Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM
2637 entstanden aus Vorlage:
OF 465/2 vom
19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer
Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer
Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel
installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot
schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel
aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den
Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der
Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch
frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an
dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten
Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz
Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und
auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver
gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel
der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist
jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der
Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu
gefährden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2
am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2
am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1