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Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 196 entstanden aus Vorlage: OF 257/11 vom 29.10.2017 Betreff: Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.03.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von Hessen Mobil für die Pestalozzischule eine Lüftungsanlage und Schallschutzfenster sowie einen zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof, Kindergartenhof, Schulgarten und Hortwiese) einzufordern. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, muss ein temporärer Ersatzbau der Schule erwogen werden. Begründung: Es ist geplant, das Gebäude nur teilweise durch eine Lärmschutzwand unzureichend zu schützen. Der Einbau nur von Schallschutzfenstern ist bei Weitem nicht ausreichend. Die Fenster der Klassenräume sind Richtung Süden und zur Baustelle ausgerichtet. Die Bauarbeiten werden mindestens sieben Jahre dauern, so Hessen Mobil. Um einen ununterbrochenen Schulbetrieb zu gewährleisten, muss das Gebäude mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet werden. Die Schallschutzfenster werden wegen des extremen Baulärms geschlossen zu halten sein. Gegenüber den Schülern besteht eine Sorgfaltspflicht seitens des Landes Hessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2018, OM 4053 Bericht des Magistrats vom 29.03.2019, B 108 Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B 358 Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 90 Bericht des Magistrats vom 27.07.2020, B 327 Bericht des Magistrats vom 11.01.2021, B 3 Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 195 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 364 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 122 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1971 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 354 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 74 Anregung vom 13.03.2023, OA 333 Antrag vom 13.03.2023, OF 392/11 Bericht des Magistrats vom 01.07.2024, B 261 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 21 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 196 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage OA 196 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Bildung und Integration überwiesen. Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Aufnahme auf TO) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 196 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 196 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2044, 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 04.12.2017 § 2581, 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 16.04.2018

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