Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B
372 Betreff:
Umfassender Lärmschutz für die Pestalozzischule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, §
2253 - NR 477/17
CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019
Zwischenbericht:
Zu a)
Lärmschutzwand an der Baugrube: Die Unterlagen zum Planänderungsverfahren
"Tunnel" sehen im nördlichen Bereich zwischen Haenisch- und Flinschstraße
- in dem die Pestalozzischule liegt - eine circa 380 Meter lange und 6 Meter
hohe Lärmschutzwand unmittelbar südlich der Wohnbebauung vor. Eine weitere 3
Meter hohe Lärmschutzwand wird direkt an der Tunnelbaugrube platziert. Dadurch kann der Baulärm an der
Außenfassade der Pestalozzischule reduziert werden. Ergänzend dazu werden an
der Süd- und Westfassade der Schule Schallschutzfenster eingebaut. Diese
Maßnahme ist fachlich gesehen sehr sinnvoll, denn so kann bei geschlossenen
Fenstern im Innenraum ein Geräuschpegel von 35 dB (A) (Dezibel, Bewertung A)
erreicht werden. Das entspricht der Empfehlung des Vereins Deutscher Ingenieure
(VDI). Die VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" sieht für
Unterrichtsräume Werte zwischen 30 und 40 dB (A) vor. Mit diesen
Schutzmaßnahmen ist in den Klassenräumen ein ungestörtes Lernen möglich.
Im Rahmen des
Immissionsschutzkonzeptes Baulärm wurde auch eine Verlängerung der
Lärmschutzwand um 260 Meter in Richtung Westen sowie eine Erhöhung der Wand auf
10 Meter geprüft. Beide Maßnahmen würden zwar die Schallsituation weiter
verbessern, jedoch beurteilen die Gutachter die entstehenden Mehrkosten von
rund 1,27 Millionen Euro als unverhältnismäßig. Darüber hinaus hätte die
verlängerte Lärmschutzwand eine Sperrung der Haenischstraße zur Folge. Diese
dient jedoch als Zufahrt zur Schule und zur Vatterstraße. In der Folge müsste
eine alternative Zufahrt geschaffen werden, was im Falle der Machbarkeit, den
Schulweg um rund 700 Meter verlängert. Zu b) Schallschutzfenster und
Lüftungsanlage für die Pestalozzischule: Zum Thema Schallschutzfenster
wurde bereits im Absatz a) berichtet. Hessen Mobil hat einen Gutachter beauftragt, der ein
Schutzkonzept für die Pestalozzischule erarbeitet hat. In diesem Konzept sind
keine Lüfter vorgesehen, da grundsätzlich - unter anderem auch aus
energetischen Gründen - Stoß- beziehungsweise Querlüften empfohlen wird. Auch
die Fachämter der Stadt Frankfurt am Main empfehlen allen Frankfurter Schulen
das Stoß- beziehungsweise Querlüften vor Unterrichtsbeginn sowie in den
Pausen. Entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 2253/2018 hat die Stadt Frankfurt am Main,
vertreten durch das Amt für Straßenbau und Erschließung in der Stellungnahme
zur Planfeststellung an das Regierungspräsidium Darmstadt den Einbau einer
Belüftungsanlage gefordert. Zu c) Nur zwingend
erforderliche Baumfällungen: Generell sollen nur Bäume gefällt werden, wenn dies
für anstehende vorbereitende Maßnahmen zwingend erforderlich ist. Hessen Mobil
verweist in diesem Zusammenhang auf seine Pressemitteilung vom 14.02.2018, in
der es unter anderem heißt: "Leider müssen für die Umsetzung der Baumaßnahmen
bereits jetzt Bäume gefällt und Gehölzflächen gerodet
werden. Es werden jedoch nur Fällungen vorgenommen, die für den Bau der
vorbereitenden Maßnahmen unbedingt erforderlich sind. Grundsätzlich werden
Eingriffe in das Gehölz nur in der vegetationsarmen Zeit in den Wintermonaten
vorgenommen." Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
28.11.2018, OF
505/11 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.12.2017, NR 477
Bericht des
Magistrats vom 23.08.2019, B 302
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
21.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR
11 am 03.12.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4053 2018
1. Die Vorlage
B 372 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage
OF 505/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2019, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) 27. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 21.01.2019, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) 27. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 30
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 372 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)
31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage B 372 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3535, 27. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 22.01.2019 § 4179, 31. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 40 2