Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM
1070 entstanden aus Vorlage:
OF 105/11 vom
10.12.2016 Betreff: Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der
Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße
34 Der
Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher
Straße/Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe
Wilhelmshöher Straße 34, jeweils mit einer
Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer
ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer
Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher
Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen
Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von
Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die
Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit
einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
25.02.2017, OF
144/11
Etatanregung vom 13.03.2017, EA 79
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2017, ST 816
Aktenzeichen: 32 1