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Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Nördliche Heerstraße Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße läßt lt. Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der St 363, B273 und B275 ergeben sich zwangsläufig die o.g. Fragen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2015, OF 553/7 Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße läßt lt. Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der St 363, B273 und B275 ergeben sich zwangsläufig die o.g. Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1433 2015 1. Die Vorlage OF 553/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage B 273 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage B 275 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis) zu 3. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis)