Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B
358 Betreff:
Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und
Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald
während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, §
2044 - OA 196/17 OBR 11 -
Zwischenbericht: Der Magistrat hat mit der 2. Änderung zum
Planfeststellungsverfahren weitere Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule
gefordert. 1. Verlängerung der Lärmschutzwand
über die Haenischstraße hinaus, um auch die Außengelände von Schule,
Kindertagesstätte und Hort zu schützen. 2. Der Einbau einer
Lüftungsanlage im Gebäude der Pestalozzischule. Hierbei sind die Belange des
Denkmalschutzes zu beachten. Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ist hier
abzuwarten. Mit einem Planfeststellungsbeschluss durch das Regierungspräsidium
Darmstadt ist bis Ende 2019 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
06.11.2017, OA 196
Bericht des
Magistrats vom 29.03.2019, B 108
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
11 am 28.10.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 358 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§
4896, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom
02.12.2019