Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 372 Betreff: Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2253 - NR 477/17 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zwischenbericht: Zu a) Lärmschutzwand an der Baugrube: Die Unterlagen zum Planänderungsverfahren "Tunnel" sehen im nördlichen Bereich zwischen Haenisch- und Flinschstraße - in dem die Pestalozzischule liegt - eine circa 380 Meter lange und 6 Meter hohe Lärmschutzwand unmittelbar südlich der Wohnbebauung vor. Eine weitere 3 Meter hohe Lärmschutzwand wird direkt an der Tunnelbaugrube platziert. Dadurch kann der Baulärm an der Außenfassade der Pestalozzischule reduziert werden. Ergänzend dazu werden an der Süd- und Westfassade der Schule Schallschutzfenster eingebaut. Diese Maßnahme ist fachlich gesehen sehr sinnvoll, denn so kann bei geschlossenen Fenstern im Innenraum ein Geräuschpegel von 35 dB (A) (Dezibel, Bewertung A) erreicht werden. Das entspricht der Empfehlung des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Die VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" sieht für Unterrichtsräume Werte zwischen 30 und 40 dB (A) vor. Mit diesen Schutzmaßnahmen ist in den Klassenräumen ein ungestörtes Lernen möglich. Im Rahmen des Immissionsschutzkonzeptes Baulärm wurde auch eine Verlängerung der Lärmschutzwand um 260 Meter in Richtung Westen sowie eine Erhöhung der Wand auf 10 Meter geprüft. Beide Maßnahmen würden zwar die Schallsituation weiter verbessern, jedoch beurteilen die Gutachter die entstehenden Mehrkosten von rund 1,27 Millionen Euro als unverhältnismäßig. Darüber hinaus hätte die verlängerte Lärmschutzwand eine Sperrung der Haenischstraße zur Folge. Diese dient jedoch als Zufahrt zur Schule und zur Vatterstraße. In der Folge müsste eine alternative Zufahrt geschaffen werden, was im Falle der Machbarkeit, den Schulweg um rund 700 Meter verlängert. Zu b) Schallschutzfenster und Lüftungsanlage für die Pestalozzischule: Zum Thema Schallschutzfenster wurde bereits im Absatz a) berichtet. Hessen Mobil hat einen Gutachter beauftragt, der ein Schutzkonzept für die Pestalozzischule erarbeitet hat. In diesem Konzept sind keine Lüfter vorgesehen, da grundsätzlich - unter anderem auch aus energetischen Gründen - Stoß- beziehungsweise Querlüften empfohlen wird. Auch die Fachämter der Stadt Frankfurt am Main empfehlen allen Frankfurter Schulen das Stoß- beziehungsweise Querlüften vor Unterrichtsbeginn sowie in den Pausen. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2253/2018 hat die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Amt für Straßenbau und Erschließung in der Stellungnahme zur Planfeststellung an das Regierungspräsidium Darmstadt den Einbau einer Belüftungsanlage gefordert. Zu c) Nur zwingend erforderliche Baumfällungen: Generell sollen nur Bäume gefällt werden, wenn dies für anstehende vorbereitende Maßnahmen zwingend erforderlich ist. Hessen Mobil verweist in diesem Zusammenhang auf seine Pressemitteilung vom 14.02.2018, in der es unter anderem heißt: "Leider müssen für die Umsetzung der Baumaßnahmen bereits jetzt Bäume gefällt und Gehölzflächen gerodet werden. Es werden jedoch nur Fällungen vorgenommen, die für den Bau der vorbereitenden Maßnahmen unbedingt erforderlich sind. Grundsätzlich werden Eingriffe in das Gehölz nur in der vegetationsarmen Zeit in den Wintermonaten vorgenommen." Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2018, OF 505/11 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.12.2017, NR 477 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 302 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 21.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4053 2018 1. Die Vorlage B 372 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 505/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.01.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 372 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3535, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2019 § 4179, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 40 2