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Meine Nachbarschaft: Frauenlobstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer an der Haltestelle „Frauenfriedenskirche“ (stadteinwärts) in der Franz-Rücker-Allee installieren

11.06.2018 · Aktualisiert: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3328 entstanden aus Vorlage: OF 571/2 vom 22.05.2018 Betreff: Fahrradständer an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" (stadteinwärts) in der Franz-Rücker-Allee installieren Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" (stadteinwärts) links und rechts neben der eigentlichen Haltestelle möglichst viele Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Haltestelle "Frauenfriedenskirche" (stadteinwärts) wird von vielen Bürgern und Studenten des nahe gelegenen Studentenwohnheims zum Umsteigen in und aus der Straßenbahnlinie 16 genutzt. Vielfach auch, um dort Leihfahrräder und private Fahrräder abzustellen oder von dort mit diesen ihre Fahrt anzutreten. Wie Anwohner berichten, werden hier leider öfter abgestellte Fahrräder einfach umgeworfen, da keine Fahrradständer zum anschließen bereitstehen. Wenn sich Frankfurt als fahrradfreundliche Stadt erweisen will, sollte hier Abhilfe durch fest installierte Fahrradständer geschaffen werden. In den beiliegenden Bildern ist die heutige Situation an der Haltestelle zu ersehen und auch die beiden Flächen für die Fahrradständer. Bild 1 (mit gelber Markierung) Bild 2 (mit grüner Markierung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ferienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über „die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken“

25.04.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2018, OF 551/2 Betreff: Ferienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über "die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken" Am 28.3.2018 ist die o.g. Satzung mit einigen einschränkenden Änderungen in Kraft getreten. Vollzugsbehörde ist die Bauaufsicht (§ 2 I der Satzung). In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten In welchem Umfang konnte die Bauaufsichtsbehörde aufgrund der bis 2017 geltenden gesetzlichen Bestimmungen in den messenahen Stadtteilen Westend/ Bockenheim/Kuhwald zu "Ferienwohnungen" umgewandelten Wohnraum für die reguläre Nutzung zurückgewinnen? Welche Veränderungen ergeben sich für die Arbeit der Behörde aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen (laut § 13a Baunutzungsverordnung gelten Ferienwohnungen als nichtstörendes Gewerbe, das grundsätzlich überall geduldet werden kann)? Ist die Genehmigung lediglich eine Formsache? Nach welchen Kriterien wird über das Vorliegen einer "kulturellen oder historischen Bedeutung des Wohnraums" entschieden (§3 der Satzung)? Wie realistisch ist nach Einschätzung des Magistrats die Auflage der Schaffung von Ersatzwohnraum zum Ausgleich für den durch Umnutzung verlorenen Wohnraum (§ 4 der Satzung)? Nach § 6 III der Satzung gilt die Genehmigung für die Umnutzung als erteilt, wenn über den entsprechenden Antrag nicht innerhalb eines Monats entschieden wird. Es stellt sich die Frage, ob die personelle Ausstattung der Bauaufsicht ausreicht, um die gesetzten Fristen überhaupt einhalten zu können. Welche gesetzlichen Grundlagen müssten aus Sicht des Magistrats geschaffen werden, um zweckentfremdende Nutzungen des zu schützenden Wohnraums dauerhaft abwenden zu können? Begründung: Nach Auskunft des Magistrats (M 12/2018) konnten aufgrund des bis 2017 geltenden Bau- und Planungsrechts seit 2013 ca.1400 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet wieder einer regulären Vermietung zugeführt werden. Nach dem nunmehr geltenden § 13 a der Baunutzungsverordnung wird die Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft erheblich erleichtert. Der Magistrat hat mit der vorliegenden Satzung eine in der Novellierung des Hess.Wohnungsaufsichtsgesetzes (§ 12a) vorgesehene Regelung bzgl. eines kommunalen Genehmigungsvorbehalts geschaffen, um der Umwand- lung von Wohnraum entgegenwirken zu können. Als messenahe Innenstadtbezirke sind das Westend und Bockenheim in besonderem Maße von lukrativer Umnutzung betroffen. Nach Internetrecherchen bieten eine Reihe von Agenturen wie "Thehomelike" temporär zu nutzenden Wohnraum zu bemerkenswerten Preisen an. So wird in der Rohmerstraße eine 70 qm große Altbauwohnung zu einem Quadratmeterpreis von 26,41 € (1850,-- €) incl. angeboten; eine 48 qm große Einzimmer- wohnung in der Franz-Rücker-Allee soll eine Nettomiete von 900,-- € abwerfen (Gesamtpreis 2400,--€ incl.!). Selbst wenn man in diesem Sektor nicht von der Ausnutzung besonderer Notlagen ausgehen muss und sich die Möblierung bis hin zum Bademantel als recht luxuriös darstellt, drängt sich bei dieser Form der Umnutzung doch auch der Verdacht einer gewissen Mietpreisüberhöhung auf. Die wäre dann aber Sache der Abt.Wohnraum- erhaltung im Amt für Wohnungswesen, die sich mit jahrelangen Streitverfahren mit uneinsichtigen Vermietern gut auskennt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 867 2018 Die Vorlage OF 551/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz als eigenständiger Punkt eingefügt wird: "welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Vermieter von Wohnraum als Ferienwohnung ihren Steuerverpflichtungen nachkommen." Abstimmung: Ursprünglicher Antrag: Einstimmige Annahme Eingefügter Punkt: 2 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames

13.03.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2870 entstanden aus Vorlage: OF 464/10 vom 26.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames Vorgang: OM 2007/17 OBR 10; ST 2176/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum auch eine Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount nicht möglich ist, denn das unscheinbare Viacount wird sicherlich keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Um die Kriterien des ministeriellen Erlasses in diesem Zusammenhang zu verstehen, wird um Auskunft gebeten, welche Kriterien beispielsweise an der A 66 unter der Überführung Ginnheimer Landstraße Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2176 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1099 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken

19.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 11.02.2018 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotenzial durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66

