Meine Nachbarschaft: Guerickestraße
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Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsspiegel für Alt-Praunheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 81/7 Betreff: Verkehrsspiegel für Alt-Praunheim Die Verkehrssituation an der Einmündung der Heerstraße in die Straße Alt-Praunheim hat immer wieder zu Fast-Unfällen geführt, da die Heerstraße an dieser Ecke sehr schlecht einsehbar ist. Um sicherzugehen, dass die Straße frei und somit befahrbar ist, müssen die Autofahrer und Fahrradfahrer von der Straße Alt-Praunheim kommend, fast komplett auf die Straße drauffahren, um zu erkennen, ob sie weiterfahren können. Ein Verkehrsspiegel würde die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zusätzlich erhöhen, da somit die Straße einsehbar wäre und Fast-Unfälle vermieden werden können. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass auf Höhe Alt-Praunheim, Hausnummer 51 ein Verkehrsspiegel angebracht wird, um einen reibungslosen Verkehr zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 81/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenElektromobilität vorantreiben - Ladekapazitäten im Ortsbezirk 7 erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 613 entstanden aus Vorlage: OF 53/7 vom 24.08.2021 Betreff: Elektromobilität vorantreiben - Ladekapazitäten im Ortsbezirk 7 erhöhen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 5885/09 Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Ladekapazitäten für Elektromobilität im Ortsbezirk 7 erhöht werden. Im Geoportal der Stadt Frankfurt wird - Stand August 2021 - nur eine einzige Ladestation in der Guerickestraße 10 ausgewiesen. Der gestiegenen und perspektivisch weiter steigenden Nachfrage muss ein ausreichendes Angebot entgegenstehen. Dabei sind auch die zahlreichen Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen für kommunale Ladeinfrastruktur in Anspruch zu nehmen. Begründung: Bereits im Mai 2009 hat sich die Stadt Frankfurt am Main mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Beschlussausfertigung aus der 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, § 5885) die Vorreiterrolle in der Elektromobilität zum Ziel gesetzt. Davon ist bisher noch nichts zu sehen. Auszug aus der Umsetzungsstrategie: "Mit 104 Normalladepunkten und 18 Schnellladepunkten liegt Frankfurt im Vergleich zu anderen größeren deutschen Städten deutlich zurück. Bereits jetzt deckt die bestehende Ladeinfrastruktur nicht die Bedarfe von privaten und gewerblichen Nutzerinnen und Nutzer. Der Mangel an Lademöglichkeiten stellt derzeit ein Hemmnis bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen dar. Mit Blick auf den zu erwartenden Bedarf an Ladeinfrastruktur bei einem forcierten Markthochlauf ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur - insbesondere der Aufbau weiterer Schnellladepunkte - absolut prioritär." Laut des Elektromobilitätskonzepts "Elektromobilität 2030 in Frankfurt" und der Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main von 2019, auf das die Wirtschaftsförderung Frankfurt verweist, sind für die Stadtteile im Ortsbezirk 7 folgende Bedarfe an öffentlichen Ladepunkten prognostiziert (die Szenarien beschreiben jeweils eine niedrige, mittlere bzw. hohe Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen; es wird erwartet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit für Szenario 3 hoch ist): Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 Rödelheim 10 18 24 Praunheim 6 11 14 Hausen 3 5 7 Aktuell befindet sich ein Standort mit Ladestationen im Gewerbegebiet Rödelheim. Hinsichtlich des gestiegenen Anteils an Elektromobilität und vor allem perspektivisch ist dies keinesfalls ausreichend. Laut dem neuen Koalitionsvertrag will Frankfurt das Ziel der Klimaneutralität 2035 erreichen. Im Verkehrsbereich gehört dazu auch (nicht nur), den Anteil an Elektromobilität deutlich zu erhöhen. In der Zukunft ist unweigerlich zu erwarten, dass auch private Haushalte ohne eigenen Stellplatz und somit ohne eigene Lademöglichkeit E-Fahrzeuge nutzen wollen. Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist ausschlaggebend für den potenziellen Kauf von Elektroautos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 81 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 91 50
Ampelanlage Guerickestraße effektiver schalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 345 entstanden aus Vorlage: OF 29/7 vom 10.06.2021 Betreff: Ampelanlage Guerickestraße effektiver schalten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Schaltung der Ampelanlage in der Guerickestraße, an der Kreuzung zu METRO und Toom bzw. Continental, so geändert wird , dass diese in den Nachtstunden und sonntags nur mit einem Blinklicht ausgestattet ist. Begründung: Diese an Werktagen stark frequentierte Kreuzung ist nachts und an Sonntagen eher verwaist. Vereinzelt stehen Verkehrsteilnehmer allein vor der roten Ampel. Eine Blinklicht-Schaltung in diesen Zeiten wäre kostensparend und umweltfreundlich. Es erhöht die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer und verleitet nicht zum Überfahren des Rotlichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1916 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenParkraum für Lastenräder
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 22/7 Betreff: Parkraum für Lastenräder Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es Überlegungen, für Lastenräder speziellen Parkraum auszuweisen? 2. Ist es möglich, Lastenrädern das Parken auf regulären Parkplätzen zu erlauben? 3. Sind für Lastenräder geeignete Abstellanlagen, bzw. Plätze in neu zu realisierenden Abstellanlagen vorgesehen? 4. Sind Veränderungen an bereits bestehenden Fahrradabstellanlagen, hier insbesondere die Abstellanlagen am Bahnhof Rödelheim und die neugeschaffenen Abstellplätze entlang der Radilo- und der Lorscher Straße, geplant, die das Abstellen von Lastenfahrrädern ermöglichen würden? Begründung: Die Stadt Frankfurt hat das Ziel, Lastenfahrräder finanziell zu fördern. Diese Räder sind aber deutlich größer als "normale" Fahrräder. Damit passen diese nicht in die vorgesehenen Abstellanlagen für Fahrräder, sondern reichen in den Verkehrsraum anderer Verkehrsteilnehmer hinein. Damit sind Konflikte vorprogrammiert und es erscheint, als hätte sich bisher niemand Gedanken gemacht, dass zu einer hochfrequenten Nutzung der geförderten Lastenräder auch die Bereitstellung von adäquatem Parkraum gehört. Im Bezirk des OBR7 wurden in der Vergangenheit mehrere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen, bei den meisten ist aber ein konfliktfreies Abstellen von übergroßen Fahrzeugen nicht ohne weiteres möglich. Deshalb bittet der Ortsbeirat 7 um Aufklärung, wie in Zukunft mit diesen durch die Förderung vermehrt auftretenden Rädern bzgl. Parkraum umgegangen werden soll. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 22/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 27 2021 Die Vorlage OF 22/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 5 des Tenors die Frage "wie viele Lastenfahrräder sind im Ortsbezirk 7 vorhanden?" ergänzt wird. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, FARBECHTE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 5.: GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenErrichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2021, OA 683 entstanden aus Vorlage: OF 559/7 vom 09.02.2021 Betreff: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 Vorgang: B 26/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Beratung der Vorlage M 207 wird zurückgestellt, bis der Ortsbeirat über die Planungen zur Errichtung eines Bus-B etriebshofes auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei informiert wurde. Bei dieser Vorstellung ist insbesondere zu erläutern, auf welchen Wegen die Busse vom geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen gelangen und wo die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen für die zu überbauenden Grünflächen entstehen. Begründung: Über den geplanten Bau eines Bus-Betriebshofs auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei erfuhren die Mitglieder des Ortsbeirats bislang nur aus der Zeitung und aus der nun vorliegenden M-Vorlage. Es ist völlig ungeklärt, auf welche Weise die Busse von dem geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen im Stadtgebiet kommen sollen. So ist zum Beispiel eine Wegeführung über die Lorscher Straße (Beschränkung auf 30 km/h) völlig inakzeptabel. Ebenso wenig wäre es eine Alternative, die Busse über die Heerstraße und die Westerbachstraße zu leiten, die beide permanent überlastet sind Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach angemahnt, dass für den zunehmenden Gewerbeverkehr in diesem Bereich eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz erforderlich ist. In der Vorlage B 26 aus 2021 hat der Magistrat erst vor wenigen Tagen dargelegt, dass er dieses Problem zwar erkannt hat, eine Lösung aber nur langfristig zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 946 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (OA 683 = Vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (OA 683 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7288, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 23 21
Die Stationen „Hausen“ und „Große Nelkenstraße“ nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 04.01.2021 Betreff: Die Stationen "Hausen" und "Große Nelkenstraße" nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln Die Idee, die U-Bahn-Linie U 6 ab "Industriehof" bis zur jetzigen Endstation "Hausen" abzukoppeln und als U 7 bis zur Heerstraße fahren zu lassen, stößt bei der Bevölkerung entlang der Praunheimer Landstraße auf große Ablehnung. Die stattgefundene und noch nicht abgeschlossene Verdichtung der Willi-Brundert-Siedlung, die Umwidmung des Gewerbegebietes Im Vogelsgesang in ein urbanes Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen, lässt einen deutlich größeren Bedarf der öffentlichen Verkehrsmittel erwarten. Daher ist es kontraproduktiv, eine vorhandene U-Bahn-Linie zu kappen und sie durch Busse oder eine mögliche Straßenbahnlinie 13 zu ersetzen. Eine mögliche neue Linie 13 sollte, wenn möglich, besser entlang der Ludwig-Landmann-Straße bis zum Brentanobad führen. Eine Verlängerung der U 6 bis zur Praunheimer Brücke oder sogar bis zum Nordwestzentrum/Riedberg wäre zu begrüßen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, folgende Maßnahmen für die Straßen und Stadtteile umzusetzen: 1. Zu überprüfen, ob die Tunnelanlage der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 eine Verdoppelung der Taktung der U 7 aufnehmen kann; 2. zu überprüfen, ob die Streckenführung der U-Bahn-Linie U 7 vom Industriehof bis Heerstraße eine Erhöhung der Taktung aufnehmen kann, und wenn nicht, welche baulichen Maßnahmen hierfür notwendig wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 805 Aktenzeichen: 92 10
Grüner Pfeil für den Radverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7098 entstanden aus Vorlage: OF 550/7 vom 29.12.2020 Betreff: Grüner Pfeil für den Radverkehr Vorgang: OM 6398/20 OBR 5; ST 2125/20 Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Stellen ein Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721) zu installieren: 1. Heerstraße rechts abbiegend auf Ziegelei-Allee in Richtung Eugen-Hartmann-Straße; 2. Ziegelei-Allee rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Guerickestraße; 3. Heerstraße rechts abbiegend auf Ludwig-Landmann-Straße in Richtung U-Bahn-Station "Heerstraße"; 4. Ludwig-Landmann-Straße rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Eberstadtstraße. Die in der Stellungnahme vom 04.12.2020, ST 2125, aufgeführte Sicht des Magistrats, dass der Grünpfeil nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von 30 km/h vertretbar erscheint, teilt der Ortsbeirat nicht. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125, war zu entnehmen, dass das seit Frühjahr 2020 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommene Grünpfeilschild (Zeichen 721) "sukzessive an allen Kreuzungen im Stadtgebiet" nachgerüstet werden soll. Der Pfeil erlaubt es dem Radverkehr, an einer roten Ampel rechts abzubiegen, was einerseits die Fortbewegung für den Radverkehr erleichtert, andererseits die Gefahrensituation des gleichzeitigen Losfahrens von Rad- und Autoverkehr entschärft. Aufgrund der Kriterien für die Installation war einem FAZ-Artikel vom 20.11.2020 zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt auf der Suche nach geeigneten Standorten dafür ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6398 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahme zu ergreifen: Die Verkehrsinsel der Kollwitzstraße (Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße) wird mit Pollern gegen falsch parkende Autos gesichert, um die benötigte Sicht für den Rad- und Fußverkehr zu garantieren. Diese müssen in ausreichendem Abstand aufgestellt werden, sodass sie für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger kein Hindernis darstellen. Begründung: Die Verkehrsinsel hat sich zu einem Dauerparkplatz entwickelt, was die Sicht des Rad- und Fußverkehrs dramatisch einschränkt. Poller können das Problem beheben und für eine erhöhte Sicherheit sorgen. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 547/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahmen zu ergreifen: Auf dem Gehwegrand der Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Innenstadt werden unter Berücksichtigung der abgesenkten Bordsteine zwischen der Straße Am Ebelfeld und der Aral-Tankstelle Frankfurter Hüte angebracht und die Ecke mit Pollern gesichert. Die gleichen Maßnahmen werden beiderseits zwischen Am Ebelfeld und der Heerstraße durchgeführt. Begründung: Es sind vermehrt falsch parkende Autos zu beobachten, die den Rad- und Fußverkehr behindern. Frankfurter Hüte haben sich auf der Ludwig-Landmann-Straße bereits als wirksames Mittel erwiesen. Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 976 Aktenzeichen: 32 1
Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 563/7 Betreff: Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen Der Magistrat setzt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich Elektrobusse auf den Linien M72 und 73 ein, da diese durch Alt-Praunheim fahren. Ziel ist, dadurch die Luftbelastung durch CO2 zu reduzieren. Begründung: Alt- Praunheim wird im "Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt" als ein Straßenabschnitt genannt, in dem die Feinstaub- und Stickstoffdioxid- Belastung über den zulässigen Grenzwerten liegt, so dass für Alt- Praunheim eigentlich ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge erlassen werden müsste. Diese Teilstrecke zu sperren halten die Autoren nicht für verhältnismäßig, da die Straße zwischen Heerstraße und Graebestraße mit einer Gesamtlänge von 2 km einem Fahrverbot unterzogen werden müsste. Auf der Buslinie M60 sind bereits seit Dezember 2020 E-Busse eingesetzt. Aber auch die Linien M72 und 73 fahren durch Alt-Praunheim. Hier sollten aus den genannten Gründen baldmöglichst ebenfalls E-Busse fahren. Bislang fahren für Frankfurt nur 19 Elektrobusse, die Anschaffung von nur 11 E-Bussen von 60 insgesamt wird vom Verkehrsdezernenten in einem Artikel der Frankfurter Rundschau (23.11.2020) mit den Kosten begründet. Dabei wird ignoriert, dass nicht nur die Anschaffungs-, sondern auch die Folgekosten von Luftverschmutzung und CO2- Belastung zu bewerten sind. Die Luftqualität hat eine entscheidende Wirkung auf die Gesundheit der Menschen. Die Belastung mit Luftschadstoffen kann dazu beitragen, Krankheiten auszulösen oder zu verschlimmern und im schlimmsten Fall sogar die Lebenszeit um Jahre verkürzen. Das Gebot des schnellen Handels gebietet auch die Tatsache, dass sich im entsprechenden Abschnitt eine Altenwohnanlage und in der Nähe das Nordwest- Krankenhaus befinden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 563/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenMachbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwesten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 556/7 Betreff: Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwesten Mehrfach hat der Ortsbeirat auf den gestiegenen Bedarf des öffentlichen Nahverkehrs in den nordwestlichen Stadtteilen hingewiesen. Die Bebauung nördlich der Heerstraße und der neue Stadtteil im Nordwesten erzwingt förmlich eine neue Machbarkeitsstudie über die erforderliche Verkehrsinfrastruktur. Park und Ride Plätze sind für Frankfurt eines der wichtigsten Mittel, um Pendlern den Umstieg von PKW auf den ÖPNV attraktiv zu machen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwestern zu beauftragen. In der Machbarkeitsprüfung sollen folgende Aspekte mindestens mitbedacht werden: Schaffung eines Verkehrsknotenpunktes um die Raststätte Taunusblick, inkl. eines Park and Ride Platzes, der Verknüpfung der RTW, U7 und S5 und des Fahrradschnellweges aus dem Taunus, die Verlängerung der U7 bis Bad Homburg oder Riedberg/Nordwestadt sowie mögliche weitere ÖPNV Linien für den neuen Stadtteil. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 556/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und Herr Leitzbach (= Annahme); Frau Lämmer (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenStau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 552/7 Betreff: Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen Bürger im OBR7 haben angeregt, die Ampelanlage, die z.Zt. vor der Bushaltestelle platziert ist, hinter die Bushaltestelle in Höhe des kleinen Zentrums Alt Praunheim zu verlegen. Der Grund: Die Ampelphasen für Fußgänger decken sich nicht mit der Taktung der Busse. Es kommt permanent zu Autostaus, da der Verkehr durch unterschiedliche Ampelphasen und Bus-Stopps nicht abfließen kann. Dies wiederum belastet die Luftqualität. Eine Verlegung der Ampelanlage hat mehrere Vorteile: 1. Die Straße ist dort ca 3m schmaler als an der aktuellen Stelle, eine Überquerung entsprechend schneller. 