Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM
3473 entstanden aus Vorlage:
OF 266/11 vom
02.09.2014 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und
Informationspflicht Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil
zum Riederwaldtunnel am 02.07.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde
Hessen Mobil im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) von
massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen ausgeht.
Mit der Pestalozzischule und den Wohnungen in der Straße Am Erlenbruch und in
der Vatterstraße (beides ABG Frankfurt Holding) ist die Stadt
Frankfurt am Main Hauptbetroffene der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die
Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen beziehungsweise nachfolgende
Fragen zu beantworten: 1. Der Magistrat drängt bei Hessen Mobil auf die
Vorlage eines Lärmaktionsplanes beim Bau des Riederwaldtunnels. 2. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch
Hessen Mobil muss einer VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit
der Stadt Frankfurt am Main und dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Riederwälder
Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. 3. Hessen Mobil gab bei der Informationsveranstaltung
am 02.07.2014 im Riederwald bekannt, bei den bis zu 270 Tagen dauernden
Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 Dezibel an den Wohnhäusern der
Vatterstraße (60 Dezibel an der Pestalozzischule) einhalten zu können.
Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 Dezibel für Wohnhäuser
und 45 Dezibel für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert,
darauf hinzuwirken, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält,
alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selbst zu prüfen sowie zu bewerten und
beim Bauträger einzufordern. 4. Wegen des laut Hessen Mobil zu erwartenden
extremen Lärmes durch die Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der
Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch eine Belüftungsanlage für
die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert, bei
Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten
müssen spätestens in den Sommerferien 2015, vor Beginn der Bauarbeiten,
abgeschlossen sein. 5. Nahezu alle Wohnungen der ABG Frankfurt Holding in
der Vatterstraße, in der Straße Am Erlenbruch und in der Flinschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG
Frankfurt Holding beziehungsweise der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
unternommen, um die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm
zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG Frankfurt Holding in
der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert von 45 Dezibel
während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie
wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der
Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? 6. Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist
verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird
aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und
Bürger sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich
über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan sowie die Belastung durch
Lärm (konkret mit Dezibelangaben) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2
und Feinstaub) informiert werden. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, sich für eine
sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und
Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.12.2014, ST 1507
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 432
Aktenzeichen: 79 3