22.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 480/2 vom 16.01.2018 Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, 1. dass auf der südlichen Seite der A 66 eine Lärmschutzwand (z. B. aus Glas) angebracht wird, um den Autolärm für die Bockenheimer Anwohnerinnen und Anwohner in der Ginnheimer Landstraße, an den Sportanlagen, an der Universität sowie in den Kleingärten zu reduzieren; 2. dass die unter Ziffer 1. benannte Lärmschutzwand als ortsbezogene Einzelfallmaßnahme in den nächsten Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgenommen wird und dass die gegebebenfalls noch notwendigen städtischen Beschlüsse zur technischen, rechtlichen und finanziellen Durchführbarkeit der Lärmschutzwand zeitnah gefasst werden. Begründung: Der Magistrat teilte im Februar 2015 auf eine entsprechende Bürgerinitiative (mit mehreren hundert Befürworterinnen und Befürworter) auf ffm.de (Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main) mit, dass eine Lärmschutzeinrichtung an der südlichen Seite der A 66 im Bereich der Ginnheimer Landstraße grundsätzlich sinnvoll sei und er sie im Rahmen der kommunalen Lärmminderungsplanung aufgreifen werde. Der Magistrat hat sein Versprechen bislang nicht umgesetzt, sodass diese Maßnahme nach Anregung der seinerzeit schon aktiven Bürger neuerlich angestoßen werden soll. Zur Lärmschutzwand: Zwischen Hausen und der Ginnheimer Landstraße gibt es bereits eine transparente Lärmschutzwand, die den Autolärm in nördliche Richtung deutlich dämpft. Dort befindet sich das weitläufige Buga-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist hier deutlich spürbar. Auf der südlichen Seite der A 66 ist die Lärmbelästigung, insbesondere bei geöffneten Fenstern und bei Aufenthalt im Freien, erheblich. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre auf der südlichen Seite der A 66 eine transparente Wand aus Glas angebracht, die eine Strecke von ca. 400 bis 500 Metern abdeckt. Die Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner der Ginnheimer Landstraße sowie für die Kleingärten könnte dadurch erheblich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1976 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße

22.01.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern

20.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 485/2 Betreff: Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wir aufgefordert den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder", "Schulweg" (z.B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen. 2. der Magistrat wir aufgefordert zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schüllerinnen und Schüler in der 30er-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Soweit die bisherigen Anregungen des Ortsbeirates aus Sicht des Magistrats bislang keine Umsetzung finden, sind gleichwohl kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zu ergreifen. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem unmittelbar bevorstehenden Beginn der Auslagerung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 485/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule

04.12.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 440/2 vom 07.11.2017 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Sophienstraße, Ecke Ginnheimer Straße, eine bedarfsgesteuerte Interimsampelanlage zu installieren, die die Überquerung der Ginnheimer Straße für die Grundschulkinder absichert. Im Zuge dessen wäre es ratsam, auch die Ampelanlage zur Querung der Ginnheimer Landstraße mit einer Bedarfssteuerung auszustatten. Begründung: Der Schulweg der Grundschulkinder, der ab Ende Dezember ausgelagerten Franckeschule weist an diesem Übergang ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf. Um diesen Umstand zu mildern, ist es notwendig diesen Übergang mit einer bedarfsgesteuerten (Interims-) Ampelanlage für die Grundschulkinder, die aus dem südlichen Bereich der Sophienstraße und Ginnheimer Straße kommen, besser zu schützen. Gerade zu den Zeiten, zu denen die Grundschulkinder zum Auslagerungsstandort der Franckeschule gehen, sind sowohl die Ginnheimer Landstraße als auch die Ginnheimer Straße stark befahrene Straßen. Die Unversehrtheit auf dem Schulweg sollte eine Interimsampelanlage wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 678 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ (Endstation)

09.11.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 356/9 vom 26.10.2017 Betreff: Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" (Endstation) Seit geraumer Zeit wird von Ginnheimern, die in der Nähe der oben genannten Endhaltestelle wohnen und die Straßenbahnlinie 16 oder die U-Bahn-Linien U 1 oder U 9 nutzen, bemängelt, dass zum einen die Anzeigetafeln mit unterschiedlicher Methodik bei der Fahrgastinformation (beispielsweise "16 Offenbach Gleis 1 2", darunter "U 1 Willy-Brandt-Platz 16:57") (vgl. Foto 1) arbeiten, wobei die Uhrzeitangaben in der Realität nicht nachvollzogen werden könnten. Darüber hinaus sei auch seit mehr als einem Jahr die große Uhr vorne am Beginn der Station auf Höhe der Ginnheimer Landstraße, direkt neben der straßenseitigen Anzeigetafel, abmontiert. Sie befindet sich jetzt ganz hinten, am Ende des Gleises 5 in Richtung Römerstadt, wo man sie praktisch nicht zur Orientierung nutzen könne (vgl. Foto 2). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die mehreren vorhandenen Fahrgastinformationstafeln für die Verkehrsteilnehmer verständliche Hinweise über die Abfahrtszeiten geben und insbesondere bei den dynamischen Angaben eine einheitliche Methode verwenden; 2. die große runde Uhr von dem Platz im rückwärtigen Bereich der Station wieder nach vorne, zur Ginnheimer Landstraße hin, möglichst an ihren alten Platz neben der dortigen Informationstafel, versetzt wird. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen

09.11.2017 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2406 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 09.11.2017 Betreff: Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen Der Kiosk in der Ginnheimer Landstraße vor dem Kinderspielplatz im Bereich zwischen Mahräckerstraße und Endhaltestelle "Ginnheim" der Straßenbahnlinie 16, der in früheren Jahren häufig zu Beschwerden der Anwohner sowie der Nutzer des Kinderspielplatzes führte, insbesondere wegen des Verkaufs, Konsums und der Folgen des Konsums alkoholischer Getränke, steht seit geraumer Zeit (mindestens ein Jahr) leer und verwahrlost zusehends (siehe Foto). Der Anblick stellt eine Verunstaltung des Straßen- und Ortsbildes dar und ist auch im Hinblick auf die dahinter stattfindende Nutzung als Kinderspielplatz völlig unangebracht. Östlich hinter dem Kiosk erstreckt sich ein umfangreiches reines Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern und vielen kinderreichen Familien. An keiner anderen Stelle im Ortsbezirk 9 wird Kindern und ihren Eltern eine derartige Spielfläche zum Aufenthalt und kommunikativen Verweilen angeboten. Der Ortsbeirat 9 könnte sich ein Nachbarschaftscafé ohne Alkoholausschank an dieser Stelle gut vorstellen. Ein kommunikativer Treffpunkt für die Begleitpersonen der auf dem Spielplatz spielenden Kinder mit Cafécharakter - ohne Alkoholausschank - mit Sichtkontakt zum Spielplatz wäre wünschenswert. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das leer stehende Gebäude in einen sauberen und ansprechenden Zustand versetzt und die Verwahrlosung in der Umgebung des Gebäudes beseitigt wird; 2. dem Ortsbeirat 9 zu berichten, welche Maßnahmen zur "Instandsetzung" gemäß Ziffer 1 veranlasst werden, welche Genehmigungen (zum Beispiel gewerbe- und baurechtlicher Art) für das Gebäude bestehen und wie die Eigentums- und Besitzverhältnisse sind; 3. mit Interessenten für den Betrieb eines (Stadtteil-) Cafés, darunter mit der Initiative "Klimawerkstatt Ginnheim", in V erhandlungen einzutreten mit dem Ziel, baldmöglichst dort einen kommunikativen Treffpunkt/ein Stadtteilcafé einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 595 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1931 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Knöterichweg: Wege im Dunkel

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 01.09.2017 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße durch eine angemessene Beleuchtung eine entsprechende Verkehrssicherheit gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 107 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209

21.09.2017 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 313/9 vom 14.08.2017 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße auf der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und bietet ausreichend Platz für eine weitere Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Antrag vom 22.04.2022, OF 271/9 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2298 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

21.09.2017 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2207 entstanden aus Vorlage: OF 316/9 vom 14.08.2017 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 zu beseitigen. Begründung: An dieser Stelle hat einmal ein Baum gestanden, von dem nunmehr nur noch der Stumpf übrig geblieben ist. Die Verengung ist hüfthoch und wird leider immer öfter als Mülleimer fehlgedeutet. Hier kann der Durchgang für Anwohner und Kunden erheblich erleichtert werden, indem der Fußweg einfach verbreitert wird. Es handelt sich um eine kleine Maßnahme, die die Lebensqualität der Anwohner erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2479 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1137

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 350/2 vom 22.08.2017 Betreff: Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, in Höhe der Franz-Rücker-Allee 33 (vor der Haltestelle "Frauenfriedenkirche") in Fahrtrichtung Sophienstraße eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die Dau er der Aufstellung sollte mindestens zwei Monate betragen. Begründung: Wie von Anwohnern berichtet wurde, scheinen sich an dieser Stelle nicht alle motorisierten Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortschaften zu halten. Sie sollen mit der Geschwindigkeitsanzeige daran erinnert werden, zumal an dieser Stelle auch ein Schulweg die Straße kreuzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2433

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Einfach nur Fußball spielen“ Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff

18.09.2017 · Aktualisiert: 05.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 31.08.2017 Betreff: "Einfach nur Fußball spielen" Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff Vorgang: M 146/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Ersatzflächen dem seit circa 15 Jahren bestehenden offenen Fußballtreff auf dem ehemaligen Buga-Gelände, nach Wegfall von Ascheplatz und Wiese durch notwendige Auslagerungsarbeiten, weiterhin Raum gewährt werden kann. Im Rahmen der Prüfung möglicher Ersatzflächen ist unter anderem 1. in Gesprächen mit dem VfR Bockenheim zu klären, unter welchen Bedingungen ein Teil der Bezirkssportanlage West auch nicht organisierten Kickern (einmal wöchentlich circa 25 Spieler) zur Verfügung gestellt werden kann; 2. im Kontakt mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu erörtern, ob die Fläche an der Ginnheimer Landstraße, für die laut dem Vortrag des Magistrats M 146 ein Tausch beabsichtigt ist, temporär für eine Nutzung als Bolzplatz bereitgestellt werden kann; 3. in diesem Zusammenhang zu klären, ob der Teil der Fläche, der auch nach der Bebauung mit einem Studierendenwohnheim für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll, längerfristig für unorganisierten Sport genutzt werden kann, für den es in Frankfurt zwar Bedarf, aber zu wenig Flächen gibt. Begründung: Die Präsentation des Auslagerungsvorhabens Franckeschule am 21.08.2017 im Ortsbeirat 2 hat gezeigt, dass sowohl der große Ascheplatz als auch die daneben liegende Wiese in die Maßnahmen der Auslagerung einbezogen werden. In dem beschriebenen Bereich hat sich seit circa 15 Jahren ein offener sonntäglicher Fußballtreff etabliert. Die Mannschaft mit insgesamt bis zu 40 Interessenten aus allen Altersklassen und vielen Nationen würde das gemeinsame sonntägliche Spielen bei Wind und Wetter gerne fortsetzen und sucht nun, bislang vergeblich, einen Ersatzplatz. Die große öffentliche Wiese im weiteren Verlauf des ehemaligen Buga-Geländes wird unter anderem vom Cricketverein genutzt, der Bolzplatz am Schönhof ist für diesen Zweck zu klein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2336

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium

29.08.2017 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen Franz-Rücker-Allee

21.08.2017 · Aktualisiert: 14.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1993 entstanden aus Vorlage: OF 340/2 vom 02.08.2017 Betreff: Fahrradstreifen Franz-Rücker-Allee Vorgang: V 280/16 OBR 2; ST 554/17 Der Magistrat wird unter Hinweis auf die Stellungnahme des Magistrats, ST 554, gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Planungsstand bezüglich der Einrichtung von Fahrradstreifen in der Franz-Rücker-Allee ist und diesen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die Franz-Rücker-Allee ist für Fahrradfahrer eine wichtige Verkehrsachse. Die Anregung wurde mit dem ADFC Frankfurt abgestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2016, V 280 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 554 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2165

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern

18.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 entstanden aus Vorlage: OF 259/9 vom 05.05.2017 Betreff: Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern Vorgang: OM 1032/16 OBR 9; ST 576/17 Der am 20. April 2017 eröffnete Wochenmarkt auf dem Gelände vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße erfreut sich bereits jetzt größter Beliebtheit bei den Ginnheimern. Allerdings wurde bereits bei der Eröffnung erkennbar und hat sich in der Folge bestätigt, dass für zu Fuß von Norden, aus dem Ginnheimer Ortskern, kommende Marktbesucherinnen und Marktbesucher, welche in der Mobilität eingeschränkt sind, etwa weil sie auf einen Rollator angewiesen sind oder einen Kinderwagen mit sich führen, vorhandene Zugangshindernisse beseitigt werden müssen. Derzeit sind sie auf die Nutzung des schmalen Bürgersteigs entlang der Ginnheimer Landstraße bis zur erheblich weiter südlich gelegenen Einfahrt zum Parkgelände neben dem Eingang des REWE-Marktes angewiesen, um von dort wieder "zurück" in den Bereich der Marktstände zu gehen. Grund ist die sockelartige Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Marktgelände, die außerhalb der Marktzeit zum Parken genutzt wird. Dieser für den angesprochenen Personenkreis beschwerliche Umweg wäre nicht notwendig, wenn am nördlichen Beginn des Wochenmarktbereichs ein barrierefreier Zugang von der Ginnheimer Landstraße zum Wochenmarktgelände geschaffen würde. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass etwa in Höhe des vorhandenen "Trampelpfades" durch das Gestrüpp südlich der vorhandenen Müllplatzanlage eine verkehrssichere und barrierefreie Zuwegung für Fußgänger zwischen der Ginnheimer Landstraße und dem Wochenmarktbereich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1393 Aktenzeichen: 90 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim

12.04.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2017, OF 240/9 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat gewährt dem Ginnheimer Gewerbering e. V. einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Ginnheim. Begründung: Der Ginnheimer Gewerbering e.V. möchte für die untere Raimundstraße, die Ginnheimer Hohl, den Ginnheimer Kirchplatz und die Ginnheimer Landstraße Weihnachtsbeleuchtung anschaffen. Die Gesamtkosten werden schätzungsweise 36.000,00 Euro betragen. Die Beleuchtung soll jährlich wieder verwendet werden. Diese Beleuchtung würde gerade in der Vorweihnachtszeit den Stadtteil deutlich attraktiver machen und zu einer Aufwertung des Straßenbildes in der dunklen Jahreszeit beitragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 240/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 126 2017 Die Vorlage OF 240/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird und der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat 9 gewährt dem Geschäftsring Dornbusch e. V. und dem Ginnheimer Gewerbering e. V. jeweils 4.000 € für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und LINKE.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb

16.03.2017 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1383 entstanden aus Vorlage: OF 198/9 vom 02.03.2017 Betreff: Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb Vorgang: OM 910/16 OBR 11; ST 194/17 Nach Ankündigung von Oberbürgermeister Peter Feldmann sollen ab Ende 2018 die U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt zumindest auf ausgewählten Strecken rund um die Uhr verkehren. Nach Pressemeldungen von Anfang Februar 2017 ist geplant, auf nachgefragten Strecken in der Nacht einen durchgehenden Halbstundentakt anzubieten. Im Gespräch ist auch die durch Ginnheim führende Straßenbahnlinie 16. Nach Auskunft eines VGF-Vertreters gegenüber Anwohnern der Ginnheimer Landstraße soll allerdings die Gleisanlage des dortigen Gleisbetts erst im Jahre 2019 erneuert werden. Derzeit macht sich der schlechte Zustand des Gleisbetts durch verstärkt festzustellende Erschütterungen in den angrenzenden Häusern bemerkbar. Durch den möglichen nächtlichen Straßenbahnverkehr käme für die Anwohner eine zusätzliche Lärmbelastung mit Störung der Nachtruhe hinzu. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Erneuerungstermin der Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 16 im Bereich der Ginnheimer Landstraße vor die Inbetriebnahme des Nachtverkehrs vorgezogen wird; 2. dass geprüft und dem Ortsbeirat 9 berichtet wird, welche Möglichkeiten es gibt, die Straßenbahnfahrzeuge auf einen emissionsärmeren Betrieb umzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 910 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem ReweGetränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184)

02.03.2017 · Aktualisiert: 22.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 209/9 Betreff: Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem Rewe-Getränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Gelände vor dem Rewe-Markt und den anderen sich dort befindenden Geschäften mit Fahrradbügeln auszustatten. Vor dem Getränkemarkt soll die zweckfreie Gehwegverengung beseitigt werden. Langfristig wünscht sich der Ortsbeirat eine Gesamtplanung des Geländes, bei der sich die Parkplätze nicht platzraubend auf dem Gelände sondern direkt an der Ginnheimer-Landstraße befinden. So könnte hier ein ganz neuer ansehnlicher Platz mit Sitzgelegenheiten entstehen. Begründung: Auf dem Gelände gibt es keine ordentlichen Fahrradbügel, keine Sitzgelegenheiten und die Grünanlagen sind unansehnlich und vermüllt. Der Fußweg direkt an der Straße wird kaum genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Planungsmittel für den Lückenschluss der U-Bahn Bockenheim-Ginnheim auf der Trasse Europaturm bereitstellen

23.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 244/2 Betreff: Haushalt 2017 Planungsmittel für den Lückenschluss der U-Bahn Bockenheim-Ginnheim auf der Trasse Europaturm bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Lückenschluss der U-Bahn zwischen Bockenheim und Ginnheim Planungsmittel für die Trasse Europaturm bereitzustellen. Begründung: Im Ergebnisbericht der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden die Varianten " Ginnheimer Kurve" und die Variante Europaturm bevorzugt. Die Variante " Ginnheimer Kurve" beinhaltet eine Untertunnelung des Grüneburgparks. Diese Lösung ist im Hinblick auf den Klimaschutz wegen der durch die Untertunnelung vorhandenen Gefahr für den Baumbestand abzulehnen. Die Variante Europaturm beinhaltet die oberirdische Führung der U-Bahn von Ginnheim bis Bockenheim zur Haltestelle Botanischer Garten mit einer ebenerdigen Führung der Rosa-Luxemburg-Straße. Da diese Variante auch einen Rückbau des Miquel-Knotens und den Bau eines Miquel-Kreisels beinhaltet, was zu einer Vergrößerung des Grünanteils im Areal führt, ist sie zu bevorzugen. Außerdem beinhaltet diese Variante den kürzesten Tunnel und ist auch deshalb zu bevorzugen. Die ehemals in der Planfeststellung befindliche Variante durch die Franz-Rücker-Allee hätte umfangreiche Untertunnelungsmaßnahmen zur Folge. Weiterhin befindet sich diese Variante auf einem sehr labilen Untergrund. So hat sich nach einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 27.01.2017 über die Sanierung der Frauenfriedens-Kirche der Boden unter der Kirche seit ihrem Bau in den 20er Jahren um 5 cm gesenkt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 244/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee

22.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 237/2 Betreff: Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie er das Abstellen von Camping- aber auch Transportwagen in der Zeppelinallee sowie rund um den an Broßstraße, Lilienthalallee und Franz-Rücker-Allee angrenzenden "Kreisel" bewertet; 2. welche Maßnahmen (z.B. durch Beschilderung analog zur Lilienthalallee) aus Sicht des Magistrats ergriffen werden können, um die o.g. Missstände in der Zeppelinallee zu beseitigen. Begründung: Beschwerde von betroffenen Anwohnern, dass die Bewohner der Camping- und Transportwagen z.B. die Grünflächen als "öffentliche Toilette" nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 379 2017 Die Vorlage OF 237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 LINKE.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toilettenanlage für den ehemaligen Hockeyplatz in der FranzRückerAllee

13.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1232 entstanden aus Vorlage: OF 204/2 vom 24.01.2017 Betreff: Toilettenanlage für den ehemaligen Hockeyplatz in der Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, 1. auf dem Areal um den ehemaligen Hockeyplatz in Bockenheim in der Franz-Rücker-Allee eine temporäre Toilettenanlage in Kooperation mit dem Kioskpächter zu installieren, gegebenenfalls kann dies vorerst auch nur während der wärmeren Jahreszeit geschehen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Toilettenanlage in dem auf dem Gelände liegenden Kiosk wieder für den öffentlichen Gebrauch instand gesetzt werden kann, gegebenenfalls ist dem Kioskp ächter ein entsprechender Ausgleich anzubieten. Begründung: Während der wärmeren Jahreszeit wird der ehemalige Hockeyplatz von vielen Kindern und Jugendlichen vielfältig genutzt, wie zum Beispiel zum Skaten, Rollschuhfahren et cetera. Daneben wird das sogenannte Wasserbecken häufig von Boule-Spielern genutzt, die dort auch richtige Tourniere ausrichten. Einhergehend damit, sind auch viele Eltern und Zuschauer der Boule-Tourniere auf dem Areal zugegen. Die damit einhergehenden menschlichen Bedürfnisse der Kinder und Erwachsenen werden zum Leidwesen der Anwohner in den angrenzenden Büschen verrichtet. Daher ist es dringend vonnöten, hierfür Abhilfe zu schaffen. Die vorgenannte Toilettenanlage im Kiosk war früher einmal für jedermann öffentlich zugänglich! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 987 Aktenzeichen: 91 22

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückbau des Miquelknotens

26.01.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 211/2 Betreff: Rückbau des Miquelknotens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Potentiale stecken in einem Rückbau der A66 (West) und des Miquelknotens von diesem bis zur Ludwig-Landmannstraße ? Insbesondere wären dabei zu bedenken: a) Flächengewinn östlich des Straßenzugs Rosa-Luxemburg-Straße/Miquelallee für die Verbindung des Grüneburgparks mit der Miquelanlage an der Deutschen Bundesbank. b) Flächengewinn westlich des genannten Straßenzuges für Wohnungsbau nördlich der Frauenlobstraße. c) Verbesserte Anfahrt zum Markus-Krankenhaus. d) Verbesserte Integration des Gebietes um den Europaturm und das Geldmuseum in den städtischen Siedlungs- und Verkehrsraum, im Hinblick auf eine evtl. spätere Aufwertung. e) Arrondierung des Grünzuges Volkspark Niddatal - Friedhof Bockenheim - Universitäts-Sportgelände beiderseits der jetzigen A66 und der Bahnlinie. f) Verringerung des Verkehrslärms in den angrenzenden Wohnvierteln und Grünanlagen. g) Verringerung der Abgasbelastung durch die folgerichtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wegen des Ersatzes der Autobahntrasse durch eine städtische Straße. 2. In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen ließe sich ein solches Projekt realisieren ? Begründung: Da das Projekt einer Verbindung des Autobahnendes Miquelknoten mit der A661 durch einen Tunnel unter dem Alleenring aufgegeben wurde, ist die autobahnmäßige Ausformung des Übergangs der A66 (West) zur Miquelallee nicht mehr notwendig. Durch einen Rückbau könnten wertvolle Flächen und lokale Verkehrsverbindungen, insbesondere für Fuß- und Radverkehr gewonnen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU, 3 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln

19.01.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1140 entstanden aus Vorlage: OF 162/9 vom 05.01.2017 Betreff: Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln Das Gelände unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse war und ist in einem beklagenswerten Zustand. Einkaufswagen, Sperrmüll und unzählige Hundekottüten liegen herum, ein abgebranntes Sofa verrottet. Ginnheim ist keine Mülldeponie. Es stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, probeweise Müllbehälter bereitzustellen. Zumindest aber sollte an dieser Stelle regelmäßig danach geschaut werden, ob Unrat entfernt werden muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse regelmäßig entrümpelt und die probeweise Bereitstellung von Müllbehältern geprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 639 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

16.01.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 186/2 vom 02.01.2017 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Vorgang: OM 3849/15 OBR 2; ST 679/15 Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstandsbericht zu seiner Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 679, gebeten. Begründung: In dieser Stellungnahme hat der Magistrat positiv auf eine Anregung des Ortsbeirates 2 reagiert, im Ortsbezirk gut erreichbare Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufzustellen. Zitate aus der Stellungnahme: "Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der ‚Sportuni' und am Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet wären." "Die FES GmbH wird nun die notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der Container bei den zuständigen Ämtern beantragen. Weiterhin muss die FES GmbH für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse Zeit verzögern wird." Da offenbar bislang keine Sammelboxen aufgestellt wurden, stellt sich die Frage, wie lange die "gewisse Zeit" noch ungewiss ist. Der Ortsbeirat hat durchaus Verständnis, wenn sich aufgrund von Änderungen rechtlicher Vorschriften die Umsetzung von Maßnahmen verzögert. Fast zwei Jahre bedürfen allerdings dringend einer Erklärung und einer - hoffentlich positiven - Perspektive. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 630 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen

01.12.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 entstanden aus Vorlage: OF 154/9 vom 17.11.2016 Betreff: Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen Vorgang: OM 282/11 OBR 9; OM 3626/14 OBR 9; OM 4002/15 OBR 9; ST 784/15; ST 967/15 In seiner Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 967, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er aufgrund der positiven Haltung der Hafen- und Marktbetriebe nach Abschluss der laufenden Standortprüfung den Ginnheimer Wochenmarkt an dem auf einer gemeinsamen Ortsbesichtigung Ende Februar 2015 von allen Beteiligten befürworteten Platz vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße im Frühjahr 2016 einrichten möchte. Bis nunmehr Ende des Jahres 2016 ist nichts geschehen und sind dem Ortsbeirat auch keinen negativen Stellungnahmen bekannt geworden. Den Ginnheimern, die diesen Wochenmarkt dringend wünschen und auf seine Einrichtung seit vielen Jahren warten, ist nicht mehr zu vermitteln, dass die Einrichtung eines einfachen Wochenmarktes nach Abschluss des Standortfindungsvorgangs mehr als anderthalb Jahre beansprucht, ohne dass ein Fortschritt zu erkennen ist. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Wochenmarkt, so wie im Jahre 2015 mit dem Ortsbeirat 9 abgestimmt, endlich etabliert wird oder andernfalls gegenüber dem Ortsbeirat 9 darzulegen, welche Hindernisse aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Antrag vom 05.05.2017, OF 259/9 Antrag vom 05.05.2017, OF 260/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1612 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9

03.11.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 837 entstanden aus Vorlage: OF 125/9 vom 17.10.2016 Betreff: Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird um Auskunft bzw. Vorstellung gebeten, wie sich die aktuelle zeitliche Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke darstellt und welche Vorkehrungen der Magistrat vorgesehen hat, damit die davon ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere des öffentlichen Straßen- und Verkehrsnetzes, nicht zu Verkehrskollapsen führen. Besonders betroffen sind u. a. folgende Straßen: Endstüc k des Berkersheimer Weges, Lachweg, Alt-Eschersheim, Niedwiesenstraße (als voraussichtliche Baustraße), Am Weißen Stein, Teilbereiche der Eschersheimer Landstraße, Kurhessenstraße, Woogstraße, Alt-Ginnheim, Teilbereiche der Ginnheimer Landstraße. Deshalb ist eine baldige Vorstellung der aktuellen Planungen, insbesondere auch der zeitlichen, geboten, damit notwendige Folgerungen gezogen und Anpassungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden können. Begründung: Nach verschiedenen Maßnahmen um die Bahnstrecke und nach Presseberichten ist wohl davon auszugehen, dass mit einem Beginn des viergleisigen Ausbaus in absehbarer Zeit (im Jahr 2017) zu rechnen ist. Die Anwohner sollen angeblich nur mit subjektiven Beeinträchtigungen belastet werden. Die sich aus einem Ausbau ergebenden Folgen für Verkehrsführungen und sonstige Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohne können wohl nicht ohne Weiteres aus der Planfeststellung übernommen werden, weil dieser bisher nicht aktualisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 297 Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks

31.10.2016 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 817 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 22.09.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Weg parallel zur A 66 zwischen der Unterführung der S-Bahn-Linie und der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Franz-Rücker-Allee grundlegend saniert wird. Begründung: Es handelt sich um eine von Radfahrern viel befahrene Strecke. Der Weg wird viel auch von Müttern mit Kinderwagen und Rad fahrenden Kindern benutzt, um in den Volkspark Niddatal oder umgekehrt in den Grüneburgpark/Botanischen Garten zu kommen. Viele Jogger laufen auf diesem Weg, was auf die Nähe zu den Universitätssportanlagen zurückzuführen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 185 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1066 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße

31.10.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 820 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 13.10.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Querungsbereichen der Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße die Barrierefreiheit mit nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu verbessern oder neu einzurichten: 1. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang an der Ampel Juliusstraße. 2. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang Franz-Rücker-Allee (von der Max-Beckmann-Schule zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 gegenüber), hier insbesondere im Bereich der Verkehrsinsel. 3. Ebenfalls Absenkung der Bürgersteige beim Ampelübergang Sophienstraße am Eckhaus Juliusstraße zur gegenüberliegenden Seite. Begründung: Der Handlungsbedarf für diese Maßnahmen liegt hier im wahrsten Sinne des Wortes "auf der Straße". Besonders die Mittelinsel auf der Franz-Rücker-Allee können Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nur im gefahrvollen Einsatz umfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 105 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

