Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten- Zufahrt
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2018, OM
4053 entstanden aus
Vorlage: OF 505/11 vom
28.11.2018 Betreff: Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb
der Pestalozzischule während des Autobahnbaus zu gewährleisten: -
Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer
Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für
Autos an eine andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in
der Pestalozzischule Vorgang: OA 196/17 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017,
§ 2044; B 158/18; OM 3515/18 OBR 11; ST 2247/18 Der Magistrat wird aufgefordert, seiner
Sorgfaltspflicht nachzukommen und zeitnah beim RP Darmstadt Einwendungen
gegen die aktuellen Planungen von Hessen Mobil auf den Weg zu bringen. Um
während des Autobahnbaus die Pestalozzischule, den Hort und die Kita sowie die Außengelände ausreichend vor Lärm zu schützen,
muss die Lärmschutzwand über die Haenischstraße verlängert und mit einer
Schleuse für Fußgänger versehen werden. Die Zufahrt für Autos, welche die
Vatterstraße erreichen wollen, ist an anderer Stelle einzurichten. Zudem
benötigt die Schule neben Schallschutzfenstern eine Lüftungsanlage. Der
Ortsbeirat verweist im Übrigen auf die Vorlagen OA 196 und OM 3515
sowie auf den vorletzten Absatz des Magistratsberichts B 158. Begründung: Der Magistratsbericht B 158 wird abgelehnt. Die
aufgeführten Argumente beruhen lediglich auf Berichten von Gutachtern, die von
Hessen Mobil beauftragt wurden. Es ist nicht zu erkennen, dass sich der
Magistrat selbst ausreichend mit der Thematik beschäftigt hat und die Nöte und
Sorgen der Betroffenen ernst nimmt. Es ist sicher, dass es über einen Zeitraum
von mindestens zweieinhalb Jahren zu Lärmüberschreitungen im Bereich der Schule
kommen wird. Schon in der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil
2014 wurde klar, dass der Schutz für die Pestalozzischule wegen der offenen
Haenischstraße nicht gewährleistet ist. Dies wurde auf gezielte Nachfrage auch
so von Hessen Mobil eingeräumt. Seitdem verweist der Ortsbeirat immer wieder
auf die Notwendigkeit, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Die im
Zwischenbericht genannten Kosten für die verlängerte Schallschutzwand werden
mit 1,27 Millionen Euro als unverhältnismäßig hoch angegeben und es wird
von Mehrkosten gesprochen. Es handelt sich jedoch nicht um Mehrkosten, sondern
um Kosten, die man hätte einplanen müssen. Die Lärmschutzwand über die
Haenischstraße wurde nicht mit eingeplant, obwohl sie notwendig ist. Bei einer
Infoveranstaltung gab Hessen Mobil zu, dass es hierfür noch keine Lösung gibt.
An einer Lösung hat aber weder Hessen Mobil noch der Magistrat ein ernsthaftes
Interesse gezeigt, obwohl klar ist, dass die Lärmwerte über einen sehr langen
Zeitraum überschritten werden. Und dies an einer Grundschule!
Auch ist das Argument, dass
eine alternative Zufahrt außerhalb der Haenischstraße zu einem Umweg von
700 Metern führt, nicht relevant. Für Pkws stellt dies kein Problem dar
und für Fußgänger kann eine Pforte vorgesehen werden, indem zwei Wandsegmente
überlappen. Zudem werden die Kosten im Bericht falsch angegeben. Im
Einwendungsverfahren wurden nunmehr 800.000 Euro genannt, denn die
Lärmschutzwand im Bereich der Haenischstraße müsste nur sechs Meter hoch
sein, nicht zehn Meter wie im Magistratsbericht angegeben. Das
Kostenargument ist jedoch in diesem Zusammenhang ohnehin nicht relevant,
Priorität hat der Schutz der Schule und Kindereinrichtungen. Bezüglich der
Lüftungsanlage verweist der Ortsbeirat erneut auf die Homepage der Stadt
Frankfurt, die von einer Lüftungsoffensive spricht und empfiehlt, auch
innerhalb einer Unterrichtsstunde zu lüften. Stoß- und Querlüften ist aufgrund
baulicher Gegebenheiten nicht möglich, der Ortsbeirat hatte auch dies schon
erwähnt und fragt, ob sich der Magistrat davon selbst vor Ort überzeugt hat?
Ein Verweis darauf, dass die Fachämter dies vor Unterrichtsbeginn und in den
Pausen empfehlen, widerspricht erstens der o. g. Veröffentlichung auf der
Homepage und ist zweitens irrelevant, da hier nicht berücksichtigt wird, dass
vor dem Schultor eine Autobahn errichtet wird. Insgesamt empfinden die
Betroffenen den Bericht als große Enttäuschung und fragen sich, ob die
Verantwortlichen vom Magistrat schon einmal vor Ort waren und gesehen haben,
wie nah die Baustelle an die Schule rückt. Dass der Magistrat sich in seinen
Ausführungen hauptsächlich auf Gutachten von Hessen Mobil stützt, lässt
jedenfalls vermuten, dass dies nicht geschehen ist. Die Schulgemeinde sowie
Bürgerinnen und Bürger erwarten weiterhin, dass der Magistrat beim RP Darmstadt
Einwendungen gegen die aktuellen Planungen einreicht und fordert, dass die
Schule durch die oben beschriebene Maßnahmen geschützt wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
06.11.2017, OA 196
Bericht des
Magistrats vom 04.06.2018, B 158
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2018, OM 3515
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2018, ST 2247
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 624
Aktenzeichen: 66 0