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Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Planfeststellungsbeschluss sieht Lärmschutzfenster in 7 Klassenräumen und dezentrale Lüftungsanlagen in 14 Klassenräumen als passive Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule vor. Darüber hinaus werden in den anderen Klassenräumen an der Süd- und Westfassade als zusätzlicher Schutz für die Schule die Fenster durch Lärmschutzfenster ausgetauscht und mit Lüftungsanlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgestattet. Das Amt für Bau und Immobilien befindet sich aktuell mit Hessen Mobil in Abstimmung wie die o.g. Maßnahmen ohne Einschränkung des Schulbetriebes durchgeführt werden können. Die Planungen haben bereits begonnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme im Laufe des Jahres 2021 durchgeführt wird.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 44
OBR 11
TO II, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 21
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 3 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Ablehnung:
FRAKTION Frankfurter

Verknüpfte Vorlagen