31.10.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße

01.09.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 498 entstanden aus Vorlage: OF 19/9 vom 30.05.2016 Betreff: Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schranke in der Franz-Werfel-Straße (auf Höhe der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße) probeweise für sechs Monate geöffnet wird. Begründung: Die Feuerwehr Ginnheim hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schranke Einsätze der Feuerwehr behindert und ihre Öffnung im Brandfall zu einer Verzögerung führen kann, deren Folgen unabsehbar sind. Im Übrigen handelt es sich bei der Schranke um ein Überbleibsel aus alten Zeiten, dessen Sinn heute nicht mehr zu erkennen ist. Es besteht kein Grund mehr, die Franz-Werfel-Straße für den Verkehr zu sperren und den Zugang zu Teilen Ginnheims auf diese Weise künstlich zu erschweren. Während der mehrmonatigen Öffnung der Schranke im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Ginnheimer Landstraße hat sich gezeigt, dass eine Beseitigung der Schranke keine ungewollten Verkehrsströme durch die Franz-Werfel-Straße auslösen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2016, ST 1516 Antrag vom 03.05.2018, OF 469/9 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 890 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen

29.08.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten!

09.06.2016 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 201 entstanden aus Vorlage: OF 21/9 vom 30.05.2016 Betreff: Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten! Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke gestalterisch auseinanderzusetzen. Denkbar wären Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten, Tischtennisplatten oder auch eine Skaterbahn. Vor allem aber sollte der gesamte Bereich möglichst so bepflanzt werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger dort gerne aufhalten. Begründung: Im Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke wird der Verbindungsweg tagsüber von sehr vielen Bewohnern genutzt, um die Kleingärten zu erreichen, dort spazieren zu gehen oder schnell aus dem alten Ortskern Ginnheims zur Straßen- und U-Bahn-Haltestelle zu gelangen. Besonders im Bereich hin zu den Bahngleisen der Straßenbahnlinie 16 muss der Bewuchs zurückgeschnitten werden. Das Gelände bietet trotz seiner Lage unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein hohes Nutzungspotenzial für den Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1080 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 312 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1406 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 50 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße

09.06.2016 · Aktualisiert: 05.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 200 entstanden aus Vorlage: OF 20/9 vom 30.05.2016 Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Vorgang: OM 4794/15 OBR 9; ST 421/15 Die Ortsbeiratsanregung vom 03.12.2015, OM 4794, setzt die beim Wirtschaftstag Dornbusch-Ginnheim des Magistrats am 14. Juli 2014 unter Teilnahme des Wirtschaftsdezernenten, Vertretern der Wirtschaftsförderung Frankfurt, des Ortsbeirats 9, der IHK und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gewonnenen Erkenntnisse unter Beteiligung der Geschäftsleute entlang des in Rede stehenden Abschnitts der Einkaufszeile der Ginnheimer Landstraße sowie der Stellungnahmen von Anwohnern auf der gegenüberliegenden Straßenseite um. Die Obengenannten hielten die in der Vorlage OM 4794 ausgesprochene Forderung für notwendig und angemessen. Von daher kann die Stellungnahme vom 29.02.2016, ST 421, in Ton und Inhalt nicht nachvollzogen werden. Zum einen wurde keineswegs die "Einführung einer Parkscheibenregelung" angeregt, sondern die "Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen". Wie dies "(verkehrs-)technisch" umgesetzt wird, bleibt der Kreativität des Magistrats überlassen. Die Unterscheidung im Verkehrsbedürfnis von Einkaufszonen im "ländlichen Bereich der Stadt" sowie "nichtländlicher Zonen" ist aus Sicht der Betroffenen wie des Ortsbeirats 9 nicht nachvollziehbar. Ferner ist auch die räumliche Abgrenzung der "ländlichen Bereiche der Stadt" der Vorlage ST 421 nicht zu entnehmen. Der Maßstab für beides ist erläuterungsbedürftig. Der Magistrat wird daher gebeten, unter Überprüfung der im Wirtschaftstag vom 14. Juli 2014 festgestellten Bedürfnisse des örtlichen Einzelhandels unter Heranziehung des damals herausgearbeiteten Meinungsbildes die Ortsbeiratsanregung OM 4794 zu überprüfen sowie einer erneuten Bewertung unter Berücksichtigung des gemeinsamen Ziels der Vermeidung bzw. Beseitigung von Leerständen in Einkaufszonen zu unterziehen und das Ergebnis dem Ortsbeirat 9 mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 421 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4794 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1066 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße

18.01.2016 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.01.2016, OA 705 entstanden aus Vorlage: OF 809/2 vom 17.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße Vorgang: B 381/15 Der Ortsbeirat befürwortet das Konzept der Ringstraßenbahn wie in der Studie von SHP Ingenieuren im November 2014 dargestellt und empfiehlt dessen Verfolgung und Umsetzung. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Ringstraßenbahn im Bereich des Ortsbezirkes 2 isoliert und vor einer Gesamtentscheidung zu dem Projekt zu treffen. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Trassenführung nicht über die Schloßstraße bzw. Ginnheimer Straße verlaufen zu lassen, sondern entsprechend der Empfehlung auf Seite 65 des Berichtes (Prüfung der Alternativt rassen) auf den Gleisen der heutigen Linie 16. 3. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, die Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt zur Gestaltung der Schloßstraße unmittelbar fortzusetzen und zur Umsetzung zu bringen. Begründung: Zu 1. und 2.: Ergibt sich aus der Studie von SHP Ingenieuren. Zu 3.: In zahlreichen Anträgen des Ortsbeirates 2 wurden Verbesserungsplanungen für den Straßenzug der Schloßstraße beantragt. Es liegen seit Jahren Planungsvarianten des Amtes für Straßenbau und Erschließung vor, die alleine deshalb nicht weiterverfolgt wurden, weil das Konzept einer Ringstraßenbahn ggf. Bereiche der Schloßstraße wie auch der Ginnheimer Landstraße beansprucht. Da es sich erwiesen hat, dass auch die vorliegenden Untersuchungen des Büros SHP Ingenieure zu dem Ergebnis kommen, dass die Führung einer Ringstraßenbahn über die Schloßstraße und die Ginnheimer Straße problematisch ist, sollte dieses Argument kein Grund mehr sein, die Planungen einer verkehrsberuhigt gestalteten Stadtstraße nicht zu vervollständigen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 705 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Punkt 1. Annahme, Punkt 2. und 3. Ablehnung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6811, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

