Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.03.2019, B
108 Betreff:
Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und
Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald
während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, §
2044 - OA 196/17 OBR 11, l. B
158/18 - Zwischenbericht: Die vom Ortsbeirat erwünschten Maßnahmen a)
Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße, b) Einrichten einer
Pforte für Fußgänger und Fußgängerinnen durch Überlappen von zwei Wandsegmenten
und c) Zufahrt für Autos an eine andere Stelle zu verlegen, dienen aus Sicht
des Magistrats dem Schutz des Schulgebäudes und tragen zur Sicherstellung des
Schulbetriebes bei. Der Magistrat erachtet die Planänderungen im
Planfeststellungsverfahren in Bezug auf die Verbesserung der Lärmbelastung der
Liegenschaft Vatterstraße 1-9 (Pestalozzischule und Kindergarten) als
unzureichend. Durch die aktuell geplanten Maßnahmen und Änderungen im Plan
sehen wir keine Verbesserung für die Lärmbelastung der Liegenschaft
Vatterstraße 1-9. Gegenüber der Vorhabenträgerin wurden diese Bedenken durch
die Stadt Frankfurt am Main bereits vorgetragen und werden weiter aufrecht
erhalten. Deshalb haben wir um geeignete Vorschläge gebeten, mit denen
die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann.
Bezüglich der baulichen Maßnahmen möchten wir darauf
aufmerksam machen, dass es sich bei der Liegenschaft Vatterstraße 1-9 um ein
Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG) handelt und für Veränderungen am Gebäude immer
eine Genehmigung nach §18 HDSchG erforderlich ist. Aktuell ist als passiver Schallschutz vorgesehen, an
der Süd- und Westfassade des Gebäudes die Fenster gemäß den gesetzlichen
Vorgaben zu erneuern. Eine denkmalrechtliche Genehmigung kann nur für
Holzfenster in Aussicht gestellt werden, deren Gestaltung, Einteilung und
Farbgebung den ursprünglichen (bauzeitlichen) Fenstern entspricht. Allgemein wird davon ausgegangen, dass ein
Luftaustausch auch während des Unterrichts sinnvoll ist. Deshalb überprüft der
Magistrat, ob für den Einbau einer zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage
eine denkmalrechtliche Genehmigung erlangt werden kann. Hierbei ist zu
beachten, dass durch den Einbau einer Belüftungsanlage keine erhebliche und
dauerhafte Beeinträchtigung des Kulturdenkmals entsteht. Es dürfen auch keine
massiven Eingriffe in die Bausubstanz oder das innere und äußere
Erscheinungsbild des Gebäudes erfolgen. Darüber hinaus begrüßt der Magistrat, dass sich der
Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr
Al-Wazir, für die Belange der Frankfurter Schulkinder an der Pestalozzischule
einsetzt und sich für den Einbau einer Lüftungsanlage sowie einen effizienten
Lärmschutz ausgesprochen hat. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
06.11.2017, OA 196
Bericht des
Magistrats vom 04.06.2018, B 158
Bericht des Magistrats vom
20.09.2019, B 358
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
11 am 13.05.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 17.06.2019, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 108 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§
4105, 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom
17.06.2019