Meine Nachbarschaft: Am Erlenbruch
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Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVolleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2017, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 230/11 vom 02.08.2017 Betreff: Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die komplette Einhausung der A 661 ab der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch/Rümelinstraße) einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Potenzialstudie durch das Ingenieurbüro Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030, die kürzlich vorgestellt wurde, zeigt, dass im Frankfurter Osten mit 30 Prozent mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Vertreterinnen und Vertretern, dass alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohnerinnen und Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A 661 genug Kapazität hat, den zusätzlichen Verkehr von der A 66 aufzunehmen, ist zweifelhaft. Vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter. Da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Informationsveranstaltung, in der Herr Staatsminister Al-Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er, dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und dass ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei. Der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für ihre Interessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1850, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 61 12
Schulwegsicherung Am Erlenbruch/Schäfflestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1359 entstanden aus Vorlage: OF 130/11 vom 22.02.2017 Betreff: Schulwegsicherung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußgängerüberweg Am Erlenbruch/Schäfflestraße (offizieller Schulweg) zusätzlich zur Fußgängerampel eine rote Bodenmarkierung mit einem Piktogramm "Achtung Kinder", aufzutragen. Das Hinweisschild "Achtung Kinder", das stadtauswärts auf der linken Seite steht und kaum zu sehen ist, muss auf der rechten Seite angebracht werden. Ein Ortstermin mit dem Stadtschulamt soll unverzüglich stattfinden, um die unzufriedenstellenden und gefährlichen Zustände schnellstens abzustellen. Begründung: Es handelt sich an dieser Stelle um einen sehr gefährlichen Schulweg. Darauf haben Schule, Kinder, Eltern, viele Bürgerinnen und Bürger sowie auch verschiedene Medien immer wieder hingewiesen. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Die im Schreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 erwähnte kurzfristige Beobachtung der Situation durch das Stadtschulamt am 27.11.2015 deckt sich nicht mit den Erfahrungen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern seit Jahren im Riederwald machen. Im Berufsverkehr wird das Piktogramm "Achtung Kinder" auf dem Boden im Kreuzungsbereich nicht wahrgenommen, da hier Auto an Auto steht. Autos, die nachdem sie bei Grün die Ampel überfahren haben und dann im Kreuzungsbereich im Rückstau stehen, orientieren sich häufig nur an den vorrollenden Fahrzeugen, dabei wird die grüne Fußgängerampel regelmäßig übersehen. In der Vergangenheit sind Unfälle nur vermieden worden, weil aufmerksame Fußgängerinnen und Fußgänger Schulkinder zurückhielten, die bei Grün die Ampel überqueren wollten, während die Grünphase für die Fußgängerinnen und Fußgänger von den Autofahrerinnen und Autofahrern nicht beachtet wurde. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschülerinnen und Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Im Schreiben des Stadtschulamtes wird auf einen Totalumbau im Rahmen der Maßnahmen zum Riederwaldtunnel hingewiesen. Dies ist keine Begründung, den berechtigten Anliegen nicht zu entsprechen. Es ist ungewiss, wann mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird beziehungsweise wann die Baumaßnahmen fortgeführt werden. Dies kann nach aktueller Lage noch sehr lange dauern und rechtfertigt es nicht, Gefahrenstellen, insbesondere für Grundschulkinder, nicht zu entschärfen. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme ist als gering zu erachten. Eine unterlassene Sicherung der Gefahrenstellen im Riederwald wäre unentschuldbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 908 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2017, OF 157/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für eine neue Ampelanlage und die Versetzung an die nächste Einmündung im Bereich der Straße Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz werden in den Haushalt 2017 eingestellt. Im Rahmen des Ampeleinbaus wird die Straße "Am Erlenbruch" auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels tangiert wird. Begründung: Die Anwohner*innen fordern seit Jahren die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg, der weit entfernt an der nächsten Einmündung liegt, gar nicht oder viel zu spät bemerken. Die grüne Fußgängerampel wird fortlaufend überfahren. Nach städtischen Angaben erfolgte auf die Anregung des OBR 11 ein Ablehnung, da die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Demzufolge muss die Ampelanlage erneuert werden und verkehrsgerecht an die nächste Einmündung versetzt werden. Maßnahmen auf dem Erlenbruch werden zudem immer wieder mit dem Hinweis auf den Bau des Riederwaldtunnels abgelehnt. Wann der Tunnel fertig gestellt wird, steht in den Sternen. Aber die Gefährdung der Fußgänger im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes besteht weiterhin und dem muss entgegengewirkt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme kann der nicht von den Baumaßnahmen des Riederwald-Tunnels betroffene Teil der Straße "Am Erlenbruch" saniert werden. Antragsteller: LINKE. SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 90 2017 Die Vorlage OF 157/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: LINKE., SPD
Weiter lesenStändiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 133/11 Betreff: Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Seit wann und wie lange läuft dieses Messprogramm 2. Wie viele Rotlichtverstöße wurden bisher festgestellt? 3. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Begründung: Im Anschreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 an den Ortsbeirat wurde der vom Ortsbeirat gewünschte Ortstermin, zum Thema Schulwegsicherung auf dem Erlenbruch / Haenischstraße, abgelehnt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kreuzung in das ständige Messprogramm der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde um Rotlichtverstöße festzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 374 2017 Die Vorlage OF 133/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz endlich schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1223 entstanden aus Vorlage: OF 112/11 vom 26.01.2017 Betreff: Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz endlich schützen Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11, die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße Am Erlenbruch und des Johanna-Tesch-Platzes zu entschärfen. Aufgrund des letzten Antrages gab es wieder Ortstermine und verschiedene Stellungnahmen. Zu konkreten Verbesserungen hat dies leider überhaupt nicht geführt. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte durchzuführen: 1. Eine Überprüfung beziehungsweise Neuplanung der Verkehrsführung. 2. Falls diese zu einer Verbesserung führen kann, deren schnellstmögliche Realisierung. 3. Die Erneuerung der Ampeln durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig folgende Punkte umzusetzen: 1. Die Anbringung eines Schildes für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vor dem Johanna-Tesch-Platz mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich frei halten". 2. Die Anbringung einer Haltelinie unterhalb dieses Schildes. 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs Am Erlenbruch, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten, den Fußgängerüberweg bei Rot zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer fahren bei Grün in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des Johanna-Tesch-Platzes und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der Grünphase in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgängerinnen und Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße Am Erlenbruch auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Die mit Schreiben vom 06.01.2017 dem Ortsbeirat zugegangene Stellungnahme des Straßenverkehrsamts verkennt das Hauptproblem in diesem Bereich. Natürlich werden auch Autofahrerinnen und Autofahrer behindert, die in den Riederwald einfahren wollen. Dies führt aber nicht zu lebensbedrohlichen Situationen, wie sie sich tagtäglich im Bereich des Fußgängerübergangs abspielen. Um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern, muss schnell gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 864 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2034 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2492 Aktenzeichen: 32 1
Ampeln Am Erlenbruch/JohannaTeschPlatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1222 entstanden aus Vorlage: OF 111/11 vom 21.01.2017 Betreff: Ampeln Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz Vorgang: OM 4809/15 OBR 11; ST 528/16 Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz, stadtauswärts, vom jetzigen Standort an die nächste Einmündung zu versetzen. Bis zur Ausführung dieser Maßnahme soll zeitnah zur derzeit bestehenden Ampel zusätzlich eine Behelfs-/Baustellenampel an der nächsten Einmündung installiert werden. Begründung: Mehrfach wurde vom Ortsbeirat gefordert, die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrerinnen und Autofahrer den Fußgängerüberweg nicht bemerken. Alle Begründungen des Magistrats, das Anliegen abzulehnen, sind für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar. So wurde die Anregung vom 07.12.2015, OM 4809, mit der Stellungnahme vom 18.03.2016, ST 528, abgelehnt, weil die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gäbe. Nun fand eine Ortsbegehung durch das Straßenverkehrsamt statt. In der Stellungnahme der Behörde vom 02.01.2017 wird am eigentlichen Problem vorbeiargumentiert. Das Problem ist nicht der abbiegende Verkehr zum Johanna-Tesch-Platz, sondern die Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger an der Fußgängerampel, die der Ortsbeirat seit Jahren beklagt. Es ist nicht notwendig, den Knotenpunkt komplett umzubauen und eine Zufahrt zum Johanna-Tesch-Platz zu sperren. Es gibt für die Autofahrerinnen und Autofahrer, stadteinwärts fahrend, eine Linksabbiegerspur, und es gehört zu den normalen Verkehrsregeln, dass man den Kreuzungsbereich bei Rückstau frei hält. Dies funktioniert auch bei allen anderen Einmündungen im Riederwald. Eine Versetzung/Neuinstallation der Ampel ist die wirksamste Maßnahme, um die Fußgängerinnen und Fußgänger zu schützen, und dringend erforderlich! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 906 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1782 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenPrüfung der Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 906 entstanden aus Vorlage: OF 82/11 vom 18.10.2016 Betreff: Prüfung der Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße verbessert werden kann. Insbesondere sollte die Ampelschaltung besser an die U-Bahn angepasst werden. So sollte es den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durch eine neue Schaltung öfters möglich sein, zuerst nach einer U-Bahn Grün zu erhalten. Während einer U-Bahn-Durchfahrt sollte es dem Verkehr aus der Schäfflestraße außerdem mit einem Grünen Pfeil ermöglicht werden, nach rechts auf die Straße Am Erlenbruch abzubiegen. Begründung: Die Straße Am Erlenbruch ist die Hauptverkehrsachse im Frankfurter Osten. Durch die beiden U-Bahn-Linien U 4 und U 7 fährt tagsüber circa alle drei bis vier Minuten eine U-Bahn über die besagte Kreuzung. Im Berufsverkehr ist dies durch eine höhere Taktung der Linien noch häufiger. Während dieser Zeit steht der gesamte Straßenverkehr aus allen Richtungen still. Nach einer U-Bahn wird meistens die Ampelanlage für den Verkehr auf der Straße Am Erlenbruch Grün. Hierdurch ergeben sich erhebliche Wartezeiten für den Verkehr aus der Schäffle- und der Vatterstraße. Eine erhöhte Gefährdung der "grünen" Fußgängerinnen und Fußgänger entsteht nicht, da die Autofahrerinnen und Autofahrer aus der Schäfflestraße bereits jetzt diese beachten müssen, wenn sie selbst Grün haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 142 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung von „Bei Rückstau hier halten“- Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 907 entstanden aus Vorlage: OF 83/11 vom 18.10.2016 Betreff: Anbringung von "Bei Rückstau hier halten"- Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten, an der oben genannten Kreuzung für den motorisierten Verkehr auf der Straße Am Erlenbruch Schilder aufzustellen, die deutlich machen, dass bei Rückstau auf der Kreuzung an den Haltestreifen stehen zu bleiben ist. Begründung: Häufig treten Rückstaus auf der Straße Am Erlenbruch auf. Dies führt dazu, dass der Verkehr aus der Schäffle- und Vatterstraße nicht auf die Kreuzung einfahren kann und ggf. eine weitere Ampelphase warten muss, bis ein Passieren oder Abbiegen auf die Straße Am Erlenbruch möglich ist. Der Rückstau gefährdet zudem die Schulkinder der Pestalozzischule, die um die Fahrzeuge herumlaufen müssen und der Gefahr ausgesetzt werden, dass Autos die Grünschaltung der Fußgängerampel nicht sehen oder vorsätzlich missachten. Um Rückstaus zu vermeiden, soll an den Ampelmasten auf der Straße Am Erlenbruch in beide Fahrtrichtungen (stadteinwärts und stadtauswärts) ein Hinweisschild angebracht werden, dass bei Rückstau bereits an der eingezeichneten Haltelinie zu warten ist, damit die Kreuzung frei bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 371
Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 9/11 Betreff: Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Max-Hirsch-Straße im Riederwald mindestens 3 Bodenschwellen anbringen zu lassen um den Durchgangsverkehr abzubremsen. Eine Bodenschwelle sollte im Bereich Johanna-Tesch-Platz, Max-Hirsch-Straße angebracht werden, zwei weitere im Bereich Max- Hirsch-Straße, Rümelinstraße, auf Höhe des Kinderspielplatzes. Begründung: Der tagtägliche Stau auf der Straße "Am Erlenbruch" bringt immer wieder PKW Fahrer dazu, durch Raserei auf Parallelstraßen ein paar Meter "gut machen" zu wollen. Nachdem der Magistrat dem Vorschlag des Ortsbeirats gefolgt ist und die Durchfahrungsmöglichkeit der Schulze-Delitzsch-Straße unterbrochen hat, hat sich das Problem jetzt in die parallel verlaufende Max-Hirsch-Straße verlagert. Obwohl dort auf beiden Seiten geparkt wird und die Fahrbahnbreite dadurch recht gering ist, beklagen AnwohnerInnen zunehmend Raser, mit auswärtigen Kennzeichen, vor allem während des Berufsverkehrs. Besonders im Bereich des Kinderspielplatzes, der sich auf dem Grünstreifen in der Rümelin Straße befindet, kommt es zu lebensgefährlichen Situationen. Die AnwohnerInnen haben vorgeschlagen durch Kunststoff- Bodenschwellen die Raser zum Abbremsen zu zwingen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenMarkierung des Radweges „Am Erlenbruch“ erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 10/11 Betreff: Markierung des Radweges "Am Erlenbruch" erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Fußgänger und Radweg teilen sich den Bürgersteig auf der stadtauswärtsführenden Seite der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald. Im Laufe der Jahre sind die Markierungstreifen auf dem Bürgersteig völlig verblasst. Dadurch kommt es immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern. Der Magistrat wird gebeten den Markierungstreifen für den gesamten Bereich bis zur Wächtersbacherstraße erneuern zu lassen und zusätzlich Piktogramme am Boden anbringen zu lassen, die den jeweiligen Nutzugsbereich markieren. Begründung: Da die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, sollten diese Markierungsarbeiten kurzfristig erledigt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenFußgänger „Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz“ besser schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 8/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" besser schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf den letzten Antrag des OBR 11 vom 21.11.2015 antwortet der Magistrat in seiner Stellungnahme (ST 528) am 18.03.2016: "Bei der Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage älterer Bauart, für die keine Ersatzteile mehr verfügbar sind." Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Die Erneuerung der Anlage durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme: 2. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenSofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809 entstanden aus Vorlage: OF 380/11 vom 21.11.2015 Betreff: Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch Seit vielen Jahren werden die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Am Erlenbruch im Riederwald vertröstet. Eine der schlimmsten Buckelpisten in Frankfurt soll im Rahmen des Baus des Riederwaldtunnels saniert und zum Teil verlegt werden. Durch die Neuplanung des Tunnelprojekts wird sich der Baubeginn des Tunnels mindestens um zwei Jahre, Experten sprechen auch von fünf Jahren, verzögern. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, 1. schnellstmöglich den gesamten Straßenbelag auf der Straße Am Erlenbruch zu erneuern; 2. die Lichtsignalanlage im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, so zu versetzen, dass die Lichtsignalanlage die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge direkt vor dem Fußgängerübergang stoppt; 3. mittels technischer Anlagen das bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr durchgängig zu überwachen; 4. Überlegungen anzustellen, wie das bereits gerodete Baugelände des Tunnels zwischenzeitlich genutzt werden kann. Begründung: Der Baubeginn des Tunnels rückt in unbestimmbare Ferne. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden lange vertröstet. Jetzt muss gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 528 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1222 Aktenzeichen: 66 5
