Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM
1115 entstanden aus
Vorlage: OF 112/7 vom
14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von
Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner
Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme
ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage
V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben
genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich
hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort
des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den
Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger
Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende
Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen
Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird,
wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten:
- Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft
Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird
kalkuliert? - Existiert
bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege
(auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang
aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen,
welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des
Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet
nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in
Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 05.02.2016, M 32
Auskunftsersuchen
vom 03.05.2016, V 15
Stellungnahme
des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.04.2017, ST 736
Anregung vom 04.10.2022, OA 248
Aktenzeichen: 23 11