Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM
2168 entstanden aus Vorlage:
OF 178/11 vom
13.05.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und
Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße
Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind
Der Magistrat wird
aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte
Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße Am
Erlenbruch und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule
unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von
Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die
gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen der Baumaschinen geschützt
werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven
Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der
Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den
Schlagrammen und Vibrationsrammen in Gestalt von schallabsorbierenden
Lärmschutzwänden vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit
Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von
7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist
darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien
durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich
ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab
der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als
Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen.
Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an
den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu
veröffentlichen.
- Neben den Lärmemissionen sind
von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von
den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum entsprechend dem Stand
der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards zu
beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften,
Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor
Ort zu überwachen.
- Neben Lärm- und
Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und
Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu
Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen
deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des
Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde
Maßnahmen an den G ebäuden der Anwohnerinnen und Anwohner
durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit
Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels im Bereich der Straße Am
Erlenbruch zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt
werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - Kilometer 1 + 825 Meter, entspricht der Lage an der
Haenischstraße (Pestalozzischule) - Kilometer 2 + 150 Meter, entspricht der Lage am
Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - Kilometer 2 + 620 Meter, entspricht der Lage
östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der
Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den
lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der
feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die
Stahlbohlen bis zu 25 Metern lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die
Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel
beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 Dezibel in
500 Metern Entfernung und 35 Dezibel in 1.600 Metern Entfernung.
Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 Dezibel in
200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des
Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen
angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht
schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände
vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen
und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von
Dieselmotoren für die Baumaschinen und Fahrzeuge ist mit zusätzlichen Staub-
und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern,
dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften,
Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von
der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2013, V 758
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1050
Aktenzeichen: 66 0