Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM
2271 entstanden aus Vorlage:
OF 181/11 vom
28.05.2013 Betreff: Erstellung und Veröffentlichung des
Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme
des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim
Schadstoff- und Lärmschutz Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der zentralen
Bedeutung für die Schadstoff- und Lärmbelastung des Riederwalds, ausgehend von
den Autobahnen A 66/A 661 und der Straße Am Erlenbruch, sein
Nutzungskonzept für die Straße Am Erlenbruch noch vor Baubeginn des
Autobahndreiecks und des Riederwaldtunnels vorzulegen. Dabei sollten auch
eventuell später noch mögliche Änderungen an den Nutzungskonzepten, die zu mehr
Verkehr führen können, bereits jetzt benannt und berücksichtigt werden. Aus
diesem Grund sollten die nun zur Planung anstehenden Schutzmaßnahmen, im
Hinblick auf Schadstoffe und Lärm, auch die Szenarien einer Verkehrsreduzierung
um nur ein Drittel beziehungsweise ein Viertel abdecken. Ferner sollten die bisher von Hessen Mobil getroffenen Annahmen (wie
unter anderem innerstädtische Verkehrsrückverlagerung von anderen Straßen
auf den Erlenbruch, Zubringerfunktion des Erlenbruchs für Verkehr von der
Autobahn in die Innenstadt), die zusammen mit den Verkehrsmessungen zu einer
Reduzierung des Verkehrs um die Hälfte in der bisherigen Prognose führen, auf
Plausibilität und Belastbarkeit überprüft und offengelegt werden. Begründung: Herr Staatsminister Rentsch schreibt an die BI
Riederwald am 10. Mai 2013: "Die bisherigen Verkehrsuntersuchungen zeigen auf,
dass durch die Bündelung von Durchgangsverkehren auf dem neuen Teilabschnitt
der A 66 (Tunnel Riederwald) eine Verkehrsentlastung um circa
50 Prozent auf den bisher betroffenen Straßen in diesem Bereich erreicht
werden kann. Dadurch verringern sich in diesem Bereich auch die Immissionen aus
Lärm und Abgasen. Konkrete Angaben zur Entlastungswirkung können jedoch erst
getroffen werden, wenn ein entsprechendes Konzept der Stadt Frankfurt am Main
zur Nutzung der in ihrer Baulast liegenden betroffenen Straßen, insbesondere
der Straße Am Erlenbruch (Kreisstraße 870), vorliegt." Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.10.2013, ST 1498
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 1