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Beethoven-SPIEL-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 08.04.2022 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend; 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Ziffer 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte; 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde; 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten, und wird darüber diskutieren, sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1803 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Antrag vom 23.04.2023, OF 643/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 189 Aktenzeichen: 67-2
Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2022, OF 256/9 Betreff: Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem Sachstand zum Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße, zwischen den Hausnummern 174-180: Wem gehört das Wasserhäuschen und soll es noch als solches genutzt werden? Wer ist unsere Ansprechpartnerin/unser Ansprechpartner? Begründung: Das Wasserhäuschen und die Flächen davor verkommen immer mehr. Es ist eine richtige Schmuddelecke. Das ist sehr schade, denn der Standort eignet sich gut, um den Platz/Standort noch attraktiver zu gestalten und sinnvoll zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 398 2022 Die Vorlage OF 256/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGinnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1863 entstanden aus Vorlage: OF 295/2 vom 03.03.2022 Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt werden. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße - soweit verblichen - erneuert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u. a. den benannten Zebrastreifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1544 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 331 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenAbfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1682 entstanden aus Vorlage: OF 184/9 vom 20.12.2021 Betreff: Abfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße bzw. von der Füllerstraße bis zur Ginnheimer Waldgasse gegenüber des ehemaligen Predigerseminars zwei Abfalleimer anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 878 Aktenzeichen: 79 4
Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 159/9 vom 17.11.2021 Betreff: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 40 von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in der Ginnheimer Landstraße im Bereich Ginnheim (Ortsbeirat 9) mit Tempoüberwachung möglich ist. In der Nachtzeit wird das geringe Verkehrsaufkommen dazu genutzt, die Ginnheimer Landstraße mit erhöhter Geschwindigkeit, teilweise über der zulässigen Grenze von 50 km/h, zu befahren. Begünstigt wird die "Raserei" auf der Ginnheimer Landstraße durch die zweispurige kreuzungsfreie Straßenführung im Abschnitt der Überführung der A 66 (Ortsbeirat 2). Zusammen mit dem schlechten baulichen Zustand des Pflasterbelags im Kreuzungsbereich Wilhelm-Epstein-Straße/Ginnheimer Landstraße sowie den Straßenbahnschienen führt dies zu einer zusätzlichen Störung der Nachtruhe der Anwohner. Begründung: Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h wird zudem die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50 verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 821 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Illegales Parken durch legales Parken ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1052 entstanden aus Vorlage: OF 189/2 vom 18.10.2021 Betreff: Illegales Parken durch legales Parken ersetzen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Bernusstraße an allen dafür inf rage kommenden Stellen im Bereich der Gehwege Fahrradbügel derart zu installieren, dass das verbotswidrige Parken durch Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe auf den Gehwegen durch legales Fahrradparken unterbunden wird. Es ist darauf zu achten, dass die Fahrradbügel nicht in den Weg gestellt werden, sodass der Gehweg barrierefrei nutzbar bleibt. Begründung: Anregung der Anwohnenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 501 Aktenzeichen: 66 5
Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAnwohnerparken Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 91/9 Betreff: Anwohnerparken Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Gebiet zwischen Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Stadtweg, Wilhelm-Epstein-Straße und Am Eisernen Schlag Anwohnerparkplätze in ausreichendem Umfang (mindestens 50% des vorhandenen Parkraums) auszuweisen. Begründung: Der Parkdruck im oben genannten Gebiet ist extrem hoch. Dieser wird insbesondere durch den Besucherverkehr des Markus Krankenhauses verursacht. Durch die Ausweisung entsprechender Anwohnerparkflächen sollen die Anwohner entlastet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 91/9 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, 1 SPD, 1 LINKE. und BFF gegen 1 SPD, 1 LINKE. und FDP (= Annahme); GRÜNE und 4 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenGinnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 141/2 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Abstand der beidseitigen Markierungen für den Radverkehrsbereich zum Parkbereich für PKW am Beginn der Ginnheimer Landstraße bis ca. Höhe Einfahrt zu den Sportplätzen nicht vergrößert werden muss, um die Gefahr einer überraschenden Türöffnung für Radfahrer und Radfahrerinnen zu verringern. Begründung: Der Abstand zwischen dem markierten Fahrradbereich und den Seitentüren zu den PKWs im Parkbereich beträgt weit weniger als 1 Meter. Mit wenig Aufwand bzw. ein wenig Farbe könnte die Situation für Radfahrer und Radfahrerinnen an der Stelle verbessert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2021 Die Vorlage OF 141/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFamilien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0
Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 465 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 21.06.2021 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 6647/2 OBR 2; ST 236/21 Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zum Knöterichweg aus Richtung Unisportanlage für Unbefugte durch entweder - nur mit entsprechendem Schlüssel zu öffnenden Pollern, - einer Schranke oder - einer anderen gleichermaßen effizienten Maßnahme zu sperren. In Absprache mit der Deutschen Bahn soll den Baustellenfahrzeugen ermöglicht werden, weiterhin zur Baustelle zu kommen, bspw. in dem diese Schlüssel zur Öffnung der Sperrung erhalten. Begründung: Die Sportanlagen zum Knöterichweg sind gut besucht. Auch werden die Wiesen gerne zum Picknick genutzt. Seit der Auslagerung der Franckeschule ist der Knöterichweg als Feuerwehrzufahrt befahrbar, aber durch Beschilderung an der Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, gesperrt. Die Beschilderung wird regelmäßig missachtet, was zum einen zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner führt, aber auch allgemein auf Unbehagen derer stößt, die die Grünanlage zu Erholungszwecken und gerade, um dem Stadtverkehr zu entfliehen, aufsuchen. Es kann daher nicht als ausreichend betrachtet werden, dass Sonderkontrollen durchgeführt werden (vgl. Stellungnahme ST 236 vom 08.02.2021). Es ist nicht ersichtlich, warum der Baustellenverkehr zum Ausbau der S-Bahn-Linie S 6 einer Sperrung durch Schranke oder Poller entgegensteht. Beschilderung an der Ginnheimer Landstraße 41 Beschilderung und Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, rechts im Bild die Unisportanlagen, geradeaus Richtung DRK-Flüchtlings-unterkunft Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlings-unterkunft weiterhin befahrbar. Bereits am Samstagmorgen um 07:00 Uhr stehen hier vermeintlich Unbefugte (keine Baustellentätigkeit und kein Schulbetrieb auf dem Gelände) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6647 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 236 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2119 Antrag vom 31.01.2022, OF 279/2 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1626 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Perlenfabrik - Zur jungen Geschichte einer Gedenktafel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7250 entstanden aus Vorlage: OF 1309/2 vom 05.02.2021 Betreff: Perlenfabrik - Zur jungen Geschichte einer Gedenktafel Vorgang: V 965/14 OBR 2; ST 820/14 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine auch historischen Ansprüchen genügende Dokumentation über die mit Enthüllungsdatum 7. Februar 1986 am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" angebrachte Gedenktafel publiziert wird. Hierzu gehört neben der Rezeption von Bauunterlagen auch die Auswertung von Fotos und Berichten der Frankfurter Tages- und Wochenzeitungen. Begründung: Es ist schon ein kleiner zeitgenössischer Krimi, der sich um die Gedenktafel zur ehemaligen Perlenfabrik rankt. So mag ein Mitglied des Ortsbeirates, das diesem Geschehen als Augenzeuge vom heute nicht mehr vorhandenen Balkon im ersten Obergeschoss des gegenüberliegenden Teils des Studentenwohnheims "Ginnheimer Landstraße 40" beiwohnte, dies immer noch nicht mit dem argumentum ad ignorantiam verbinden, dass der ursprüngliche Anbringungsort sich nicht dort befunden habe, wie behauptet. Auch die künstlerische Bewertung der ursprünglichen Gedenktafel lässt noch Fragen offen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.03.2014, V 965 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1269
Mehr Licht!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1269/2 vom 30.12.2020 Betreff: Mehr Licht! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen 1. Ginnheimer Straße, 2. Ginnheimer Landstraße, 3. Hedwig-Dransfeld-Straße, 4. Oberlindau so ertüchtigt werden, dass Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um eventuell Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, dass nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1209 Beratung im Ortsbeirat: 2
Grüner Abbiegepfeil an der Ginnheimer Landstraße/Ecke August-Scheidel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6818 entstanden aus Vorlage: OF 887/9 vom 19.10.2020 Betreff: Grüner Abbiegepfeil an der Ginnheimer Landstraße/Ecke August-Scheidel-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen grünen Abbiegepfeil an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Ecke August-Scheidel-Straße in Richtung Niddapark anzubringen. Begründung: Nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern insbesondere Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer müssen hier oft unnötig lang auf Grün an der Ampel warten. Ein grüner Abbiegepfeil ermöglicht hier einen schnelleren Verkehrsfluss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 184 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6760 entstanden aus Vorlage: OF 1204/2 vom 05.10.2020 Betreff: Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Weg zwischen Vereinsheim des VfR Bockenheim und Ginnheimer Landstraße mit Straßenbeleuchtung zu versehen. Dabei ist, beispielsweise mit Bewegungssensoren, auf eine möglichst geringe Lichtverschmutzung zu achten. Begründung: Der Weg zum Vereinsheim ist ohne Beleuchtung. Es kam auf dem am Abend völlig dunklen Weg in der vergangenen Zeit wiederholt zu Überfällen auf Vereinsmitglieder, zuletzt im September 2020. Die Installation von Straßenlaternen trägt dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 342 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1466 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 52 2
Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren - Teil 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6759 entstanden aus Vorlage: OF 1198/2 vom 09.10.2020 Betreff: Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren - Teil 2 Vorgang: EA 103/20 OBR 2; ST 1342/20 Der Magistrat wird in Bezug auf die Stellungnahme ST 1342 vom 27.07.2020 auf die Etatanregung EA 103 vom 20.01.2020 gebeten, bis zur angesprochenen Umgestaltung in eine Allee die Franz-Rücker-Allee mit großen Pflanzkübeln mitsamt Bäumen auszustatten. Die Bäume sollten so gewählt werden, dass sie einige Jahre in den Kübeln verbleiben können, ohne dass ihr Wurzelwerk diese "sprengt". Um das Grünflächenamt bei der Pflege zu entlasten, sind im Vorfeld die Anwohnerinnen bzw. Anwohner gezielt anzusprechen, um sie für eine Patenschaft eines Pflanzkübels oder mehrerer Pflanzkübel zu gewinnen. Begründung: Das grundsätzliche Votum des Ortsbeirates 2 in dieser Sache bleibt bestehen, obgleich dem Ortsbeirat die begrenzten Planungskapazitäten des Magistrats bewusst sind. Dennoch sollte die Franz-Rücker-Allee nicht weitere viele Jahre auf eine merkliche Begrünung warten müssen. Die Zeit kann zudem dazu genutzt werden, um die in den besagten Pflanzkübeln angepflanzten Bäume auf ihre Eignung am Standort zu testen, was die Chancen einer erfolgreichen Anpflanzung, sobald die Umgestaltung realisiert werden kann, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 103 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1342 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 346 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssicherheit Cretzschmarstraße/Ecke Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6765 entstanden aus Vorlage: OF 1195/2 vom 07.10.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Cretzschmarstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zur besseren Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches Cretzschmarstraße/Ecke Zeppelinallee (aus der Bernusstraße kommend und in die Cretzschmarstraße fahrend) Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Ginnheimer Landstraße/Ecke Füllerstraße - deutlicher markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6655 entstanden aus Vorlage: OF 863/9 vom 31.08.2020 Betreff: Fahrradweg Ginnheimer Landstraße/Ecke Füllerstraße - deutlicher markieren Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Ginnheimer Landstraße/Füllerstraße in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn neue Markierungen anzubringen, welche den nach Norden fahrenden Radverkehr auf die Einmündung der Füllerstraße deutlicher hinweist. Der aus der Füllerstraße kommende Verkehr hat gegenüber dem nordwärts fahrenden Radverkehr Vorfahrt. Durch zu nah an der Einmündung parkende Autos und durch die spitze Einmündung der Füllerstraße ist dies jedoch für den Radverkehr teilweise nicht ausreichend deutlich erkennbar. Folgende Maßnahmen wären hier denkbar: - Verlegung der nördlichen Parkplatzmarkierung um fünf Meter nach Süden; - Verschwenkung und Markierung eines Fahrradstreifens nach rechts; - Markierung von Haifischzähnen (Verkehrsrichtzeichen 342, § 42 Absatz 2 StVO, Anlage 3, lfd. Nr. 23.1) auf dem Radstreifen unmittelbar vor der Einmündung Füllerstraße und ggf. Anbringen eines entsprechenden Hinweisschildes, um den Radverkehr zu verlangsamen und diesem die Möglichkeit zu geben, auf von rechts kommende Verkehrsteilnehmer angemessen und rechtzeitig reagieren zu können. Begründung: An dieser Ecke übersieht der Radverkehr gelegentlich, dass die aus der Füllerstraße kommenden Fahrzeuge Vorfahrt haben. Dadurch kam es schon mehrfach zu Unfällen. Der Radverkehr kann außerdem Fußgänger, die hinter den parkenden Autos hervortreten, um die Straße zu überqueren, teils nicht rechtzeitig erkennen und fährt diese schlimmstenfalls an. Es kann von zwei Unfällen berichtet werden, die sich in den letzten Monaten an dieser Stelle ereignet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6646 entstanden aus Vorlage: OF 1163/2 vom 02.09.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee (von der Zeppelinallee kommend) ein Stoppschild inklusive Halteliniemarkierung aufzustellen. Begründung: Bitte der Bewohner mit Verweis auf die wahrgenommene hohe Anzahl von (Beinahe-) Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Neugestaltung der Ginnheimer Landstraße?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6467 entstanden aus Vorlage: OF 850/9 vom 16.08.2020 Betreff: Neugestaltung der Ginnheimer Landstraße? Der Magistrat wird gebeten, Vorschläge für eine Umgestaltung der Ginnheimer Landstraße zwischen der Ginnheimer Waldgasse und der Platenstraße zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen. Die aktuelle Situation ist weder für Fußgänger und Radfahrer noch für den motorisierten Verkehr befriedigend. Es fehlt an markierten Radwegen bzw. Radschutzstreifen. Dem gegenüber ist der westliche Fußgängerweg sehr breit und es könnte mit einer Verringerung der Breite mehr Raum für eine Fahrradspur gewonnen werden. Wünschenswert ist auch die optisch wahrnehmbare Fortsetzung des Radweges in Richtung Süden. Weiter wird der Magistrat gebeten, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dies möglich, ohne dass es dabei zu Konflikten mit der Bushaltestelle "Ginnheimer Waldgasse" kommt? 