Erschließung der Siedlung Riederwald während der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM
4269 entstanden aus Vorlage:
OF 447/11 vom
26.05.2010 Betreff: Erschließung der Siedlung Riederwald während
der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit
Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Bauphasen 3 und 4 zum Riederwaldtunnel
Pläne zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zu erläutern, wie die Erschließung der
Siedlung Riederwald erfolgt und wie die Verkehrsbeziehung von West nach Ost und
umgekehrt innerhalb der Siedlung geregelt wird; 2. durch entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen
dafür zu sorgen, dass vor und während der Bauphasen 3 und 4 die Wohnsiedlung
Riederwald nur für den Anlieger- und Anlieferverkehr befahrbar ist. Begründung: Bei der Bürgeranhörung am 6.
Mai 2010 haben Vertreter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen mitgeteilt,
dass während der Bauphasen 3 und 4 die Siedlung Riederwald nur noch über die
Lahmeyerstraße und Rümelinstraße zu erreichen sei. Der Vertreter des Dezernates VI hat auf Nachfrage
mitgeteilt, dass es noch keine Planungen hinsichtlich der inneren Erschließung
der Siedlung gibt und man dies vom jeweiligen Baufortschritt abhängig machen
wolle. Pläne für die innere
Erschließung der Siedlung können und müssen jedoch unabhängig vom
Baufortschritt erstellt werden, da in jedem Fall eine Sperrung der
Schäfflestraße/Raiffeisenstraße während der Bauphasen 3 und 4 erfolgt. Dies ist insofern von Wichtigkeit, da
sich in der Schäfflestraße, Max-Hirsch-Straße, Raiffeisenstraße und
Rümelinstraße Geschäfte und soziale Einrichtungen befinden, die auch mit
Kraftfahrzeugen erreicht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.09.2010, ST 1296
Aktenzeichen: 61 1