Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
Bericht
Der Planfeststellungsbeschluss sieht Lärmschutzfenster in 7 Klassenräumen und dezentrale Lüftungsanlagen in 14 Klassenräumen als passive Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule vor. Darüber hinaus werden in den anderen Klassenräumen an der Süd- und Westfassade als zusätzlicher Schutz für die Schule die Fenster durch Lärmschutzfenster ausgetauscht und mit Lüftungsanlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgestattet. Das Amt für Bau und Immobilien befindet sich aktuell mit Hessen Mobil in Abstimmung wie die o.g. Maßnahmen ohne Einschränkung des Schulbetriebes durchgeführt werden können. Die Planungen haben bereits begonnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme im Laufe des Jahres 2021 durchgeführt wird.