A 66 – Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 18.08.2008, OA 716 entstanden aus Vorlage:
OF 239/11 vom
03.06.2008 Betreff: A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des
Grünzuges am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der technischen Ausführungsplanung des
Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken, dass der lineare Gehölzbestand nördlich
des geplanten Tunnels, entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen
Haenischstraße und Flinschstraße, sowie im weiteren Verlauf die Kastanienreihe
bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der
Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus
sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen
vorzusehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. dafür zu sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und
neben der Tunneldecke, unter Einbeziehung des unter Ziffer 1. genannten
Gehölzbestandes, ein Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der
mindestens die Breite des heutigen Grünzuges hat. Begründung: Der Landschaftspflegerische
Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier
Baum- und Gehölzreihen, zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung,
drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am
Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien, zwischen
Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der
U-Bahn (3. Reihe), soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der
sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße
befindet (4. Reihe), gerodet werden. Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen
(Reihen 2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die
dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus- ragende Bedeutung für das Orts- und
Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung sowie als ökologische Leitlinie. Die
Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den
freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor
Emissionen der Straße "Am Erlenbruch"), sie hat wichtige staubfilternde und
klimatische Wirkungen und stellt eine einzigartige
Biotopvernetzungsstruktur zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im
Frankfurter Osten dar, die
für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur,
einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße, können
erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben
wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst
jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung
berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter
bedarf es keiner Änderung der
Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks- eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der
Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die
Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht
abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den
heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun, unter Einbeziehung der
oben genannten Gehölzreihe, in seiner heutigen Breite wiederherzustellen.
Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen
Kiesweg entlang des Zaunes vor - dort, wo heute die Gehölzreihe steht.
Anschließend folgen südlich die U-Bahn und die Straße "Am Erlenbruch".
Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug
würde vollständig entfallen. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des
Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Grünzüge und
Grüngürtel", als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und
den östlichen Naherholungs- gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder,
muss der Grünzug mindestens
in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.12.2008, ST 1689
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 48
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie
LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme)
24. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 47
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (=
Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4572, 24. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 61 12