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Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Planfeststellungsbeschluss sieht Lärmschutzfenster in 7 Klassenräumen und dezentrale Lüftungsanlagen in 14 Klassenräumen als passive Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule vor. Darüber hinaus werden in den o.g. nicht aufgeführten Klassenräumen an der Süd- und Westfassade, als zusätzlichen Schutz für die Schule, die Fenster in den Klassenräumen durch Lärmschutzfenster ausgetauscht und die Klassenräume mit Lüftungsanlagen durch die Stadt Frankfurt ausgestattet. Mit Hessen Mobil als Vorhabenträger wurde sich über die Durchführung der Maßnahme geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Die Planungen zur Umsetzung haben begonnen und Abstimmungsgespräche mit den zu involvierenden Entscheidungsinstanzen, insbesondere dem Denkmalamt haben stattgefunden. Es ist geplant, die Maßnahme im Laufe des Jahres 2021 insbesondere in den Ferienzeiten durchzuführen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 2
OBR 11
TO II, TOP 4
Angenommen
Die Vorlage B 195 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 209
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 195 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF IBF Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen