Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 14.06.2010, OA 1141 entstanden aus Vorlage:
OF 449/11 vom
11.05.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des
Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert
mit dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend zu verhandeln,
dass nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung des Riederwaldtunnels
die Straße Am Erlenbruch und die Wilhelmshöher Straße nur als
Erschließungsstraßen für die Stadtteile Riederwald beziehungsweise Seckbach
freigegeben werden. Des Weiteren ist durch bauliche Maßnahmen dafür
Sorge zu tragen, dass die Straße Am Erlenbruch nicht mehr als Durchgangsstraße
für Lkw und als Parkraum für auswärtige Autofahrerinnen und Autofahrer genutzt
werden kann. Es ist zu prüfen, ob weitere Stellflächen für Pkws, gegebenenfalls
durch Erweiterung des Park-and-ride-Angebots im Parkhaus am Hessen-Center oder
durch andere Parkflächen, nach Beendigung der Baumaßnahmen für den
Riederwaldtunnel ausgewiesen werden können. Begründung: Ziel der
gesamten Baumaßnahme sollte unter anderem sein, dass möglichst viel
Individualverkehr bereits an der Stadtgrenze aufgefangen und zum Umstieg auf
den öffentlichen Personennahverkehr angehalten wird. Auch sollte mit der
Neugestaltung der Straße Am Erlenbruch und der erweiterten Grünfläche nicht der
Parkdruck auf die Siedlung erhöht werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1425
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
1141 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß §
12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung
und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8507, 43. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 79 3