Luftmessstation im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 334/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald Vorgang: ST 683/15 Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt in der o.g. Stellungnahme die dauerhafte Einrichtung einer Luftmessstation im Stadtteil Riederwald ab. Als Begründung wird aufgeführt, dass mit bereits durchgeführten Messungen und einem Prognosegutachten die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie sieht der Magistrat die aktuelle lufthygienische Situation für die Straße Am Erlenbruch und den Stadtteil Riederwald? Was sagt das Prognosegutachten über die zukünftige Entwicklung der Luftreinheit für den Stadtteil aus? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen, bzw. will er ergreifen um die Luftreinheit im Stadtteil Riederwald zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1379 2015 Die Vorlage OF 334/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLuftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 304/11 vom 23.01.2015 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Der Magistrat wird aufgefordert, an der Straße Am Erlenbruch vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße/Pestalozzischule jeweils eine Messstation für - Schwefeldioxid (SO2), - Kohlenmonoxid (CO), - Stickstoffoxide (NOx), - Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), - Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), - Ozon (O3), - Schwefelwasserstoff (H2S), - Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), - Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm) - sowie meteorologische Daten aufstellen zu lassen. Begründung: Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwaldtunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße Am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) zum Beispiel greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht, dass im Bereich der Straße Am Erlenbruch die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent sowie belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Aktenzeichen: 79 2
Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 270/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den vorhandenen Mitteln des Produktbereiches für den Haushalt 2015/2016 werden zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger folgende Veränderungen im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes vorgenommen: 1. Einrichtung einer stationären Rotlichtüberwachung in Richtung Innenstadt 2. Versetzung der Ampel, die vor der Einfahrt in den Riederwald/Johanna-Tesch-Platz steht, um circa 10 Meter nach Osten, vor die Ausfahrt aus dem Riederwald/Johanna-Tesch-Platz. 3. Am Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch, hinter der Ausfahrt Johanna-Tesch-Platz aus der Siedlung, soll die Fußgängerampel mit einer gelben Blinkanlage ausgestattet werden. Begründung: Es kommt immer häufiger vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, obwohl sie die Straße Am Erlenbruch bei Grün überqueren wollen, in Gefahr für ihr Leben kommen. Erst vorletzte Woche hat ein Anwohner ein Kind vom Fußgängerüberweg zurückgezogen, weil ein PKW die Ampelregelung nicht beachtet hat. Um schneller in die Innenstadt zu kommen, ignorieren jeden Tag viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bewusst die rote Ampelschaltung. Ohne Kontrolle wird sich das nicht ändern! Deshalb ist eine stationäre Rotlichtüberwachung dringend notwendig. Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Innenstadt in Richtung Osten ist nach der Ampel am Erlenbruch, vor dem Johanna-Tesch-Platz, nicht ersichtlich, dass diese Ampel für zwei Straßeneinmündungen gleichzeitig Gültigkeit hat. Deshalb rücken die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf, ohne zu erkennen, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung Riederwald Grün, damit Vorfahrt haben und die Straße überqueren dürfen. Das führt oft zu Konflikten zwischen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Gleichzeitig ist für die Fußgänger Grün am Überweg über die Straße Am Erlenbruch geschaltet, damit sie die Straße überqueren können. Für die aufrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist das nicht sofort erkennbar und führt oft zu gefährlichen Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Durch eine Ampel an dieser Stelle des Johanna-Tesch-Platzes könnten beide Probleme gelöst werden. Die Ausfahrt aus dem Riederwald ist frei und es gäbe keine nachrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mehr, die die Fußgängerinnen und Fußgänger behindern. Die gelbe Blinkanlage an der Fußgängerampel würde zusätzlich die abbiegenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger Grün haben und die Straße überqueren dürfen. Der Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch wird von vielen Schulkindern genutzt, um zur U-Bahn oder nach Hause zu gehen. Sie verlassen sich darauf, dass sie die Straße bei Grün überqueren können, ohne von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern angefahren zu werden. Wir selbst beobachten jeden Tag, dass sogar Fahrerinnen und Fahrer von Lastkraftwagen die Ampelregelung missachten! Deshalb ist es dringend notwendig, diesen Übergang zu sichern und zu kontrollieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2014 Die Vorlage OF 270/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3473 entstanden aus Vorlage: OF 266/11 vom 02.09.2014 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 02.07.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen ausgeht. Mit der Pestalozzischule und den Wohnungen in der Straße Am Erlenbruch und in der Vatterstraße (beides ABG Frankfurt Holding) ist die Stadt Frankfurt am Main Hauptbetroffene der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen beziehungsweise nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Der Magistrat drängt bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionsplanes beim Bau des Riederwaldtunnels. 2. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. 3. Hessen Mobil gab bei der Informationsveranstaltung am 02.07.2014 im Riederwald bekannt, bei den bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 Dezibel an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 Dezibel an der Pestalozzischule) einhalten zu können. Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 Dezibel für Wohnhäuser und 45 Dezibel für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält, alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selbst zu prüfen sowie zu bewerten und beim Bauträger einzufordern. 4. Wegen des laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärmes durch die Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch eine Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert, bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015, vor Beginn der Bauarbeiten, abgeschlossen sein. 5. Nahezu alle Wohnungen der ABG Frankfurt Holding in der Vatterstraße, in der Straße Am Erlenbruch und in der Flinschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Frankfurt Holding beziehungsweise der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unternommen, um die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG Frankfurt Holding in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert von 45 Dezibel während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? 6. Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibelangaben) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 432 Aktenzeichen: 79 3
Bau des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2014, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 251/11 vom 31.05.2014 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird aufgefordert, aufgrund des bereits eingeleiteten Aushubs des Autobahndreiecks Am Erlenbruch dringend konkrete Lösungsvorschläge und Antworten auf folgende Probleme zu geben und diese in einer Informationsveranstaltung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen: 1. Die Proberammungen Ende 2013/Anfang 2014 entlang des Erlenbruchs sorgten für massive Grenzwertüberschreitungen beim Lärm sowohl für die Pestalozzischule als auch für die Anwohner entlang der Vatterstraße und der Straße Am Erlenbruch. a) Warum wurden die Proberammungen trotz deutlicher Grenzwertüberschreitungen fortgesetzt, obwohl diese von Bürgern, der BI (Riederwald) und dem Ortsbeirat 11 frühzeitig bemängelt wurden, u. a. gegenüber Hessen Mobil, und die Einstellung gefordert wurde? b) Warum wurden diese extrem lauten Verfahren gewählt und zum Beispiel nicht die hydraulische Presse? c) Warum kam es nicht zu dem von Hessen Mobil im Vorfeld versprochen Schutz bei den Proberammungen? Wohnhäuser direkt neben den Rammorten waren komplett ungeschützt. d) Wie kam es zum Einsatz des völlig untauglichen Flieslärmschutzes an der Pestalozzischule, der für den relevanten Frequenzbereich nicht ausgelegt ist? Gab es keine Berechnungen/Überlegungen im Vorfeld, welcher Lärmschutz bei den gewählten Verfahren notwendig ist? 2. In der Bauphase muss daher folgender Informationsversorgung sichergestellt sein: Die begleitenden Lärm- und Schadstoffmessungen bei der Schule und bei den Wohnblöcken inklusive Seniorenwohnanlage Riederwald müssen zeitgleich online im Internet verfügbar sein (wie beim Flughafen), dass bei Überschreitungen sofort gehandelt werden kann (im Rahmen bisheriger mit dem Bau in Zusammenhang stehender Messungen wurden auch Schadstoffmessungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub festgestellt). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dies beim Land Hessen einzufordern. 3. Land und Stadt müssen einen Baustopp bei Überschreitungen sicherstellen - es ist ein Maßnahmenkatalog für diesen Fall erforderlich. Wohin können sich die Bürger/Einrichtungen/Gremien wenden (Hintergrund: Hessen Mobil setzte die hydraulische Schlagramme ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen weiter ein. Dabei gab es Beschwerden betroffener Anwohner und des Ortsbeirates 11)? Wieso wurde dem Eilantrag des Ortsbeirates 11 mit der Forderung eines sofortigen Baustopps nach den Grenzüberschreitungen der Proberammungen nicht gefolgt und die Maßnahmen trotzdem fortgesetzt? 4. Wie wird in Zukunft vorab sichergestellt, dass die Grünzüge nicht beschädigt werden? Gibt es eine schriftlich fixierte Liste mit Anforderungen an die Baufirmen und Kontrollen oder wird weiterhin erst im Nachhinein auf Beschwerden reagiert? 5. Die Baumaßnahmen sind auf sieben Jahre veranschlagt und es darf unter keinen Umständen länger werden! Aufgrund der komplizierten Ausgangslage zum Beispiel mit dem Grundwasser und zwei Großprojekten - Autobahndreieck und Riederwaldtunnel, hat der Magistrat die Pläne von Hessen Mobil bezüglich der zeitlichen Länge der Baumaßnahmen überprüft? Wie findet derzeit die Prüfung der Planungen statt und wie kann diese verbessert werden? 6. Es muss auch vor weiteren Ausschreibungen, u. a. des Autobahndreiecks, ein detaillierter Bauablaufplan der Öffentlichkeit vorgelegt werden, der es erlaubt, weitere Mängel bereits im Vorfeld anzugehen. 7. Herr Staatsminister Al-Wazir schreibt der BI (Riederwald) Ende März 2014, dass der Bauablaufplan noch nicht fertiggestellt ist. Um Veröffentlichung des aktuellen Standes wird gebeten. 8. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und Hessen Mobil auf, für die Pestalozzischule (Lage direkt an der Baustelle und der verlegten U-Bahn und der verlegten Straße Am Erlenbruch und danach am Tunnelportal) bereits für die Bauphase Schallschutzfenster und eine Belüftungsanlage sicherzustellen. Oder kann die Schule auf andere Weise vor dem Lärm geschützt werden? 9. Die Schlafzimmer der Mietsblöcke in der Vatterstraße (Wohnheim, die der ABG Frankfurt Holding und damit der Stadt Frankfurt gehört) grenzten bisher an eine Grünanlage. In der 7-jährigen Bauphase werden die U-Bahn-Gleise und ein Teil der viel befahrenen Straße Am Erlenbruch quasi unter den Schlafzimmerfenstern verlaufen (das heißt, es muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich festgelegten Lärmobergrenzen in der Nacht nicht eingehalten werden können). Auch hier wird die sofortige Zusage von Lärmschutzfenstern inklusive Belüftungsanlage benötigt. Kümmert sich die Stadt Frankfurt/die ABG Frankfurt Holding darum, dies bei Hessen Mobil einzufordern bzw. in Eigenregie umzusetzen? 10. Unbefriedigend ist, dass das Problem der Signalsteuerung für den Schulweg in der Bauphase (Synchronisierung der Schaltung für U-Bahn und Straße Am Erlenbruch zur Sicherheit der Schüler notwendig) zwar gesehen wird, dass aber weiter keine Lösung vorliegt. Bis wann liegt ein Ergebnis vor? Da der Bau voranschreitet, sollte diese noch dieses Jahr gefunden werden. Bitte Zeitpunkt benennen. 11. Im kommenden Winter sollen die hundertjährigen Kastanienbäume auf dem Erlenbruch gefällt werden. Dies muss verhindert werden, da Herr Staatsminister Al-Wazir der BI (Riederwald) schreibt, dass gerade für den Bereich Riederwald die neue Planfeststellung und die Verhandlung der Klagen Berücksichtigung finden. Deshalb muss diese den Stadtteil prägende Baumreihe so lange wie möglich erhalten bleiben. Werden die Baumfällungen im kommenden Winter ausgesetzt (und wenn möglich auch in den darauffolgenden Jahren)? 12. Die Verkehrsprognose 2025 muss sofort auf Schwachstellen untersucht werden; insbesondere die teils mangelnde Aktualität von Ausgangsdaten muss kritisch hinterfragt werden. Mehrfach wird Bezug auf Zahlen aus den Jahren 2002 und 2003 genommen, u. a. die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt soll sinken! Was bedeutet die Korrektur dieser und anderer Annahmen für die Emissionswerte im Bereich Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach? 13. Hier ist eine Überprüfung auf Konsistenz erforderlich: Engpassanalyse für die A 66/A 661 rund um den Riederwaldtunnel/Autobahndreieck Am Erlenbruch, die das Land Hessen Ende 2014 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hat, und der im Sommer 2013 von Hessen Mobil vorgestellten Verkehrsprognose 2025 - Grundlage der Lärm- und Schadstoffprognose im Riederwald, Fechenheim-Nord und Seckbach (Die Engpassanalyse für den Bereich rund um die Ausfahrt Friedberger Landstraße vorbei am neuen AD Am Erlenbruch bis Offenbach (A 661) beinhaltet eine Erhöhung der Fahrspuren von 4 auf 6. Genauso Engpassanalyse für den Bereich zwischen Friedberger Landstraße - über AD Am Erlenbruch und Riederwaldtunnel - bis AK Hanau (A 66) mit Ausbau von 6 auf 8 Spuren). a) Liegen diesem weiträumigen Autobahnausbau andere Verkehrszahlen zugrunde als jene, die in der Verkehrsprognose 2025 für den Lärm- und Schadstoffschutz im Riederwald verwendet wurden? b) Wenn ja, welche Verkehrswerte, welcher Lkw-Anteil (Riederwaldtunnel/A 661) wurde zugrunde gelegt? c) Wenn ja, wie kann es zur Verwendung unterschiedlicher Zahlen bei ein und derselben Autobahn kommen? Welche Lärm- und Schadstoffbelastung in den Stadtteilen Riederwald, Fechenheim und Seckbach resultiert aus den Verkehrszahlen aus der Engpassanalyse und dem geplanten Autobahnausbau (Bitte Darstellung entsprechend jener bei der Verkehrsprognose 2025)? d) Bitte um Übersendung aller Dokumente an den Ortsbeirat zu dieser Engpassanalyse inklusive der Dokumente zur verwendeten Verkehrsprognose als Kopie. 14. Bisher wurde davon ausgegangen, dass auf dem Erlenbruch der Verkehr um zwei Drittel abnimmt. Wie Herr Staatsminister Al-Wazir selbst einräumt, ist dies gar nicht sicher und hängt auch von den Vorgaben der Stadt Frankfurt ab. Das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt erklärte der BI (Riederwald) wiederum, dass sie die Vorgaben des Landes Hessens übernimmt. Welche Werte ergeben sich für Lärm- und Schadstoffe im Riederwald, sollte der Verkehr auf dem Erlenbruch nur um ein Drittel, beziehungsweise um nur die Hälfte zurückgehen? 15. Thema Luftschadstoffe nach Tunneleröffnungen: Wie auch das Schreiben von Staatsminister Al-Wazir an die BI (Riederwald) verdeutlicht, ist die Situation in Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffsituation als kritisch einzuschätzen. Wie sieht das Konzept für eine Nachrüstung des Riederwaldtunnels mit Schadstofffiltern aus? Wo sind die dafür nötigen Hohlräume und welche Herstellertypen kämen infrage? Wie viel Zeit muss zur Nachrüstung mit Schadstofffiltern gerechnet werden und können bereits jetzt Vorarbeiten geleistet werden, die das Nachrüsten später beschleunigen (und wohl auch verbilligen)? 16. Wieso wird bereits jetzt der Bau angegangen, obwohl die Klagen ruhend gestellt sind und die Anliegen der Kläger bisher weitestgehend unberücksichtigt sind? Es wird hier eine offene Baustelle geschaffen, ohne dass die Durchführung des Autobahnbaus sichergestellt ist. Wie wird mit den Klagen im weiteren Verlauf umgegangen? Müssen die Riederwälder eine offene Baustelle mitten im Stadtteil befürchten? Begründung: Das Antwortschreiben des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herrn Tarek Al-Wazir, an die Bürgerinitiative BI (Riederwald) vom 31.03.2014 ließ für den Stadtteil sehr wichtigen Fragen in Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels offen. Deshalb besteht für den Ortsbeirat, die BI (Riederwald) und sechs Einrichtungen im Riederwald (Pestalozzischule, Seniorenwohnanlage Riederwald, Eintracht Frankfurt, FSV Frankfurt, Abenteuerspielplatz Riederwald und evangelische Philippusgemeinde) weiterer Klärungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch, A 66 und A 661