2. Es gibt dort mehrere kleine Geschäfte, für die eine Überquerung der Straße von Vorteil wäre. 3. Der Autostau kann sich vor der großen Kreuzung besser und schneller auflösen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlegung der Ampelanlage vor die Bushaltestelle möglich ist und wenn nein, welche Gründe dagegen sprechen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 552/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenGibt es Zukunftsplanungen für den Briefkasten der Firma Main Versand in der Eschborner Landstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 529/7 Betreff: Gibt es Zukunftsplanungen für den Briefkasten der Firma Main Versand in der Eschborner Landstraße? In der Eschborner Landstraße in Höhe der Hausnummer 55 befindet sich seit dem Frühjahr 2018 auf einem Betonsockel ein roter Briefkasten der Firma "Main Versand". Die Aufschrift verspricht: "Die Post wird rot und günstiger! Ab Mai 2018 können Sie hier Ihre Briefe und Postkarten einwerfen." So weit ist es allerdings nicht gekommen, da die Firma zuvor Insolvenz anmelden musste. Verständlicher Weise war damit auch kein Geld mehr vorhanden, um den Briefkasten wieder entfernen zu lassen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: Ist es beabsichtigt den Briefkasten dauerhaft stehen zu lassen, quasi als Mahnmal, wohin eine verfehlte Unternehmenspolitik führen kann oder ist eventuell beabsichtigt, ihn im Rahmen der Sanierung der Fußwege und des Straßenabschnitts in der Eschborner Landstraße zu entfernen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2020, OA 606 entstanden aus Vorlage: OF 513/7 vom 01.09.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 Vorgang: OA 590/20 OBR 7 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Vor der Genehmigung des neuen Gewerbebetriebs muss die verkehrliche Situation gelöst werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Lösung für die Ableitung des bestehenden und erwarteten Verkehrs auf das Bundesautobahnnetz gefunden und umgesetzt wird. Neue Gewerbebetriebe werden erst dann planungsrechtlich genehmigt, wenn eine solche Anbindung existiert und nutzbar ist. Begründung: In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss legt der Magistrat die verkehrliche Situation dieses Gebiets zutreffend dar. Zitat: "Die BAB A 5, A 66 und A 648 sind jedoch nur über größere Umwege über das stark belastete Straßennetz zu erreichen. Durch bereits genehmigte verkehrserzeugende Nutzungen im Umfeld, ..., wird sich die verkehrliche Situation auf dem betreffenden Straßennetz in naher Zukunft weiter zuspitzen." Die daraus abzuleitenden Konsequenzen werden hingegen nur vage beschrieben. Der Ortsbeirat erwartet, dass endlich eine Lösung für die verkehrliche Anbindung der verschiedenen Gewerbegebiete und Einzelstandorte an das Bundesautobahnnetz gefunden wird. Im Übrigen verweist der Ortsbeirat auf seine Anregung vom 17.08.2020, OA 590. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 590 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 106 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 106 = Ablehnung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6443, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 00
Schadstoffsammeltermin in Rödelheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6489 entstanden aus Vorlage: OF 515/7 vom 29.08.2020 Betreff: Schadstoffsammeltermin in Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass es innerhalb des Ortskerns von Rödelheim eine Abgabestelle für Schadstoffe gibt, bzw. dass die im "OSKAR" und auf der Internetseite der FES angegebene Abgabestelle in der Thudichumstraße auch angefahren wird. Begründung: Seit einiger Zeit wird, entgegen der Bekanntmachung der FES auf ihrer Internetseite und der Mitteilung im "OSKAR", die Schadstoffsammelstelle in der Thudichumstraße 18-22 (im Hof) nicht mehr angefahren. Verwiesen werden die Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabestelle am Toom-Baumarkt in der Guerickestraße. Diese Abgabestelle liegt jedoch außerhalb des Ortskerns und ist für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben die Schadstoffbehälter mit dem Auto zu transportieren, keine Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2146 Aktenzeichen: 79 4
Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2020, OA 590 entstanden aus Vorlage: OF 495/7 vom 27.07.2020 Betreff: Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung Vorgang: B 333/18; B 346/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich eine mit der Autobahnverwaltung abgestimmte Lösung für eine zusätzliche Autobahnanbindung zu finden, die die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 wirkungsvoll entlasten kann. Begründung: Die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 ist oftmals überlastet, was zu erheblichen Belastungen vor allem in der Westerbachstraße führt. Die Ortsbeiräte 6 und 7 haben bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen und um Abhilfe gebeten. In zwei Berichten (B 333 und B 346 aus 2018) hat der Magistrat berichtet, dass nach einer Alternative zur Anschlussstelle Rödelheim gesucht wird. In der Zwischenzeit ist die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Gaugrafenstraße vorangeschritten und auch an der Guerickestraße haben sich weitere Gewerbebetriebe (Autohaus) angesiedelt. Nun wurde bekannt, dass auch ein großer VGF-Busbetriebshof vom Römerhof an die Lorscher Straße verlegt wird. Der Ortsbeirat hält den Standort für einen Busbetriebshof grundsätzlich für geeignet, erwartet aber angesichts der geschilderten Problemlage eine Lösung für die Ableitung des Gewerbeverkehrs auf das überregionale Straßennetz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Anregung vom 15.09.2020, OA 606 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 590 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6664, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 32 1
Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2020, OF 468/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel Um den motorisierten Individualverkehr im voraussichtlich entstehenden neuen Stadtteil zu reduzieren, ist es erforderlich, den übergeordneten und den entstehenden Verkehr auf übergeordnete Straßen zu lenken. Deshalb wird eine Ortsumfahrung Niederursel benötigt, die sinnvoller Weise zwischen der Rosa-Luxenburg-Straße und der Heerstraße/Guerickestraße verlaufen soll. Auch der spätere Busverkehr für den neuen Stadtteil kann nur funktionieren, wenn der Verkehr abfließt. Ein aktuelles Negativ-Beispiel ist die Situation auf der Westerbachstraße. Die Busse können sich dort nur Stop-and-Go fortbewegen. Eine frühzeitige Einsicht des Magistrats, die Problematik anzuerkennen und durch Schaffung einer Autobahnabfahrt z.B. über das Nordwestkreuz zu reduzieren, wäre hier dringend geboten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 7 neben den Forderungen in der OF 455/7 den Magistrat auf, bei der Planung des neuen Stadtteils die Ortsumfahrung Niederursel zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2020, OF 455/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen, dass über die Vorlage OF467/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 455/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 467/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 467/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4 im sechsten Satz der Vorlage nach den Worten "eine Weiterführung der U7" die Worte "die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke" gestrichen werden. 3. Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1: SPD, GRÜNE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 3: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 4: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und Herr Richter gegen Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 5: SPD, GRÜNE und Herr Leitzbach gegen CDU, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 6: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenKurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenThudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2020, OF 477/7 Betreff: Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären? Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße und deren Verlängerung, der Hausener Weg, zur Tempo 30-Straße erklärt werden könnte. Weiterhin bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist es richtig, dass auf Verkehrswegen, auf denen Bussen verkehren, keine Tempo 30 Zonen eingerichtet werden dürfen? Trifft es zu, dass die Stadt an die VGF Strafzahlungen leisten muss, wenn auf Bustrassen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt wird? Begründung: Die Thudichumstraße und der Hausener Weg sind im Ortskern Rödelheim die einzig verbliebenen Straßen, in der Tempo 50 gefahren werden kann. Alle Nebenstraßen gehören zu Tempo 30-Zonen. Auch die Ortsdurchfahrt , die Lorscher Straße - von der Glashüttener Straße bis zur Sternbrücke ist auf 30 km/h beschränkt. Mit einer Anpassung an diese Begebenheit würde der Ortskern Rödelheim eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten. Das ist sowohl in klimapolitischer Hinsicht als auch in verkehrstechnischer Hinsicht von Vorteil: Eine einheitliche Begrenzung im Stadtteil würde die Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer stärken und Missverständnisse vermeiden helfen. Damit wird auch die Sicherheit in den anderen Bereichen erhöht, für die Bereits Tempo 30 gilt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1662 2020 Die Vorlage OF 477/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); CDU, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenWann ist mit einem Rückbau der Freifläche vor der Liegenschaft „Eschborner Landstraße 100“ zu rechnen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2020, OF 481/7 Betreff: Wann ist mit einem Rückbau der Freifläche vor der Liegenschaft "Eschborner Landstraße 100" zu rechnen? Vorgang: ST 2358/19 In der ST 2358 vom 20.2.19 antwortete der Magistrat bezüglich der Freifläche vor der Liegenschaft "Eschborner Landstraße 100", dass er die Liegenschaft überprüft und folgendes festgestellt habe:"... dass die geschotterte Fläche vor der Liegenschaft nicht nur gegen die Regelungen der Vorgartensatzung verstößt, sondern auch einen Widerspruch zu der für diese Liegenschaft erteilten Baugenehmigung darstellt, die für diesen Bereich eine Grünfläche festsetzt. Der Magistrat wird zur Wiederherstellung einer satzungs- und baugenehmigungskonformen Nutzung ein Verwaltungsverfahren einleiten." Dies erweckte den Eindruck, als wäre mit einer umgehenden Einleitung einer entsprechenden Maßnahme zu rechnen. Statt dessen stellte nun die Firma auf der geschotterten Fläche einen Fahrradständer für 12 Fahrräder auf(siehe Foto im Anhang). Dies lässt vermuten, dass bislang noch kein Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde. Aus diesem Grunde bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung folgender Fragen: Wann ist mit der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu rechnen? Wann könnte mit dem Rückbau der Schotterfläche in eine Grünfläche gerechnet werden? Anlage 1 (ca. 515 KB) Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2358 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1664 2020 Die Vorlage OF 481/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, Herr Leitzbach und Herr Richter
