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Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11
Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 entstanden aus Vorlage: OF 97/7 vom 15.11.2016 Betreff: Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg Vorgang: OM 4054/15 OBR 7; ST 1040/15 Bereits im Frühjahr 2015 wurde seitens des Ortsbeirats 7 angeregt, die Straße Im Seegewann für den Durchgangsverkehr zu schließen. Grund hierfür ist, dass die Straße häufig von Kraftfahrzeugen befahren wurde, die von der oberen Eschborner Landstraße kommend die Rotphase der Ampel umgehen wollten, um auf den Seedamm zu gelangen. In umgekehrter Richtung wurde von den Kfz die Straße Im Seegewann genutzt, um - die Ampel umgehend - in die Eschborner Landstraße zu gelangen. Besonders seit die DHL ihren Betrieb aufgenommen hat, ist diese Praxis unerträglich geworden. Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellt es eine beträchtliche Belästigung dar und eine Gefährdung der zahlreichen Kinder, die nun in der Flüchtlingsunterkunft Im Seegewann 19a leben. Die damalige Anregung, die forderte, die Straße auf den Anliegerverkehr zu beschränken, wurde seitens des Magistrats mit d er Begründung abgelehnt, dass zur Durchsetzung hierfür eine intensive Überwachung und regelmäßige Kontrolle notwendig sei und dass sich der Magistrat hierfür nicht in der Lage sehe. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat beauftragt, um die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen und um die Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich zu verringern, die Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen und zur Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahme Geschwindigkeitsanzeiger zu installieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Straße Im Seegewann im Bereich der Hausnummern 2 bis 10 für den Anliegerverkehr ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2016, OA 77 entstanden aus Vorlage: OF 84/7 vom 13.10.2016 Betreff: Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Auch für Praunheim könnte dies zu einer neuen Situation für den Lärmschutz führen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung zwischen dem Nordwestkreuz und dem Bad Homburger Kreuz auf der westlichen bzw. nord-westlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen bzw. südöstlichen Seite zu errichten. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung im westlichen Bereich der Heerstraße liegt aber sehr nah an der Autobahn. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in Praunheim. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen Seite zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage OA 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 865, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 61 12
Sicheres Fahrrad fahren im Schultheißenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2016, OF 86/7 Betreff: Sicheres Fahrrad fahren im Schultheißenweg Der Magistrat wird beauftragt, das Fahrradfahren im Schultheißenweg gegen die Einbahnstraße zu gestatten und die Straße entsprechend zu kennzeichnen. Falls notwendig, soll die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden. Begründung: Der Schultheißenweg wird bereits jetzt von den Schüler_rinnen der Metropolitan School als Ausweichstrecke für die zu Beginn und zum Ende des Schultags viel befahrene Eschborner Landstraße genutzt. Es bietet sich also an, dies im Rahmen der Straßenverkehrsordnung rechtlich abzusichern. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 86/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und REP gegen FARBECHTE und GRÜNE (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenWohnbebauung im geplanten Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.08.2016, OA 52 entstanden aus Vorlage: OF 51/7 vom 16.08.2016 Betreff: Wohnbebauung im geplanten Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2) hat der Ortsbeirat mehrfach statt einem reinen Gewerbegebiet ein Mischgebiet und/oder Wohngebiet gefordert, um dort Wohnungsbau sowie die Ansiedlung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist seither weiter gewachsen und es werden viele mehr oder minder geeignete Areale in Erwägung gezogen. Teilweise wird dafür sogar die Verlagerung von Gewerbebetrieben geprüft, während im genannten Gebiet Flächen zur Verfügung stehen, für die es bislang kein nachgewiesenes Nutzungsinteresse gibt. Zudem werden durch den geplanten Erdwall an der Bundesautobahn 5 die Schallemissionen reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut zu prüfen, ob das gesamte o. g. Areal oder mindestens Teilbereiche davon für den Wohnungsbau genutzt werden können. Die für die Regionaltangente West erforderliche Trasse ist planerisch zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 52 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 52 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 642, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 61 0
Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 entstanden aus Vorlage: OF 51/12 vom 01.07.2016 Betreff: Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord Vorgang: OM 178/16 OBR 13; OM 183/16 OBR 7, OM 227/16 OBR 10 Der Magistrat wird aufgefordert, für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden nach Westhausen einzurichten. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an den Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und 10 Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen, davon insbesondere Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (u. a. mindestens 8 Kinder aus Kalbach und 20 Kinder vom Riedberg). Das Gymnasium ist zwar mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, die entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schüler zu verkürzen sowie den Fahrweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 227 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1283 Aktenzeichen: 92 11
Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 68/10 vom 12.06.2016 Betreff: Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord Vorgang: OM 178/16 OBR 13; OM 183/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Ortsbezirk 10 ohne Zwischenstopp nach Westhausen eingerichtet wird. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Français Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler und Eltern entlastet werden, die entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1284 Aktenzeichen: 40 1
Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui?
