Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Rödelheim In Rödelheim hat vor wenigen Tagen in der Radilostraße 17 bereits das dritte Wettbüro in kurzer Zeit eröffnet, obwohl diese Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplan NW 24d Nr 1 Ä liegen. Dieser Bebauungsplan trat am 2.07.2013 in Kraft und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Entsprechend dieses Bebauungsplans sind zumindest neue Vergnügungsstätten nicht mehr genehmigungsfähig. Wettbüros gehören ebenso wie Spielcasinos zu diesen Vergnügungsstätten (vgl. u.a. ST 221 vom 20.01.2017). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher die folgenden Fragen zu beantworten:
- Haben die neuen Wettbüros in der Radilostraße, der Lorscher Straße und in der Rödelheimer Landstraße eine Genehmigung?
- Wenn ja: Warum wurde diese erteilt?
- Wenn nein: Wann werden die Wettbüros geschlossen?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 118/7
Betreff: Ausbreitung von Wettbüros in
Rödelheim In Rödelheim hat vor wenigen Tagen
in der Radilostraße 17 bereits das dritte Wettbüro in kurzer Zeit eröffnet,
obwohl diese Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplan NW 24d Nr 1 Ä
liegen. Dieser Bebauungsplan trat am 2.07.2013 in Kraft und schließt
Vergnügungsstätten explizit aus. Entsprechend dieses Bebauungsplans sind
zumindest neue Vergnügungsstätten nicht mehr genehmigungsfähig. Wettbüros
gehören ebenso wie Spielcasinos zu diesen Vergnügungsstätten (vgl. u.a. ST 221
vom 20.01.2017). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher die
folgenden Fragen zu beantworten: 1. Haben die neuen Wettbüros in der Radilostraße,
der Lorscher Straße und in der Rödelheimer Landstraße eine Genehmigung?
2. Wenn ja: Warum wurde diese
erteilt? 3. Wenn nein: Wann
werden die Wettbüros geschlossen? Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7
am 07.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 364 2017
Die Vorlage OF
118/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme