Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Nördliche Heerstraße Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße läßt lt. Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der St 363, B273 und B275 ergeben sich zwangsläufig die o.g. Fragen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2015, OF 553/7
Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet
Nördliche Heerstraße Das Gewerbegebiet Nördliche
Heerstraße läßt lt. Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle
und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der
Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich
eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der St 363, B273 und B275 ergeben
sich zwangsläufig die o.g. Fragen. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7
am 08.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1433 2015
1.
Die Vorlage OF 553/7 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 2. Die Vorlage B 273 wird zurückgewiesen.
3.
Die Vorlage B 275 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, FARBECHTE,
BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)
zu 2.
SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos
gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis) zu 3.
SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und
GRÜNE (= Kenntnis)