Meine Nachbarschaft: Hofgartenweg
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Vorlagen
Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 entstanden aus Vorlage: OF 481/11 vom 13.09.2010 Betreff: Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Lichtsignalanlagen an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße mit geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen zu versehen. Sollten die vorhandenen Lichtsignalanlagen nicht umrüstbar sein, so sind entsprechend neue zu installieren. Begründung: Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Sowohl in der Wilhelmshöher Straße als auch in der Hofhausstraße halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an das vorgeschriebene Tempo. Sehr häufig ist zu beobachten, dass gerade während der Grünphase der Lichtsignalanlagen etliche Autofahrerinnen und Autofahrer sehr stark beschleunigen, um noch sicher in der Grünphase die Straßenkreuzung zu passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Anregung vom 27.04.2015, OA 622 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 487/11 vom 27.09.2010 Betreff: Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr umgehend zur Beseitigung der Gefahren für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer auf der Friedberger Landstraße die verlängerte Abbiegespur von der Hofhausstraße bis zur Ausfahrt an der A 661 einzurichten. Begründung: Auf die diversen Anregungen des Ortsbeirates 10 sowie auch der Stadtverordnetenversammlung der letzten Jahre wird verwiesen. Unverändert ist durch den fehlenden Stauraum beziehungsweise die noch immer fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße jedes ein- und ausfahrende Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere jedoch die kreuzenden Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Teilweise ist der Bereich für die auf die Friedberger Landstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch das Brückengeländer uneinsehbar. Mit Blick auf die (für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen) wichtige Erschließungsfunktion für den Individualverkehr ist hier eine umgehende Entschärfung des unübersichtlichen Verkehrsbereiches angezeigt, zumal die Abbiegespur auch den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße unterstützt und somit den Durchgangsverkehr in Preungesheim und Berkersheim mindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Gestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 483/11 vom 24.08.2010 Betreff: Gestaltung der unteren Hofhausstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang über die Hofhausstraße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Atzelbergstraße in Frankfurt am Main-Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4504 entstanden aus Vorlage: OF 466/11 vom 08.07.2010 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Atzelbergstraße in Frankfurt am Main-Seckbach Der Magistrat wird gebeten, in der Atzelbergstraße, in unmittelbarer Nähe der Haus-Nr. 46, mindestens einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: In der Atzelbergstraße 46 sind mehrere Institutionen (u.a. die AWO und das Büro des Quartier-Managements) untergebracht, die auch sehr häufig von schwerbehinderten Personen aufgesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2010, ST 1366 Aktenzeichen: 66 3
Abgrenzungsbügel vor den Häusern Hofhausstraße 26 bis 28 im Stadtteil Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4132 entstanden aus Vorlage: OF 428/11 vom 29.03.2010 Betreff: Abgrenzungsbügel vor den Häusern Hofhausstraße 26 bis 28 im Stadtteil Seckbach Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße (Höhe Haus Nr. 26 bis 28) einen Abgrenzungsbügel zwischen Bürgersteig und Straße anbringen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig ist dort sehr schmal, die Sicherheit der Fußgänger, besonders der hier laufenden Kinder, ist durch die stark befahrene Straße sehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2010, ST 1026 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 239 Aktenzeichen: 66 2
Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 22.02.2010 Betreff: Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die durch Winterschäden stark beschädigten Straßen im Ortsbezirk 10 grundhaft erneuert werden. Von besonderem Interesse sind hierbei 1. die an diversen Stellen (Bonames, im Niddatal, Frankfurter Berg, Preungesheim) marode Homburger Landstraße; 2. der Berkersheimer Weg im Bereich zwischen Autobahn A 661 und der Homburger Landstraße; 3. die Hofhausstraße im Bereich östlich der Autobahn A 661; 4. Gießener Straße (zwischen Sterlepperstraße und Marbachweg); 5. der Marbachweg von der Eckenheimer Landstraße Richtung Dornbusch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2010, ST 723 Aktenzeichen: 66 5
Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 739 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf den Straßen Berger Weg, der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen - außer zur Anlieferung - zu erlassen, 2. zusätzlich Maßnahmen zu ergreifen, die in der Nußgartenstraße eine dann illegale Durchfahrt von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen tatsächlich verhindern oder einschränken und gleichzeitig einer Anlieferung nicht im Wege stehen. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern sind immer wieder Klagen zu hören, dass laute LKWs wie andere Pendler diese Strecke nutzen, um auf die Wilhelmshöher Straße zu fahren. Da auf dieser ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (außer Anlieger) erlassen wurde, sollte einer Erweiterung des Verbots nichts im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 85 Beschluss: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4900, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 740 entstanden aus Vorlage: OF 251/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den aus dem Nordwesten kommenden Durchgangsverkehr nach Seckbach stärker zu beruhigen und möglichst umzuleiten. Um dies zu erreichen soll(en) 1. in folgenden Bereichen verkehrsberuhigende Maßnahmen eingerichtet werden: a) im Bereich des Berger Weges; b) im Mittelstück der Nußgartenstraße bis Einmündung Hofhausstraße; c) an der Einmündung zur Hofhausstraße (Beginn der Tempo-30-Zone); 2. der Durchgangsverkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem stadtauswärts fahrenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Seit Längerem leiden die Anwohner der oberen Hofhausstraße unter einer starken Verkehrsbelastung. Dabei beklagen sich die Anwohner, dass in großer Zahl auch ortsfremde Kennzeichen auf den Fahrzeugen zu beobachten sind, was ein Indiz dafür ist, dass die Strecke auch viel Durchgangsverkehr zu tragen hat. Auch wird die Strecke gerne sehr schnell abgefahren, da mit keinen anderen Verkehrsteilnehmern gerechnet wird. Zusätzlich liegen Berger Weg und Nußgartenstraße im Grüngürtel und sollen als Naherholungsgebiet dienen. Daher sind Maßnahmen erforderlich, die den Verkehr beruhigen und umleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 77 Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578 Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1054 Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4901, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2008, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 252/11 vom 22.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und den Ortsbeirat über die Ergebnisse zu informieren. Diese Kontrollen sollen an mehreren aufeinander folgenden Tagen, über einen Zeitraum von zwei Monaten, alle zwei Wochen in den Nachmittags- und in den Nachtstunden an folgenden Standpunkten stattfinden: - Wilhelmshöher Straße, für den stadtauswärts fahrenden Verkehr, auf der Höhe zwischen den Straßen "An der Rosenkranzkirche" und "Atzelbergstraße", - Wilhelmshöher Straße, für den stadteinwärts fahrenden Verkehr, auf Höhe des Bitzwegs, - Wilhelmshöher Straße, auf der Höhe der Zentgrafenschule, - Nußgartenstraße 150 Meter - 250 Meter vor der Einmündung in den Kreuzweg. 2. zeitgleich zu überprüfen, ob das LKW-Verbot eingehalten wird. Begründung: Aufgrund der Bausubstanz und der Nähe der Häuser zur Straße sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Hofhausstraße und der Wilhelmshöher Straße durch den Durchgangsverkehr besonders betroffen. Um eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen, müssen die Kontrollen über einen mittleren Zeitraum immer wieder greifen, so soll eine Gewöhnung an diese Maßnahmen erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2008, ST 1636 Aktenzeichen: 32 4
Sämtliche Aktivitäten, Baumaßnahmen und Planungen auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel, Friedberger Warte bis mindestens zur Gießener Straße tangieren auch die Bürger und den Ortsbeirat im Ortsbezirk 10 hier: Berichterstattung und Stellungna
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2005, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 805/10 vom 22.08.2005 Betreff: Sämtliche Aktivitäten, Baumaßnahmen und Planungen auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel, Friedberger Warte bis mindestens zur Gießener Straße tangieren auch die Bürger und den Ortsbeirat im Ortsbezirk 10 hier: Berichterstattung und Stellungnahmen auch auf den Ortsbeirat 10 erweitern Der Magistrat wird gebeten, künftig auch gegenüber dem Ortsbeirat 10 sämtliche Aktivitäten, Baumaßnahmen und Planungen auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel, Friedberger Warte mindestens bis zur Kreuzung an der Gießener Straße anzuzeigen und den Ortsbeirat entsprechend auch in die laufende Berichterstattung mit einzubeziehen. Begründung: Über die Baumaßnahme im Juli und August dieses Jahres im Bereich Hofhausstraße und BG-Unfallklinik wurde der Ortsbeirat 10 nicht informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2005, ST 1132 Aktenzeichen: 61 0
Garagen-Bau- und Betriebsgesellschaft hier: Garagenanlage Atzelbergstraße
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