Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz
Vorlagentyp: OA
Begründung
Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Auch für Praunheim könnte dies zu einer neuen Situation für den Lärmschutz führen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 01.11.2016, OA 77 entstanden aus Vorlage:
OF 84/7 vom 13.10.2016
Betreff: Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5
Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des
Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz
Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den
vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad
Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche
Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Auch für
Praunheim könnte dies zu einer neuen Situation für den Lärmschutz führen.
Dies vorausgeschickt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil
dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt
eingeleiteten Projektentwicklung zwischen dem Nordwestkreuz und dem Bad
Homburger Kreuz auf der westlichen bzw. nord-westlichen Seite der BAB 5 geführt
werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine
höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Eine Lärmschutzanlage ist in
jedem Fall auf der östlichen bzw. südöstlichen Seite zu errichten. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun
auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger
entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den
Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den
nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der
Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je
nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und
Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen.
Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren
Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren
Finanzmitteln ab.
An dieser Stelle ist gerade in
diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im
Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung
der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur
Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung im westlichen Bereich der Heerstraße
liegt aber sehr nah an der Autobahn. Die vorherrschende Westwindlage führt zu
einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in Praunheim. Daher ist bei
der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Eine
Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen Seite zu errichten.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 77 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen
FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 47
Beschluss: Der Vorlage OA 77 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 865, 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 61 12