2. Sind Anzahl und Ausrichtung der Parkplätze zu beiden Seiten der Ginnheimer Landstraße mit einer Umgestaltung vereinbar? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 310 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Geschwindigkeitsmessung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6416 entstanden aus Vorlage: OF 1120/2 vom 07.08.2020 Betreff: Geschwindigkeitsmessung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee Vorgang: OM 6249/20 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Sophienstraße/ Franz-Rücker-Allee sowie im weiteren Verlauf der beiden Straßen mobile Blitzanlage aufzustellen und häufiger Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Hinweis von Anwohnern auf angabegemäß häufige und sehr deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die beiden vergleichsweise breiten Straßen "laden" zum schnellen Autofahren ein. Mit der Max-Beckmann-Schule und der Johanna-Tesch-Schule bzw. demnächst wieder mit der Franckeschule wird der Kreuzungsbereich auch stark von Schülern frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1909 Aktenzeichen: 32 4
U 4-Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim - für eine „Ginnheimer Variante“ städtebauliche Chance nutzen - ohne trennende Wirkung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6261 entstanden aus Vorlage: OF 828/9 vom 25.06.2020 Betreff: U 4-Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim - für eine "Ginnheimer Variante" städtebauliche Chance nutzen - ohne trennende Wirkung Der Ortsbeirat begrüßt den geplanten Lückenschluss der U 4-Stadtbahnlinie zwischen Bockenheim und Ginnheim als sinnvolle und notwendige Maßnahme zur generellen Verbesserung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Entlastung der A-Linie. Der Ortsbeirat hält ferner einen Anschluss des Campus der Universität mit einem unterirdischen Bahnhof für unverzichtbar. Mit Blick auf die steigenden Bewohnerzahlen in der Platensiedlung, einen besseren Anschluss der Bezirkssportanlage Dornbusch, eine möglichst ungestörte und baldige Umsetzung der Pläne für das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt 1965 e. V. und eine möglicherweise in diesem Bereich noch anzusiedelnde, überörtlich attraktive weiterführende Schule spricht sich der Ortsbeirat grundsätzlich für die Variante 2 b mit Stationen an der Bundesbank/Geldmuseum und in der Platensiedlung aus. Eine unveränderte Umsetzung dieser Variante 2 b hätte für den Stadtteil Ginnheim allerdings weitreichende negative Folgen. Vor dem Hintergrund folgender Punkte wird der Magistrat deshalb gebeten, eine weitere Variante zu prüfen mit der Maßgabe, die maximale, mittels einer Tunnelbohrmaschine auffahrbare Strecke zu identifizieren: 1. Eine Trennung des Stadtteils durch eine oberirdische Linienführung, vergleichbar der städtebaulich höchst problematischen Situation auf der Eschersheimer Landstraße, und sei es auch nur durch einen Trog innerhalb einer Wohnsiedlung, muss unter allen Umständen vermieden werden. Der Ortsbeirat spricht sich daher für eine so weit als irgend möglich in Richtung der Station "Ginnheim" reichende unterirdische Streckenführung aus, die - abgesehen vom Stationsbau Platenstraße - die Astrid-Lindgren-Schule, den Zirkus Zarakali, das Grüne Ypsilon, den Bau des geplanten Sportzentrums des TuS Makkabi Frankfurt 1965 e. V. und vor allem die Wohngebiete entlang der geplanten Strecke unbeeinträchtigt lässt. 2. In Anbetracht der geplanten Frequenz, mit der die U-Bahnen auf der Strecke verkehren sollen, begegnet eine oberirdische Querung der Ginnheimer Landstraße neben erheblichen städtebaulichen auch verkehrs- und sicherheitstechnischen Bedenken. Der Ortsbeirat spricht sich daher für eine maximale unterirdische Streckenführung aus. 3. Im Hinblick auf die Notwendigkeit von über den städtischen Bereich hinausreichenden attraktiven ÖPNV-Verbindungen spricht sich der Ortsbeirat auch dafür aus, die Planungen mit dem Ziel eines unmittelbaren Anschlusses an die S-Bahn-Linie S 6 zu erweitern. Begründung: rEine eigene Station "Platensiedlung" ist im Hinblick auf die bereits begonnene und noch nicht vollendete Nachverdichtung der Platensiedlung angezeigt. Mit der geplanten Station "Bundesbank/Geldmuseum" könnten ferner die - vollständig zu sanierende - Bezirkssportanlage Dornbusch, das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt 1965 e. V. sowie eine in der Umgebung anzusiedelnde und über den Ortsbezirk hinaus attraktive weiterführende Schule besser erschlossen werden. Eine unterirdische Streckenführung birgt langfristig die geringste Belastung für die Anwohner. Eine Herstellung der unterirdischen Strecke mittels einer Tunnelbohrmaschine gewährleistet auch für die Dauer der Bauzeit eine möglichst geringe Belastung der Anwohner und würde die Fortsetzung des regulären Betriebs der in der Umgebung ansässigen Institutionen (Astrid-Lindgren-Schule, Zirkus Zarakali) erlauben. Sogar eine parallele Umsetzung der bereits begonnenen Planungen für das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt 1965 e. V. und das Grüne Ypsilon wäre möglich. Die städtebaulichen Kollateralschäden des Baus selbst blieben damit besser beherrschbar. Das weitgehende Auffahren der Strecke mittels einer Tunnelbohrmaschine ist daher einer Herstellung in offener Bauweise vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1918 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 69 0
Werbetafel und Abfall beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6106 entstanden aus Vorlage: OF 803/9 vom 14.05.2020 Betreff: Werbetafel und Abfall beseitigen Vor der nördlichen Hauswand des Wohngebäudes Ginnheimer Landstraße 108, an der Einfahrt zum Gebäude des früheren Netto-Marktes, das seit Langem leer steht, befindet sich eine frei stehende überdimensional große Werbetafel, von der seit Längerem Fetzen früherer Werbeplakate herunterhängen und teilweise auch auf dem Boden davor liegen. Dort sammelt sich zunehmend Abfall an. Diese verunstaltend wirkende Schmutzecke stört die Anwohner der Ginnheimer Landstraße. Sie haben nach eigenen Angaben die Firma Ströer im März angeschrieben und um Beseitigung gebeten. Da keine Reaktion erfolgte, haben sie sich jetzt an den Ortsbeirat gewandt. Nach Besichtigung am 11.05.2020 kann der Eindruck auf dem nachstehenden Foto als exakt so vorhanden bestätigt werden. Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Werbetafel in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt und der auf dem Boden davor angesammelte Abfall (Plakatreste) beseitigt wird. Falls die Firma Ströer für diese frei stehende Tafel keine Baugenehmigung besitzt, stellt sich die Frage der Beseitigung der Tafel selbst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92 3
Aufstellung (Hunde-) Kotbeutelspender
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6058 entstanden aus Vorlage: OF 1049/2 vom 28.02.2020 Betreff: Aufstellung (Hunde-) Kotbeutelspender Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten des Grünstreifens Zeppelinallee und Lilienthalallee (Hunde-) Kotbeutelspender aufzustellen: - Eingang Zeppelinstraße/Am Leonhardsbrunn; - Eingang Cretzschmarstraße/Ditmarstraße; - neben Mülleimer Zeppelinallee/Ditmarstraße. Die genauen Standorte können gerne in einer gemeinsamen Begehung mit dem Ortsbeirat 2 vereinbart werden. Eine Bewohnerin und Hundehalterin hat gegenüber dem Ortsbeirat 2 Ihre Bereitschaft erklärt, als Patin der o. g. Spender zu fungieren und diese mit Müllbeuteln zu befüllen. Der Kontakt kann gerne über den Ortsbeirat 2 hergestellt werden. Begründung: Anregung aus der Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1418 Aktenzeichen: 67 0
Eine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 779/9 Betreff: Eine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbeiratssitzung am 20.02.2020 vorgestellte Variante 2b des Lückenschlusses vor einer endgültigen Entscheidung über den Streckenver-lauf um eine Variante 2c zu erweitern, die eine unterirdische Streckenführung bis einschließ-lich des U-Bahnhofs Ginnheim vorsieht, und diese Variante auf ihre Machbarkeit und die da-für zu erwartenden Kosten hin überprüfen zu lassen. Begründung: Die vorgestellten Varianten stellen einen erheblichen Eingriff in die Straßensituation Ginn-heims dar. Insbesondere die Querung der Ginnheimer Landstraße durch eine oberirdisch ver-laufende U-Bahn, die den Verkehr alle 2,5 Minuten zum Stopp zwingt, erscheint wenig wün-schenswert, da ein erheblicher Rückstau des immer noch vorhandenen Autoverkehrs zu er-warten wäre. Auch die Variante 2b, die mit einer Fahrzeit von 5:50 min zwischen den Bahn-höfen Ginnheim und Bockenheim bei gleichzeitiger Anbindung des Universitätscampus in dessen Zentrum und der fehlenden Beeinträchtigung der Bezirkssportanlage sehr attraktiv erscheint, hat den Nachteil, dass auf der Platenstraße ein Trogbauwerk vorgesehen ist. Die unerfreulichen städtebaulichen Wirkungen solcher Bauwerke sowie oberirdisch verlaufender U-Bahn-Linien können auf der Eschersheimer Landstraße besichtigt werden und sollten des-halb unbedingt vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsberuhigung in der Schönbornstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 780/9 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße aus Richtung Hügelstraße kommend möglich wäre: Zwei Varianten bitten wir zu überprüfen: 1. Bei der Einfahrt in die Schönbornstraße von der Hügelstraße ist ein Schild anzubringen (Verkehrszeichen 250) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Frei bis Hausnummer 47" und "Radfahrer frei". Ab Haus Nummer 47 ein Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "ausgenommen Schönborn-/ Pflugstr." und "Radfahrer frei" 2. Durch gehende Verkehrsführung Platenstraße Richtung Wilhelm-Epstein-Straße (Am Dornbusch/Hansaallee) für die Kraftfahrzeuge durchgehend freizugeben, OM 2822 vom 23.01.2014 (Wiederaufnahme) Begründung: Durch den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr (gerade während der Berufsverkehrszeiten) ergibt sich von der Abfahrt der Rosa-Luxemburg-Strasse, aus der Stadtmitte kommend, sowie dem Individualverkehr der Platenstraße von der Ginnheimer Landstraße kommend in den angrenzenden Straßen (Schönborn- und Pflugstr.) und eine damit verbundene Belastung für die Anwohner, da durch die enge Straßenführung kaum Ausweichmöglichkeiten gegeben sind. Durch den in 1.) genannten Vorschlag würde bei kontinuierlicher Kontrolle der Durchgangsverkehr reduziert werden. Durch den in 2.) genannten Vorschlag würde es eine Entzerrung und Verkehrsentlastung der Straßen Hügelstraße/Raimundstraße/Schönbornstraße/Pflugstraße und Stefan-Zweig-Straße geben. Die damalige Antwort des Magistrats OM 2822 hierzu ist den jetzigen Gegebenheiten (Nachverdichtung, höheres Verkehrsaufkommen) anzupassen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 780/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenDie Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenWer - wann - wo - wieso - weshalb - warum? - Teil 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2020, OF 1029/2 Betreff: Wer - wann - wo - wieso - weshalb - warum? - Teil 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann wird die Franckeschule (incl. ESB) das Ausweichquartier im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße komplett geräumt haben? Falls Teilrückzüge geplant sind: wann wird was wohin ziehen? 2. Der Magistrat plant ab 2022 die Diesterwegschule übergangsweise in den Containern im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße unterzubringen. a) Warum fühlt sich der Magistrat nicht mehr an seine Zusagen und Versprechen gebunden, dass die Auslagerungsfläche nur für die Zeit der Auslagerung der Franckeschule genutzt werden wird? (Auf Nachfrage auch mehrfach öffentlich so erklärt im Rahmen der Bürgerfragestunde zur 3. Sitzung des Ortsbeirats 2 am 27. Juni 2016) b) Welche Nutzung plant der Magistrat in der Zeit zwischen Auszug Franckeschule (2020) und dem Einzug Diesterwegschule (2022)? 3. Warum hält es der Magistrat für ein würdiges, wertschätzendes, demokratisches und geeignetes Vorgehen, dass die Bürger*innen aus Bockenheim und der sie vertretende Ortsbeirat von den Planungen zur Diesterwegschule erstmals aus der Presse erfahren müssen? 4. Warum sollen die ca. 400 Kinder der Diesterwegschule nach Bockenheim pendeln, wenn der umgekehrte Weg damals für die Franckeschule aus guten und begreiflichen Gründen vermieden wurde? 5. Mit welchem Verkehrsaufkommen zu welchen Tageszeiten und mit welchen Verkehrsmitteln wäre durch das geplante Pendeln der Diesterwegschüler*innen zu rechnen? 6. Warum werden die Container aus Bockenheim während der Sanierung der Diesterwegschule nicht in Ginnheim aufgestellt, wie es der zuständige Ortsbeirat 9 anregt? 7. Wie lange wurde die Sondernutzung im Landschaftsschutzgebiet verlängert? Wie lange war eine solche beantragt? Welche Auflagen gibt es? 8. Plant der Magistrat den Auslagerungsstandort im Landschaftsschutzgebiet zu einer Dauereinrichtung umzuwandeln? Falls nein: Wann wird die Nutzung definitiv enden? Begründung: Informationsbedarf, diesmal nicht aus der Presse... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1574 2020 Die Vorlage OF 1028/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der erste Satz unter Ziffer 2. des Antragstenors durch die Worte " 2. Stimmt es, dass der Magistrat plant, ab 2022 die Diesterwegschule übergangsweise in den Containern im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße unterzubringen?" ersetzt, die Ziffer 2. a) durch die Ziffer 6. ersetzt und die Ziffer 3. um die Worte "Der Ortsbeirat bittet darum, die zukünftige Planung den Ortsbeiräten 2 und 9 gemeinsam vorzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFranz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1006/2 Betreff: Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2020/2021 werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um auf der Franz-Rücker-Allee beidseitig möglichst viele Bäume anzupflanzen, um aus dieser Straße wieder eine echte Allee zu machen. Begründung: Die Franz-Rücker-Allee trägt in ihrem Namen die Bezeichnung "Allee". Allee bedeutet eigentlich eine mit Bäumen gesäumte Straße. In der Franz-Rücker-Allee steht jedoch kein einziger Baum im Straßenbereich! Durch Neupflanzung von Bäumen soll die Franz-Rücker-Allee wieder zur Allee werden. Gleichzeitig wird dadurch das Kleinklima verbessert. Dies ist auch dringend notwendig, da Bockenheim laut Klimaatlas zu den klimatisch belasteten Stadtteilen gehört. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 103 2020 Die Vorlage OF 1006/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenRadweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 897/2 Betreff: Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Rödelheimer und Ginnheimer Straße zwischen Schloss- und Sophienstraße vorzunehmen wären, um einen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg für beide Fahrtrichtungen im genannten Bereich einzurichten. Insbesondere wird Auskunft über folgende Punkte gebeten: 1. In welchen Abschnitten genügt die derzeitige Straßenbreite, um einen markierten Radweg für beide Fahrtrichtungen einzurichten? 2. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite z.B. durch bauliche Maßnahmen so erhöht werden, dass ein markierter Radweg eingerichtet werden kann? 3. Wie kann der Kirchplatz derart umgestaltet werden, dass auch dort trotz derzeit enger Fahrbahn ein durchgehender Radweg eingerichtet werden kann? Könnten hier Radwege hinter den Bushaltestellen entlang gelegt werden, um deren Umsetzung zu umgehen? 4. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite aufgrund des zu geringen Abstandes zwischen den Gebäuden entlang der Straße nicht erhöht werden? Begründung: Die genannte Strecke wäre ein wichtiger Lückenschluss zwischen Ginnheimer Landstraße und Schlossstraße. Derzeit ist die Nutzung für Radfahrer*innen, insbesondere mit Kindern mit hohen Risiken verbunden, da auf den Fußgängerwegen zu wenig Platz ist und die Straße insbesondere auf der Höhe des Elisabethenkrankenhauses zu eng für Rad- und Autoverkehr ist. Das derzeitige teilweise Ausweichen einiger Radfahrer*innen auf die Fußwege ist den schlechten Umständen auf den Straßen geschuldet jedoch für Fußgänger*innen ein Ärgernis und eine Gefährdung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1420 2019 Die Vorlage OF 897/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und Piraten gegen 1 FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZustände im Jugendzentrum Ginnheim an der Rosa-Luxemburg-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2019, OF 633/9 Betreff: Zustände im Jugendzentrum Ginnheim an der Rosa-Luxemburg-Brücke Am 15. April 2017 trafen sich Ortsbeiratsmitglieder mit der Leitung des Jugendzentrums und Mitarbeitern. Folgende Themen standen auf der Tagesordnung: - Streetwork in der Platensiedlung - Mögliche Absperrung eines Teils des Parkplatzes direkt vor dem Jugendzentrum, um der Vermüllung und Gefährdung von Jugendlichen entgegenzuwirken Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder konnten sich vorort von den unhaltbaren Zuständen vor dessen Eingang neben einer Tiefgarage unter der Rosa-Luxemburg-Brücke überzeugen. In dem Bereich direkt vor dem Jugendzentrum liegt ein völlig ungeordneter Parkplatz, auf dem auch teilweise nicht mehr fahrbereite Fahrzeuge abgestellt werden - der eigentliche Parkplatz des REWE-Markts liegt weiter in Richtung Ginnheimer Landstraße. Der Randbereich der komplett versiegelten Fläche befand sich in sehr ungepflegtem Zustand. Alle anwesenden Ortsbeiratsmitglieder empfanden die zugegebenermaßen städtebaulich unbefriedigende Lage des Zentrums als eine Zumutung füe die Nutzer. Da wohl in näherer Zukunft kein Ortswechsel vorgesehen ist, besteht Handlungsbedarf. Aus diesem Grund wird der Ortsvorsteher gebeten, einen Ortstermin mit dem ASE zu organisieren, um die Machbarkeit einer Abtrennung vor dem Eingang des Jugendzentrums zu erörtern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2019, OF 640/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 633/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 633/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 640/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBaumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4488 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 08.03.2019 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquat ersetzt werden. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu den nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zu prüfen und zu berichten: - Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich, dadurch wird Quer- bzw. Längsparken ermöglicht; - die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche soll einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume bieten; - im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert; - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügeln; - für die entsprechenden Maßnahmen ist gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einzubeziehen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzunehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf vorbereitet zu sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamtes und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1183 Aktenzeichen: 66 0
Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 741/2 vom 21.01.2019 Betreff: Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten Der Ortsbeirat befürwortet nach einem Ortstermin und Kenntnis der eingeholten Gutachten die Fällung der vier Platanen an der Hedwig-Dransfeld-Straße neben der Frauenfriedenskirche. Der Magistrat wird gebeten, danach so viele Bäume wie möglich im Bereich des nördlichen Gehwegs der Hedwig-Dransfeld-Straße zwischen Franz-Rücker-Allee und Georg-Speyer-Straße als Ersatz anzupflanzen. Die römisch-katholische Gemeinde Frauenfrieden hat sich bereits angeboten, für einen Teil der Bäume die Patenschaften zu übernehmen. Begründung: Wenn die vier Bäume gefällt werden müssen, da sie dem Kirchengebäude Schaden zufügen, so soll möglichst viel Ersatz geschaffen werden, für den die Kirchengemeinde gern die Patenschaften übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 802 Aktenzeichen: 66 0
Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble-und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden bei Anträgen auf Befreiungen von den planungsrechtlichen Vorschriften dieselben rechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, obwohl die Neubauplanung auch nach Feststellungen der Bauaufsicht gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt, und die Bauaufsicht nach Widerspruch aus der Nachbarschaft zeitweilig sogar Bauverbote verhängt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden dieselben genehmigungsrechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, für die der Magistrat nach erfolgtem Widerspruch aus der Nachbarschaft zwischenzeitlich ein Bauverbot erteilt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadweg von Bockenheim nach Ginnheim fahrradfreundlich verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3880 entstanden aus Vorlage: OF 531/9 vom 15.10.2018 Betreff: Radweg von Bockenheim nach Ginnheim fahrradfreundlich verlängern Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg - aus Bockenheim kommend - auf der Ecke Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße so zu verlängern/markieren, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sicher geradeaus nach Ginnheim hinein weiterfahren können. Aktuell ist es so, dass es wegen der rechtsabbiegenden Autos und dem Linienbus zu gefährlichen Situationen kommen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3879 entstanden aus Vorlage: OF 530/9 vom 15.10.2018 Betreff: Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln Der Magistrat wird gebeten, eine sichere Radwegführung von der Ginnheimer Landstraße in Höhe der Abzweigung zur Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein umzusetzen und zu prüfen, ob ein Fahrradstreifen entlang der Ginnheimer Landstraße, ab der U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim"/Ecke Rosa-Luxemburg-Straße, beidseitig bis zur Höhe Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein markiert werden könnte. Begründung: Von der Ginnheimer Landstraße kommende Radfahrerinnen und Radfahrer, welche in Höhe der Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hineinfahren wollen, stehen vor einer unklaren Straßensituation. Um verkehrswidriges Verhalten zu verhindern, ist eine Klärung der Situation nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 204 Aktenzeichen: 32 1
Schulwegsicherung Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 639/2 vom 21.08.2018 Betreff: Schulwegsicherung Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Schulwegsicherung während der Dauer der Auslagerung der Franckeschule an der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße Verkehrsschilder montiert werden sollten, die auf Schülerinnen und Schüler hinweisen. Begründung: Zu Beginn des letzten Schuljahres wurden vermutlich von Eltern gedruckte Plakate aufgehängt, anstelle derer offizielle Verkehrsschilder aufgehängt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2202 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Bäume und Begrünung - neue Planung für die Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3589 entstanden aus Vorlage: OF 642/2 vom 10.09.2018 Betreff: Mehr Bäume und Begrünung - neue Planung für die Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in enger Absprache mit dem Ortsbeirat 2 für den Bereich Ginnheimer Landstraße 3 bis 33 eine Überplanung auf neue Baumstandorte und Begrünungen vorzunehmen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind in weitere Planungen durch Informationen und Ortstermine einzubeziehen. Ihre Anregungen sind zu berücksichtigen. Begründung: Im Bereich der Ginnheimer Landstraße 3 bis 33 hat es in der Vergangenheit immer wieder Baumfällungen gegeben, die zu Unruhe in der Bevölkerung geführt haben. Auch kürzlich wurden wieder im o. a. Bereich vier Bäume entfernt, bei denen laut Grünflächenamt Pilzbefall und Fäule festgestellt worden war und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Zudem wurde vom Amt mitgeteilt, dass eine Trassenabfrage den Verlauf einer Wasserleitung unterhalb der Bäume ergeben habe. Daher konnten vor den Liegenschaften der Hausnummern 3 bis 33 keine Bäume nachgepflanzt werden. Stattdessen wurde auf Sträucher umgestellt. Da Baumerhaltung und Begrünungsmaßnahmen gerade in Zeiten des Klimawandels wesentlich sind, ist eine neue Planung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2342 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1373 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3559 entstanden aus Vorlage: OF 494/9 vom 06.08.2018 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Vorgang: OM 2565/17 OBR 9; ST 1138/18 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer in Verbindung zu setzen, damit die Gehwegverengung am REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 - 180 beseitigt wird. Begründung: Die Verengung ist hüfthoch und wird nun leider auch als Sitzgelegenheit unmittelbar vor dem Getränkemarkt benutzt. Der Durchgang wird dadurch erheblich erschwert. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beklagen diesen Zustand sehr. Es handelt sich um eine kleine bauliche Maßnahme, die aber zur Steigerung der Aufenthaltsqualität vor Ort beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2565 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1967 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 617/2 vom 13.08.2018 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein (Vor-Ort-)Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Radeberger Gruppe KG als Verpächterin der oben genannten Trinkhalle, der derzeitigen Pächterin sowie des Ortsbeirates 2 abzustimmen, um die im Raume stehende massive Erhöhung der Pachtzahlungen zu erläutern und auf ihre Angemessenheit hin zu klären. Begründung: Der derzeitigen Pächterin droht nahezu eine Verdoppelung der Pachtzahlungen, was die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Frage stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2238 Aktenzeichen: 64 3
Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3380 entstanden aus Vorlage: OF 484/9 vom 01.06.2018 Betreff: Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für Fußgänger an der Lichtsignalanlage, welche die Ginnheimer Landstraße in Ost-West-Richtung auf Höhe der Endhaltestelle "Ginnheim" quert, von derzeit zehn Sekunden erhöht werden kann und welche Auswirkungen dies auf die anderen Schaltungen im Kreuzungsbereich hätte. Begründung: Die Querung hat eine Länge von über zehn Metern, was bei einer Grünphase von zehn Sekunden gerade für ältere Menschen dazu führt, dass sie die andere Straßenseite meist erst erreichen, wenn die Lichtsignalanlage wieder rot leuchtet. Da diese Querung für viele den Überweg zu den Haltestellen der Buslinien 39 und 64 in nordöstlicher Richtung darstellt, ist sie besonders nach dem Eintreffen von U- und Straßenbahnen stark frequentiert. Eine Erhöhung der Grünphase ist vor diesem Hintergrund im Sinne der Fußgänger wünschenswert und evtl. auch so einzurichten, dass für den motorisierten Verkehr dadurch keine deutlichen Nachteile entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1889 Aktenzeichen: 32 1
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