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2016, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 9/7 vom 10.05.2016 Betreff: Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die städtische Liegenschaft Heerstraße 155 bis 157 - Hintergrundstück (Zugang von der Eberstadtstraße) so zu gestalten, dass sie nicht mehr überörtlich zur Müllentsorgung einlädt. Begründung: Während die Heerstraße hervorragend saniert wurde, sammeln sich hinter der ersten Häuserreihe auf einer städtischen Liegenschaft Sperrmüll, Hausrat und Gartenabfälle. Auch wenn von Zeit zu Zeit der gröbste Dreck beseitigt wird, lockt die Gestaltung der Fläche auch Ortsfremde an, hier ihren Müll zu deponieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1486 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 332, 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.07.2016 Aktenzeichen: 60 10
Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 entstanden aus Vorlage: OF 21/13 vom 06.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 183/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen eingerichtet wird. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Dieser Antrag wird parallel auch im Ortsbeirat 10 eingebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1317 Aktenzeichen: 92 11
Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 entstanden aus Vorlage: OF 14/7 vom 07.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 178/16 OBR 13 Der Magistrat wird aufgefordert, für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen einzurichten. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (Französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1316 Aktenzeichen: 92 11
Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 614/7 Betreff: Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße wurde im Ortsbeirat 7 mit Änderungswünschen bzgl. der Emissionsobergrenzen beschlossen, da der Ortsbeirat die umliegenden Bewohner schützen möchte. Dies vorweggeschickt fragen wir den Magistrat: Welche gewerblichen Betriebe können sich trotz der geplanten Beschränkung nördlich der Heerstraße ansiedeln? Bzw. wird die beschlossene Emissionsgrenze zwangsläufig zu mehr Einzelhandel oder Büroraum führen? Inwieweit sieht der Magistrat die Möglichkeit produzierendes Gewerbe im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße anzusiedeln, da laut des Masterplans "Industrie" vor allem Industrieflächen benötigt werden? Wie bewertet der Magistrat die Nutzung der gut angebundene Fläche (U6/RTW) für Wohnbebauung und Schulbauten bzw. was spricht aus Sicht des Magistrat gegen diese Nutzung? Wann kann der Ortsbeirat 7 mit einem gültigen Bebauungsplan für den Teilbereich II rechnen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Fragen der Vorlage getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1560 2016 1. Die Fragen 1 und 2 der Vorlage OF 614/7 werden abgelehnt. 2. Die Fragen 3 und 4 der Vorlage OF 614/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: SPD, FARBECHTE und GRÜNE gegen CDU, BFF, FDP und REP (= Annahme) zu 2.: Frage 3: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, Frage 4: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenREWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 595/7 Betreff: REWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten die Zufahrt auf das Gelände des REWE-Centers von der Heerstraße wirkungsvoll zu verhindern, die bereits gebaute Einfahrt zu sperren und vom Bauträger zeitnah zurückbauen zu lassen. Begründung: Die Zufahrt zum REWE-Center war immer und ausschließlich über die Eugen-Hartmann-Straße geplant. Eine direkte Anbindung mit Abbiegeverkehr von der Heerstraße sollte dauerhaft ausgeschlossen werden. Der erfolgte Bau einer Einfahrt von der Heerstraße lässt nur den Schluss zu, dass bereits jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Zufahrt über die Heerstraße erfolgen soll. Dieses Ansinnen ist wirkungsvoll zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 595/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEin Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4679 entstanden aus Vorlage: OF 581/7 vom 17.10.2015 Betreff: Ein Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt Bereits vor den Sommerferien gab es einen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Stadtschulamt, der Schulleitung, Elternvertretern, Vertretern der anliegenden Betriebe und Mitgliedern des Ortsbeirats. Thema war die Frage, wie die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler der Metropolitan School Frankfurt im Straßenverkehr vor der Schule erhöht werden kann. Die Lage der Schule und die Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler, die aus dem gesamten Stadtgebiet und dem Umland kommen, mehrheitlich mit dem Auto gebracht werden, bedingt zu den Zeiten des Schulanfangs und des Schulendes ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Hinzu kommen die Fahrzeuge der anliegenden Betriebe und der dortigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mögliche Maßnahmen wurden besprochen und auch umgesetzt, wie z. B. die Verlegung der Tempo-30-Zone näher an die Schule, Einrichtung ergänzender Kurzzeitparkplätze zu Zeiten des Schulbeginns und Schulendes, Schaffung einer gesonderten Einfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Nach wie vor völlig unübersichtlich ist jedoch die Situation besonders dann, wenn die Schule um 15:30 Uhr endet. Es gibt eine unüberschaubare Mischung von ankommenden und wegfahrenden "Elterntaxis", Kindern, die über die Straße wuseln, und Firmenfahrzeugen, hier sind besonders der Zustelldienst der Firma "GO!" und die Fahrzeuge von DHL zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, zur Erhöhung der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler als ergänzende Maßnahme in Höhe des Schuleingangs der Metropolitan School Frankfurt über die Eschborner Landstraße einen Zebrastreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 174 Aktenzeichen: 32 1
Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 17.08.2015 Betreff: Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren Vorgang: V 143/11 OBR 6; ST 478/12 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, durch eine Optimierung des Busbetriebs den Verkehr auf der Westerbachstraße zu entlasten: 1. Einrichtung einer bedarfsorientierten Busspur (bspw. in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr) im Bereich zwischen den Haltestellen "Gaugrafenstraße" und "Westerbachsiedlung" zwecks Unterstützung eines zuverlässigen und pünktlichen Busbetriebs; 2. Verlängerung der Buslinie 56 von "Eschborn Südbahnhof" kommend über das Gewerbegebiet Sossenheim zur Haltestelle "Rödelheim Bahnhof" (Ergänzung um die Haltestellen "Wilhelm-Fay-Straße", "Westerbachstraße" und "Eschborner Landstraße") zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für Pendler. In dem Zusammenhang wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" näher in Richtung des Nahversorgers verlegt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478, wird eine Verlängerung der Buslinie 56 dann als sinnvoll erachtet, wenn das Gewerbegebiet noch weiter entwickelt (erhöhtes Nachfragepotenzial für den Streckenabschnitt) und der Umbau des Bahnhofs Rödelheim (Westseite) abgeschlossen ist. Beide Bedingungen sind mittlerweile erfüllt. In dieser Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verkehrssituation auf der Westerbachstraße keinen zuverlässigen und pünktlichen Busbetrieb erlaubt. Doch statt mit diesem Argument die Verlängerung der Buslinie abzulehnen, erscheint es sinnvoller - auch mit Blick auf das bestehende Bus-Angebot -, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu erarbeiten, bspw. die Einrichtung einer Busspur. Ziel der Maßnahmen ist es, das ÖPNV-Angebot insbesondere für Pendler attraktiver zu gestalten, damit die Pendler vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und der Verkehr auf der Westerbachstraße etwas entlastet wird. Durch Verlegung der Bushaltestelle soll den Einwohnern Sossenheims (insbesondere bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren) der Zugang zu einem Nahversorger mit dem ÖPNV erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 143 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Antrag vom 12.10.2016, OF 271/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 957 Antrag vom 17.04.2018, OF 678/6 Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 31.10.2021, OF 229/6 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Aktenzeichen: 32 1
RTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 631/8 Betreff: RTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2 Vorgang: ST 885/15 Viele Jahre gab es die unveränderte Planung, die Linie 2 der Regionaltangente West bis zur Station Nordwestzentrum zu führen. Vor kurzem war dann eine Variante entlang der BAB5 und die Anbindung an die U3 bei Niederursel im Gespräch. Doch nun endet Linie 2 der RTW -weit entfernt- in Praunheim Nord. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Durch welche konkreten Gründe kam es zu der vorläufigen Entscheidung, die Linie 2 in Praunheim Nord enden zu lassen? Warum ist dies nicht frühzeitig dem zuständigen Ortsbeirat 8 mitgeteilt worden? 2. 52,9 % der Planungskosten der RTW werden durch den Gesellschafter Stadt Frankfurt geleistet. Wie steht die Stadt Frankfurt zum Nutzwert der Weiterführung der Strecke von Praunheim/Nord Richtung NWZ ? 3. Wann fällt eine Entscheidung in der Planungsgesellschaft, ob und wann die Linie 2 bis zum NWZ gebaut wird? Begründung: Die RTW ist unzweifelhaft ein zukunftsweisendes Projekt im ÖPNV-Bereich. Umso mehr ist es wirklich bedauerlich, dass die RTW im Frankfurter Nordwesten anscheinend nicht näher an die Wohnbebauung und deren wichtige ÖPNV-Verkehrsknoten geführt wird. Der Straßenneubau Gewerbegebietserschließung Heerstraße ("Praunheimer Umfahrung") soll weiterhin gebaut werden. Und die neue ÖPNV-Verbindung RTW wird eingekürzt. Dies ist ein fatales Signal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 885 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2015 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBauvorhaben Fuchstanzstraße 30
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 566/7 Betreff: Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30 Das Bauvorhaben "Fuchstanzstraße 30" hat in den vergangenen Wochen den Unmut vieler Anwohner erregt. Im Geltungsbereich des B-Plans 24b Nr. 2 und der Erhaltungssatzung E 34 wurde ein Wohngebäude mit 11 Wohneinheiten und 3 Vollgeschossen innerhalb des Baublocks Fuchztanzstraße / Lorscher Straße/ Am Alten See/ Niddagaustraße genehmigt. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat angesichts der angespannten Wohnungssituation die Revitalisierung lange ungenutzter Grundstücke und Immobilien, allerdings müssen dabei im Interesse der Nachbarn die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass die Genehmigung von drei Vollgeschossen durch den Bebauungsplan abgedeckt ist. Der Ortsbeirat bittet jedoch um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gilt für das Grundstück die im Plan erkennbare Grundflächenzahl von 0,4 und wird das Grundstück dementsprechend nur zu maximal 40 % überbaut? 2. Auf welcher Basis kommt die Genehmigungsbehörde zu dem Schluss, dass mit dem Neubau die bestehende Erhaltungssatzung berücksichtigt wird? 3. Wäre es nicht sinnvoller gewesen die größtenteils dreistöckige Blockrandbebauung im Blockinnenbereich durch eine deutlich niedrigere Bebauung zu ergänzen (max. 2 Vollgeschosse)? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1435 2015 Die Vorlage OF 566/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEuropäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2015, OF 553/7 Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße läßt lt. Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der St 363, B273 und B275 ergeben sich zwangsläufig die o.g. Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1433 2015 1. Die Vorlage OF 553/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage B 273 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage B 275 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis) zu 3. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis)
Partei: FDP
Weiter lesenDie statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1
Ansiedlung Europäische Schule prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 04.05.2015 Betreff: Ansiedlung Europäische Schule prüfen Vorgang: ST 363/15 In der Stellungnahme ST 363 berichtet der Magistrat, dass eine Umwidmung des Gewerbegebiets Heerstraße in ein Mischgebiet keine Voraussetzung für die Ansiedlung einer Schule ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Ansiedlung "ausnahmsweise" zulässig wäre und einer "genaueren Prüfung" bedarf. Zudem muss auch die Abbildung des Platzbedarfs der Schule im Gebiet genau geprüft werden. Unter diesen Voraussetzungen wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 363 genannten Prüfungen ohne weitere Aufforderung durchzuführen, sobald feststeht, dass der Platzbedarf der Europäischen Schule am bisherigen Standort nicht abgedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1286 Aktenzeichen: 40 33
Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 entstanden aus Vorlage: OF 519/7 vom 28.03.2015 Betreff: Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann Der Magistrat wird gebeten, zeitnah das Verkehrszeichen 1020-30/"Anlieger frei" an den beiden Anfängen der Straße Seegewann aufzustellen (Kreuzung Eschborner Landstraße/Seegewann und Kreuzung Am Seedamm/Seegewann) und die Ampelanlage Eschborner Landstraße/Guerickestraße zwischen 22:00 Uhr und 0 6:00 Uhr abzuschalten. Begründung: Es hat sich leider eingebürgert, dass Fahrer, die von der Eschborner Landstraße kommen und sehen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Eschborner Landstraße/Guerickestraße auf Rot geschaltet ist, rechts in die Straße Seegewann einbiegen, die Abkürzung nehmen und somit die Rotphase umgehen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die von der anderen Seite und bei Rotphase dann von der Straße Am Seedamm kommend in die Straße Seegewann einbiegen, um auf die Eschborner Landstraße zu kommen. Das hat so zugenommen, dass einige Hundert Fahrzeuge am Tag diese Abkürzung nutzen. Das gilt auch für die Zeit nach 22:00 Uhr. Dies wird durch die Fahrzeuge der DHL noch verstärkt. Anwohner finden kaum noch Ruhe und fühlen sich extrem belästigt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Eine erste Maßnahme sollte die Ausschilderung der Straße als reine Anliegerstraße sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4050 entstanden aus Vorlage: OF 512/7 vom 07.04.2015 Betreff: Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden Vorgang: ST 73/15 Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrshindernis Bushaltestelle in der Haingrabenstraße zu beseitigen. Dazu sind folgende Schritte notwendig: 1. Der alte Zustand einer Haltebucht für drei Busse wird wieder hergestellt. Dabei könnte beispielgebend die neue Bushaltestelle an der Heerstraße am Praunheimer Kreisel sein. 2. Es muss ein Fahrkartenautomat aufgestellt werden, um die Zeitverzögerungen, die durch den Ticketverkauf durch den Busfahrer entstehen, zu reduzieren. Begründung: Entgegen der Stellungnahme ST 73 des Verkehrsdezernates ist die Verkehrsbehinderung und die Belastung der Anwohner durch die neue Bushaltestelle erheblich. Besonders in den Morgenstunden, aber auch in den Nachmittag- und Abendstunden kommt es durch die haltenden Busse zu erheblichen Staus, die es vorher nicht gab. Diese werden nach der Sanierung der Heerstraße noch zunehmen. Die Verweildauer der Busse an der Haltestelle wird durch den Fahrkartenverkauf durch den Busfahrer noch ungewollt verlängert. Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste werden durch die Staus massiv behindert. Aber auch die frühere Möglichkeit des direkten Umsteigens zwischen den gemeinsam wartenden Bussen ist weggefallen. Dies alles sind Erkenntnisse, Kritiken und Anregungen, die Bürger bei einem Ortstermin vorgetragen haben. Die Bürger sehen in der neuen Bushaltestelle eine massive Verschlechterung ihrer Situation gegenüber vorher. Die neue Haltstelle nutzt wahrscheinlich nicht einmal der Beschleunigung des ÖPNV, und wenn, dann auf Kosten der Anwohner. Was durch diese Art der Haltestellengestaltung sicherlich erreicht wurde, ist die massive Behinderung des Individualverkehrs einschließlich der Rettungsfahrzeuge im Einsatz, einhergehend mit einer erheblichen Belastung der Anwohner durch stehenden Verkehr. Ein mehr als zweifelhaftes Ergebnis, welches der Ortsbeirat nicht akzeptieren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1117 Aktenzeichen: 92 13
Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenErarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 610 entstanden aus Vorlage: OF 397/7 vom 03.06.2014 Betreff: Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung In der Ortsbeiratssitzung am 13.05.2014 wurde mit Vertretern städtischer Ämter und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern der Heerstraße intensiv über die Probleme bezüglich der Mülltonnenstellplätze gesprochen. Einerseits besteht die Vorschrift, die Mülltonnen auf der Liegenschaft stehen zu haben, andererseits dürfen sie laut Vorgartensatzung nicht im Vorgartenbereich stehen. Angesichts des Umbaus der Heerstraße und der nicht einfachen örtlichen Rahmenbedingungen wurde in der Sitzung u. a. die Einrichtung eines Runden Tisches unter der Leitung des Ortsvorstehers angeregt, um Lösungsmöglichkeiten für diese schwierige Konfliktsituation zu finden. Als Ergänzung eines geplanten Runden Tisches scheinen aber auch Überlegungen über rechtliche Änderungen an der Vorgartensatzung sinnvoll und notwendig. Dabei geht es nicht um das generelle Erlauben des Abstellens von privaten Mülltonnen im öffentlichen Raum oder im Vorgarten, sondern um eine einzelfallbezogene und den jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten angepasste Härtefallklausel , die dem Magistrat und den zuständigen Ämtern in eng begrenzten Ausnahmefällen die notwendige Flexibilität und den erforderlichen Handlungsspielraum eröffnet. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Änderungsvorschlag für die Einfügung einer Härtefallklausel in die Vorgartensatzung zu erarbeiten, die in eng begrenzten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten ein Abweichen von der generellen Regelung der Vorgartensatzung zum Abstellen von Mülltonnen ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1108 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 610 wird auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 610 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5925, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 63 0
Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2015, OF 482/7 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Das öffentlich zugängliche Expose zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße / Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N /321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP vom 2.12.2014 (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag kosten könne." Das Expose sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen um-welttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungs-bedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden Informationen liegend der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage rechtfertigen? b. Diese Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt " Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten gegeben." a. Warum sind die vorliegenden Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. 3. Kapitel 7, .Sonstiges' Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von Wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht ? d. Weiterhin wird im Expose ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt um auf diesen einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des Westerbach verzichtet wird? 4. Kapitel 6 .Erschließung' "Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung zu leisten hat? b. Wie stellt der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit des endgültigen Käufers / angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema bereits Gutachten erstellt? d. Wenn C) Ja, so sind diese Gutachten und Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn C) Nein, warum nicht? e. Hat der Magistrat oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn E) Ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn E) Nein, warum nicht? Ist dieses geplant? 5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept für die Gewerbeentwicklung im Bereich des OBR7? c. Es drängt sich der Gedanke auf, bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des in Frage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1232 2015 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenSatzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3701 entstanden aus Vorlage: OF 467/7 vom 17.11.2014 Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Magistrat wird gebeten, die Satzung zur Straßenreinigung in folgenden Punkten zu konkretisieren: - Gebühren werden nur dann erhoben, wenn eine Gegenleistung erbracht wurde; - Gebühren werden für den Fall zurückerstattet, wenn keine Leistung erbracht wurde. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit Recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür monatelang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße (FNP vom 30.10.2014). Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 309
Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Kreuzung Lorscher Straße/Glashüttener Straße/Fuchstanzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3698 entstanden aus Vorlage: OF 462/7 vom 13.11.2014 Betreff: Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Kreuzung Lorscher Straße/Glashüttener Straße/Fuchstanzstraße Gegenwärtig ist die Grünphase für Fußgänger, die die Lorscher Straße überqueren wollen, so kurz, dass es nur den wenigsten gelingt, die andere Straßenseite zu erreichen, bevor die Ampel auf Rot springt. Besonders schlechte Chancen haben Fußgänger, die die Kreuzung Richtung Glashüttener Straße überqueren. Sie befinden sich in Konkurrenz mit den Autos, die aus der Glashüttener Straße in die Lorscher Straße einbiegen wollen und zu diesem Zeitpunkt ebenfalls Grün haben. Nicht selten sind sie gezwungen, auf der Verkehrsinsel stehen bleiben zu müssen. Dieser Zustand ist besonders für ältere Menschen und für Mütter oder Väter mit Kleinkindern und Kinderwagen eine Zumutung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Grünphase entsprechend zu verlängern, sodass ein gefahrlose s Überqueren der Straße möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 344
Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert?