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 378/4 vom 25.03.2014 Betreff: Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch, A 66 und A 661 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob aufgrund seiner eigenen Nachforschungen und Erkenntnisse die Lärmwerte nach AVV-Baulärm beim Bau des Autobahndreiecks Erlenbruch im Bereich der Charles-Hallgarten-Schule und der am Hang darüber liegenden Wohnhäuser eingehalten werden. Begründung: Laut Aussage eines Bauleiters vor Ort, der von einem Mitglied der ortsansässigen Bürgerinitiative befragt wurde, käme ". . die Ramme [. .] voraussichtlich erst Ende des Monats zum Einsatz." Gemeint war der Monat März. Zwei weitere Zitate dokumentieren die aus Sicht des Ortsbeirates begründete Befürchtung, dass die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden könnten: "Von den Proberammungen ist bekannt, dass der größte Lärm beim Ansetzen der 15 Meter langen Bohlen entsteht. Dies ist darin begründet, dass die langen Stahlbohlen durch die Vibrationsramme wie Klangsaiten angeregt werden. Dadurch verstärkt sich der Lärm bei den langen Bohlen; bei kürzeren ist er etwas weniger. Der Lärm erhöht sich aber auch mit der Vibrationsfrequenz. Sobald der Untergrund fester wird, wird die Schlagzahl erhöht. Im Erlenbruch war zu sehen, dass einige herausgezogene Bohlen im unteren Bereich stark verbeult waren. Der Lärm wird leider nicht nur in Bornheim, sondern auch Am Erlenbruch in den Hochhäusern zu hören sein. Eine Sichtkontrolle ergab, dass die langen Bohlen den Autobahndamm der A 661 beim Rammen überragen werden. Der Damm hat so nur für die niedrigeren Wohnhäuser Am Erlenbruch eine Schalldämmwirkung. Es ist nicht bekannt, ob man eine mobile Lärmschutzwand stellen wird. Es wird daher vorgeschlagen, dass die betroffenen Ortsbeiräte 4 und 11 deshalb die Stadt auffordern, dass diese von Hessen Mobil die Einhaltung des vorgeschriebenen Lärmschutzes für die Bürger gemäß AVV-Baulärm fordert und auch überwacht. Anderenfalls müssten ortsansässige Bürger oder der BUND oder die BVN einen Baustopp im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erzwingen. Da die Fließrichtung des Grundwassers hier parallel zur A 661 ist, könnten hier auch Bohrpfahlwände oder Schlitzwände zum Einsatz kommen, die in der Herstellung leiser sind als eingerammte Spundwandbohlen. Die Ortsbeiräte sollten von der Stadt und von Hessen Mobil auch Aufklärung darüber verlangen, warum welche Verfahren zum Verbau der Baugrube und zur Einhaltung der AVV-Baulärm vorgesehen sind, welche Lärmberechnungen erstellt und welche leiseren Alternativen untersucht wurden und wie die Einhaltung und Kontrolle der Lärmgrenzwerte nach AVV-Baulärm gewährleistet werden soll." und "Derzeit entstehen nämlich nach jedem Bohrgang, beim Abschlagen des Bohrgutes vom Bohrer, laute Schlaggeräusche. Falls diese gemäß AVV-Baulärm zu laut wären, müssten dafür alternative Lösungen gefordert werden (Wasserstrahlen oder Abstreifer)." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1049 Aktenzeichen: 79 3
Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2579 entstanden aus Vorlage: OF 217/11 vom 28.10.2013 Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen Mobil aufzufordern, - die Proberammarbeiten umgehend und solange einzustellen, bis ein adäquater Lärmschutz gewährleistet werden kann, - zukünftige Rammarbeiten ausschließlich in den Schulferien durchzuführen, - sich um geeignete Lärmschutzmaßnahmen während und nach den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels zu kümmern. Begründung: Am Freitag, dem 18.10.2013, wurde in der Straße Am Erlenbruch mit den sogenannten Proberammungen begonnen, die den später folgenden Tunnelbau testen und vorbereiten. Hierzu wurden 10 Meter lange Stahlbohlen als Spundwände mit einer Vibrationsramme im Boden versenkt. Da das verwendete Blech nicht sehr biegsam ist, mussten für die Pfähle entsprechende Löcher vorgebohrt werden. Neben der hydraulischen Ramme und der Bohrmaschine wurden Bagger und Planierraupen eingesetzt. Es zeigte sich, dass die Maschinen sehr laut sind. Bei den täglichen Besuchen der Baustelle war nur eine mobile Leichtbauwand als Schutzschirm für die Schule vorhanden. An den Häusern der Vatterstraße fehlte hingegen jede Art von Schallschutzmaßnahme. Von den Tunnelplanern war dazu auf der Homepage von Hessen Mobil zu lesen: "Um die Beeinträchtigungen für Anwohner und die nahe gelegene Pestalozzischule so gering wie möglich zu halten, setzt Hessen Mobil Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Lärm- und Staubschutzwände ein [. .]. Das Schutzkonzept wurde zuvor dem Frankfurter Ortsbeirat 11 (Fechenheim, Riederwald, Seckbach) und der Schulleitung der Pestalozzischule erläutert. Parallel zu den Arbeiten werden Messungen durchgeführt, um die Lärm- und Erschütterungsentwicklung aufzuzeichnen und auszuwerten."1 __________________________ 1http://mobil.hessen.de/irj/HSVV_Internet?rid=HMWVL_15/HSVV_Internet/ sub/36b/36b40568-0f39-3141-79cd-aa2b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005 004%26_ic_uCon_zentral=36b40568-0f39-3141-79cd-aa2b417c0cf4.htm Technische Angaben zu den Messungen der Bürgerinitiative Riederwald: Gemessen wurde am Freitag, dem 18.10.2013, um 17 Uhr bei trockenem Wetter in der Vatterstraße 48 und an der Schule. Als Messgerät wurde ein DIN-Lautstärkemesser gemäß DIN 5045, der im Fast-Modus mit A-Filterung und Maxwerterfassung über jeweils 5 Sekunden den Schall misst, verwendet und bewertet. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels ist dann gemäß AVV-Baulärm bei Wohngebieten ein Abzug von 5 dB(A) zu machen, wenn die tägliche Betriebsdauer der Baumaschine mehr als 2,5 Stunden beträgt. Für die Schule gilt das jedoch nicht (AVV-Baulärm = Allgem. Verwaltungsvorschrift vom 19.08.1970). An der Schule und am Wohngebäude wurde immer in 0,5 Meter Abstand vor dem Fenster gemessen. Messwerte am Freitag, dem 18.10.2013, 17 Uhr (nur Einsatz der Bagger und Bohrmaschine): Pestalozzischule (mit LSW): Bohrmaschine mit Dieselmotor: 67 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Bagger mit Dieselmotor: 65-5 = 60 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Am Erlenbruch 98: nur Straßenverkehr: 55 dB(A) bei ROT (Stillstand) 65 dB(A) bei GRÜN (freie Fahrt) zulässig gem. 16. BImSchV: 59 dB(A) Messwerte am Dienstag, dem 22.10.2013, um 16 Uhr (Einsatz der hydraulischen Vibrationsramme): Pestalozzischule (mit LSW): Vibrationsramme: 70 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Vibrationsramme: 93-5 = 88 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Die Beurteilungspegel liegen somit jenseits des Zumutbaren! Nach dem Einsatz der Vibrationsramme ist nun der Test mit der Schlagramme geplant. Diese soll die bis zu 24 Meter langen Stahlbohlen in den Boden rammen. Das Schlaggeräusch wird dann um ein Vielfaches lauter als das der Vibrationsramme sein. Der Lärm und die Erschütterungen werden noch in zwei Kilometer Entfernung zu bemerken sein. Der Umstand, dass die Tunnelplaner für die Vatterstraße und den Erlenbruch bisher keinen Lärmschutz planen, lässt befürchten, dass man die Schmerzgrenze der Bürgerinnen und Bürger testen will. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vergrault und möglicherweise ausquartiert, die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG mit ihren Wohnungen in der Vatterstraße und Am Erlenbruch muss mit Mietminderungen rechnen, was ein finanzieller Schaden zu Lasten der Bürgerinnen und Bürgern Frankfurts bedeutet. Der Ortsbeirat fordert geeignete Lärmschutzmaßnahmen, auch während der Bauarbeiten. Der Lärmschirm muss vor alle Häuser. Er darf keine Öffnungen haben und muss aus einer massiven, mobilen Wandkonstruktion mit schallabsorbierender Vorsatzschale hergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Riederwaldes erwarten, ernst genommen zu werden. Wenn Lärmschutz angekündigt wird, muss dieser auch etwas bringen. Dies gilt auch für die Bauphase, die mit sieben Jahren die Riederwälderinnen und Riederwälder, auch bei den besten Schutzmaßnahmen, an ihre Grenzen bringen wird - solche schlechten Feldversuche bringen rein gar nichts. Aber auch für die Zeit nach der Tunneleröffnung liegt vieles im Argen. Es werden den Bürgerinnen und Bürgern Lärmschutzwände und Flüsterasphalt als "Hightech" verkauft. Es muss endlich Schluss sein mit den verbalen Klimmzügen bei der Vermarktung des Minimalen und das Land Hessen muss den Problemen bei der Lärm- und Schadstoffbelastung für den Riederwald, die es im Übrigen selbst wahrnimmt, mit weit sinnvolleren Konzepten begegnen. Schluss mit dem Anwohnerschutz aus dem "1-Euro-Shop". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 898 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Lärmaktionsplan
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2293 entstanden aus Vorlage: OF 303/4 vom 12.05.2013 Betreff: Lärmaktionsplan Vorgang: NR 103/11 CDU, GRÜNE; ST 1579/12 Der Magistrat wird gebeten, in die Stellungnahme zur Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende Anmerkungen mit aufzunehmen: i) Der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A 661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden Darstellung: Die Potenzialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der Straße Am Erlenbruch, umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und damit höheren Pegeln als die Anwohnerinnen und Anwohner ausgesetzt. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge erzielt und es wäre gut, die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden und es ist möglich, den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung, z. B. mit einem Rechtsgutachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1371 Aktenzeichen: 79 3
Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2271 entstanden aus Vorlage: OF 181/11 vom 28.05.2013 Betreff: Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der zentralen Bedeutung für die Schadstoff- und Lärmbelastung des Riederwalds, ausgehend von den Autobahnen A 66/A 661 und der Straße Am Erlenbruch, sein Nutzungskonzept für die Straße Am Erlenbruch noch vor Baubeginn des Autobahndreiecks und des Riederwaldtunnels vorzulegen. Dabei sollten auch eventuell später noch mögliche Änderungen an den Nutzungskonzepten, die zu mehr Verkehr führen können, bereits jetzt benannt und berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollten die nun zur Planung anstehenden Schutzmaßnahmen, im Hinblick auf Schadstoffe und Lärm, auch die Szenarien einer Verkehrsreduzierung um nur ein Drittel beziehungsweise ein Viertel abdecken. Ferner sollten die bisher von Hessen Mobil getroffenen Annahmen (wie unter anderem innerstädtische Verkehrsrückverlagerung von anderen Straßen auf den Erlenbruch, Zubringerfunktion des Erlenbruchs für Verkehr von der Autobahn in die Innenstadt), die zusammen mit den Verkehrsmessungen zu einer Reduzierung des Verkehrs um die Hälfte in der bisherigen Prognose führen, auf Plausibilität und Belastbarkeit überprüft und offengelegt werden. Begründung: Herr Staatsminister Rentsch schreibt an die BI Riederwald am 10. Mai 2013: "Die bisherigen Verkehrsuntersuchungen zeigen auf, dass durch die Bündelung von Durchgangsverkehren auf dem neuen Teilabschnitt der A 66 (Tunnel Riederwald) eine Verkehrsentlastung um circa 50 Prozent auf den bisher betroffenen Straßen in diesem Bereich erreicht werden kann. Dadurch verringern sich in diesem Bereich auch die Immissionen aus Lärm und Abgasen. Konkrete Angaben zur Entlastungswirkung können jedoch erst getroffen werden, wenn ein entsprechendes Konzept der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der in ihrer Baulast liegenden betroffenen Straßen, insbesondere der Straße Am Erlenbruch (Kreisstraße 870), vorliegt." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1498 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 1
Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 182/11 Betreff: Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Bereits jetzt kommt im Bereich der Straße Am Erlenbruch, laut repräsentativen Messungen von Hessen Mobil aus den Jahren 2009/2010 zu Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub. In der langjährigen Bauphase wird es zu einem weiteren Anstieg bei diesen Werten kommen. Auch nach der Tunnelöffnung wird die Schadstoffsituation durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als kritisch eingeschätzt. Die Lärmbelastung wird ebenfalls höher ausfallen als ursprünglich berechnet. Zu den Lärmbelastungen während der Bauzeit wurden auch noch keine Aussagen getroffen. Aus diesem Grund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die aktuelle und zukünftige Schadstoffkonzentration in dem o.g. Bereich ein? 2. Wie sind sehen die aktuell möglichen gesundheitlichen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage und der anderen Gebäude Am Erlenbruch, wie auch für die Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher an der Pestalozzischule sowie dien den Besucherinnen und Besuchern auf den zahlreichen, angrenzenden Sportstätten aus und wie sind diese einzuschätzen? (In Hinblick auf die aktuelle Belastungssituation sollten dabei insbesondere die von Hessen Mobil im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel repräsentativ im Sommer und Winter der Jahre 2009 und 2010 gemessenen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub berücksichtigt werden (dazu auch Schreiben von Herrn Staatsminister Rentsch an die Bürgerinitiative Riederwald von Ende März 2013 "[. .] derzeit eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid im Bereich der Straße Am Erlenbruch nicht ausgeschlossen ist, [. .]. Dies gilt auch für Feinstaub."). Falls erforderlich sollten umgehend weitere Messungen vorgenommen werden (siehe auch OF 174) und bei Bedarf sofortige Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung für die Riederwälder ergriffen werden.) 3. Welche zusätzlichen Belastungen in Hinblick auf die Schadstoffe und den Lärm werden die mind. 7 Jahre andauernden Baumaßnahmen für das Autobahndreieck Am Erlenbruch und den Riederwaldtunnel mit sich bringen? 4. Mit welcher aggregierten Schadstoff- und Lärmbelästigung müssen die in Punkt 2 genannten Bevölkerungsgruppen in der Bauphase rechnen (bitte auch um den Ausweis der Spitzenwerte und der durchschnittlichen Belastungen) und wie ist diese für die Gesundheit der Betroffenen einzuschätzen? 5. Welche Effekte werden die bereits durch den OBR 11 geforderten Schutzmaßnahmen für die Bauphase (OF 174, OF 178) zeigen? Sind evtl. noch weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in diesem langen Zeitraum zu ergreifen? 6. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die Schadstoffsituation nach Tunnelöffnung ein? 7. Wie ist die Aussage: "Doch selbst bei nachweislicher Überschreitung von Immissionsgrenzwerten, wird es schwierig werden, hier Abhilfe zu schaffen", vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Brief an Umweltdezernat der Stadt Ffm, 22.11.12) zu verstehen? 8. Welches Gesundheitsrisiko wird hier zu Lasten der Riederwälder Bevölkerung eingegangen, insbesondere welches Ausmaß können die Grenzwertüberschreitungen erreichen (bitte auch um die Ergebnisse im kritischsten Szenario)? 9. Wie lange werden die genannten Bevölkerungsgruppen nach Tunneleröffnung einer evtl. erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt sein und wie sehen dann die möglichen Schutzkonzepte aus? Bitte beziffern Sie den Zeitraum bis zur Schaffung möglicher Abhilfemaßnahmen (insbesondere mit Benennung der Zeiträume für die notwendigen Schritte: a) Beantragung der Immissionsmessstation und Genehmigung durch das Land, b) Errichtung der Immissionsmessstation, c) Anzahl der Jahre der Messung, bis Schadstoffüberschreitungen "ausreichend" dokumentiert werden können, d) Planung von erweiterten Schutzmaßnahmen, e) Realisierung erweiterter Schutzmaßnahmen). 10. Ergibt sich vor diesem kritischen Hintergrund bereits jetzt im Rahmen der aktuell laufenden Planungen der Schutzmaßnahmen akuter Handlungsbedarf in Hinblick auf eine sofortige Berücksichtigung von erweiterten Schutzmaßnahmen beim Autobahnbau rund um den Riederwald? 11. Bereits nach den Planungen von Hessen Mobil von 2011 werden nach Autobahneröffnung knapp 400 Wohnungen im Riederwald nicht aktiv vor Lärm geschützt, d.h. beim Öffnen der Fenster und im Freien sind die Bewohner Verkehrslärm ausgesetzt. Die der Stadt Frankfurt vorliegenden Studien von RegioConsult aus den Jahren 2011 und 2012 gehen von weit höheren Grenzwertüberschreitungen beim Lärm insbesondere rund um das Westportal des Riederwaldtunnels aus. Wie stark sind die Riederwälder Wohnungen, die Seniorenwohnanlage Riederwald, die Pestalozzischule und die Sportgelände (Eintracht und FSV) sowie der Wald Riederwald tatsächlich betroffen? Wie werden die Kritikpunkte dieser Studien in Neuberechnungen zum Beispiel im Rahmen der Verkehrsprognose 2025 berücksichtigt? Die Stadt Frankfurt solle vor diesen Hintergrund darauf hinwirken, dass der aktive Lärmschutz deutlich ausgeweitet wird und die Pestalozzischule auf alle Fälle vollständig aktiv geschützt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 758 2013 Die Vorlage OF 182/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt geändert wird "Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach der Eröffnung des Tunnels". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 178/11 vom 13.05.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße Am Erlenbruch und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen der Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen an den G ebäuden der Anwohnerinnen und Anwohner durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels im Bereich der Straße Am Erlenbruch zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - Kilometer 1 + 825 Meter, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - Kilometer 2 + 150 Meter, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - Kilometer 2 + 620 Meter, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis zu 25 Metern lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 Dezibel in 500 Metern Entfernung und 35 Dezibel in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 Dezibel in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren für die Baumaschinen und Fahrzeuge ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1050 Aktenzeichen: 66 0
Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 258 entstanden aus Vorlage: OF 140/11 vom 27.08.2012 Betreff: Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen einzuführen. Dieses System muss funkzellengebunden sein und ebenfalls für einen Postleitzahlenbereich Warnungen versenden können. Begründung: Früher wurden die Menschen in den Stadtteilen durch Sirenen gewarnt. Die Sirenen sind aus Kostengründen weitestgehend abgebaut worden. Im letzten Jahr kam es zu zwei gefährlichen Ereignissen im Ortsbezirk, bei denen Menschen vor katastrophenartigen Schäden bewahrt werden mussten. Beim ersten Ereignis ist eine Giftwolke vom Gelände der Chemiefabrik AllessaChemie GmbH in Richtung Stadtteil Fechenheim gezogen. Bei diesem Unfall war es nicht möglich, alle Menschen zu informieren. Die gesamten Schülerinnen und Schüler einer Schule im Stadtteil Fechenheim haben sich im gefährdeten Bereich im Freien aufgehalten, da sie über die Gefährdung nicht informiert waren. Schule, Schülerinnen und Schüler haben erst am nächsten Tag von der Gefährdung gehört. Beim zweiten Ereignis am 13. August 2012 entstand eine Gefahr durch einen Unfall im Riederwald, Straße Am Erlenbruch in Höhe Schäfflestraße, bei dem eine schwefelsäurehaltige Gaswolke zur Hauptverkehrszeit mitten im Wohngebiet auswich. Mit vier Wasserwerfern der Feuerwehr musste die Gaswolke reduziert werden. Die umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner wurden zum Teil evakuiert oder aufgefordert, Türen und Fenster zu schließen sowie dem Bereich fernzubleiben. Es wurden jedoch keine Lautsprecherdurchsagen wahrgenommen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sind weiterhin durch die Straße Am Erlenbruch an den Polizisten vorbeigefahren. Lediglich der Autoverkehr wurde aufgehalten. Die Erwachsenen und Kinder auf dem direkt angrenzenden Gelände der Eintracht Frankfurt, mit Fußball- und Tennisplätzen, waren nicht informiert worden und trainierten weiter. Bei beiden Ereignissen ist glücklicherweise niemand verletzt worden oder gestorben. In einer Nachbetrachtung der Ereignisse ist aber klar ersichtlich, dass eine bessere und schnellere Information der Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich ist. Der Riederwald und Fechenheim sind durch deren Nähe zu den Industrieanlagen und Chemiewerken einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Diesem muss durch ein zeitgemäßes Warnsystem Rechnung getragen werden. Ein Warnsystem für einen Postleitzahlenbereich und eine zusätzliche funkzellengebundene Information aller mobilen Endgeräte in diesem Bereich würde zu einer wesentlichen Steigerung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger führen. In der Meldung sollten mindestens Verhaltensregeln, der gefährdete Bereich, eine Quelle für weitere Informationen und die Ankündigung einer weiteren Mitteilung bei Beendigung des Zustandes mitgeteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Auskunftsersuchen vom 27.05.2024, V 948 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 12.11.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) FDP und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 111 Beschluss: Der Vorlage OA 258 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2417, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 37 3
Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 141/11 vom 07.09.2012 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.02.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Rahmen der bauvorbereiteten Maßnahmen Riederwaldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald) bis zum endgültigen Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder gemeinnützigen Gruppen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche (circa 19.200 Quadratmeter) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert beziehungsweise verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt am Main Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2013, B 131 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 112 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird zugestimmt. 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 259 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2418, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 67 1
Keine Gefahrguttransporte durch Wohngebiete
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2012, OM 1479 entstanden aus Vorlage: OF 139/11 vom 27.08.2012 Betreff: Keine Gefahrguttransporte durch Wohngebiete Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - welche Möglichkeiten bestehen, Gefahrguttransporte nicht durch Wohngebiete zu leiten; - welche Stoffe zur HIM GmbH transportiert, dort gelagert, verarbeitet und umgefüllt werden und - ob diese Stoffe unter die Seveso-II-Richtlinie fallen. Begründung: Am 13.08.2012 war ein Großeinsatz im Stadtteil Riederwald, an der Straße Am Erlenbruch/Schäfflestraße, der Feuerwehr vonnöten, da aus einem Gefahrgutlastkraftwagen giftige Dämpfe austraten. Die Einsatzkräfte wurden zu einem Stoffaustritt gerufen, da aus dem Entlüftungsventil des Lastkraftwagens eine orangenfarbene Wolke entwich, bei der es sich um ein Abfallprodukt aus Salpetersäure handelte, wie erste Ermittlungen ergaben. Der Großeinsatz der Rettungskräfte und die Sperrung der genannten Straßen dauerte circa drei Stunden. Die Bevölkerung fühlte sich nur unzureichend gewarnt, da nur in unmittelbarer Nähe die Anwohnerinnen und Anwohner informiert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1654 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 443 entstanden aus Vorlage: OF 57/11 vom 02.10.2011 Betreff: Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zeuläckerstraße, vor Einmündung der Gustav-Behringer-Straße, einen schließbaren Pfosten zu installieren. Die bisherige Einbahnstraßenregelung soll somit durch die Einrichtung einer Sackgasse ersetzt werden. Die erforderliche Sackgassenbeschilderung ist entsprechend vorzunehmen. Begründung: Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrerinnen und Autofahrer verkehrswidrig, gegen die Einbahnstraße, in die Zeuläckerstraße einfahren. Offenbar handelt es sich hierbei um Schleichverkehr, der von der Straße Am Erlenbruch über die Gustav-Behringer-Straße in die Zeuläckerstraße einfährt. Damit sollen vermutlich der Verkehrsstau und die Lichtsignalanlagen auf der Straße Am Erlenbruch umgangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 16 Aktenzeichen: 32 1
Zusatzzeichen „Anlieger frei“ für den Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 439 entstanden aus Vorlage: OF 52/11 vom 05.10.2011 Betreff: Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den Riederwald Der Magistrat wird aufgefordert, die drei Zufahrtsstraßen (Johanna-Tesch-Platz, Rümelinstraße und Schäfflestraße) in den Riederwald mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu versehen, um die Durchfahrtszahlen der "Schleichfahrerinnen und Schleichfahrer" im Feierabendverkehr zu minimieren und die Kinder auf dem neu errichteten Spielplatz vor durchrasenden Autos zu schützen. Begründung: Im Feierabendverkehr wird die Zufahrtsstraße Johanna-Tesch-Platz über Raiffeisenstraße und Rümelinstraße von einigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerne als Abkürzung missbraucht, um dem stockenden Verkehr im Erlenbruch zu entgehen. Hierbei rasen viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die engen Straßen im Riederwald. Mit der beantragten Maßnahme sollen die Durchfahrtszahlen minimiert und die Kinder auf dem neu errichteten Spielplatz in der Rümelinstraße vor durchrasenden Autos geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 237 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 7
Einhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2011, OA 1267 entstanden aus Vorlage: OF 504/11 vom 18.12.2010 Betreff: Einhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Fachhochschule am Nibelungenplatz in Verbindung zu setzen, um im Jahr 2011 im Rahmen eines Wettbewerbs der Studierenden des Fachbereiches Architektur Modelle für die Einhausung der A 661/A 66 zwischen der Seckbacher Landstraße, dem Dreieck Am Erlenbruch und dem Anschluss an den Riederwaldtunnel zu entwickeln. Die drei besten Arbeiten sollen mit einem Preis ausgezeichnet werden. Begründung: Das Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat das Büro AS&P-Albert Speer & Partner beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen eine Einhausung der A 661 aus städtebaulicher Sicht auf die angrenzenden Stadtteile an der Autobahn hat. In der Studie, die inzwischen vorliegt, wird die Einhausung ausdrücklich empfohlen. Die Aussagen beziehen sich allerdings nur auf das Gebiet zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Da die Lärm- und Abgasbelastung für die Bewohner des daran anschließenden Abschnittes der A 661/A 66 am Bornheimer Hang, in Seckbach und im Riederwald nicht weniger hoch sein wird, soll auch dieses Stück der Autobahn eingehaust werden. Dafür muss man unkonventionelle Wege gehen. Deshalb kann die Fachhochschule der geeignete Partner für diesen Wettbewerb sein. Studentinnen und Studenten sind in ihrer Kreativität unverbraucht und Neuem gegenüber aufgeschlossen. Ein weiterer Vorteil für die Studierenden an der FH besteht darin, dass sich das Objekt des Wettbewerbs in der näheren Umgebung der Fachhochschule befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 232 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 97 Bericht des Magistrats vom 02.07.2012, B 306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 49. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OA 1267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9471, 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 12
Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2010, OA 1141 entstanden aus Vorlage: OF 449/11 vom 11.05.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend zu verhandeln, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung des Riederwaldtunnels die Straße Am Erlenbruch und die Wilhelmshöher Straße nur als Erschließungsstraßen für die Stadtteile Riederwald beziehungsweise Seckbach freigegeben werden. Des Weiteren ist durch bauliche Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Am Erlenbruch nicht mehr als Durchgangsstraße für Lkw und als Parkraum für auswärtige Autofahrerinnen und Autofahrer genutzt werden kann. Es ist zu prüfen, ob weitere Stellflächen für Pkws, gegebenenfalls durch Erweiterung des Park-and-ride-Angebots im Parkhaus am Hessen-Center oder durch andere Parkflächen, nach Beendigung der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel ausgewiesen werden können. Begründung: Ziel der gesamten Baumaßnahme sollte unter anderem sein, dass möglichst viel Individualverkehr bereits an der Stadtgrenze aufgefangen und zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr angehalten wird. Auch sollte mit der Neugestaltung der Straße Am Erlenbruch und der erweiterten Grünfläche nicht der Parkdruck auf die Siedlung erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1141 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8507, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 79 3
Sicherer Schulweg für die Riederwälder Kinder während den Bauphasen 3 und 4 des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 464/11 vom 26.05.2010 Betreff: Sicherer Schulweg für die Riederwälder Kinder während den Bauphasen 3 und 4 des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Verhandlung zu treten, dass von der Schäfflestraße/Am Erlenbruch bis zur Pestalozzischule, während der Bauphasen 3 und 4 zum Riederwaldtunnel, eine Holzbrücke errichtet wird, damit Schülerinnen und Schüler sowie Hort- und Kindergartenkinder ihren "gewohnten" Weg zur Pestalozzischule, dem Hort und der Kindertagesstätte gehen können. Außerdem soll für die Bürgerinnen und Bürger ein Abgang von der Brücke zur U-Bahnhaltestelle eingerichtet werden. Begründung: Bei der Bürgeranhörung am 6. Mai 2010 haben Vertreter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen mitgeteilt, dass während der Bauphasen 3 und 4 ein direkter Zugang von der Schäfflestraße/Ecke Erlenbruch zur Pestalozzischule nicht möglich ist und nur über einen Umweg ermöglicht werden kann. Ein Mitarbeiter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen hatte auf Frage bei der Bürgeranhörung eine Prüfung zugesagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1295 Aktenzeichen: 66 0
Erschließung der Siedlung Riederwald während der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 447/11 vom 26.05.2010 Betreff: Erschließung der Siedlung Riederwald während der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Bauphasen 3 und 4 zum Riederwaldtunnel Pläne zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zu erläutern, wie die Erschließung der Siedlung Riederwald erfolgt und wie die Verkehrsbeziehung von West nach Ost und umgekehrt innerhalb der Siedlung geregelt wird; 2. durch entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass vor und während der Bauphasen 3 und 4 die Wohnsiedlung Riederwald nur für den Anlieger- und Anlieferverkehr befahrbar ist. Begründung: Bei der Bürgeranhörung am 6. Mai 2010 haben Vertreter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen mitgeteilt, dass während der Bauphasen 3 und 4 die Siedlung Riederwald nur noch über die Lahmeyerstraße und Rümelinstraße zu erreichen sei. Der Vertreter des Dezernates VI hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es noch keine Planungen hinsichtlich der inneren Erschließung der Siedlung gibt und man dies vom jeweiligen Baufortschritt abhängig machen wolle. Pläne für die innere Erschließung der Siedlung können und müssen jedoch unabhängig vom Baufortschritt erstellt werden, da in jedem Fall eine Sperrung der Schäfflestraße/Raiffeisenstraße während der Bauphasen 3 und 4 erfolgt. Dies ist insofern von Wichtigkeit, da sich in der Schäfflestraße, Max-Hirsch-Straße, Raiffeisenstraße und Rümelinstraße Geschäfte und soziale Einrichtungen befinden, die auch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1296 Aktenzeichen: 61 1
Straßenschäden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2869 entstanden aus Vorlage: OF 430/4 vom 05.11.2008 Betreff: Straßenschäden Der Magistrat wird dringend gebeten, die Straßenschäden (Schlaglöcher) in der Straße Am Erlenbruch/Am Riederbruch in der Kurve vor dem Bornheimer Hang (Volksbank-Arena) stadteinwärts zu beheben. Begründung: Gerade jetzt in der nassen und kalten Jahreszeit stellen die Schlaglöcher mit dem hervortretenden Kopfsteinpflaster eine Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer dar. Durch die schlecht einsehbare Kurve kommt es selbst bei Tempo 30 häufig zu Gefahrensituationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 430 Aktenzeichen: 32 1
A 66 – Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2008, OA 716 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 03.06.2008 Betreff: A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der technischen Ausführungsplanung des Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken, dass der lineare Gehölzbestand nördlich des geplanten Tunnels, entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen Haenischstraße und Flinschstraße, sowie im weiteren Verlauf die Kastanienreihe bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen vorzusehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. dafür zu sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und neben der Tunneldecke, unter Einbeziehung des unter Ziffer 1. genannten Gehölzbestandes, ein Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der mindestens die Breite des heutigen Grünzuges hat. Begründung: Der Landschaftspflegerische Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier Baum- und Gehölzreihen, zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung, drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien, zwischen Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der U-Bahn (3. Reihe), soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße befindet (4. Reihe), gerodet werden. Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen (Reihen 2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus- ragende Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung sowie als ökologische Leitlinie. Die Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor Emissionen der Straße "Am Erlenbruch"), sie hat wichtige staubfilternde und klimatische Wirkungen und stellt eine einzigartige Biotopvernetzungsstruktur zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im Frankfurter Osten dar, die für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur, einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße, können erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter bedarf es keiner Änderung der Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks- eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun, unter Einbeziehung der oben genannten Gehölzreihe, in seiner heutigen Breite wiederherzustellen. Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen Kiesweg entlang des Zaunes vor - dort, wo heute die Gehölzreihe steht. Anschließend folgen südlich die U-Bahn und die Straße "Am Erlenbruch". Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug würde vollständig entfallen. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Grünzüge und Grüngürtel", als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und den östlichen Naherholungs- gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder, muss der Grünzug mindestens in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2008, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4572, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 61 12
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