Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM
2640 entstanden aus
Vorlage: OF 480/2 vom
16.01.2018 Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66
Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür
einzusetzen, 1. dass auf der südlichen Seite der
A 66 eine Lärmschutzwand (z. B. aus Glas) angebracht wird, um den
Autolärm für die Bockenheimer Anwohnerinnen und Anwohner in der Ginnheimer
Landstraße, an den Sportanlagen, an der Universität sowie in den Kleingärten zu
reduzieren; 2. dass die unter Ziffer 1. benannte
Lärmschutzwand als ortsbezogene Einzelfallmaßnahme in den nächsten
Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgenommen wird und dass
die gegebebenfalls noch notwendigen städtischen
Beschlüsse zur technischen, rechtlichen und finanziellen Durchführbarkeit der
Lärmschutzwand zeitnah gefasst werden. Begründung: Der Magistrat teilte im Februar 2015 auf eine
entsprechende Bürgerinitiative (mit mehreren hundert Befürworterinnen und
Befürworter) auf ffm.de (Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main)
mit, dass eine Lärmschutzeinrichtung an der südlichen Seite der A 66 im
Bereich der Ginnheimer Landstraße grundsätzlich sinnvoll sei und er sie im
Rahmen der kommunalen Lärmminderungsplanung aufgreifen werde. Der
Magistrat hat sein Versprechen bislang nicht umgesetzt, sodass diese Maßnahme
nach Anregung der seinerzeit schon aktiven Bürger neuerlich angestoßen werden
soll. Zur Lärmschutzwand: Zwischen Hausen und der Ginnheimer
Landstraße gibt es bereits eine transparente Lärmschutzwand, die den Autolärm
in nördliche Richtung deutlich dämpft. Dort befindet sich das weitläufige
Buga-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist
hier deutlich spürbar. Auf der südlichen Seite der A 66 ist die
Lärmbelästigung, insbesondere bei geöffneten Fenstern und bei Aufenthalt im
Freien, erheblich. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre auf der südlichen
Seite der A 66 eine transparente Wand aus Glas angebracht, die eine
Strecke von ca. 400 bis 500 Metern abdeckt. Die Lärmbelästigung für
Anwohnerinnen und Anwohner der Ginnheimer Landstraße sowie für die Kleingärten
könnte dadurch erheblich reduziert werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1976
Aktenzeichen: 66 0