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Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B 358 Betreff: Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2044 - OA 196/17 OBR 11 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat mit der 2. Änderung zum Planfeststellungsverfahren weitere Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule gefordert. 1. Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße hinaus, um auch die Außengelände von Schule, Kindertagesstätte und Hort zu schützen. 2. Der Einbau einer Lüftungsanlage im Gebäude der Pestalozzischule. Hierbei sind die Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ist hier abzuwarten. Mit einem Planfeststellungsbeschluss durch das Regierungspräsidium Darmstadt ist bis Ende 2019 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.11.2017, OA 196 Bericht des Magistrats vom 29.03.2019, B 108 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 358 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4896, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.12.2019

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