Vorgartensatzung für die Stadt Frankfurt vom 22. März 1979
Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.
Begründung
Frankfurt vom 22. März 1979
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, überprüfen zu lassen, in wie vielen Siedlungen im Ortsbezirk 7 allein auf Grund der baulichen Gegebenheiten eine Einhaltung der Vorgartensatzung (ausschließlich gärtnerische Nutzung!) überhaupt zu realisieren ist, da z. B. keine andere Möglichkeit für das Abstellen der Mülltonnen besteht.
- Des Weiteren wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die besagte Vorgartensatzung - letztmalige Aktualisierung im Frühjahr 1979! - zu überarbeiten, den Realitäten anzupassen und sie danach als verbindliche Grundlage für Planung und Ausführung von Neubauten auszuweisen. Begründung: Ein Bestehen seitens der Stadtverwaltung auf die Einhaltung der Vorgartensatzung stellt zahlreiche Eigenheimbesitzer vor bautechnische und finanzielle Probleme, zumal Anzahl und Größe der Mülltonnen sich seit 1979 massiv verändert haben und höchstwahrscheinlich weiteren Veränderung unterliegen, es mit einer einmaligen baulichen Maßnahme deshalb kaum getan ist. Den aktuell betroffenen Bewohnern in der Heerstraße sollte die Möglichkeit gegeben werden, eine Abstellfläche auf ihrer Liegenschaft einzurichten und diese gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Für die Zukunft kann eine Lösung nur darin bestehen, dass bei Neuplanungen von Liegenschaften und Siedlungen ein Abstellplatz für Mülltonnen von vornherein berücksichtigt wird.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 445/7
Betreff: Vorgartensatzung für die Stadt
Frankfurt vom 22. März 1979 1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den
Magistrat, überprüfen zu lassen, in wie vielen Siedlungen im Ortsbezirk 7
allein auf Grund der baulichen Gegebenheiten eine Einhaltung der
Vorgartensatzung (ausschließlich gärtnerische Nutzung!) überhaupt zu
realisieren ist, da z. B. keine andere Möglichkeit für das Abstellen der
Mülltonnen besteht. 2. Des Weiteren wird die Stadtverordnetenversammlung
gebeten, die besagte Vorgartensatzung - letztmalige Aktualisierung im Frühjahr
1979! - zu überarbeiten, den Realitäten anzupassen und sie danach als
verbindliche Grundlage für Planung und Ausführung von Neubauten auszuweisen. Begründung: Ein Bestehen seitens der Stadtverwaltung auf die
Einhaltung der Vorgartensatzung stellt zahlreiche Eigenheimbesitzer vor
bautechnische und finanzielle Probleme, zumal Anzahl und Größe der Mülltonnen
sich seit 1979 massiv verändert haben und höchstwahrscheinlich weiteren
Veränderung unterliegen, es mit einer einmaligen baulichen Maßnahme deshalb
kaum getan ist. Den aktuell betroffenen Bewohnern in der Heerstraße sollte die
Möglichkeit gegeben werden, eine Abstellfläche auf ihrer Liegenschaft
einzurichten und diese gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Für die Zukunft
kann eine Lösung nur darin bestehen, dass bei Neuplanungen von Liegenschaften
und Siedlungen ein Abstellplatz für Mülltonnen von vornherein berücksichtigt
wird. Antragsteller:
die farbechten -
LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7
am 07.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF
445/7 wurde zurückgezogen.