Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 06.11.2017, OA 196 entstanden aus Vorlage:
OF 257/11 vom
29.10.2017 Betreff: Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit
Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der
Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.03.2018
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
von Hessen Mobil für die Pestalozzischule eine Lüftungsanlage und
Schallschutzfenster sowie einen zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände
(Schulhof, Kindergartenhof, Schulgarten und Hortwiese) einzufordern. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, muss ein
temporärer Ersatzbau der Schule erwogen werden. Begründung: Es ist geplant, das Gebäude nur teilweise durch eine
Lärmschutzwand unzureichend zu schützen. Der Einbau nur von
Schallschutzfenstern ist bei Weitem nicht ausreichend. Die Fenster der Klassenräume sind Richtung Süden und
zur Baustelle ausgerichtet. Die Bauarbeiten werden mindestens sieben Jahre
dauern, so Hessen Mobil. Um einen ununterbrochenen Schulbetrieb zu
gewährleisten, muss das Gebäude mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet werden.
Die Schallschutzfenster werden wegen des extremen Baulärms geschlossen zu
halten sein. Gegenüber den Schülern besteht eine
Sorgfaltspflicht seitens des Landes Hessen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.06.2018, B 158
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2018, OM 4053
Bericht des
Magistrats vom 29.03.2019, B 108
Bericht des
Magistrats vom 20.09.2019, B 358
Bericht des
Magistrats vom 02.03.2020, B 90
Bericht des
Magistrats vom 27.07.2020, B 327
Bericht des
Magistrats vom 11.01.2021, B 3
Bericht des
Magistrats vom 07.05.2021, B 195
Bericht des
Magistrats vom 01.10.2021, B 364
Bericht des
Magistrats vom 04.03.2022, B 122
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2022, OM 1971
Bericht des
Magistrats vom 09.09.2022, B 354
Bericht des
Magistrats vom 10.02.2023, B 74
Anregung vom
13.03.2023, OA 333
Antrag vom
13.03.2023, OF
392/11
Bericht des Magistrats vom 01.07.2024, B 261
Bericht des
Magistrats vom 13.01.2025, B 21 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO I, TOP 35
Beschluss: nicht auf TO
a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 196
nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung
gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage OA 196 wird nach
der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für
Bildung und Integration überwiesen. Abstimmung:
zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD
und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Aufnahme auf TO)
16. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 196 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE.
und BFF (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
20. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 16.04.2018, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage OA 196 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): §
2044, 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom
04.12.2017 §
2581, 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom
16.04.2018