Ampeln Am Erlenbruch/JohannaTeschPlatz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM
1222 entstanden aus
Vorlage: OF 111/11 vom
21.01.2017 Betreff: Ampeln Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz
Vorgang: OM 4809/15 OBR
11; ST 528/16 Der Magistrat wird
aufgefordert, die Ampel Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz, stadtauswärts, vom
jetzigen Standort an die nächste Einmündung zu versetzen. Bis zur Ausführung
dieser Maßnahme soll zeitnah zur derzeit bestehenden Ampel zusätzlich eine
Behelfs-/Baustellenampel an der nächsten Einmündung installiert werden.
Begründung: Mehrfach wurde vom Ortsbeirat gefordert, die Ampel an
die nächste Einmündung zu versetzen, da es hier immer wieder zu gefährlichen
Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die
ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrerinnen und Autofahrer den
Fußgängerüberweg nicht bemerken. Alle Begründungen des Magistrats, das Anliegen
abzulehnen, sind für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar. So wurde die
Anregung vom 07.12.2015, OM 4809, mit der Stellungnahme vom 18.03.2016,
ST 528, abgelehnt, weil die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es
keine Ersatzteile mehr gäbe. Nun fand eine Ortsbegehung durch das
Straßenverkehrsamt statt. In der Stellungnahme der Behörde vom 02.01.2017 wird
am eigentlichen Problem vorbeiargumentiert. Das Problem ist nicht der
abbiegende Verkehr zum Johanna-Tesch-Platz, sondern die Gefährdung der
Fußgängerinnen und Fußgänger an der Fußgängerampel, die der Ortsbeirat seit
Jahren beklagt. Es ist nicht notwendig, den Knotenpunkt komplett umzubauen und
eine Zufahrt zum Johanna-Tesch-Platz zu sperren. Es gibt für die
Autofahrerinnen und Autofahrer, stadteinwärts fahrend, eine Linksabbiegerspur,
und es gehört zu den normalen Verkehrsregeln, dass man den Kreuzungsbereich bei
Rückstau frei hält. Dies funktioniert auch bei allen anderen Einmündungen im
Riederwald. Eine Versetzung/Neuinstallation der Ampel ist die wirksamste
Maßnahme, um die Fußgängerinnen und Fußgänger zu schützen, und dringend
erforderlich! Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.03.2016, ST 528
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2017, ST 906
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1782
Aktenzeichen: 32 1