Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM
200 entstanden aus
Vorlage: OF 20/9 vom 30.05.2016
Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der
Ginnheimer Landstraße Vorgang: OM 4794/15 OBR 9; ST 421/15 Die Ortsbeiratsanregung vom 03.12.2015, OM 4794,
setzt die beim Wirtschaftstag Dornbusch-Ginnheim des Magistrats am 14. Juli
2014 unter Teilnahme des Wirtschaftsdezernenten, Vertretern der
Wirtschaftsförderung Frankfurt, des Ortsbeirats 9, der IHK und der
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gewonnenen Erkenntnisse unter Beteiligung
der Geschäftsleute entlang des in Rede stehenden Abschnitts der Einkaufszeile
der Ginnheimer Landstraße sowie der Stellungnahmen von Anwohnern auf der
gegenüberliegenden Straßenseite um. Die Obengenannten hielten die in der
Vorlage OM 4794 ausgesprochene Forderung für notwendig und angemessen. Von
daher kann die Stellungnahme vom 29.02.2016, ST 421, in Ton und Inhalt
nicht nachvollzogen werden. Zum einen wurde keineswegs die "Einführung einer
Parkscheibenregelung" angeregt, sondern die "Einrichtung von nicht
kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen". Wie dies "(verkehrs-)technisch"
umgesetzt wird, bleibt der Kreativität des Magistrats überlassen. Die Unterscheidung im Verkehrsbedürfnis von
Einkaufszonen im "ländlichen Bereich der Stadt" sowie "nichtländlicher Zonen"
ist aus Sicht der Betroffenen wie des Ortsbeirats 9 nicht nachvollziehbar.
Ferner ist auch die räumliche Abgrenzung der "ländlichen Bereiche der Stadt"
der Vorlage ST 421 nicht zu entnehmen. Der Maßstab für beides ist
erläuterungsbedürftig. Der Magistrat wird daher gebeten, unter Überprüfung
der im Wirtschaftstag vom 14. Juli 2014 festgestellten Bedürfnisse
des örtlichen Einzelhandels unter Heranziehung des damals herausgearbeiteten
Meinungsbildes die Ortsbeiratsanregung OM 4794 zu
überprüfen sowie einer erneuten Bewertung unter Berücksichtigung des
gemeinsamen Ziels der Vermeidung bzw. Beseitigung von Leerständen in
Einkaufszonen zu unterziehen und das Ergebnis dem Ortsbeirat 9
mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 421
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2015, OM 4794
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.08.2016, ST 1066
Aktenzeichen: 66 0