Schulwegsicherung Am Erlenbruch/Schäfflestraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM
1359 entstanden aus Vorlage:
OF 130/11 vom
22.02.2017 Betreff: Schulwegsicherung Am
Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußgängerüberweg
Am Erlenbruch/Schäfflestraße (offizieller Schulweg) zusätzlich zur
Fußgängerampel eine rote Bodenmarkierung mit einem Piktogramm "Achtung Kinder",
aufzutragen. Das Hinweisschild "Achtung Kinder",
das stadtauswärts auf der linken Seite steht und kaum zu sehen ist, muss auf
der rechten Seite angebracht werden. Ein Ortstermin mit dem Stadtschulamt soll
unverzüglich stattfinden, um die unzufriedenstellenden und gefährlichen
Zustände schnellstens abzustellen. Begründung: Es handelt sich an dieser Stelle um einen sehr
gefährlichen Schulweg. Darauf haben Schule, Kinder, Eltern, viele Bürgerinnen
und Bürger sowie auch verschiedene Medien immer wieder hingewiesen. Das Problem
ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Die im Schreiben des
Stadtschulamtes vom 18.01.2017 erwähnte kurzfristige Beobachtung der Situation
durch das Stadtschulamt am 27.11.2015 deckt sich nicht mit den Erfahrungen, die
Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern seit Jahren im Riederwald machen. Im
Berufsverkehr wird das Piktogramm "Achtung Kinder" auf dem Boden im
Kreuzungsbereich nicht wahrgenommen, da hier Auto an Auto steht. Autos, die
nachdem sie bei Grün die Ampel überfahren haben und dann im Kreuzungsbereich im
Rückstau stehen, orientieren sich häufig nur an den vorrollenden Fahrzeugen,
dabei wird die grüne Fußgängerampel regelmäßig übersehen. In der Vergangenheit
sind Unfälle nur vermieden worden, weil aufmerksame Fußgängerinnen und
Fußgänger Schulkinder zurückhielten, die bei Grün die Ampel überqueren wollten,
während die Grünphase für die Fußgängerinnen und Fußgänger von den
Autofahrerinnen und Autofahrern nicht beachtet wurde. Eltern und die Schulleitung der Grundschule
Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder
alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschülerinnen und
Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Im
Schreiben des Stadtschulamtes wird auf einen Totalumbau im Rahmen der Maßnahmen
zum Riederwaldtunnel hingewiesen. Dies ist keine Begründung, den berechtigten
Anliegen nicht zu entsprechen. Es ist ungewiss, wann mit dem Bau des
Riederwaldtunnels begonnen wird beziehungsweise wann die Baumaßnahmen
fortgeführt werden. Dies kann nach aktueller Lage noch sehr lange dauern und
rechtfertigt es nicht, Gefahrenstellen, insbesondere für Grundschulkinder,
nicht zu entschärfen. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme ist als
gering zu erachten. Eine unterlassene Sicherung der Gefahrenstellen im
Riederwald wäre unentschuldbar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2017, ST 908
Aktenzeichen: 32 1