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2014, OF 468/7 Betreff: Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert? Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob der Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert wurde. Begründung: Am Praunheimer Kreisel kommt es gehäuft vor, dass größere Lastkraftwagen sich dort festfahren. In der FNP vom 13.11.2014 wurde über den jüngsten Vorfall dieser Art berichtet. Daraus ergibt sich die Frage, ob der Praunheimer Kreisel dauerhaft den verkehrstechnischen Anforderungen gewachsen ist. Auch nach Abschluss der Sanierung der Heerstraße wird man an dieser Straßenverbindung mit großen Fahrzeugen (z.B. Baufahrzeugen) rechnen müssen. Die Situation scheint sehr bedenklich zu sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU und REP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP
Partei: CDU
Weiter lesen.Sofortgrün. an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2014, OF 463/7 Betreff: "Sofortgrün" an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße In der Lorscher Straße befindet sich zwischen der Niddagaustraße und der Fuchstanzstraße eine Bedarfsampel für Fußgänger. Allerdings sind hier die Wartezeiten - bis die Ampel auf Grün springt - so lange, dass die Straße dann doch bei Rot überquert wird. Dies ist besonders problematisch, da der Übergang auch von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt wird. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass bei Bedienung der Drucktaste die Ampel auf "Sofortgrün" umspringt, wie es z.B. auch in der Westerbachstraße in Höhe der Straße "Langer Weg" der Fall ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 463/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim/Planungsmittel (auch Gewerbegebietsanbindung Heerstraße genannt)
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2014, OF 541/8 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim/Planungsmittel (auch Gewerbegebietsanbindung Heerstraße genannt) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dafür vorgesehenen Mittel werden gestrichen. Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich bis zu 65 Millionen Euro. Die Sinnhaftigkeit dieses Straßen- und Brückenneubaus ist äußerst fraglich, da mit diesem "vergifteten Geschenk" der zukünftig ansteigende, motorisierte Verkehr aus Praunheim und dem neuen Gewerbegebiet nunmehr auch auf angrenzende Stadtteile (Nordweststadt, Heddernheim) verteilt werden soll. Die angestrebte Baumaßnahme zementiert somit die Verkehrsproblematik im Frankfurter Nordwesten dauerhaft. Gerne kann dieses Geld beispielsweise für die Instandsetzung von zahlreich vorhandenen, maroden Ingenieurbauwerken im Ortsbezirk 8 verwendet werden -oder für den gesamtstädtischen Schuldenabbau. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2014 Die Vorlage OF 541/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2014, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 453/7 vom 17.10.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 696 erneut durchzuführen mit dem Ziel, das reine Gewerbegebiet in seinem östlichen Teil als Mischgebiet auszuweisen und somit die Ansiedlung von Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Wohngebäuden zu ermöglichen. Begründung: Der Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht erfolgt, gleichzeitig haben sich neue Argumente für die Ausweisung eines Mischgebiets ergeben. Zum einen werden händeringend geeignete Flächen für den Wohnungsbau gesucht, zum anderen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer Standort für die Europäische Schule zu finden. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch keine Gewerbebetriebe angesiedelt sind, sind keine Nachteile für bestehende Betriebe zu erwarten. Bestehende bzw. im Bau befindliche Gewerbebetriebe im benachbarten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 dürften ebenfalls nicht im Konflikt mit einem Mischgebiet stehen. Das Mischgebiet könnte sich auf einen Teilbereich im Osten des Gesamtgebiets beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 60 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 571 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung) RÖMER und Piraten (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5415, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 61 00
Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2014, OF 460/7 Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Satzung zur Straßenreinigung so zu konkretisieren, dass es nicht zu Gebührenbescheide kommt, für die keine Gegenleistungen erbracht wurden. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür Monate lang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße. (s. FNP v. 30.10.2014) Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2014, OF 455/7 Betreff: Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten Der Magistrat wird gebeten für die Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Eschborner Landstraße ein Konzept zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die jetzige Verkehrssituation auf den Verbindungen des Gewerbegebiets zu den Autobahnen (insbesondere Guerikestrasse, Gaugrafenstrasse,Westerbachstrasse) ist bereits jetzt sehr unbefriedigend. Durch die politische Entscheidung der Ansiedlung neuer Gewerbe wird die Situation weiter verschärft. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens kann von der bestehenden Anbindung nicht verkraftet werden und führt insbesondere im Bereich der Westerbachstrasse zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Anwohner. Damit steht die Stadt in der Pflicht, sich mit den Folgen eines weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens auseinanderzusetzen. Mit der Besiedlung des Gewerbegebiets nördlich der Heerstraße kommen zusätzliche Verkehrsströme hinzu. Deshalb sieht der Ortsbeirat hier dringenden Handlungsbedarf. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
Weiter lesenAnbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 456/7 Betreff: Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen, um eine direkte Anbindung der og. Gewerbegebiete an die A66/A 5 zu ermöglichen. Begründung: Die Neuansiedlung des DHL-Logistik-Zentrums in Rödelheim hat deutlich gemacht, dass eine direkte Anbindung dieser beiden Gewerbegebiete an das Autobahnnetz dringend geboten ist. Möglicherweise ergibt sich aus einem geplanten Umbau des Nordwest-Kreuzes eine neue Chance dieses Ziel zu erreichen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 456/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNeuen ausbaufähigen Standort für die Europäische Schule Frankfurt nördlich der Heerstraße frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 446/7 vom 04.10.2014 Betreff: Neuen ausbaufähigen Standort für die Europäische Schule Frankfurt nördlich der Heerstraße frei halten Der Magistrat wird beauftragt, einen möglichen Neubau der Europäischen Schule im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße zu berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie - eine Studie zum zukünftigen Flächenbedarf der Schule für 2.500 Schüler (derzeit ca. 1.500) - wird voraussichtlich Anfang 2015 vorliegen. Das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ist ideal für einen Neubau der Schule. Es garantiert eine bestmögliche Verkehrsanbindung und ausbaufähige Flächen und bietet Gewähr, Verkehrskonflikte zu vermeiden. Begründung: Ein Gespräch mit der Leitung der Europäischen Schule lieferte die Information, dass es spätestens Anfang 2015 feststehen wird, ob die Europäische Schule einen neuen Standort benötigt, da der jetzige nur begrenzt erweiterungsfähig ist. Das Ziel muss es sein, die Schule im Frankfurter Nordwesten zu halten. Das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ist hierfür ideal, da es nicht nur genügend Platz für eine ausreichend konzipierte Schule bietet, sondern zudem Raum lässt für ein künftiges Wachstum der Schule und für Schülerinnen und Schüler eine optimale Verkehrsanbindung bietet. Eine eventuelle Verlagerung wäre darüber hinaus ein Beitrag zur Lösung des bestehenden Verkehrsproblems auf dem Praunheimer Weg. Mit dem neuen Standort könnte man somit eine Win-win-Situation für die Schule einerseits und die Bürgerinnen und Bürger anderseits erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 99 Aktenzeichen: 40 33
Vorgartensatzung für die Stadt Frankfurt vom 22. März 1979
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 445/7 Betreff: Vorgartensatzung für die Stadt Frankfurt vom 22. März 1979 1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, überprüfen zu lassen, in wie vielen Siedlungen im Ortsbezirk 7 allein auf Grund der baulichen Gegebenheiten eine Einhaltung der Vorgartensatzung (ausschließlich gärtnerische Nutzung!) überhaupt zu realisieren ist, da z. B. keine andere Möglichkeit für das Abstellen der Mülltonnen besteht. 2. Des Weiteren wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die besagte Vorgartensatzung - letztmalige Aktualisierung im Frühjahr 1979! - zu überarbeiten, den Realitäten anzupassen und sie danach als verbindliche Grundlage für Planung und Ausführung von Neubauten auszuweisen. Begründung: Ein Bestehen seitens der Stadtverwaltung auf die Einhaltung der Vorgartensatzung stellt zahlreiche Eigenheimbesitzer vor bautechnische und finanzielle Probleme, zumal Anzahl und Größe der Mülltonnen sich seit 1979 massiv verändert haben und höchstwahrscheinlich weiteren Veränderung unterliegen, es mit einer einmaligen baulichen Maßnahme deshalb kaum getan ist. Den aktuell betroffenen Bewohnern in der Heerstraße sollte die Möglichkeit gegeben werden, eine Abstellfläche auf ihrer Liegenschaft einzurichten und diese gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Für die Zukunft kann eine Lösung nur darin bestehen, dass bei Neuplanungen von Liegenschaften und Siedlungen ein Abstellplatz für Mülltonnen von vornherein berücksichtigt wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 445/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenBushaltestelle Am Seedamm/Seegewann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3484 entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 25.08.2014 Betreff: Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann Bei der Bushaltestelle an der Straßenecke Am Seedamm/Seegewann des Busses der Linie 60 in Richtung Rödelheim handelt es sich um eine sogenannte Ersatzhaltestelle. Dieser Begriff impliziert, dass es sich hierbei um eine kurzzeitige, befristete Maßnahme handelt. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Die Haltestelle besteht seit ca. drei Jahren und eine mögliche Rückverlegung in die Eschborner Landstraße wird frühestens erfolgen, wenn der Busbahnhof auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs fertiggestellt ist. Dies setzt jedoch voraus, dass zuvor der Neubau des Bürogebäudes in der Breitlacherstraße abgeschlossen, der vorhandene REWE-Markt abgerissen, der neue REWE-Markt erbaut und eröffnet wird und anschließend die Neugestaltung und Fertigstellung des Busbahnhofs erfolgt. Ob danach seitens der VGF zur alten Fahrtroute zurückgekehrt wird, sei dahingestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, die oben genannte Ersatzhaltestelle für die Nutzer des ÖPNV mit einem Wind und Regen geschützten Wartebereich inklusive Sitzgelegenheiten auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1544 Aktenzeichen: 92 13
Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 01.09.2014 Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines Park-and-ride-Platzes südöstlich der A 5 möglich ist unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Vorplanung und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW) wären begrüßenswert. Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U 6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B 62). Begründung: Der Bericht B 62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U 6 ins Gewerbegebiet und ein Park-and-ride-Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 10
Nachbarschaft über die Verkehrsbelastung durch die neue Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstraße informieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2014, OF 426/7 Betreff: Nachbarschaft über die Verkehrsbelastung durch die neue Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstraße informieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Nachbarn der Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstr. über folgende Punkte zu informieren: Mit welcher Verkehrsbelastung hat die unmittelbare Nachbarschaft zukünftig zu rechnen? Stellt das Unternehmen ausreichend Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter zur Verfügung, so dass keine zusätzliche Parkplatznot entsteht. Begründung: Grundsätzlich ist die Gewerbeansiedlung von DHL in der Eschborner Landstraße zu begrüßen. Jedoch die unmittelbaren Nachbarn als auch der Ortsbeirat hätten gerne gewusst, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen durch Andienungsverkehr als auch durch den ruhenden Verkehr auf alle Beteiligten zukommen. Eine vage Zusage seitens des Bauherren, den Ortsbeirat über die Auswirkungen seines Betriebes zu informieren, wurde leider nicht umgesetzt. Dabei wäre es nicht nur für die Nachbarn, sondern auch für West-Rödelheim wichtig zu wissen, was es bedeutet, einen Logistikbetrieb in der Eschborner Landstraße zu haben, der möglicherweise an 365 Tagen im Jahr vielleicht im Drei-Schichtbetrieb arbeitet und eine große Zahl an Transportern und LKWs bewegt. Auch die Versorgung mit Parkplätzen für die Vielzahl der Fahrzeuge ist hier besonders für die Nachbarn von großem Interesse, da auch sie parkplatzsuchende Kundschaft haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.03.2014, OF 374/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 426/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 426/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBaustellen-Schleichweg unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 422/7 vom 15.07.2014 Betreff: Baustellen-Schleichweg unterbinden Vorgang: ST 750/14 Der Magistrat wird gebeten, 1. umgehend Maßnahmen einzuleiten, die den Schleichverkehr durch den Damaschkeanger (von der Heerstraße, den "Garagenberg" gegen die Einbahnstraße kommend) und Am Ebelfeld unterbinden und 2. eine Geschwindigkeitskontrolle im Damaschkeanger ab dem Kreisel durchzuführen. Begründung: Trotz Zusage des Magistrats in der Stellungnahme ST 750, dass es keine Baustellenumleitung durch das Wohngebiet Damaschkeanger/Am Ebelfeld geben wird, und der bereits eingeleiteten zusätzlichen Maßnahmen etabliert sich zusehends ein Schleichverkehr durch die Siedlung. Nicht nur das erhöhte Verkehrsaufkommen ist für die Anwohner eine Belastung, sondern auch die gefahrenen Geschwindigkeiten, welche die vorgeschriebenen 30 km/h bei Weitem überschreiten. Dabei ist festzustellen, dass gerade die Anlieger durch überhöhtes Tempo auffallen. Dies führt besonders für Kinder zu einer eklatanten Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 750 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Wann kommt die Planungswerkstatt Lorscher Straße/Radilostraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 416/7 Betreff: Wann kommt die Planungswerkstatt Lorscher Straße/Radilostraße? Bereits im Jahr 2009 hat der Ortsbeirat darum gebeten die Umgestaltung von Radilo- und Lorscherstraße zu prüfen. Nach vielen Gesprächen wurde eine Planungswerkstatt für diesen Bereich vereinbart, deren Start sich aber immer wieder verzögert hat. Immer wieder wurden Anträge und Anregungen für diesen Bereich mit dem Hinweis auf die bald beginnende Planungswerkstatt geschoben. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat einen verlässlichen Starttermin für die Planungswerksatt zu nennen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1083 2014 Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenInformationstafel am Praunheimer Kreisel aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3137 entstanden aus Vorlage: OF 381/7 vom 28.04.2014 Betreff: Informationstafel am Praunheimer Kreisel aufstellen Der Magistrat wird gebeten, eine Informationstafel in unmittelbarer Nähe des Praunheimer Kreisels nach dessen Fertigstellung aufzustellen. Die Informationen sollten die dargestellten Motive des Praunheimer Kreisels (Heerstraße und Ziegelei-Industrie) beinhalten. Begründung: Der Praunheimer Kreisel wird nach seiner Fertigstellung sowohl an die Geschichte der römischen Straßen als auch an die Ziegelei-Industrie erinnern. Eine Informationstafel könnte den interessierten Bürgern hierbei eine Hilfe sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 223 Aktenzeichen: 67 0
Mögliche Verkehrsbelastung durch neue Industrieansiedlung in der Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2014, OF 374/7 Betreff: Mögliche Verkehrsbelastung durch neue Industrieansiedlung in der Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten: Ist dem Magistrat bekannt, aus welcher Branche sich dort ein Unternehmen ansiedelt. Welche Verkehrsbelastung hat der Rödelheimer Westen durch diese Gewerbeansiedlung am Ende der Eschborner Landstr. zu erwarten? Begründung: Die Eschborner Landstr. erhält auf dem ehemaligen US-Gelände eine neue große Gewerbeanlage. Vermutlich handelt es sich bei der Investition um ein Unternehmen, welches betriebsbedingt viel Andienungsverkehr erzeugt. Grundsätzlich sind Investitionen, die neue Arbeitsplätze erzeugen zu begrüßen. Trotzdem bleibt die Frage, ob hierdurch noch größere Verkehrsbelastungen auf den westlichen Teil Rödelheims zukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.08.2014, OF 426/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenRahmenplan Ortsmitte Praunheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.02.2014, OA 476 entstanden aus Vorlage: OF 368/7 vom 11.02.2014 Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.09.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorschläge und Anregungen des Ortsbeirats zum Rahmenplan Ortsmitte Praunheim bei der Erstellung des angekündigten Magistratsberichts zu berücksichtigen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. 1. Handlungsbaustein 1 - Umgestaltung Graebestraße und Platzgestaltung a) Durch die baldige Fertigstellung des neuen Gemeindezentrums und der anstehenden Neubebauung im Bereich des alten Gemeindezentrums kommt dem Handlungsbaustein 1 eine hohe Priorität zu. Der Ortsbeirat begrüßt die Zielsetzung, einen attraktiven Platzraum mit "Dorfplatz-Charakter" zu schaffen. b) Es sollten zeitnah konkrete Planungen für die Umgestaltung erarbeitet und entsprechende Haushaltsmittel für deren Umsetzung eingestellt werden. Dies schließt den Ankauf und anschließenden Abriss des alten straßenseitigen Baus auf dem Grundstück Graebestraße 9 ein, um eine echte Platzsituation zu schaffen. Bei der Detailplanung ist insbesondere auch auf die Parkplatzsituation einzugehen. c) Der langfristige Vorschlag einer neuen Randbebauung im Bereich Graebestraße 9 bis 11 wird nicht weiterverfolgt. 2. Handlungsbaustein 2 - Bebauung des Grundstücks südlich des ehemaligen Pfarrhauses/neuen Gemeindehauses Sofern noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, sollte der Magistrat darauf achten, dass die Planungen den Ergebnissen der Planungswerkstatt weitestgehend entsprechen. 3. Handlungsbaustein 3 - Anbindung der südlichen Graebestraße an die Nidda und Steg über den Nidda-Altarm a) Im Zuge der Arbeiten zum Handlungsbaustein 1 sollten auch diese Vorschläge umgesetzt werden. Maßgeblich hierfür ist insbesondere die Zielsetzung, neue Sichtachsen zum Praunheimer Ortskern sowie eine bessere Erreichbarkeit von den Rad- und Fußwegen an der Nidda hin zum Ortskern zu schaffen. b) Sofern ein Steg naturschutzrechtlich zulässig ist, bittet der Ortsbeirat um den raschen Bau dieses Stegs. 4. Handlungsbaustein 4 - Umnutzung der Praunheimer Werkstätten a) Der Ortsbeirat unterstützt die Bestrebungen, das denkmalgeschützte Ensemble zu erhalten und einer neuen kulturellen/künstlerischen Nutzung zuzuführen. Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Waisenhausstiftung für eine angemessene Miete bzw. Pacht zu sorgen. b) Das Umnutzungskonzept sollte Räume für den Jugendclub Praunheim sowie ein gastronomisches Angebot (privater Pächter oder Gesamtpächter) beinhalten. c) Der Saal muss zu angemessenen Konditionen von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, auch ohne Nutzung des gastronomischen Angebots, angemietet werden können. d) Der Hof sollte sich zur Nidda öffnen und - ggf. im Rahmen des gastronomischen Angebots - frei zugänglich sein. 5. Handlungsbaustein 5 - Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs der Praunheimer Werkstätten Die Pläne finden die Zustimmung des Ortsbeirats und sollten nach Beendigung der Baumaßnahmen aus Handlungsbaustein 2 zeitnah umgesetzt werden. Entsprechende Planungen sind zu konkretisieren und Mittel für die Umsetzung in den Haushalt einzustellen. 6. Handlungsbaustein 6 - Umgestaltung des Platzes im Bereich des Senioren- und des Ladenzentrums Die Vorschläge finden die Zustimmung des Ortsbeirats. Die Planungen sollten zeitnah konkretisiert und Mittel für die Umsetzung in den Haushalt eingestellt werden. 7. Handlungsbaustein 7 - Umgestaltung des Straßenraums Alt-Praunheim a) Der Ortsbeirat begrüßt die Vorschläge, die unabhängig vom Bau der Ortsumfahrung zügig umgesetzt werden sollten. Spätestens nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Heerstraße sollte mit der Umsetzung begonnen werden. Die Planungen sind entsprechend zu konkretisieren und Mittel für die Umsetzung einzustellen. b) Die verkehrsmäßigen Auswirkungen sind dabei zuvor gesondert zu überprüfen. Dies gilt auch für die in den Plänen enthaltene Verlegung der Ampel in Richtung des Ladenzentrums. Insbesondere ist unverändert eine eigene Haltebucht für den Bus vorzusehen. 8. Handlungsbaustein 8 - Umgestaltung des Dalles a) Bezüglich des Handlungsbausteins 8 erfolgt mittelfristig eine ergebnisoffene Prüfung, insbesondere hinsichtlich der verkehrsmäßigen Auswirkungen und der Schaffung eines Mehr an öffentlicher Fläche für Fußgänger und ortskernbelebende Nutzungen. b) Die Variante "Umleitung Bus und Einbahnstraße in der Römerstadt" wird nicht weiterverfolgt. 9. Handlungsbausteine 9/10 a + b - Fritz-Lennig-Anlage/Hermann-Luppe-Schule Die Maßnahmen finden die Zustimmung des Ortsbeirats und sind zu konkretisieren. Denkbar wären zur besseren Ausstattung und Gestaltung des Spielplatzes beispielsweise mehr Schatten spendende Bäume, ein Holzspielhaus, eine weitere Schaukel, ein Wasserspielplatz. 10. Handlungsbaustein 11 - Perspektive Praunheimer Mühle Der Handlungsbaustein hat keine Priorität und kann nur im Einvernehmen mit den bisherigen Nutzern angegangen werden. Es ist nicht im Interesse des Ortsbeirats, dass die Wohnanlage für behinderte Menschen aufgegeben wird. 11. Handlungsbaustein 12 - Gestaltung des Randbereichs der Fritz-Lennig-Anlage Die Variante "Randbebauung der Fritz-Lennig-Anlage" wird nicht weiterverfolgt, da die Maßnahmen im rechtlichen Konflikt mit der Grüngürtel-Satzung stehen. 12. Handlungsbausteine 13 bis 16 Die Handlungsbausteine finden die Zustimmung des Ortsbeirats. 13. Handlungsbaustein 17 - Gründung einer Standortgemeinschaft Der Ortsbeirat begrüßt die Idee der Gründung einer Praunheimer Standortgemeinschaft. Die Wirtschaftsförderung wird gebeten, die entsprechenden Firmen und Betriebe mit dieser Zielsetzung anzusprechen und die Gründung eines Gewerbevereins zu koordinieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75 Antrag vom 19.09.2016, OF 60/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 Antrag vom 23.04.2018, OF 279/7 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.03.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 17.03.2014, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 476 wird zurückgestellt. 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 476 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 476 wird zugestimmt. 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 476 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 476 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 476 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4802, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.07.2014 § 5252, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 0
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906 hier: Lärmbelastung
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2014, OF 412/8 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906 hier: Lärmbelastung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen, in welcher Form die Lärmbelastung durch A5, sowie die geplanten Trasse der Regionaltangente West für die künftigen Anwohner im Bereich des Bebauungsplans 906 -westlich der Nordweststadt- gering gehalten werden soll. Auch soll darüber informiert werden ob und gegebenenfalls inwieweit hierdurch die Frischluftschneisen beeinträchtigt werden. Begründung: Die Erfahrung aus autobahnnahen Baugebieten, (z.B. westliche Heerstraße in Praunheim) zeigt, dass Verkäufer Besichtigungs- und Ortstermine gerne bei niedriger Geräuschlage (Ostwind etc.) durchführen. Nach Einzug beschweren sich Bewohner dann sehr schnell über den ihrer Ansicht nach unerträglichen Verkehrslärm und erwarten politische Abhilfe. Erst recht gilt dies, wenn kurz nach Einzug zusätzliche Belastungen wie hier die neu angedachte Trasse der Regionaltangente West Richtung Niederursel eintreten. Hier gilt es, rechtzeitig vor zu planen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 957 2014 1. a) Die Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 412/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 414/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. das Wort "geplante" durch das Wort "zugesagte" ersetzt und die Frage "Welche Auswirkungen sind mit dem Ausbau der A5 auf das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 906 verbunden?" als neue Ziffer 2. eingefügt wird und der erste Satz der Ziffer 6.(alt) entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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