Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM
2642 entstanden aus
Vorlage: OF 484/2 vom
19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne
Risiko möglich sein Vorgang:
OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17
OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und
Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und
Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung
Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu
gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum
Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass
diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem
Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern,
Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten
Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise
Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch
aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit
seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394)
- benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle
bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur
Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im
Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung
Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke
Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die
Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick
auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten
zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den
Verkehrsfluss;
4. zügig einen weiteren Termin
mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle
des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies
würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von
Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat
bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung
erneuert wird;
6. zu erläutern, warum es dem
Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen
und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu
reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort
der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße
unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg"
(z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO)
sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die
Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den
Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum
Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke
Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige
für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der
Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu
führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch
gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die
konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017,
unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege
und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die
Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der
Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser
Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch
die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem
Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499
Antrag vom
11.02.2018, OF
504/2
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.04.2018, ST 820
Aktenzeichen: 66 2