Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM
1077 entstanden aus
Vorlage: OF 186/2 vom
02.01.2017 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute:
Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2
aufstellen Vorgang: OM 3849/15 OBR 2; ST 679/15 Der Magistrat wird um einen aktuellen
Sachstandsbericht zu seiner Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 679, gebeten.
Begründung: In dieser Stellungnahme hat der Magistrat positiv auf
eine Anregung des Ortsbeirates 2 reagiert, im Ortsbezirk gut erreichbare
Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufzustellen.
Zitate aus der Stellungnahme: "Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf
ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen
Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der ‚Sportuni' und am
Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet
wären." "Die FES GmbH wird nun die
notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der
Container bei den zuständigen Ämtern beantragen. Weiterhin muss die FES GmbH
für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche
Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der
gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse
Zeit verzögern wird." Da offenbar bislang keine Sammelboxen aufgestellt
wurden, stellt sich die Frage, wie lange die "gewisse Zeit" noch ungewiss ist.
Der Ortsbeirat hat durchaus Verständnis, wenn sich aufgrund von Änderungen
rechtlicher Vorschriften die Umsetzung von Maßnahmen verzögert. Fast
zwei Jahre bedürfen allerdings dringend einer Erklärung und einer
- hoffentlich positiven - Perspektive. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2015, ST 679
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2017, ST 630
Aktenzeichen: 79 4