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenParkplätze am Friedhof Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5446 entstanden aus Vorlage: OF 432/7 vom 26.11.2019 Betreff: Parkplätze am Friedhof Westhausen Vorgang: V 783/18 OBR 7; ST 1006/18 Bezug nehmend auf die Stellungnahme ST 1006 wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkplätze/die Trauerhalle des Friedhofs Westhausen ab der Ludwig-Landmann-Straße auszuschildern und eine deutliche Beschilderung der Einfahrt zum Parkplatz an der Trauerhalle anzubringen; 2. den Parkplatz an der Trauerhalle auch an Wochenenden und Feiertagen zu öffnen; 3. den Parkplatz an der Trauerhalle, wenn möglich, um weitere Parkplätze zu erweitern und die Einfahrt zu verbreitern. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen. Die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen Pkw, es wird deshalb eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung ein weiterer Parkplatz als Friedhofsparkplatz ausgewiesen wird, ist nur der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 783 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1006 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 323 Aktenzeichen: 67 4
Mehr „Wildwiesen“ im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 389/7 vom 24.07.2019 Betreff: Mehr "Wildwiesen" im Ortsbezirk 7 "Am Straßenrand und auf Verkehrsinseln summt und brummt es. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge taumeln im rauschenden Verkehr von Blüte zu Blüte, zwischen wippenden Gräsern krabbeln Käfer und Insekten. Mit Blumen- und Gräserwiesen in der City ersetzt das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main eintöniges Einheitsgrün im öffentlichen Raum - und schafft so wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt: in Parks, auf freien Flächen am Stadtrand, entlang von Straßen und auf Inseln mittendrin." (Zitat aus der Wiesenbroschüre der Stadt Frankfurt am Main) Um die Artenvielfalt im Ortsbezirk 7 zu fördern, wird der Magistrat gebeten, weitere Grünflächen im Ortsbezirk 7 in Wildwiesen umzuw andeln. Geeignete Stellen wären insbesondere - die Grünstreifen an den Straßen, zum Beispiel an der Ecke Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße oder an den Schienen auf der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, - Parks im Ortsbezirk 7 wie Teile im Brentanopark und Solmspark. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auf bereits existierenden Wildwiesen das gelbe Schild "Wiesen für Insekten" aufzustellen, um der Bevölkerung die möglicherweise unordentlich wirkenden Wiesen zu erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 63 Aktenzeichen: 67 0
Radfahren in der Radilostraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2019, OF 413/7 Betreff: Radfahren in der Radilostraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Beginn der Radilostraße/ Ecke Lorscher Straße die Radfahrerinnen und Radfahrer mit einer geeigneten Beschilderung darauf hinzuweisen, dass eine Einfahrt in die Radilostraße für Fahrräder nicht gestattet ist. Begründung: Grundsätzlich befürwortet es der Ortsbeirat, dass viele Einbahnstraßen von Radfahrerinnen und Radfahrern auch entgegen der Einbahnstraße befahren werden können. Die Radilostraße ist eine der Einbahnstraßen, in denen der Zweirichtungsverkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gestattet ist. Dies ist aufgrund des intensiven Busverkehrs auch gerechtfertigt. Da das Radfahren gegen die Einbahnstraße ausdrücklich mit einer entsprechenden Beschilderung erlaubt werden muss, existiert an der Einfahrt zur Radilostraße / Ecke Lorscher Straße kein Hinweis auf ein Einfahrtverbot. Leider fahren immer wieder Fährräder gegen die Einbahnstraße in die Radilostraße ein, was zu gefährlichen Situationen und nicht unerhebliche Behinderungen führt. Entgegen der allgemeinen Praxis hält der Ortsbeirat daher an diesem neuralgischen Punkt eine gesonderte Beschilderung für erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 413/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenParkplätze für den Friedhof Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2019, OF 414/7 Betreff: Parkplätze für den Friedhof Westhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eindeutig zu klären, welche Parkplätze welchen Nutzergruppen am Friedhof Westhausen offenstehen, diese eindeutig zu beschildern und zumindest für gehbehinderte Menschen ausreichend Parkplätze in der Nähe der Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen, die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen PKW, es wird dementsprechend eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung weiterhin ein Parkplatz an der Heerstraße und der nun vom Gymnasium Nord genutzte Parkplatz als Friedhofsparkplätze ausgewiesen werden, ist nurmehr der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Besucherinnen und Besucher berichten jedoch, dass manchmal auch Parkplätze direkt in der Nähe der Trauerhalle genutzt werden können. Die Einfahrt zu diesen Parkplätzen befindet sich auf der Kollwitzstraße. Diese Parkplätze wären ideal für ältere bzw. gehbehinderte Menschen und sollten daher zumindest als "Behindertenparkplätze" beschildert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 414/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenRückbau sogenannter „Schottergärten“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5033 entstanden aus Vorlage: OF 407/7 vom 25.08.2019 Betreff: Rückbau sogenannter "Schottergärten" Die Zahl der sogenannten "Schottergärten" nimmt auch im Gewerbegebiet Rödelheim-West zu. Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Frankfurt nicht beabsichtigt, dies per Gesetz zu verbieten, sondern auf Kommunikation mit den Grundstückseigentümern und auf deren Einsicht hofft, sich auf eine umwelt- und klimafreundliche Gestaltung einzulassen. Einzig in Fällen, in denen sich vorher eine Grünfläche befunden habe, sei eine Intervention möglich. Eine solche Situation trifft auf die Fläche vor dem Bürogebäude in der Eschborner Landstraße 100 zu. Bevor vor ca. zwei Jahren Sanierungsarbeiten aufgenommen wurden, befand sich vor dem Bürogebäude eine Rasenfläche mit abgegrenzten Quadraten, in denen Bu chsbaum-Büsche wuchsen. Nach der Sanierung wurde die gesamte Fläche mit grobem Schotter aufgefüllt und ist für jeden Vorübergehenden nicht nur eine ästhetische Beleidigung, sondern sie steht im krassen Gegensatz zu den angestrebten Bemühungen, Freiflächen so zu gestalten, dass sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Magistrat wird daher gebeten, auf die Firma e-shelter zuzugehen und diese aufzufordern, die Fläche vor dem Bürogebäude zumindest wieder einer umwelt- und klimaverträglichen Gestaltung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2358 Aktenzeichen: 63 0
Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5031 entstanden aus Vorlage: OF 402/7 vom 23.08.2019 Betreff: Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Grünanlage im Bereich Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße einen weiteren Glascontainer aufzustellen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Glascontainer reicht nicht aus, um die Mengen an Flaschen aufzunehmen, die dort entsorgt werden, weshalb es häufig zu Überfüllungen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2318 Aktenzeichen: 66 5
Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 26.08.2019 Betreff: Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Magistrat gebeten, eine Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Einmündung Fritz-Schumacher-Weg zu installieren. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen in diesem Abschnitt besonders in den Tagesrand- und Abendstunden eine hohe Gefährdung durch zu schnell fahrende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Aktenzeichen: 32 1
Klimagefährdung durch Wärmeabstrahlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 406/7 Betreff: Klimagefährdung durch Wärmeabstrahlung Im Ortsbezirk 7 haben sich einige Firmen (z.B. e-shelter, Eschborner Landstraße 100, Sandvic Tooling Deutschland GmbH, Eschborner Landstraße 112 - ehemals Günther & Co; Global Switch, Eschborner Landstraße 110) mit ihren Rechenzentren angesiedelt. Diese gigantischen RZ sind nicht nur unter ökonomischen, sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten interessant: in Bezug auf die Wärmeabstrahlung in Bezug auf den notwendigen Stromverbrauch nicht nur für den Betrieb, sondern auch für die Klimaanlagen in Bezug auf Lärmbelastung für die Anwohner in Bezug auf die Preisgestaltung von Energieanbietern für diese Großkunden. Ein Blick in den Masterplan Klimaschutz zeigt, dass das Problem der Wärmeabstrahlung durchaus benannt wird. Dort heißt es: "Insgesamt hat der Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD- in Abgrenzung zu Industrie, Verkehr und Haushalten) im Jahr 2010 rund 2970 GWh (Gigawattstunden) = 29% Strom verbraucht. Einer der Hauptabnehmer sind Rechen- und Serverzentren (21 %) (....) Eine Sonderstellung nehmen die Rechenzentren ein. In keiner anderen europäischen Stadt gibt es so viele Rechen- und Serverzentren, 80 % des deutschen Internetverkehrs laufen über Frankfurt. Der jährliche Strombedarf liegt bei 625 GWh, der Strom wird vor allem zum Betrieb der IT-Systeme (30 %) und zur Kälteerzeugung (33 %) benötigt. Besonders in den Sommermonaten entstehen hohe Lastspitzen. (...) Für eine Großstadt wie Frankfurt hat die Aufheizung während des Sommers großen Einfluss auf den Kühl-bedarf. Gebäude und versiegelte Flächen speichern die Sonnenwärme und verhindern eine Abkühlung in der Nacht. Rund 1,5 % des Stroms im Bereich GHD werden zur Klimatisierung gebraucht (26,7 GWh). Die Studie geht von einem steigenden Bedarf für Klimakälte, besonders in Bürogebäuden, aus." Neben einer bewussten Planung für die Ansiedlung und der Begrünung der Gebäude als passiver Kühlung empfielt der Masterplan: "Laut Studie ist es außerdem möglich, rund 90 % der eingesetzten elektrischen Energie als Abwärmeenergie weiter zu nutzen." Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Maßnahmen nicht oder noch nicht eingeleitet worden sind und bittet daher, folgende Fragen zu beantworten: Gibt es baurechtliche Vorgaben für Rechenzentren, die die Wärmeabgabe und Lärmemissionen betreffen? Wer ist zuständig für Kontrolle von Wärmeabgaben bei Firmen mit großer Wärmeentwicklung? Wie groß ist die Wärmeabstrahlung im Bereich Eschborner Landstraße? Wie hoch ist der Stromverbrauch von Rechenzentren in der Größe der o.g. Firmen? Gibt es Planungen für eine Nutzung der Abwärme in diesem Bereich? Gibt es Überlegungen, Rechenzentren nicht mehr in Gewerbegebiete, sondern näher an Nutzungsmöglichkeiten anzusiedeln? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1406 2019 Die Vorlage OF 406/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU (= Ablehnung); FDP, BFF und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenWeiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2019, OF 402/7 Betreff: Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Grünanlage im Bereich Eschborner Landstraße / Breitlacherstraße einen weiteren Glascontainer aufzustellen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Glascontainer reicht nicht aus, um die Mengen an Flaschen aufzunehmen die dort entsorgt werden, weshalb es häufig zu Überfüllungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: SPD
Weiter lesenSinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle „Heerstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4874 entstanden aus Vorlage: OF 384/7 vom 27.07.2019 Betreff: Sinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle "Heerstraße" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" nur als reine "Drückampel" installiert wird und die automatische Schaltung abgestellt wird. Begründung: Die Ampel schaltet auf Knopfdruck, aber auch alle zwei Minuten automatisch auf Rot. Diese Automatik verursacht ständig unnötige Stausituationen bei der sowieso problematischen Verkehrslage an der Ecke Heestraße/Ludwig-Landmann-Straße. Es ist vollkommen ausreichend, wenn Fußgänger die Ampel bei Bedarf schalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2072 Aktenzeichen: 32 1
Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an ausgewählten Standorten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4809 entstanden aus Vorlage: OF 368/7 vom 28.05.2019 Betreff: Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an ausgewählten Standorten Bei der Ortsbeiratssitzung am 14. Mai 2019 sprach eine Rödelheimer Bürgerin mit dem Vorschlag vor, an ausgewählten Stellen in Rödelheim Fahrradabstellplätze zu schaffen. Dies mit dem Ziel, mit dem Fahrrad ein unkompliziertes Einkaufen zu ermöglichen und damit die Lebensqualität in Rödelheim zu verbessern. Als besonders neuralgische Punkte benannte sie: - die Lorscher Straße vor dem Biomarkt und der Metzgerei Kerber, - die Radilostraße/Ecke Kalkentalstraße vor dem Eiscafé und - die Westerbachstraße vor Eiscafé und Pizzeria. (Siehe hierzu die Fotos im Anhang. ) Der Ortsbeirat beauftragt deshalb den Magistrat, die Örtlichkeiten in diesem Sinne zu prüfen und konstruktive Vorschläge für eine Verbesserung der Situation durch weitere Fahrradabstellplätze zu machen. Danach entscheiden die Mitglieder des Ortsbeirats über das weitere Vorgehen. Anlage Anlage 1 (ca. 206 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1845 Aktenzeichen: 32 1
Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 375/7 vom 03.06.2019 Betreff: Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße Vorgang: M 217/92; M 235/07; NR 943/08; OA 644/08 OBR 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis Juni 2020 eine Bau- und Finanzierungsvorlage zum Ausbau der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße zu erstellen. Begründung: Mit dem positiven Votum zum Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235, unter Berücksichtigung des Antrages NR 943 und der Anregung OA 644 forderte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat u. a. auf, eine Bau - und Finanzierungsvorlage zu erstellen, damit der Ausbau der westlichen Heerstraße erfolgen kann. Die Vorplanung (M 235) nahm ausdrücklich auch Bezug auf den Vortrag des Magistrats M 217 aus dem Jahr 1992, in der das Radverkehrskonzept für die Stadt Frankfurt dargestellt wurde. Wegen der anstehenden Erschließung des Gewerbegebietes Praunheim Nord (1) kam die Stadtverordnetenversammlung überein, zunächst den Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße umzubauen. Danach sollten der Bau des Praunheimer Kreisels und die Grunderneuerung der östlichen Heerstraße erfolgen. Der Ausbau der westlichen Heerstraße sollte als Letztes erfolgen. Die östliche Heerstraße ist mittlerweile bis zur Ludwig-Landmann-Straße erneuert. Da in absehbarer Zeit Neuansiedlungen in Praunheim und Rödelheim anstehen, ist es dringend geboten, vorher auch den westlichen Abschnitt der Heerstraße zu sanieren und den künftigen Nutzern eine sichere Radverbindung anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235 Anregung vom 06.05.2008, OA 644 Antrag vom 05.06.2008, NR 943 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 430 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 94 Beschluss: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4512, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2019, OF 357/7 Betreff: Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee Die Radfahrampeln auf den Mittelinseln sind für Linksabbieger aufgrund der fehlenden Genehmigung für einen Feldversuch verhüllt. Radfahrende, die zum indirekten Linksabbiegen in die Wartetaschen gefahren sind, können nicht erkennen, wann sie die Fahrt ungefährdet fortsetzen können. Eine Nachfrage im Radfahrbüro hat ergeben, "dass seitens des Straßenverkehrsamtes ein Schreiben an das hessische Ministerium verschickt werden wird um sich diese Lösung genehmigen zu lassen". Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob dieses Schreiben bereits verschickt wurde und 2. welche Anstrengungen unternommen werden, die nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU erfolgt ziffernweise Abstimmung über die Vorlage. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1282 2019 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmbau des Bunkers an der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4365 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 04.03.2019 Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die Schaffung von Wohnraum im Bunker an der Heerstraße, zumal der Umbau in Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen soll. Die Umbaumaßnahmen sind allerdings für die unmittelbaren Nachbarn mit erheblichen Belästigungen verbunden, da die dicken Bunkerwände gerade an der Südseite an vielen Stellen durchbrochen werden müssen. Zudem scheint es dem Bauherrn nicht zu gelingen, eine Mindestanzahl von Parkplätzen für den neu entstandenen Wohnraum nachzuweisen. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Erteilung der Baugenehmigung und der Überwachung der Bauausführung Folgendes zu berücksichtigen: 1. Der Bauherr muss entsprechend der Stellplatzsatzung eine Mindestzahl von Stellplätzen auch tatsächlich nachweisen können und nicht ablösen. Sollten diese nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, sind diese im Umfeld nachzuweisen. Möglich wäre z. B. eine verpflichtende Anmietung auf dem Gelände der Landesfachschule des KFZ-Gewerbes. Die vage Hoffnung auf den späteren Bau einer Tiefgarage ist nicht ausreichend. 2. Die Baumaßnahmen müssen dem Schutz der Nachbarschaft Rechnung tragen. Ausnahmegenehmigungen für Baumaßnahmen am Wochenende oder in den Abendstunden werden nicht erteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1365 Anregung vom 24.11.2020, OA 634 Aktenzeichen: 63 0
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
Weiter lesenBeschleunigung der Buslinie 60
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.03.2019, OA 371 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 04.03.2019 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendler Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 307 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 371 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3978, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 11
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenFragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 20.12.2018 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen, ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
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