Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
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Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158
Betreff: Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2044 - OA 196/17 OBR 11 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.02.2019 Das durch den von Hessen Mobil beauftragten Gutachter erarbeitete und vorgeschlagene Schutzkonzept sieht zurzeit keine Lüfter vor, da aus unterschiedlichen Quellen, u. a. auch aus energetischen Gründen, grundsätzlich "Stoß- und Querlüftung" empfohlen wird. Diese Einschätzung wird auch vom Stadtschulamt und Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main geteilt, die sich in ihren Lüftungsempfehlungen an die Schulen für "Stoß- und Querlüften" vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen aussprechen. Der Vorschlag zum Einbau einer Lüftungsanlage wird aus Sicht des Magistrats darüber hinaus auch nicht befürwortet, da der Einbau einer zentralen Lüftungsanlage in dem denkmalgeschützten Gebäude nur mit sehr großem Aufwand und deutlichen räumlichen Verlusten möglich wäre. Dezentrale Lüfter müssten selbst auch einen entsprechend hohen Schallschutz bieten und bringen somit deutlich zu wenig Nutzen. Der Einbau von Schallschutzfenstern an der West- und Südfassade wird für sehr sinnvoll erachtet. Hierdurch kann bei geschlossenen Fenstern ein Innenraumpegel von 35 dB(A) erreicht werden. Für Unterrichtsräume wird nach der VDI-Richtlinie 2719, "Schalldämmung von Fenstern" ein Wert von 30 dB(A) bis 40 dB(A) empfohlen. Mit den gutachterlich in Erwägung gezogenen Schutzmaßnahmen ist in den Klassenräumen ein von Baulärm ungestörtes Lernen möglich. Bei dieser Maßnahme ist jedoch zu beachten, dass es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt und die neuen Fenster entsprechend abgestimmt werden müssen. Weiterhin wurden durch den Gutachter zwei weiterführende Lärmschutzmaßnahmen geprüft.
- Die Verlängerung der Lärmschutzwand nördlich der bauzeitlichen Stadtbahntrasse um ca. 260 m nach Westen (Fortführung über die Haenischstraße). Es ist jedoch nicht erkennbar, ob die Umsetzung dieser Maßnahme auch tatsächlich vorgesehen ist. Dies wäre sehr zu wünschen, da in diesem Bereich auf der Nordseite der Baustelle keine andere Schutzmaßnahme erkennbar ist.
- Zusätzlicher Lärmschutz vor der Südfassade der Pestalozzischule einschließlich der Kita durch eine zusätzliche Schallschutzwand unmittelbar vor dem Gebäude. Hierdurch würde es zu einer starken Beeinträchtigung des Blicks und der möglichen Frischluftzufuhr zu den Klassenräumen kommen, sodass diese Maßnahme nicht zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führt.