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Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.03.2019, B 108 Betreff: Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2044 - OA 196/17 OBR 11, l. B 158/18 - Zwischenbericht: Die vom Ortsbeirat erwünschten Maßnahmen a) Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße, b) Einrichten einer Pforte für Fußgänger und Fußgängerinnen durch Überlappen von zwei Wandsegmenten und c) Zufahrt für Autos an eine andere Stelle zu verlegen, dienen aus Sicht des Magistrats dem Schutz des Schulgebäudes und tragen zur Sicherstellung des Schulbetriebes bei. Der Magistrat erachtet die Planänderungen im Planfeststellungsverfahren in Bezug auf die Verbesserung der Lärmbelastung der Liegenschaft Vatterstraße 1-9 (Pestalozzischule und Kindergarten) als unzureichend. Durch die aktuell geplanten Maßnahmen und Änderungen im Plan sehen wir keine Verbesserung für die Lärmbelastung der Liegenschaft Vatterstraße 1-9. Gegenüber der Vorhabenträgerin wurden diese Bedenken durch die Stadt Frankfurt am Main bereits vorgetragen und werden weiter aufrecht erhalten. Deshalb haben wir um geeignete Vorschläge gebeten, mit denen die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann. Bezüglich der baulichen Maßnahmen möchten wir darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der Liegenschaft Vatterstraße 1-9 um ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) handelt und für Veränderungen am Gebäude immer eine Genehmigung nach §18 HDSchG erforderlich ist. Aktuell ist als passiver Schallschutz vorgesehen, an der Süd- und Westfassade des Gebäudes die Fenster gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erneuern. Eine denkmalrechtliche Genehmigung kann nur für Holzfenster in Aussicht gestellt werden, deren Gestaltung, Einteilung und Farbgebung den ursprünglichen (bauzeitlichen) Fenstern entspricht. Allgemein wird davon ausgegangen, dass ein Luftaustausch auch während des Unterrichts sinnvoll ist. Deshalb überprüft der Magistrat, ob für den Einbau einer zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage eine denkmalrechtliche Genehmigung erlangt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass durch den Einbau einer Belüftungsanlage keine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung des Kulturdenkmals entsteht. Es dürfen auch keine massiven Eingriffe in die Bausubstanz oder das innere und äußere Erscheinungsbild des Gebäudes erfolgen. Darüber hinaus begrüßt der Magistrat, dass sich der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Al-Wazir, für die Belange der Frankfurter Schulkinder an der Pestalozzischule einsetzt und sich für den Einbau einer Lüftungsanlage sowie einen effizienten Lärmschutz ausgesprochen hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.11.2017, OA 196 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 158 Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B 358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.06.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 108 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4105, 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 17.06.2019

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