Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B
158 Betreff:
Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und
Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald
während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, §
2044 - OA 196/17 OBR 11 -
Zwischenbescheid des
Magistrats vom 21.02.2019 Das durch den von Hessen Mobil
beauftragten Gutachter erarbeitete und vorgeschlagene Schutzkonzept sieht
zurzeit keine Lüfter vor, da aus unterschiedlichen Quellen, u. a. auch aus
energetischen Gründen, grundsätzlich "Stoß- und Querlüftung"
empfohlen wird. Diese Einschätzung wird auch vom Stadtschulamt und
Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main geteilt, die sich in ihren
Lüftungsempfehlungen an die Schulen für "Stoß- und Querlüften" vor
Unterrichtsbeginn und in den Pausen aussprechen. Der Vorschlag zum Einbau einer
Lüftungsanlage wird aus Sicht des Magistrats darüber hinaus auch nicht
befürwortet, da der Einbau einer zentralen Lüftungsanlage in dem
denkmalgeschützten Gebäude nur mit sehr großem Aufwand und deutlichen
räumlichen Verlusten möglich wäre. Dezentrale Lüfter müssten selbst auch einen
entsprechend hohen Schallschutz bieten und bringen somit deutlich zu wenig
Nutzen. Der Einbau von Schallschutzfenstern
an der West- und Südfassade wird für sehr sinnvoll erachtet. Hierdurch kann bei
geschlossenen Fenstern ein Innenraumpegel von 35 dB(A) erreicht werden. Für
Unterrichtsräume wird nach der VDI-Richtlinie 2719, "Schalldämmung von
Fenstern" ein Wert von 30 dB(A) bis 40 dB(A) empfohlen. Mit den
gutachterlich in Erwägung gezogenen Schutzmaßnahmen ist in den Klassenräumen
ein von Baulärm ungestörtes Lernen möglich. Bei dieser Maßnahme ist jedoch zu
beachten, dass es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt und die neuen
Fenster entsprechend abgestimmt werden müssen. Weiterhin wurden durch den Gutachter zwei
weiterführende Lärmschutzmaßnahmen geprüft. 1. Die Verlängerung der Lärmschutzwand nördlich der
bauzeitlichen Stadtbahntrasse um ca. 260 m nach Westen (Fortführung über die
Haenischstraße). Es ist jedoch nicht erkennbar, ob die Umsetzung dieser
Maßnahme auch tatsächlich vorgesehen ist. Dies wäre sehr zu wünschen, da in
diesem Bereich auf der Nordseite der Baustelle keine andere Schutzmaßnahme
erkennbar ist. 2. Zusätzlicher Lärmschutz vor der
Südfassade der Pestalozzischule einschließlich der Kita durch eine zusätzliche
Schallschutzwand unmittelbar vor dem Gebäude. Hierdurch würde es zu einer
starken Beeinträchtigung des Blicks und der möglichen Frischluftzufuhr zu den
Klassenräumen kommen, sodass diese Maßnahme nicht zu einer Verbesserung der
Gesamtsituation führt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
06.11.2017, OA 196
Anregung an
den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3515
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2018, OM 4053
Bericht des
Magistrats vom 29.03.2019, B 108
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR
11 am 13.08.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 158 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (=
Kenntnis) 24. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 17.09.2018, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 158 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF
(= Kenntnis) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
29. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 25.03.2019, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage B 158 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): §
3068, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom
17.09.2018 §
3845, 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom
25.03.2019