Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 10.03.2015, OA 610 entstanden aus Vorlage:
OF 397/7 vom
03.06.2014 Betreff: Erarbeitung einer Härtefallregelung für die
Vorgartensatzung In der Ortsbeiratssitzung am 13.05.2014 wurde mit
Vertretern städtischer Ämter und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern der
Heerstraße intensiv über die Probleme bezüglich der Mülltonnenstellplätze
gesprochen. Einerseits besteht die Vorschrift, die Mülltonnen auf der
Liegenschaft stehen zu haben, andererseits dürfen sie laut Vorgartensatzung
nicht im Vorgartenbereich stehen. Angesichts des Umbaus der Heerstraße und der
nicht einfachen örtlichen Rahmenbedingungen wurde in der Sitzung u. a. die
Einrichtung eines Runden Tisches unter der Leitung des Ortsvorstehers angeregt,
um Lösungsmöglichkeiten für diese schwierige Konfliktsituation zu finden.
Als Ergänzung eines geplanten Runden Tisches scheinen
aber auch Überlegungen über rechtliche Änderungen an der Vorgartensatzung
sinnvoll und notwendig. Dabei geht es nicht um das generelle Erlauben des
Abstellens von privaten Mülltonnen im öffentlichen Raum oder im Vorgarten,
sondern um eine einzelfallbezogene und den jeweiligen örtlichen und baulichen
Gegebenheiten angepasste Härtefallklausel , die dem
Magistrat und den zuständigen Ämtern in eng begrenzten Ausnahmefällen die
notwendige Flexibilität und den erforderlichen Handlungsspielraum eröffnet.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, einen
Änderungsvorschlag für die Einfügung einer Härtefallklausel in die
Vorgartensatzung zu erarbeiten, die in eng begrenzten Ausnahmefällen unter
Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten ein
Abweichen von der generellen Regelung der Vorgartensatzung zum Abstellen von
Mülltonnen ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.08.2015, ST 1108
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Entscheidung über die Vorlage OA 610 wird auf
den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP
37 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 610 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER und Piraten (= Annahme) 40. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 37
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 610 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme)
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 37
Beschluss: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
RÖMER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 5925, 41. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 63 0