Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM
4636 entstanden aus Vorlage:
OF 787/2 vom
09.10.2015 Betreff: Kreuzungsbereich und Grünflächen
Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im
oben angeführten Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die "Bepollerung" an beiden Seiten der Grünfläche
ist nicht mehr durchgängig erhalten (siehe Bilder 1 und 2). Die übrig
gebliebenen Pfosten sollen nun an der Seite zusammengefasst in Richtung
Franz-Rücker-Allee angebracht werden. Auf der Seite des Spielplatzes werden
Fahrradanlehnbügel angebracht; 2. Die Sperrfläche samt Pfosten an der Ecke
Zeppelinallee/Bernusstraße ist so zu gestalten, dass sie den ihr eigentlich
zugedachten Zweck auch erfüllen kann, was derzeit offensichtlich nicht der Fall
ist (siehe Bilder 3 und 4); 3. Ähnliches gilt für den gegenüberliegenden
Kreuzungsbereich Zeppelinallee/ Cretzschmarstraße. Hier sind
besonders auf der linken Seite (Fahrtrichtung Franz-Rücker-Allee) geeignete
Maßnahmen zu treffen, die ein verbotswidriges Parken bis in den
Kreuzungsbereich hinein verhindern. Begründung: Im angesprochenen Bereich ist immer wieder
verbotswidriges Parken bis weit in den Kreuzungsbereich und in die Grünflächen
zu beobachten. Mit den geforderten Maßnahmen wird dies künftig verhindert. Der
Spielplatz, der sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuzungsbereich befindet, ist
nach seiner Sanierung durch die Stadt einer der schönsten im Ortsbezirk und
daher sehr beliebt und hoch frequentiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher
auf die Sicherheit der vielen Kinder zu richten, die diesen Spielplatz
besuchen. Anlage Anlage 1 (ca.
937 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.01.2016, ST 189
Aktenzeichen: 32 1