Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM
1611 entstanden aus
Vorlage: OF 259/9 vom
05.05.2017 Betreff: Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des
Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern Vorgang:
OM 1032/16 OBR 9; ST 576/17
Der am 20. April 2017 eröffnete Wochenmarkt auf dem
Gelände vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße erfreut sich bereits
jetzt größter Beliebtheit bei den Ginnheimern. Allerdings wurde bereits bei der
Eröffnung erkennbar und hat sich in der Folge bestätigt, dass für zu Fuß von
Norden, aus dem Ginnheimer Ortskern, kommende Marktbesucherinnen und
Marktbesucher, welche in der Mobilität eingeschränkt sind, etwa weil sie auf
einen Rollator angewiesen sind oder einen Kinderwagen mit sich führen,
vorhandene Zugangshindernisse beseitigt werden müssen. Derzeit sind sie auf die
Nutzung des schmalen Bürgersteigs entlang der Ginnheimer Landstraße bis zur
erheblich weiter südlich gelegenen Einfahrt zum Parkgelände neben dem Eingang
des REWE-Marktes angewiesen, um von dort wieder "zurück" in den Bereich der
Marktstände zu gehen. Grund ist die sockelartige Abgrenzung zwischen
Bürgersteig und Marktgelände, die außerhalb der Marktzeit
zum Parken genutzt wird. Dieser für den angesprochenen Personenkreis
beschwerliche Umweg wäre nicht notwendig, wenn am nördlichen Beginn des
Wochenmarktbereichs ein barrierefreier Zugang von der Ginnheimer Landstraße zum
Wochenmarktgelände geschaffen würde. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu
tragen, dass etwa in Höhe des vorhandenen "Trampelpfades" durch das Gestrüpp
südlich der vorhandenen Müllplatzanlage eine verkehrssichere und barrierefreie
Zuwegung für Fußgänger zwischen der Ginnheimer Landstraße und dem
Wochenmarktbereich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.03.2017, ST 576
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.08.2017, ST 1393
Aktenzeichen: 90 1