Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
Vorlagentyp: B
Bericht
Der Magistrat hat mit der 2. Änderung zum Planfeststellungsverfahren weitere Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule gefordert.
- Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße hinaus, um auch die Außengelände von Schule, Kindertagesstätte und Hort zu schützen.
- Einbau einer Lüftungsanlage im Gebäude der Pestalozzischule. Hierbei sind die Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Dezember 2019 unterschrieben und wird im Februar öffentlich ausgelegt. Sobald der Magistrat Einsicht in den Beschluss genommen hat, kann die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
38
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 27
nicht auf TO Die Vorlage B 90 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Ablehnung:
FRAKTION Frankfurter
Sitzung
39
OBR
11
TO II, TOP 16
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle