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Lüftungsanlage für die Pestalozzischule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3515 entstanden aus Vorlage: OF 393/11 vom 05.07.2018 Betreff: Lüftungsanlage für die Pestalozzischule Vorgang: B 158/18 Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber Hessen Mobil neben dem Einbau von Schallschutzfenstern auch auf die Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule während der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel zu bestehen und die aktuellen Planungen als unzureichend zurückzuweisen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158, verweist der Magistrat darauf, dass die Installation einer Lüftungsanlage aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll sei. Es wird u. a. von einem großen Aufwand und von Raumverlust gesprochen. Es gibt jedoch verschiedene technische Möglichkeiten, um für einen Luftausgleich zu sorgen. Der Ortsbeirat verweist auf den kürzlich veröffentlichten Flyer des Gesundheitsamtes "Frische Luft für frisches Denken", auf den sich auch die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main vom 18.04.2018 bezieht (Leben in Frankfurt/Frankfurt Info/Frankfurt Aktuell). Dort heißt es: "Frische Luft ist nicht nur zum Denken wichtig, sondern fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder insgesamt." Es wird von einer Lüftungsoffensive in Schulen gesprochen. Neben der Pausenlüftung wird, anders als im Magistratsbericht dargestellt, auch empfohlen, zur Hälfte einer Schulstunde zu lüften. Aufgrund der hohen Lärmbelastung durch die Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel wird dies jedoch nicht möglich sein. Auch Querlüften ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten ausgeschlossen. Da die Baumaßnahmen mindestens sieben Jahre dauern werden, ist die Installation von Schallschutzfenstern und einer Lüftungsanlage eine absolut notwendige Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2018, OM 4053 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2247 Beratung im Ortsbeirat: 11

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