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Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B 358

Betreff: Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2044 - OA 196/17 OBR 11 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat mit der 2. Änderung zum Planfeststellungsverfahren weitere Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule gefordert.

  1. Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße hinaus, um auch die Außengelände von Schule, Kindertagesstätte und Hort zu schützen.

  2. Der Einbau einer Lüftungsanlage im Gebäude der Pestalozzischule. Hierbei sind die Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ist hier abzuwarten. Mit einem Planfeststellungsbeschluss durch das Regierungspräsidium Darmstadt ist bis Ende 2019 zu rechnen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 35
OBR 11
TO II, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 23
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 358 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Ablehnung:
FRAKTION Frankfurter

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