Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM
4054 entstanden aus Vorlage:
OF 519/7 vom
28.03.2015 Betreff: Verhinderung des Schleichverkehrs durch die
Straße Seegewann Der Magistrat wird gebeten, zeitnah das
Verkehrszeichen 1020-30/"Anlieger frei" an den beiden Anfängen der Straße
Seegewann aufzustellen (Kreuzung Eschborner Landstraße/Seegewann und Kreuzung
Am Seedamm/Seegewann) und die Ampelanlage Eschborner Landstraße/Guerickestraße
zwischen 22:00 Uhr und 0 6:00 Uhr abzuschalten. Begründung: Es hat sich leider eingebürgert, dass Fahrer, die von
der Eschborner Landstraße kommen und sehen, dass die Ampelanlage an der
Kreuzung Eschborner Landstraße/Guerickestraße auf Rot geschaltet ist, rechts in
die Straße Seegewann einbiegen, die Abkürzung nehmen und somit die Rotphase
umgehen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die von der anderen Seite und bei
Rotphase dann von der Straße Am Seedamm kommend in die Straße Seegewann
einbiegen, um auf die Eschborner Landstraße zu kommen. Das hat so zugenommen,
dass einige Hundert Fahrzeuge am Tag diese Abkürzung nutzen. Das gilt auch für
die Zeit nach 22:00 Uhr. Dies wird durch die Fahrzeuge der DHL noch
verstärkt. Anwohner finden kaum noch Ruhe und fühlen sich extrem belästigt.
Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Eine erste Maßnahme sollte die Ausschilderung der
Straße als reine Anliegerstraße sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2016, OM 980
Aktenzeichen: 32 1