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Ampeln Am Erlenbruch/JohannaTeschPlatz

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1222 entstanden aus Vorlage: OF 111/11 vom 21.01.2017 Betreff: Ampeln Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz Vorgang: OM 4809/15 OBR 11; ST 528/16 Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz, stadtauswärts, vom jetzigen Standort an die nächste Einmündung zu versetzen. Bis zur Ausführung dieser Maßnahme soll zeitnah zur derzeit bestehenden Ampel zusätzlich eine Behelfs-/Baustellenampel an der nächsten Einmündung installiert werden. Begründung: Mehrfach wurde vom Ortsbeirat gefordert, die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrerinnen und Autofahrer den Fußgängerüberweg nicht bemerken. Alle Begründungen des Magistrats, das Anliegen abzulehnen, sind für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar. So wurde die Anregung vom 07.12.2015, OM 4809, mit der Stellungnahme vom 18.03.2016, ST 528, abgelehnt, weil die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gäbe. Nun fand eine Ortsbegehung durch das Straßenverkehrsamt statt. In der Stellungnahme der Behörde vom 02.01.2017 wird am eigentlichen Problem vorbeiargumentiert. Das Problem ist nicht der abbiegende Verkehr zum Johanna-Tesch-Platz, sondern die Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger an der Fußgängerampel, die der Ortsbeirat seit Jahren beklagt. Es ist nicht notwendig, den Knotenpunkt komplett umzubauen und eine Zufahrt zum Johanna-Tesch-Platz zu sperren. Es gibt für die Autofahrerinnen und Autofahrer, stadteinwärts fahrend, eine Linksabbiegerspur, und es gehört zu den normalen Verkehrsregeln, dass man den Kreuzungsbereich bei Rückstau frei hält. Dies funktioniert auch bei allen anderen Einmündungen im Riederwald. Eine Versetzung/Neuinstallation der Ampel ist die wirksamste Maßnahme, um die Fußgängerinnen und Fußgänger zu schützen, und dringend erforderlich! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 906 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1782 Aktenzeichen: 32 1