18.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen

19.12.2015 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 824/2 Betreff: Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bei der Planung der Ringstraßenbahn soll trotz des geplanten Verlaufs über die Gleise der Linie 16 als mittel- bis langfristige Möglichkeit die Führung über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstrasse ermöglicht werden. Begründung: Wie aus der Studie zur Ringstraßenbahn Seite 7 hervorgeht, gibt es an der Station Kirchplatz mehrere Umsteigebeziehungen, die auf der Strecke Sportuni bis Kirchplatz entstehen. Weiterhin geht aus der Studie Seite 10 hervor, dass bei einer Führung über die Gleise der Linie 16 der westliche Teil Bockenheims um den Kirchplatz und den Schönhof nicht an die Straßenbahn angeschlossen ist. Deshalb ist es notwendig, mittel- bis langfristig die Linie über die Ginnheimer Landstraße und Rödelheimer Straße zu führen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 824/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße

03.12.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 987/9 vom 21.10.2015 Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Die Einzelhandelsgeschäfte entlang der Ginnheimer Landstraße zwischen den Kreuzungen mit der Wilhelm-Epstein-Straße und der Platenstraße sind auf Kundenfrequenz auch aus dem weiteren Umfeld, insbesondere dem nördlich gelegenen Ginnheimer Ortskern, angewiesen. Erfreulicherweise hat, neben dem erfolgreichen Einsatz des Ginnheimer Gewerberings, die Verbesserung der Straßenoberfläche und der Aufenthaltsqualität zum Verschwinden vorhanden gewesener Leerstände geführt. Nunmehr bleibt zu bemängeln, dass die vorhandenen Parkplätze entlang der Reihe der Unternehmen großenteils von Langzeitparkern genutzt werden. Potenziellen Geschäftskunden werden sie damit entzogen, was zu vielerlei Beschwerden geführt hat. Der Magistrat wird daher aufgefordert, für die Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen auf der westlichen Seite zwischen dem Orthopädiegeschäft "Metz" und dem Fahrradladen "Fahrradstation" mit einer Höchstdauer erlaubten Parkens von einer Stunde zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 421 Antrag vom 30.05.2016, OF 20/9 Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 200 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der Ginnheimer Landstraße

05.11.2015 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 988/9 vom 21.10.2015 Betreff: Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg unmittelbar nach der Ausfahrtskurve der Straßenbahnlinie 16 in südlicher Richtung der Ginnheimer Landstraße die Pfostenreihe ab der Fußgängerampel beginnen zu lassen. Begründung: Momentan beginnt die Pfostenreihe erst einige Meter nach der Ausfahrtskurve der Straßenbahn. Dies führt regelmäßig dazu, dass dort falsch parkende Fahrzeuge den Verkehrsfluss im Allgemeinen und die öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahnlinie 16, Buslinie 39) im Besonderen nicht unerheblich beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 316 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße

02.11.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4636 entstanden aus Vorlage: OF 787/2 vom 09.10.2015 Betreff: Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im oben angeführten Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die "Bepollerung" an beiden Seiten der Grünfläche ist nicht mehr durchgängig erhalten (siehe Bilder 1 und 2). Die übrig gebliebenen Pfosten sollen nun an der Seite zusammengefasst in Richtung Franz-Rücker-Allee angebracht werden. Auf der Seite des Spielplatzes werden Fahrradanlehnbügel angebracht; 2. Die Sperrfläche samt Pfosten an der Ecke Zeppelinallee/Bernusstraße ist so zu gestalten, dass sie den ihr eigentlich zugedachten Zweck auch erfüllen kann, was derzeit offensichtlich nicht der Fall ist (siehe Bilder 3 und 4); 3. Ähnliches gilt für den gegenüberliegenden Kreuzungsbereich Zeppelinallee/ Cretzschmarstraße. Hier sind besonders auf der linken Seite (Fahrtrichtung Franz-Rücker-Allee) geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein verbotswidriges Parken bis in den Kreuzungsbereich hinein verhindern. Begründung: Im angesprochenen Bereich ist immer wieder verbotswidriges Parken bis weit in den Kreuzungsbereich und in die Grünflächen zu beobachten. Mit den geforderten Maßnahmen wird dies künftig verhindert. Der Spielplatz, der sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuzungsbereich befindet, ist nach seiner Sanierung durch die Stadt einer der schönsten im Ortsbezirk und daher sehr beliebt und hoch frequentiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf die Sicherheit der vielen Kinder zu richten, die diesen Spielplatz besuchen. Anlage Anlage 1 (ca. 937 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 189 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee

28.09.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4549 entstanden aus Vorlage: OF 781/2 vom 11.09.2015 Betreff: Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Fahrradverkehr in der Zeppelinallee stadteinwärts auch nach der Ampelanlage in Höhe der Ditmarstraße weiter auf der linken Fahrbahn (d. h. auf der Seite des Palmengartens) geführt werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Derzeit müssen die Fahrradfahrer laut Verkehrsbeschilderung die Straßenseite wechseln. Der Weg auf der rechten Straßenseite ist aber u. a. aufgrund von Ein- und Ausfahrten privater Grundstücke deutlich weniger gut einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen

28.09.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4546 entstanden aus Vorlage: OF 774/2 vom 11.09.2015 Betreff: Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen Der Magistrat wird gebeten, die o. g. Ampelanlage zu Schulzeiten morgens und mittags in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen aufzunehmen. Begründung: Die o. g. Ampel wird von vielen Schülern auf ihrem Schulweg zur Querung der Miquelallee in Richtung Westend genutzt. Bei Ausfall der Ampelanlage findet derzeit keine Verkehrssteuerung durch das Ordnungsamt oder die Polizei statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1647 Aktenzeichen: 32 1

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