Aktenzeichen: 66 5