Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 28.10.2013, OM 2579 entstanden aus Vorlage:
OF 217/11 vom
28.10.2013 Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während
der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird aufgefordert,
Hessen Mobil aufzufordern, - die Proberammarbeiten umgehend und solange
einzustellen, bis ein adäquater Lärmschutz gewährleistet werden kann, - zukünftige Rammarbeiten
ausschließlich in den Schulferien durchzuführen, - sich um geeignete Lärmschutzmaßnahmen während und
nach den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels zu kümmern. Begründung: Am Freitag, dem 18.10.2013, wurde in der Straße Am
Erlenbruch mit den sogenannten Proberammungen begonnen, die den später
folgenden Tunnelbau testen und vorbereiten. Hierzu wurden 10 Meter lange
Stahlbohlen als Spundwände mit einer Vibrationsramme im Boden versenkt. Da das
verwendete Blech nicht sehr biegsam ist, mussten für die Pfähle entsprechende
Löcher vorgebohrt werden. Neben der hydraulischen Ramme und der Bohrmaschine
wurden Bagger und Planierraupen eingesetzt. Es zeigte sich, dass die Maschinen
sehr laut sind. Bei den täglichen Besuchen der Baustelle war nur eine mobile
Leichtbauwand als Schutzschirm für die Schule vorhanden. An den Häusern der
Vatterstraße fehlte hingegen jede Art von Schallschutzmaßnahme. Von den Tunnelplanern war dazu auf der Homepage von
Hessen Mobil zu lesen: "Um
die Beeinträchtigungen für Anwohner und die nahe gelegene Pestalozzischule so
gering wie möglich zu halten, setzt Hessen Mobil Schutzmaßnahmen, wie
beispielsweise Lärm- und Staubschutzwände ein [. .]. Das Schutzkonzept wurde
zuvor dem Frankfurter Ortsbeirat 11 (Fechenheim, Riederwald, Seckbach) und
der Schulleitung der Pestalozzischule erläutert. Parallel zu den Arbeiten
werden Messungen durchgeführt, um die Lärm- und Erschütterungsentwicklung
aufzuzeichnen und auszuwerten."1 __________________________
1http://mobil.hessen.de/irj/HSVV_Internet?rid=HMWVL_15/HSVV_Internet/
sub/36b/36b40568-0f39-3141-79cd-aa2b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005
004%26_ic_uCon_zentral=36b40568-0f39-3141-79cd-aa2b417c0cf4.htm Technische Angaben zu den Messungen der
Bürgerinitiative Riederwald: Gemessen wurde am Freitag, dem 18.10.2013, um 17 Uhr
bei trockenem Wetter in der Vatterstraße 48 und an der Schule. Als Messgerät
wurde ein DIN-Lautstärkemesser gemäß DIN 5045, der im Fast-Modus mit
A-Filterung und Maxwerterfassung über jeweils 5 Sekunden den Schall misst,
verwendet und bewertet. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels ist dann gemäß
AVV-Baulärm bei Wohngebieten ein Abzug von 5 dB(A) zu machen, wenn die
tägliche Betriebsdauer der Baumaschine mehr als 2,5 Stunden beträgt. Für die
Schule gilt das jedoch nicht (AVV-Baulärm = Allgem. Verwaltungsvorschrift vom
19.08.1970). An der Schule und am Wohngebäude wurde immer in 0,5 Meter Abstand
vor dem Fenster gemessen. Messwerte am Freitag, dem 18.10.2013, 17 Uhr (nur
Einsatz der Bagger und Bohrmaschine): Pestalozzischule (mit LSW): Bohrmaschine mit Dieselmotor:
67 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm:
45 dB(A) Vatterstraße 48: Bagger mit Dieselmotor:
65-5 = 60 dB(A) zulässig gem.
AVV-Baulärm: 50 dB(A) Am Erlenbruch 98: nur Straßenverkehr:
55 dB(A) bei ROT
(Stillstand)
65 dB(A) bei GRÜN (freie Fahrt)
zulässig gem. 16. BImSchV:
59 dB(A) Messwerte am Dienstag, dem 22.10.2013, um 16 Uhr
(Einsatz der hydraulischen Vibrationsramme): Pestalozzischule (mit LSW): Vibrationsramme:
70
dB(A) zulässig gem.
AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Vibrationsramme:
93-5 = 88 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm:
50 dB(A) Die Beurteilungspegel liegen somit jenseits des
Zumutbaren! Nach dem Einsatz der Vibrationsramme
ist nun der Test mit der Schlagramme geplant. Diese soll die bis zu 24 Meter
langen Stahlbohlen in den Boden rammen. Das Schlaggeräusch wird dann um ein
Vielfaches lauter als das der Vibrationsramme sein. Der Lärm und die
Erschütterungen werden noch in zwei Kilometer Entfernung zu bemerken sein. Der
Umstand, dass die Tunnelplaner für die Vatterstraße und den Erlenbruch bisher
keinen Lärmschutz planen, lässt befürchten, dass man die Schmerzgrenze der
Bürgerinnen und Bürger testen will. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden
vergrault und möglicherweise ausquartiert, die städtische
Wohnungsbaugesellschaft ABG mit ihren Wohnungen in der Vatterstraße und Am
Erlenbruch muss mit Mietminderungen rechnen, was ein finanzieller Schaden zu
Lasten der Bürgerinnen und Bürgern Frankfurts bedeutet. Der Ortsbeirat fordert geeignete Lärmschutzmaßnahmen,
auch während der Bauarbeiten. Der Lärmschirm muss vor alle Häuser. Er darf
keine Öffnungen haben und muss aus einer massiven, mobilen Wandkonstruktion mit
schallabsorbierender Vorsatzschale hergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Riederwaldes erwarten,
ernst genommen zu werden. Wenn Lärmschutz angekündigt wird, muss dieser auch
etwas bringen. Dies gilt auch für die Bauphase, die mit sieben Jahren die
Riederwälderinnen und Riederwälder, auch bei den besten Schutzmaßnahmen, an
ihre Grenzen bringen wird - solche schlechten Feldversuche bringen rein gar
nichts. Aber auch für die Zeit nach der
Tunneleröffnung liegt vieles im Argen. Es werden den Bürgerinnen und Bürgern
Lärmschutzwände und Flüsterasphalt als "Hightech" verkauft. Es muss endlich
Schluss sein mit den verbalen Klimmzügen bei der Vermarktung des Minimalen und
das Land Hessen muss den Problemen bei der Lärm- und Schadstoffbelastung für
den Riederwald, die es im Übrigen selbst wahrnimmt, mit weit sinnvolleren
Konzepten begegnen. Schluss mit dem Anwohnerschutz aus dem "1-Euro-Shop".
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.07.2014, ST 898
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR
11 am 17.02.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
11 am 17.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1