Lüftungsanlage für die Pestalozzischule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM
3515 entstanden aus
Vorlage: OF 393/11 vom
05.07.2018 Betreff: Lüftungsanlage für die Pestalozzischule Vorgang: B 158/18 Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber Hessen
Mobil neben dem Einbau von Schallschutzfenstern auch auf die Installation einer
Lüftungsanlage in der Pestalozzischule während der Baumaßnahmen für den
Riederwaldtunnel zu bestehen und die aktuellen Planungen
als unzureichend zurückzuweisen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 04.06.2018,
B 158, verweist der Magistrat darauf, dass die Installation einer
Lüftungsanlage aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll sei. Es wird u. a.
von einem großen Aufwand und von Raumverlust gesprochen. Es gibt jedoch
verschiedene technische Möglichkeiten, um für einen Luftausgleich zu sorgen.
Der Ortsbeirat verweist auf den kürzlich veröffentlichten Flyer des
Gesundheitsamtes "Frische Luft für frisches Denken", auf den sich auch die
Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main
vom 18.04.2018 bezieht (Leben in Frankfurt/Frankfurt Info/Frankfurt Aktuell).
Dort heißt es: "Frische Luft ist nicht nur zum Denken wichtig, sondern fördert
die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder insgesamt." Es wird von einer
Lüftungsoffensive in Schulen gesprochen. Neben der Pausenlüftung wird, anders
als im Magistratsbericht dargestellt, auch empfohlen, zur Hälfte einer
Schulstunde zu lüften. Aufgrund der hohen Lärmbelastung durch die Baumaßnahmen
für den Riederwaldtunnel wird dies jedoch nicht möglich sein. Auch Querlüften
ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten ausgeschlossen. Da die Baumaßnahmen
mindestens sieben Jahre dauern werden, ist die Installation von
Schallschutzfenstern und einer Lüftungsanlage eine absolut notwendige
Maßnahme. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.06.2018, B 158
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2018, OM 4053
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2018, ST 2247
Beratung im Ortsbeirat: 11