Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
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Anregung vom 06.11.2017, OA 196 entstanden aus Vorlage: OF 257/11 vom 29.10.2017
Betreff: Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.03.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von Hessen Mobil für die Pestalozzischule eine Lüftungsanlage und Schallschutzfenster sowie einen zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof, Kindergartenhof, Schulgarten und Hortwiese) einzufordern. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, muss ein temporärer Ersatzbau der Schule erwogen werden. Begründung: Es ist geplant, das Gebäude nur teilweise durch eine Lärmschutzwand unzureichend zu schützen. Der Einbau nur von Schallschutzfenstern ist bei Weitem nicht ausreichend. Die Fenster der Klassenräume sind Richtung Süden und zur Baustelle ausgerichtet. Die Bauarbeiten werden mindestens sieben Jahre dauern, so Hessen Mobil. Um einen ununterbrochenen Schulbetrieb zu gewährleisten, muss das Gebäude mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet werden. Die Schallschutzfenster werden wegen des extremen Baulärms geschlossen zu halten sein. Gegenüber den Schülern besteht eine Sorgfaltspflicht seitens des Landes Hessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11